Recht‑Rat (8/26)

eMail-Spamming?

Mein Rat in den Juraforen von Recht.de

🇫 Fragesteller

Hallo liebes Forum....

Habe da mal ein Frage bezüglich der Spamming Regelung.
Ist es rechtswidrig, wenn man in einem Gästebuch eine EMailadresse findet, daß; man diese dann einmalig anschreibt um eine Information ohne kommerziellen oder gewerblichen Wert/Hintergrund publik zu machen ?
Einer der Empfänger hat mir eine Frist von weniger als 1 Tag gesetzt, ihm eine Erklärung zuzusenden, wieso ich ihn anmaile. Falls ich das nicht tun sollte, droht er mit Rechtsschritten. Habe fristgem&äß geantwortet und mich entschuldigt, obwohl ich die Frist für unzulässig gehalten habe. Habe ihm geschrieben, daß ich die Adresse von einem öffentlichen Gästebuch habe. Daraufhin folgte eine Anfrage seinerseits, ihm die Adresse zum Gästebuch zuzusenden, damit er einen Nachforscheantrag einleiten kann....auf diese Mail habe ich bisher nicht geantwortet.

Meine Frage nun, wie sieht die Gesetzslage aus ?
Habe ich eine Widrigkeit begangen und muss mit Rechtsstrafen rechnen oder sind das nur leere Drohungen ?

Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.

Grüß ...


☯️ Ich

mein gott, nun mach dir doch nicht gleich in die hose!

fangen jetzt auch schon privatleute an, abzumahnen?!

wenn du die mail-adresse in einem gästebuch gefunden hast - sie der typ also öffentlich gemacht hat -, dann würde ich mir keinen kopf darüber machen.
selbst wenn die adresse jemand anderes für ihn dort hingeschrieben hat, wo soll dein vergehen sein?

lass den menschen schreiben, was er will und reagiere nicht auf solchen schei*!


🇫 Fragesteller

Danke für die Info...
Dachte nur das Spamming ja irgendwie untersagt ist und daher der Mensch vielleicht Rechtsschritte einleiten könnte...aber wenn das nicht so wild ist, dann ist das auch gut.

Grüße ...





© 12.11.2001 HansiHerrmann.de