Mein Rat in den Juraforen von Recht.de
🇫 Fragesteller
Guten Tag,
hat man als Architekt das Recht, die selbst entworfenen Häuser (Baupläne sind geistiges Eigentum des Architekten, der auch alle Originalunterlagen besitzt) zu Fotografieren und als Referenzobjekte auf der Homepage zu veröffentlichen?
Danke im Voraus den Leuten, die sich Zeit für meine Frage nehmen!
Gruß ...
☯️ Ich
ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte (außer: der hausherr ist auf dem bild beim liebesspiel mit seiner putzfrau zu erkennen ;-)
ℹ️ Gebäude, also auch Wohnhäuser, darf man grundsätzlich fotografieren und die Bilder veröffentlichen, wenn:
Siehe auch meine Seite: Foto-Recht
https://www.hansiherrmann.de/archiv/recht-rat_hausfoto.php
© 03.12.2001 HansiHerrmann.de
Letzte Änderung: 08.09.2025 20:53:15
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