Recht‑Rat (12/26)

Fotos von Häusern veröffentlichen?

Mein Rat in den Juraforen von Recht.de

🇫 Fragesteller

Guten Tag,
hat man als Architekt das Recht, die selbst entworfenen Häuser (Baupläne sind geistiges Eigentum des Architekten, der auch alle Originalunterlagen besitzt) zu Fotografieren und als Referenzobjekte auf der Homepage zu veröffentlichen?
Danke im Voraus den Leuten, die sich Zeit für meine Frage nehmen!
Gruß ...


☯️ Ich

ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte (außer: der hausherr ist auf dem bild beim liebesspiel mit seiner putzfrau zu erkennen ;-)

ℹ️ Gebäude, also auch Wohnhäuser, darf man grundsätzlich fotografieren und die Bilder veröffentlichen, wenn:

  • man dabei das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, nicht widerrechtlich betritt, eine Umzäunung oder Hecke nicht überwindet; auch das Anstellen einer Leiter o.ä. ist verboten.
  • man kein Teleobjektiv verwendet oder sonstwie Einblick in das Innere des Gebäudes erlangt.
  • man dabei keine Personen identifizierbar zeigt. Achtung, ist das GEBÄUDE identifizierbar, kann eine PERSON schon (als Bewohner) identifizierbar sein, wenn sie nur von hinten gezeigt wird; es ist demnach zu empfehlen, dort überhaupt keine Personen abzulichten, die zu dem Gebäude gehören könnten!
  • Siehe auch meine Seite: Foto-Recht





    © 03.12.2001 HansiHerrmann.de