Mein Rat in den Juraforen von Recht.de
🇫 Fragesteller
Hallo!
Ein gewerblicher Anbieter von Bannerwerbung, mit dem ich wegen ausstehender Gelder im Clinch bin, verbietet mir unter Berufung auf das Post- und Fernmeldegesetz, seine Mails zu veröffentlichen. Ich wäre dankbar für Beantwortung der Frage, ob ich, beispielsweise unter Hinweis, dass es sich um ein Zitat aus seiner Mail handelt, Teile der Mails oder die Mails vollständig dennoch veröffentlichen darf.
☯️ Ich
also, mir sagt der gesunde menschenverstand, dass sie mit den e-mails - deren rechtmäßiger empfänger sie sind - tun können, wonach ihnen ist.
wenn in denen keine “staats- oder betriebsgeheimnisse” verraten werden, können sie diese auch veröffentlichen, zumal, wenn aus denen dubiose geschäftspraktiken des absenders hervorgehen.
also ich würde entweder aus den e-mails zitieren oder diese “unkommentiert” veröffentlichen.
da hab ich schon ganz andere sachen öffentlich gemacht!
Siehe auch meine Seite: eMail-Veröffentlichung – Was man beachten sollte
https://www.hansiherrmann.de/archiv/recht-rat_emailveroeffentlichung.php
© 18.04.2006 HansiHerrmann.de
Letzte Änderung: 08.09.2025 20:53:15
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