Recht‑Rat (16/26)

Ist Ebay-Bewertung Verleumdung?

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🇫 Fragesteller

Hallo,

ich habe bei Ebay bei einem Verkäufer mehrfach mitgesteigert. Dreimal habe ich den Zuschlag erhalten und ihn negativ bewertet. Habe in die Bewertung nur reingeschrieben “meldet sich nicht, ignoriert meine Fragen”. Hatte ihm Emails geschrieben und was gefragt. Kam aber nix zurück.

Jetzt will er mich wegen Verleumdung und übler Nachrede anzeigen.


☯️ Ich

soll er das doch tun, wenn er zu viel zeit hat.

ich denke, dass sie nichts zu befürchten haben.
sinn eines solchen bewertungssystems ist es doch wohl, dass man seine meinung/erfahrung mitteilt, damit andere “kunden” sich ein bild über den verkäufer machen können.
auch wenn sie mit ihren negativen meinungen den gesamteindruck des verkäufers etwas angekratzt haben, muss er damit leben, sofern ihre darstellung (wenigstens subjektiv) der wahrheit entspricht.

machen sie sich also keine sorgen - und schreiben sie ruhig (ungestraft) noch hin, dass der verkäufer bei negativen bewertungen juristische schritte androht (das wird noch ein bisschen mehr an seinem lack kratzen ;-))
Original-Beitrag vom 07.11.2001

📝Anmerkung:
Dass ich schon damals mit meiner Rechtsauffassung richtig lag, haben in den Folgejahren zahlreiche Gerichte bestätigt: Demnach müssen sich die Nutzer von eBay bewusst sein, dass von eBay ein Bewertungssystem bereit gehalten werde, auf dem subjektive Eindrücke und Meinungen eingestellt werden dürfen. Die Beteiligten würden sich diesem System unterwerfen und müssen davon ausgehen, dass auch negative Bewertungen eingestellt werden. Die Kommentare seien daher zulässig, solange es sich nicht um unwahre Tatsachen (Verleumdung), Schmähkritik oder Formalbeleidigungen handelt.





© 25.12.2006 HansiHerrmann.de