Mein Rat in den Juraforen von Recht.de
🇫 Fragesteller
Hallo,
mal eine Frage zu Pornos:
Angenommen jemand möchte Tierpornos aus den Niederlanden einführen und angenommen er tut dies nur zum eigenen Gebrauch, dann geht das doch wohl in Ordnung oder ?
🇬 Gast:
wenn man damit an der grenze erwischt wird, wirds ganz schön peinlich, wie will man beweisen, daß man den dreck nur als eigene -------vorlage verwenden will, und nicht anderen zugänglich macht, lies dir § 184 StGB genau durch, insbesondere den Strafrahmen für das einfuhren von tierpornographie - ein ermittlungsverfahren wäre wohl ein ende der sozialen existenz, selbst wenn herauskommt, das man nicht strafbar, sondern nur etwas krank ist
☯️ Ich
meines wissens kanns nur “peinlich” werden, zieht aber keine strafrechtlichen konsequenzen nach sich, wenn man § 184a nicht nur zitiert, sondern auch durchliest...
also kann und darf der mensch tierpornos zum “eigenbedarf” nutzen ;-)
wie man das moralisch sieht, steht auf einem anderen blatt und tut hier nichts zur sache.
Siehe auch meine Seite: Strafrecht: Pornografie
https://www.hansiherrmann.de/archiv/recht-rat_tierpornoeinfuhr.php
© 18.04.2006 HansiHerrmann.de
Letzte Änderung: 08.09.2025 20:53:23
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