Domain‑Grabbing

Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die unter ihrem Namen Domains bekannter Marken registrieren lassen, ohne wirklich eine eigene Homepage unter dieser Internet-Adresse veröffentlichen zu wollen. Ihnen geht es darum, dass der Markeninhaber diese Domain für sich nutzen möchte und deshalb evtl. bereit ist, für die Herausgabe der Domain viel Geld zu bezahlen.

Nun ist es aber so, dass der Markeninhaber sowieso einen Anspruch auf diese Domain hat und sie auf jeden Fall bekommen wird. Er wird die Herausgabe notfalls in einem Zivilprozess erwirken und den Domain-Grabber in ein finanzielles Tief stürzen!
Hinzu kommt, dass sich der Domain-Grabber auch strafrechtlich auf einiges gefasst machen kann …

Die Benutzung einer Marke ist nun mal »Kennzeichenverletzung«. Und wenn er sich finanzielle Vorteile aus dem Domain-Grabbing erhofft und vom Markeninhaber Geld für die Herausgabe der Domain gefordert hatte, kommt eine Anklage wegen ERPRESSUNG hinzu ( abschreckendes Beispiel).

Geschützte Marken sind nicht nur so bekannte Firmen wie »Coca Cola« oder »Nike«, sondern z.B. auch das »ZDF«, die »Tagesschau« und bekannte Persönlichkeiten wie »Heino« oder »Madonna«.

Also, auch wenn der Domain-Name einer Markenfirma noch frei ist, hat der Markeninhaber von Rechts wegen einen Anspruch auf diese Domain!

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