Recht‑Rat (4/26)

Domain‑Grabber

Mein Rat in den Juraforen von Recht.de

🇫 Fragesteller

Hallo,

ich betreibe im Internet einen Shop und habe auch die Domain mit Bindestrich registriert.

Nun hat ein Domaingrabber die Domain ohne Bindestrich registriert (oder hatte er die vorher schon?).

Auf jeden Fall hat er als Kaufangebot 1000 DM gestellt, ich bin jedoch nicht bereit dies zu zahlen.

Gibt es eine Möglichkeit der Klage?


☯️ Ich

es gibt immer wieder zeitgenossen, die unter ihrem namen domains bekannter marken registrieren lassen, ohne wirklich eine eigene homepage unter dieser internet-adresse veröffentlichen zu wollen. ihnen geht es darum, dass der markeninhaber diese domain für sich nutzen möchte und deshalb evtl. bereit ist, für die herausgabe der domain viel geld zu bezahlen.

DAS dürfte im vorliegenden fall nicht zutreffen.
vielleicht hat der mensch sogar die älteren rechte.
wenn ich mir z.b. die domain “GeileLuder” sichere und feststelle, dass ein anderer zeitgenosse die domain “geile-luder” inne hat, dann kann ich von ihm doch nicht die herausgabe seiner domain verlangen. beide werden miteinander leben müssen, es sei denn, ich bin bereit, geld für die herausgabe der anderen domain zu bezahlen.
wohl gemerkt, wenn es nicht um markennamen geht!

Siehe auch meine Seite: Online-Recht: Domain-Grabbing





© 18.04.2006 HansiHerrmann.de