Recht‑Rat (2/26)

Alter Trick!

Mein Rat in den Juraforen von Recht.de

🇫 Fragesteller

Hallo zusammen!

Diese Geschichte ist unglaublich und gut durchdacht. Ich hätte nie gedacht auf einen so faulen Trick hereinzufallen.

Von der Firma Promonaut KG habe ich anfang September unaufgefodert eine E-Mail bekommen. Die Firma hat mir angeboten meine Homepage kostenlos bei Suchmaschinen anzumelden.
Ich bin aus der E-Mail heraus einen Link gefolgt und habe die für die Anmeldung notwendigen Daten eingegeben (unter anderem Privatdresse).
Bevor die Anmeldung gestartet wurde habe ich von Promonaut eine zweite Email bekommen. Sie haben mir einen Benutzernamen und Kennwort zugeschickt. Durch einen weiteren Link aus der Mail heraus konnte ich die Anmeldung jedoch ohne Eingabe von Benutzername und Passwort starten.

Nach der Anmeldung erschien die Nachricht: Vielen Dank für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung, die Rechnung in Höhe von DM 70,- wird ihnen zugestellt.
Durch das betätigen des Back-Buttons im Browser (ich wollte nachschauen ob ich nicht etwas übersehen hatte) startete die Anmeldung von neuem. Die zweite Rechnung fiel niedriger aus, da ich die Anmeldung abgebrochen habe.

Nach sechs Wochen haben sich die Rechnungen auf DM 260 gesteigert (Mahngebühr und Inkassogesellschaft)- beide Emails sind aus meinem GMX-Konto gelöscht (Nachdem ich ein Link aus der Mail gefolgt bin. Dies ist wohl technisch mit etwas Abeit möglich)
- nach neuem Fernabnahmegesetz habe ich kein Widerrufrecht (bereits erbrachte Dienstleistung)
- Die Firma ist telefonisch nur über eine teure 0190-Nummer zu erreichen
- Promonaut KG hält mein (nicht genutztes Passwort) und meine (dynamische)IP-Adresse als Beweis für ausreichend.

Der Verbraucherschutz hat mir geraten eine Anzeige wegen Betrug bei der Polizei zu stellen. Diese war mit dem Fall aber überfordert, hat die Anzeige aber angenommen.

Ich bin selber leider kein Jurist und hoffe hier jemanden zu finden, der mir weiter helfen kann.
Vielen Dank und liebe Grüße ...


🇬 Günter Freiherr von Gravenreuth ✝

Die Polizei ist aber verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen. Mal auf § 263a StGB (Computerbetrug) hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Dipl.Ing.(FH) + Rechtsanwalt
http://www.gravenreuth.de
Wikipedia-Artikel über Günter Freiherr von Gravenreuth (Bildschirmfoto)


☯️ Ich

hallo fragesteller,

wenn die sache tatsächlich so gelaufen ist, dann liegt hier ein eindeutiger betrugsfall vor.

falls “ihre” polizei damit überfordert ist, dann liegt das vielleicht daran, dass sie sich an die “falsche polizei” gewandt haben.

wenden sie sich (zunächst per e-mail) an das für den sitz der firma zuständige landeskriminalamt, abt. computerkriminalität.
die adresse erfahren sie unter https://www.bka.de/
dort sitzen spezialisten, die sich mit diesen sachen besser auskennen, als irgendwelche polizisten auf den revieren.

wahrscheinlich sind sie nicht der erste, der dieser firma aufgesessen ist. laufen dort mehrere solcher fälle zusammen, wird man der sache größeres gewicht beimessen, als wenn bei ihrem polizeirevier eine einzelne anzeige vorliegt!


🇫 Fragesteller

hallo Hansi

Vielen Dank für den Tip mit dem LKA. Ich werde dort gleich einmal nachhören, ob es noch andere Geschädigte gibt.

Grüße Björn





© 12.11.2001 HansiHerrmann.de