Philipp (4/16)

Konsequenzen für die Verantwortlichen?

ℹ️ 19.02.2022
Als ich 2009 diese Philipp-Geschichte hier veröffentlichte, ahnte ich noch nicht, dass sie für Philipp und mich einen katastrophalen Verlauf nehmen würde …
Sie hatte kein »gutes Ende«!

Als ich erfuhr, wie Philipp bei seiner Mutter lebt, habe ich sieben Monate lang versucht, Philipp ein »Zuhause« zu geben, in dem er kindgerecht leben und glücklich sein kann.
Ich denke, meine Philipp-Bilder zeigen das recht anschaulich.
Bilder am 15.05.2010 gelöscht!

Ein Jahr lang habe ich Philipps Leben auf 75 Tagebuchseiten, über 5.000 Fotos, 102 Videos und 75 Notizzetteln dokumentiert.

Als sich die Situation für ihn und seine jüngeren Brüder im Haushalt der Mutter verschlechterte, habe ich mir monatelang vor Verzweiflung und Hilflosigkeit Tag und Nacht die Finger wund geschrieben und unzählige Briefe angefangen, die ich aber nie fertig schrieb oder abschickte, weil die Ereignisse das nicht mehr zuließen.

Ich habe mir monatelang die Augen aus dem Kopf geheult, weil ich an die Grenzen meiner physischen und psychischen Belastbarkeit gekommen war.
Das Platzen meiner Bauchschlagader am 27. Januar war nur eine Folge dieses Dauerstresses.
Am 6. März hatte ich dann einen Nervenzusammenbruch und bekam eine psychiatrische Notfallbehandlung.

Irgendwann habe ich mich dann von den unzähligen Leuten, die das alles live miterlebten, überzeugen lassen, dass ich das nicht mehr lange durchhalten kann und unbedingt »etwas tun muss« – auch wenn ich dadurch vielleicht Philipp verliere!

Am 16. April habe ich Philipp verloren.


Nun ist Philipp zwar »in Sicherheit« und »gut aufgehoben«, aber die zuständigen Leute vom Jugendamt lehnen sich schon wieder in ihren Sesseln zurück …

Deshalb habe ich heute eine erste E-Mail abgeschickt. Es wird nicht die einzige und letzte sein!

Gesendet: 02.05.2009, 05:32 Uhr
An: jugend@ba-nkn.verwalt-berlin.de
Betreff: Versagen des Jugendamtes Neukoelln im Fall einer dreifachen Kindervernachlaessigung

Sehr geehrte Frau Bezirksstadträtin Vonnekold,

als Leiterin der Abteilung Jugend setze ich Sie davon in Kenntnis, dass sich Mitarbeiter des Jugendamtes Neukölln eines oder mehrerer Dienstvergehen schuldig gemacht und durch ihr Tun oder Unterlassen gegen Strafgesetze verstoßen haben.

Meines Wissens haben die Mitarbeiter des Jugendamtes einen Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII, der folgendes besagt:

… Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen.
… Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

Auf der Webseite “Kinderschutz in Neukölln” des Bezirksamtes Neukölln steht einleitend:

Der Kinderschutz ist der zentrale Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe und stellt die essentielle Aufgabe der Jugendämter dar.
… Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes gehen allen Meldungen unverzüglich nach, die darauf hinweisen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen gefährdet ist.

Der für die Familie N  zuständigen Mitarbeiterin (Frau H ) sowie ihrem Vorgesetzten (Herr Sch ) lagen nachweislich mindestens seit vielen Monaten Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kinder der Frau N  körperlich, geistig und seelisch gefährdet sind.

Diesen Mitarbeitern lagen auch konkrete Hinweise vor, dass die bei der Familie eingesetzte Familienhelferin   nicht nur von der Kindeswohlgefährdung wusste (sie ging regelmäßig bei dieser Familie ein und aus), sondern diese gegenüber dem Jugendamt vorsätzlich verschwieg bzw. bagatellisierte.
Die Familienhelferin verhinderte damit ein rechtzeitiges Einschreiten des Jugendamtes, wodurch die Gefährdung für die Kinder derart groß werden konnte, dass für sie “eine dringende Gefahr” bestand und sie am 16. April in Obhut genommen werden mussten!


Auf der Webseite “Kinderschutz in Neukölln” des Bezirksamtes Neukölln steht auch folgendes:

Jeder kann sich vertrauensvoll persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail – auch anonym – an das Jugendamt wenden, wenn Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen bestehen. Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, die Information aus der Beratung und persönliche Daten streng vertraulich zu behandeln.

