Als ich erfuhr, wie Philipp bei seiner Mutter lebt, habe ich sieben Monate lang
versucht, Philipp ein »Zuhause« zu geben, in dem er kindgerecht leben und glücklich sein kann.
Ich denke, meine Philipp-Bilder zeigen das recht anschaulich.
Bilder am 15.05.2010 gelöscht!
Ein Jahr lang habe ich Philipps Leben auf 75 Tagebuchseiten, über 5.000 Fotos,
102 Videos und 75 Notizzetteln dokumentiert.
Als sich die Situation für ihn und seine jüngeren Brüder im Haushalt der Mutter verschlechterte,
habe ich mir monatelang vor Verzweiflung und Hilflosigkeit Tag und Nacht die Finger wund geschrieben
und unzählige Briefe angefangen, die ich aber nie fertig schrieb oder abschickte, weil die
Ereignisse das nicht mehr zuließen.
Ich habe mir monatelang die Augen aus dem Kopf geheult, weil ich an die Grenzen meiner physischen
und psychischen Belastbarkeit gekommen war.
Das Platzen meiner
Bauchschlagader am 27. Januar war nur eine Folge dieses Dauerstresses.
Am 6. März hatte ich dann einen Nervenzusammenbruch und bekam eine
psychiatrische Notfallbehandlung.
Irgendwann habe ich mich dann von den unzähligen Leuten, die das alles live miterlebten,
überzeugen lassen, dass ich das nicht mehr lange durchhalten kann und unbedingt »etwas tun muss« –
auch wenn ich dadurch vielleicht Philipp verliere!
Am 16. April habe ich Philipp
verloren.
Nun ist Philipp zwar »in Sicherheit« und »gut aufgehoben«, aber die zuständigen Leute vom
Jugendamt lehnen sich schon wieder in ihren Sesseln zurück …
Deshalb habe ich heute eine erste E-Mail abgeschickt. Es wird nicht
die einzige und letzte sein!
Gesendet: 02.05.2009, 05:32 Uhr
An: jugend@ba-nkn.verwalt-berlin.de
Betreff: Versagen des Jugendamtes Neukoelln im Fall einer dreifachen Kindervernachlaessigung
Sehr geehrte Frau Bezirksstadträtin Vonnekold,
als Leiterin der Abteilung Jugend setze ich Sie davon in Kenntnis, dass sich Mitarbeiter des
Jugendamtes Neukölln eines oder mehrerer Dienstvergehen schuldig gemacht und durch ihr Tun oder
Unterlassen gegen Strafgesetze verstoßen haben.
Meines Wissens haben die Mitarbeiter des Jugendamtes einen Schutzauftrag gemäß
§ 8a SGB VIII, der folgendes besagt:
… Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls
eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte abzuschätzen.
… Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so
ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
Auf der Webseite
http://www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/jugend/kinderschutz.html “Kinderschutz in
Neukölln” des Bezirksamtes Neukölln steht einleitend:
Der Kinderschutz ist der zentrale Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe und
stellt die essentielle Aufgabe der Jugendämter dar.
… Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes gehen allen Meldungen unverzüglich nach, die
darauf hinweisen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder eines
Jugendlichen gefährdet ist.
Der für die Familie N zuständigen Mitarbeiterin (Frau
H ) sowie ihrem Vorgesetzten (Herr Sch ) lagen
nachweislich mindestens seit vielen Monaten Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kinder der
Frau N körperlich, geistig und seelisch gefährdet sind.
Diesen Mitarbeitern lagen auch konkrete Hinweise vor, dass die bei der Familie
eingesetzte Familienhelferin nicht nur von der Kindeswohlgefährdung
wusste (sie ging regelmäßig bei dieser Familie ein und aus), sondern diese gegenüber dem
Jugendamt vorsätzlich verschwieg bzw. bagatellisierte.
Die Familienhelferin verhinderte damit ein rechtzeitiges Einschreiten des Jugendamtes, wodurch die
Gefährdung für die Kinder derart groß werden konnte, dass für sie “eine dringende Gefahr”
bestand und sie am 16. April in Obhut genommen werden mussten!
Auf der Webseite
http://www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/jugend/kinderschutz.html
“Kinderschutz in Neukölln” des Bezirksamtes Neukölln steht auch folgendes:
Jeder kann sich vertrauensvoll persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail
– auch anonym – an das Jugendamt wenden, wenn Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen
bestehen. Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, die Information aus der Beratung und
persönliche Daten streng vertraulich zu behandeln.
Die Mitarbeiter des Jugendamtes Neukölln haben auch ihre Verschwiegenheitspflicht
verletzt!
Sie haben unmittelbar nach Bekanntwerden konkreter Hinweise auf die Kindeswohlgefährdung telefonisch
die Mutter über die Identität des Hinweisgebers und die Einzelheiten seiner Hinweise informiert!
