Mein Rat in den Juraforen von Recht.de
🇫 Fragesteller
Die Tage wurde beim Raab wieder eine Homepage vorgestellt. Ich habe es verfolgt. Dort lagen mehrere Megabyte flash rum. Der Ansturm war riesig.
Ich denke das die Traffickosten in die Tausende gingen. Der Domaininhaber wußte nichts davon da die Seite zufällig gefunden wurde.
Wie sieht das rechlich aus, kann man von den Providern verlangen das ein Überschreiten des Traffics technisch begrentzt wird, ähnlich wie die Telekom mit den Onlinekosten? Man sollte sich vor solchen Zufällen schützen, den schnell sind da ein paar Tausender erreicht. Für eine Hausfrau sicher ein richtiger finanzieller Schaden. Oder sollte man den Sender als Verursacher ranziehen, fall sowas möglich ist.
Bei einer Anfrage bei meinem Provider wurde mir mitgeteilt das es derzeit nicht möglich sei, und wegen der rechtlichen Aspekte wollte man sich nicht äußern. Die verdienen bei den Kosten ja auch super daran. Statt 7,- wird ja das fast 10fache je GB kassiert.
Gibt es schon einen gerichtlichen Fall. Ich würde mich gerne gegen solche Zufälle schützen und viele andere sicher auch.
☯️ Ich
hi,
sie können sich ziemlich sicher vor zu hohen besucherzahlen und damit traffic-kosten schützen, indem sie eine hundsmiserable seite ins web stellen, für die sich keine sau interessiert ;-)
zu mies darf sie aber auch nicht sein, sonst landet sie womöglich als hässlichste seite doch wieder in den charts...
https://www.hansiherrmann.de/archiv/recht-rat_trafficbegrenzung.php
© 03.12.2001 HansiHerrmann.de
Letzte Änderung: 08.09.2025 20:53:22
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