Recht‑Rat (19/26)

Mal was zum Grübeln!

Mein Rat in den Juraforen von Recht.de

🇫 Fragestellerin (Jura-Studentin)

GELDNOT der dringend einen Kleinkredit sucht, stösst auf eine Kleinanzeige mit dem Inhalt:
4000 Mark sofort Bargeld, Laufzeit innerhalb 12 Monate, Telefon:XXXX Herr BETRÜGER

BETRÜGER legt GELDNOT Verträge vor, in dem er dem GELDNOT schriftlich versichert 11 Euroschecks von jeweils 400,00 DM,innerhalb von 12 Monaten jederzeit einzulösen.
Beide unterzeichnen gemeinsam 3 Verträge.
Der 1. Vertrag ist ein Spendenvertrag mit einem gemeinnützigen Kunstverein. Wesentlich ist der Inhalt, das der Spender freiwillig und einmalig spendet.
Der 2. Vertrag hat zum Inhalt, das BETRÜGER an GELDNOT ein Bild für 4000,00 DM verkauft.
Welches in einem 3. Vertrag von GELDNOT an BETRÜGER zum gleichen Preis sofort wieder verkauft wird.

BETRÜGER verspricht aber noch zusätzlich mündlich, dem GELDNOT die Schecks nacheinander einzeln pro Monat einzulösen.

GELDNOT ist eigentlich nicht an einem Kunstgeschäft interessiert, aus der Notlage schnell Bargeld für seine Euroschecks zu erhalten, hat er zwar alle Verträge unterschrieben aber darauf vertraut, dass die mündlich zugesicherten Eigenschaften überwiegen.
GELDNOT macht lediglich aufgrund des zusätzlichen mündlichen Versprechens von BETRÜGER, die Schecks monatlich einzulösen das Geschäft mit BETRÜGER.
Er erhoffte sich dadurch eine Laufzeit des “Kredites” in einer Länge von 12 Monaten.
Rein subjektiv versteht GELDNOT das ganze Vertragswerk nicht.

Als Gewinn zieht BETRÜGER von GELDNOT die Spende von 1 Euroscheck in Höhe von 400,00 DM für den tatsächlich bestehenden gemeinnützigen Verein ein. Insgesamt 4000,00 DM werden dem GELDNOT auch tatsächlich von BETRÜGER ausgezahlt. Endgegen der mündlichen Absprache werden vom Konto des GELDNOT aber nun doch alle Schecks auf einmal eingelöst. Der überraschte GELDNOT hat neben dem Verlust von 400,00 DM “Spende” noch einen Zinsschaden in geringer Höhe (6,34 DM).

Im Nachhinein ergibt sich folgende Situation:
Hätte das Geschäft nach den mündlichen Absprachen funktioniert, würde GELDNOT sich nicht geschädigt fühlen. Auch wäre er mit den schriftlichen Verträgen einverstanden gewesen.
Hätte GELDNOT die Verträge inhaltlich verstanden und seinen Nachteil erkannt, hätte GELDNOT die Verträge aber niemals abgeschlossen.

Gegen welchen Gesetzen des STGB wurde hier verstossen?
Wie hoch ist der tatsächliche Vermögensschaden des GELDNOT ?
Auf verletzte Nebengesetze und Zivilrecht braucht nicht eingegangen zu werden.


🇯 Jurist:

Es ist ja wohl ein schlechter Scherz, dass Sie von uns erwarten hier Ihre Hausarbeit, etc. zu lösen. Ich bin gern bereit auf gezielte Probleme einzugehen, die dann aber erst nach einer gründlichen und sinnvollen Vorüberlegung gestellt werden sollten. Aber ich werde bestimmt nicht meine Zeit damit verbringen für jemanden, der mir völlig unbekannt ist, ein juristisches Gutachten zu erstellen.


🇫 Fragestellerin

Hätte ich mir denken können.
Sorry!!! Bitte nicht böse sein. Wir streiten uns hier in unserer AG, schon den ganzen Sonntag über diesen gemeinen Fall, von unserem Strafrechts Prof...
Noch ne kleine Nachfrage! Ist der Schaden 400,00 DM oder nur der Zinsschaden weil die Schecks zu früh eingelöst wurden??
Bitte nur nen kleinen Tipp. Ich stelle auch keine Fachfragen mehr. Nur nen klitze... kleinen Wink mit dem Zaunpfahl. Tausend Dank !!
Ihre Elke
und nen netten Gruss von uns aus Hamburg


☯️ Ich

also ich denke, ihr geht die sache von der falschen seite an.

meines erachtens ist das ganze geschäft sittenwidrig, die verträge waren in weiten teilen im sinne des bgb nicht ernst gemeint und sind deshalb nichtig.


🇫 Fragestellerin

BGB mässig ist die Sittenwidrigkeit klar. (Notlage ausgenutzt...usw.)

..und wie siehts mit Betrug aus ? Der Mann fühlt sich ja getäuscht.


☯️ Ich

er hat sich auf dieses geschäft eingelassen...!


🇫 Fragestellerin

Er gab ne Spende...


☯️ Ich

die teil des “geschäfts” war...


🇫 Fragestellerin

... und hat außer Bargeld noch nen Verlust von 400,00 DM. (Hingabe des Vermögens) Durch die sofortige Einlösung.
Hätte er die Einlösung erst in 12 Monaten erlebt. Hätte er ein paar Mark Zinsen gespart.
(Höhe Schaden?!)

Gruss nochmal von allen


☯️ Ich

habe ich mich falsch ausgedrückt...?
er hat sich doch (notlage hin oder her) auf dieses geschäft eingelassen, wusste, dass es “faul” war.
der “geschädigte” hatte nur seinen vorteil im auge und war deshalb bereit, diese - von vornherein nicht ernst gemeinten - verträge abzuschließen.
wenn er will, kann er seinen (mehr als geringen) vermögensschaden gegenüber dem darlehensgeber geltend machen, weil ja das geschäft sittenwidrig und die verträge nichtig sind. aber von “betrug” würde ich da nicht reden.





© 18.04.2006 HansiHerrmann.de