Recht‑Rat (18/26)

»Letztes Wort« des Angeklagten

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🇫 Fragestellerin (Jurastudentin)

Mich würde interessieren auf welche Zeit ein Richter, das Schlusswort vom Beklagten am ende des Strafprozess begrenzen darf? Hat hier jemand eine Ahnung dazu?


☯️ Ich

da hab ich ja noch nie drüber nachgedacht...

aber interessante frage!

die kann sich ja eigentlich nur stellen, wenn der angeklagte sein schlusswort übertreibt und da etwa ein politisches statement o.ä. abgibt, das sich ewig hinzieht.

ich denke nicht, dass es da eine vorschrift gibt, kann mir aber vorstellen, dass es dem richter überlassen bleibt, wann er einen “schlussstrich” zieht.


🇫 Fragestellerin

Ist das ok wenn der Richter dem Beklagten verbietet das “letzte Wort” zu Ende zu sprechen. Ist das Verfahren dann noch in Ordnung ? Angenommen der Beklagte zieht somit das Verfahren endlos in die Länge und spricht nur über seinen Fall.....
Kann das Recht des Beklagten zeitlich beschränkt werden?
Is nur so ne verrückte Idee! Das Recht auf das letzte Wort vom Beklagten ist doch heilig? Oder nicht ?


☯️ Ich

zwar gebührt dem angeklagten das recht des “letzten wortes”.
aber wenn man das “letzte wort” wörtlich nimmt, dann hat er es ja schon mit dem ersten wort seines schlusswortes gesprochen ;)

die verhandlung wird aber immer noch vom vorsitzenden richter geführt. und wenn der meint, der angeklagte übertreibt die ausübung seines rechts auf das letzte wort, dann wird es wohl dem richter überlassen bleiben, dem angeklagten dieses abzuschneiden.

ps: aber interessante theorie. sollte man tatsächlich mal in der praxis testen ;)

ℹ️ Im Strafprozess spricht man vom Angeklagten, im Zivilprozess vom Beklagten.





© 18.04.2006 HansiHerrmann.de