Recht‑Rat (5/26)

Domain-Registrierung

Mein Rat in den Juraforen von Recht.de

🇫 Fragesteller

Hallo,
ein Freund von mir bat mich, ihm eine Internetpräsenz aufzubauen. Nun meine Frage: Wenn ich den Domainnamen registriere, soll ich ihn auf meinen Namen zu registrieren lassen (da ich die Seiten pflegen werde) oder auf seinen, da es sich um seine Inhalte (Betreiber eines Cafés) handelt?
Falls es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte, z.B. Einklage des Namens, spielt das eine Rolle, auf wen die Domain eingetragen ist?
Über Antworten freue ich mich!


☯️ Ich

hallo,

sehen sie’s mal so: wenn er sie bittet, ihm eine wohnung einzurichten, würden sie diese dann auf ihren namen anmieten?! na also!

domaininhaber (und verantwortlicher für die inhalte) sollte der freund sein.
auch, wenn sie “die wohnung” weiterhin pflegen ;-)





© 18.04.2006 HansiHerrmann.de