Zudem haben sie diese Informationen auch der Familienhelferin gegeben, die diese an die Mutter der
drei Kinder weitergab!
Die o.g. Mitarbeiter wurden auch mehrmals nachdrücklich gebeten, diese Familienhelferin sofort
aus dieser Familie herauszunehmen und eine andere Person mit deren Aufgaben zu betrauen. Dies
geschah unter den begründeten Hinweisen auf die Verfehlungen dieser Familienhelferin!
Diese Familienhelferin ist immer noch für die Familie N
“zuständig”!
Warum nur zwei der drei Kinder in Obhut genommen wurden (der 9-jährige
Philipp und der 4-jährige J , das dritte Kind (der 1-jährige
J ) aber im Haushalt der Mutter belassen wurde, ist nicht
nachvollziehbar.
Frau H begründete das damit, dass das Baby an seiner
Mutter hängt.
Ihr sollte aber auch klar sein, dass dieses Baby gefährdeter war und ist als seine älteren Brüder!
Einerseits sahen Frau H und Herr Sch die Gefahr
für die Kinder als so dringend an, dass sie zwei davon sofort in Obhut nahmen. Andererseits
beließen sie das schwächste und hilfloseste Kind mit dieser fadenscheinigen Begründung bei der
Mutter!
Sehr geehrte Frau Bezirksstadträtin Vonnekold, ich kann und möchte mich hier nicht in allen
Einzelheiten über diesen “Fall” auslassen.
Ich habe ihm auf meiner Homepage eine eigene Seite gewidmet und bitte Sie, diese in Augenschein zu
nehmen:
http://www.hansi-im-web.de/philipp/philipp_obhut.php
Auf dieser und den Folgeseiten veröffentliche ich auch den gesamten
Schriftverkehr, der sich aus dieser Sache ergibt, solange und soweit kein Beteiligter widerspricht.
Ich bitte Sie, diesen Vorgang zu prüfen, und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Jürgen Herrmann Neuköllnische Allee 75 12057 Berlin Tel. xxx
E-Mail @Hansi-im-Web.de Web www.Hansi-im-Web.de
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Hinweis: Ich behalte mir vor, mich in dieser Angelegenheit an weitere, auch übergeordnete Stellen
zu wenden, von denen ich denke, dass sie hierfür zuständig sind.
Original
Hier kannst du nachlesen, wie das Bezirksamt Neukölln
Kinderschutz in
Neukölln gern hätte.
20.05.2009
Heute habe ich die Antwort vom »Büro der Stadträtin« Gabriele Vonnekold bekommen, dass meine
Dienstaufsichtsbeschwerde dort eingegangen ist und bearbeitet wird.
18.05.2009
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 02.05.2009 gegen Frau H und Herrn
Sch
Sehr geehrter Herr Herrmann,
ich bestätige den Eingang Ihrer oben genannten Dienstaufsichtsbeschwerde.
Um auf den in Ihrem Schreiben dargelegten Sachverhalt eingehen zu können ist eine Stellungnahme
zum Vorgang seitens des zuständigen Fachbereiches erforderlich. Sobald die Stellungnahme vorliegt,
erhalten Sie weitere Mitteilung.
Unabhängig der Entscheidung von Frau Vonnekold nach Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde
widerspreche ich im Namen des Jugendamtes in aller Deutlichkeit Ihrem Anliegen, den gesamten
Schriftverkehr sowie die in diesem Zusammenhang stehenden Informationen und Beteiligten im Internet
zu veröffentlichen.
Im Fall der Zuwiderhandlung behält sich das Bezirksamt Neukölln entsprechende rechtliche Schritte
vor.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
Könning
Original
Dass man der Veröffentlichung des gesamten Schriftverkehrs sowie der in diesem Zusammenhang
stehenden Informationen widersprochen hat, war eigentlich überflüssig.
Denn meine eigenen Briefe und Mails darf ich nach Belieben veröffentlichen, solange sie an
»offizielle Stellen« gerichtet sind.
Im Übrigen bekomme ich in dem laufenden Verfahren sowieso keine Infos. Was sollte ich da also
veröffentlichen …?
Warum ich die Briefe der Bezirksstadträtin dennoch hier veröffentliche, kannst du auf dieser
Seite nachlesen:
E-Mail-Veröffentlichung – Was man
beachten sollte
10.08.2009
Auf eine abschließende Antwort musste ich 87 Tage lang warten!
Nicht so lange warten musste ich allerdings auf eine Strafanzeige wegen Beleidigung!
Damit beschäftige ich mich auf der Seite:
Philipp – Die Strafanzeige gegen
mich
15.08.2009
Heute bekam ich von der Bezirksstadträtin Gabriele Vonnekold die Antwort.
Darin weist sie meine Beschwerde zurück!
Das kannst du nachlesen auf der Seite:
Philipp – Keine Konsequenzen für die
Verantwortlichen!
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