Recht‑Rat (23/26)

Suchmaschinen-Schwindelfirma

Mein Rat in den Juraforen von Recht.de

🇫 Fragesteller

hallo leute,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, wäre über eine (schnelle) antwort dennoch froh.
folgendes: ein kunde von uns, dessen web-site von uns gestaltet, angemeldet und providet wurde und wird und für den wir auch die anmeldung in den suchmaschinen (per hand) vorgenommen haben (und zwar im november 2000) bekam vor ca 2 wochen ein päckchen per nachnahme über 158,92 DM, dessen annahme er verweigerte.
heute bekam er nun eine rechnung einer firma alphago.de über die anmeldung in ihrer suchmaschine mit den korrekten firmen und website-daten über DM 168,92 (incl. DM 10.- nachnahmeverweigerung). mit der drohung, daß bei nichtzahlung eine inkassofirma beauftragt wird.
da definitiv weder wir noch der kunde eine suchmaschinenanmeldung über diese firma vorgenommen haben, weder der kunde noch wir haben von dieser firma je gehört, hier also meine fragen:
hat irgendjemand da draußen ähnliche erfahrungen gemacht ?
kennt jemand diese firma?
was macht man in so einem fall?

ich danke euch allen schon mal im voraus


☯️ Ich

hallo,

also ich habe mir diese merkwürdige seite (sie ist es nicht würdig, dass man sie sich merkt!) mal angeschaut und denke, dass die total unseriös ist.
die allgemeinen geschäftsbedingungen findet man erst nach ewiger gezielter suche, die preisliste ebenso. ein impressum konnte ich gar nicht finden ...

vergessen sie diese firma und deren rechnung.
die sollen ihnen mal beweisen, dass zwischen ihnen und ihr ein vertrag zustande gekommen ist. und wie sollte so ein vertrag aussehen? da fehlt ja wohl die erforderliche schriftform.

da kann ja jeder hergehen, eine art suchmaschine zusammen basteln und dann leute anschreiben, die sich dort kostenpflichtig eingetragen hätten.

vergessen sie diese “alpha-go”-suchmaschine (“autoresale.de” oder wie sie sich noch nennt)!


🇫 Fragesteller

Danke für den Tipp!

Ich habe von anderen mehr oder weniger die gleiche Auskunft bekommen, versehen noch mit dem Rat, diese Firma anzuzeigen.


☯️ Ich

selbstverständlich können sie die anzeigen.
und wahrscheinlich wären sie damit nicht mal der erste...

wenn sie anzeige erstatten wollen, dann tun sie das am besten gleich (per e-mail) an das für den geschäftssitz der firma zuständige landeskriminalamt. so erhöhen sie die chancen, dass dort ein “sammelverfahren” gegen die firma läuft, was allemal besser ist, als wenn in zig polizeirevieren anzeigen diverser betroffener rumliegen und dort jeweils als einzelfall behandelt werden.

Siehe zu diesem Thema auch meine Seite:
Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung…





© 18.04.2006 HansiHerrmann.de