Die Mitarbeiter des Jugendamtes Neukölln haben auch ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt!
Sie haben unmittelbar nach Bekanntwerden konkreter Hinweise auf die Kindeswohlgefährdung telefonisch die Mutter über die Identität des Hinweisgebers und die Einzelheiten seiner Hinweise informiert!
Zudem haben sie diese Informationen auch der Familienhelferin gegeben, die diese an die Mutter der drei Kinder weitergab!

Die o.g. Mitarbeiter wurden auch mehrmals nachdrücklich gebeten, diese Familienhelferin sofort aus dieser Familie herauszunehmen und eine andere Person mit deren Aufgaben zu betrauen. Dies geschah unter den begründeten Hinweisen auf die Verfehlungen dieser Familienhelferin!
Diese Familienhelferin ist immer noch für die Familie N  “zuständig”!

Warum nur zwei der drei Kinder in Obhut genommen wurden (der 9-jährige Philipp und der 4-jährige J , das dritte Kind (der 1-jährige J ) aber im Haushalt der Mutter belassen wurde, ist nicht nachvollziehbar.

Frau H  begründete das damit, dass das Baby an seiner Mutter hängt.
Ihr sollte aber auch klar sein, dass dieses Baby gefährdeter war und ist als seine älteren Brüder!
Einerseits sahen Frau H  und Herr Sch  die Gefahr für die Kinder als so dringend an, dass sie zwei davon sofort in Obhut nahmen. Andererseits beließen sie das schwächste und hilfloseste Kind mit dieser fadenscheinigen Begründung bei der Mutter!

Sehr geehrte Frau Bezirksstadträtin Vonnekold, ich kann und möchte mich hier nicht in allen Einzelheiten über diesen “Fall” auslassen.
Ich habe ihm auf meiner Homepage eine eigene Seite gewidmet und bitte Sie, diese in Augenschein zu nehmen:
http://www.hansi-im-web.de/philipp/philipp_obhut.php

Auf dieser und den Folgeseiten veröffentliche ich auch den gesamten Schriftverkehr, der sich aus dieser Sache ergibt, solange und soweit kein Beteiligter widerspricht.

Ich bitte Sie, diesen Vorgang zu prüfen, und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Mit freundlichem Gruß

Hinweis: Ich behalte mir vor, mich in dieser Angelegenheit an weitere, auch übergeordnete Stellen zu wenden, von denen ich denke, dass sie hierfür zuständig sind.

Original

Hier kannst du nachlesen, wie das Bezirksamt Neukölln Kinderschutz in Neukölln gern hätte.


20.05.2009
Heute habe ich die Antwort vom »Büro der Stadträtin« Gabriele Vonnekold bekommen, dass meine Dienstaufsichtsbeschwerde dort eingegangen ist und bearbeitet wird.

18.05.2009

Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 02.05.2009 gegen Frau H  und Herrn Sch 

Sehr geehrter Herr Herrmann,

ich bestätige den Eingang Ihrer oben genannten Dienstaufsichts­beschwerde.

Um auf den in Ihrem Schreiben dargelegten Sachverhalt eingehen zu können ist eine Stellungnahme zum Vorgang seitens des zuständigen Fachbereiches erforderlich. Sobald die Stellungnahme vorliegt, erhalten Sie weitere Mitteilung.

Unabhängig der Entscheidung von Frau Vonnekold nach Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde widerspreche ich im Namen des Jugendamtes in aller Deutlichkeit Ihrem Anliegen, den gesamten Schriftverkehr sowie die in diesem Zusammenhang stehenden Informationen und Beteiligten im Internet zu veröffentlichen.

Im Fall der Zuwiderhandlung behält sich das Bezirksamt Neukölln entsprechende rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Könning

Original


Dass man der Veröffentlichung des gesamten Schriftverkehrs sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Informationen widersprochen hat, war eigentlich überflüssig.
Denn meine eigenen Briefe und Mails darf ich nach Belieben veröffentlichen, solange sie an »offizielle Stellen« gerichtet sind.
Im Übrigen bekomme ich in dem laufenden Verfahren sowieso keine Infos. Was sollte ich da also veröffentlichen …?

Warum ich die Briefe der Bezirksstadträtin dennoch hier veröffentliche, kannst du auf dieser Seite nachlesen: E-Mail-Veröffentlichung – Was man beachten sollte

10.08.2009
Auf eine abschließende Antwort musste ich 87 Tage lang warten!
Nicht so lange warten musste ich allerdings auf eine Strafanzeige wegen Beleidigung!
Damit beschäftige ich mich auf der Seite: Philipp – Die Strafanzeige gegen mich

15.08.2009
Heute bekam ich von der Bezirksstadträtin Gabriele Vonnekold die Antwort.
Darin weist sie meine Beschwerde zurück!
Das kannst du nachlesen auf der Seite: Philipp – Keine Konsequenzen für die Verantwortlichen!






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