Recht‑Rat (7/26)

Einsicht in Ermittlungsakten?

Mein Rat in den Juraforen von Recht.de

🇫 Fragesteller

Hallo

der Staatsanwalt hat Ermittlungen aufgenommen, da gegen mich eine “falsche” sprich unwahre Strafanzeige gestellt wurde.
ICH WEIß, DAS ICH DAS RECHT ZUR AKTENEINSICHT DIESER ERMITTLUNGSERBEBNISE HABE, ABER WO FINDE ICH DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN.

Kurz: wo steht geschrieben das ich das Recht zur Akteneinsicht in die Ermittlungsergebnisse des Staatsanwalts habe?

Vielen Dank


🇯 Jurist:

... ein Beschuldigter hat keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Nach § 147 VII StPO können (!) unter bestimmten Umständen Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilt werden. Ein Recht auf Akteneinsicht verleiht er dem Beschuldigten aber nicht.


☯️ Ich

Jurist, setz sich und schweig!

allein nach dem bundesdatenschutzgesetz kann/darf jeder einsicht in seine akten nehmen.

es muss also nicht mal aktuell gegen ihn ermittelt worden sein.


🇲 Mfg:

Schön,
das ist die Theorie...
und wie siehts mit der Praxis aus?


☯️ Ich

in der praxis hatte ich die zuständige staatsanwaltschaft angeschrieben:
“Ich bitte Sie, mir nach § 24 Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz Auskunft darüber zu erteilen, welche Daten über abgeschlossene Verfahren Sie im staatsanwaltschaftlichen Informationssystem ASTA über mich gespeichert haben”

nachdem ich die entspr. auskunft bekam, konnte ich dort akteneinsicht nehmen (terminvereinbarung wäre gut, weil die ihre tausende akten nicht griffbereit rumliegen haben).


🇲 Mfg:

Ich bin selbst Jurist mit langer praktischer Erfahrung im Strafrecht und bemühe mich, den Leuten eine halbwegs hilfreiche Antwort zu geben. Daß das nur ein erster Ansatz ist, ist klar. Und es gibt auch viele Fälle, wo aufgrund der FRagestellung klar ist, daß die Leute im Einzelfall mit einem Anwalt reden sollten. Warum allerdings jemand, der in einem eingestellten Ermittlungsverfahren Beschuldigter war, nicht selbst versuchen sollte, die für seine Interessen wesentlichen Umstände durch eigenes Schreiben zu erfahren, ist mir schleierhaft. Warum sollte so jemand einem Anwalt Geld für Akteneinsicht zahlen? Natürlich ist für den Fragesteller problematisch zu erkennen, ob die Antworten richtig sind oder nicht. Das liegt aber auch daran, daß sich Leute wie Provokateur in der ihnen eigenen Weise äußern und damit die Fragesteller verunsichern.
Ich habe schon mal gesagt, daß ich eine solche Haltung arrogant finde. Ich habe soviel Elend im Gerichtssaal gesehen, daß ich weiß, daß jeder einen Anspruch darauf hat, ernst genommen zu werden. Die Leute, die das mit anderen nicht machen, sind in der Regel Leute ohne praktische ERfahrung mit wenig angelesenem Bücherwissen.


🇵 Provokateur:

Hi,
Sie Jurist, Sie,....
hoffentlich sind Sie im Gerichtssaal oder bei den Ermittlungen sorgfältiger umgegangen als bei Ihrer unzutreffenden Behauptung meiner Person gegenüber....
ich habe mich zu dem Thema “Einsicht in Ermittlungsakten” nicht gemeldet, da dieses thema schon im wöchentlichen Rhytmus hier vorgetragen wird.....
wie Sie als behaupteter Jurist aufgrund weniger Zeilen eines Hilfesuchenden hier Auskünfte erteilen können, ohne den Hinweis auf die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist mir schleierhaft, denn Sie sollten wissen, wenn Sie wirklich Jurist sind, dass die Hilfesuchenden i.d.R. die “eigenen Sünden” ja nicht bekennen und folgedessen Ratschläge ohne genaues überpfüfen nicht nur töricht, sondern auch fahrlässig sein können....
Ihr zitieren, dass Sie schon so viel Elend in den Gerichssäalen gesehen haben, läßt mich leichter einschätzen, in welches “Kästchen” Juristerei Sie passen.....

evtl. Frührenter und aus purer Langeweile hin und wieder mal beim AG oder sehen Sie auch Richterin Salesch? Meine Frau ist von der Fersehsoap ja ganz begeistert.....
ohne liege Grüße....brurrrr.....


☯️ Ich

in dieser sache hier neige ich dazu, dem Juristen recht zu geben.

warum soll ein mensch hier seine lebensgeschichte ausbreiten oder überhaupt irgendein delikt zugeben, wenn es nur um das recht der akteneinsicht geht...?
das recht hat er (und kann sich das geld für einen anwalt i.d.r. tatsächlich sparen), wenn mal irgend was “vorgefallen” war und er mal wissen will, was denn da im einzelnen in seiner akte steht. wenn er sich also “nur mal so” informieren will, kann er das doch wirklich selbst tun.

ich hab das vor einigen jahren auch mal gemacht:
bei sämtlichen ämtern und behörden (schufa, telekom, schuldnerregister, polizei, staatsanwaltschaft, landesamt für verfassungsschutz ...) angefragt, ob und welche daten über mich gespeichert sind.
von allen stellen bekam ich die entspr. auskünfte.
nur das landesamt für verfassungsschutz stellte sich quer und meinte sinngemäß, ich solle mich erst mal als extremist oder terrorist outen, dann würden sie mir sagen, ob überhaupt eine akte über mich existiert.
Hier nachzulesen.
meine beschwerde an den berliner datenschutzbeauftragten führte zu einer überprüfung durch die senatsinnenverwaltung, die das landesamt für verfassungsschutz anwies, diese praxis zu ändern. danach bekam ich auch von dort die gewünschte auskunft (dass eine akte dort nicht existiert).

es geht also ohne große umstände, wenn man ein paar “regeln” beachtet (kompletter name und absender, geburtstag und ort angeben).
die landes- oder bundesdatenschutzbeauftragen geben entspr. vordrucke ab, so dass man nicht mal selbst formulieren muss …


🇵 Provokateur:

Ich bitte ALLE um Entschuldigung! Meine private Situation ist derzeit absolut SCHEISSE und Eure Fragen gehen mir auf den Wecker!

Akteneinsicht in Strafakten wird nur über einen Anwalt gewährt...
oder halt über eine Anwältin.

Yepp. so isses nun mal.


☯️ Ich

ich glaubte, es sei nun definitiv geklärt, dass jedermann einsicht in seine akten erhält.

warum fängst du jetzt wieder an, die leute mit deiner behauptung zu verunsichern?

”Yepp. so isses nun mal.” ist ja wohl kein hinreichernder beweis deiner aussage!
mit dieser aussage könnte man ja anderfalls alles “belegen”.





© 09.11.2001 HansiHerrmann.de