Recht‑Rat (6/26)

Einfuhr von Tierpornos

Mein Rat in den Juraforen von Recht.de

🇫 Fragesteller

Hallo,

mal eine Frage zu Pornos:

Angenommen jemand möchte Tierpornos aus den Niederlanden einführen und angenommen er tut dies nur zum eigenen Gebrauch, dann geht das doch wohl in Ordnung oder ?


🇬 Gast:

wenn man damit an der grenze erwischt wird, wirds ganz schön peinlich, wie will man beweisen, daß man den dreck nur als eigene -------vorlage verwenden will, und nicht anderen zugänglich macht, lies dir § 184 StGB genau durch, insbesondere den Strafrahmen für das einfuhren von tierpornographie - ein ermittlungsverfahren wäre wohl ein ende der sozialen existenz, selbst wenn herauskommt, das man nicht strafbar, sondern nur etwas krank ist


☯️ Ich

meines wissens kanns nur “peinlich” werden, zieht aber keine strafrechtlichen konsequenzen nach sich, wenn man § 184a nicht nur zitiert, sondern auch durchliest...

also kann und darf der mensch tierpornos zum “eigenbedarf” nutzen ;-)
wie man das moralisch sieht, steht auf einem anderen blatt und tut hier nichts zur sache.

Siehe auch meine Seite: Strafrecht: Pornografie





© 18.04.2006 HansiHerrmann.de