ℹ️ 19.02.2022
Als ich 2009 diese Philipp-Geschichte hier veröffentlichte, ahnte ich noch nicht,
dass sie für Philipp und mich einen katastrophalen Verlauf nehmen würde …
Sie hatte kein »gutes Ende«!
Heute vor 100 Tagen hatte ich auf der Seite Philipp – Konsequenzen für die Verantwortlichen? meine Dienstaufsichtsbeschwerde
über das Jugendamt Berlin-Neukölln online gestellt. Nicht vergeblich warten musste ich auf eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen mich! Hier das Schreiben der Polizei. Ich hoffe, dass die Juristen des Amtes genauso auf die Dienstvergehen ihrer
eigenen Leute reagieren! In dem Schreiben ist angegeben, dass die Beleidigung schriftlich am 2. Mai erfolgte. Ich konnte auf dieser Seite nichts Ehrverletzendes entdecken. Deshalb rief ich heute
bei der zuständigen Sachbearbeiterin der Polizei an und fragte sie, auf welche Textpassage sich die
Anzeige denn bezieht. Mein Gott, wird das den Jugendämtern nicht seit ewigen Zeiten (zu Recht) vorgeworfen,
wenn »wieder mal« irgendwo im Wohlfahrtstaat Deutschland Kinder vernachlässigt, verhungert,
erschlagen oder tiefgefroren aufgefunden werden? 12.08.2009 Es tröstet mich, dass ich mit meiner Meinung also nicht ganz alleine bin. Zwar fiel auf meiner Seite Philipp – In
der Obhut des Jugendamtes das Wort »Versager«. Aber in einem ganz anderen Kontext! So
sah das aus: Ich hatte, bevor ich auf Philipps Fall einging, das wiedergegeben, was mir ständig
von allen Seiten geraten und gesagt wurde, u.a.: In den Jugendämtern sitzen sehr oft
Versager … Das Wort Unfähigkeit existiert auf der entsprechenden
Philipp-Seite überhaut nicht! Davon abgesehen, wenn jemand einem Jugendamt vorwirft, dass es unfähig ist und darin
versagt hat, Kinder zu schützen, und das am konkreten Beispiel beschreibt, dann ist das eine vom
Grundgesetz gedeckte freie Meinungsäußerung. Na ja, ich möchte mich jetzt hier nicht in juristischen Spitzfindigkeiten ergehen –
schon gar nicht, solange das Verfahren gegen mich läuft. »Beleidigung« setzt auf jeden Fall voraus, dass ich jemanden in seiner Ehre verletze. Zum Stichwort »Ehre« fällt mir folgendes ein (ohne dass ich damit irgendeinen
Beamten irgendeines Jugendamtes auf diesem Planeten meine!!!): Aber, wenn ein normal-sensibler, normal-kinderfreundlicher Beamter eines Jugendamtes nicht
mal tätig wird, obwohl er alle rechtlichen Mittel und dazu noch einen gesetzlichen
Kinderschutz-Auftrag hat, dann fühlt sich dieser Mensch in seiner EHRE verletzt, wenn ich ihm das
vorwerfe? Wo ist definiert, was EHRE ist? Und wo steht geschrieben, wer wieviel EHRE hat? Für einen türkischen Familienvater hat das Wort »Ehre« eine völlig andere Bedeutung
und einen ganz anderen Stellenwert als für einen Menschen, der sich nicht zu schade ist, in fremden
Mülltonnen nach Verwertbarem zu suchen oder schon morgens um 10 Uhr besoffen auf dem Gehweg
rumzuliegen … Haben Kinder keine EHRE, weil sie Kinder sind? Ich stelle den Schutz und die Ehre eines Kindes auf eine sehr viel höhere Stufe als die Ehre eines deutschen Beamten. Weil sich ein Kind nicht selbst schützen oder seine Rechte durchsetzen kann! Deshalb gibt es zwar eine Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, aber keine Beamtenrechtskonvention. Dort steht in Artikel 3 (Wohl des Kindes): (2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind […] den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; […] Artikel 16 befasst sich mit dem Schutz der Privatsphäre und Ehre: (1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein
Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen
Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Artikel 18 schreibt die Verantwortung für das Kindeswohl fest. Artikel 19 ist hier besonders interessant, denn er befasst sich mit dem Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung: (1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut. Neben der UN-Kinderrechtskonvention gibt es noch das Grundgesetz. Das Achte Sozialgesetzbuch sollte eigentlich »die Bibel« eines jeden deutschen Jugendbeamten und seine tägliche Nachtlektüre sein. Dann gibt es da noch (speziell für Berlin!) die Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung, wo detailliert die »Standards für dienstliche Regelungen für in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Fachkräfte zur Erfüllung des Schutzauftrages nach § 8a Abs. 1 SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung« festgelegt sind. Und, damit die Berliner Jugendbeamten gar nichts verkehrt machen können, gibt es noch die Berlineinheitliche Indikatoren / Risikofaktoren zur Erkennung und Einschätzung von Gefährdungssituationen … Hätte das Jugendamt den Kinderschutzbogen183 KB (er besteht
aus 13 Seiten!) betreffs Philipp und seiner zwei Brüder rechtzeitig und wahrheitsgemäß
ausgefüllt, hätten die Kinder schon sehr viel früher in Obhut genommen werden müssen – und zwar
alle drei! Das jüngste und gefährdetste einjährige Kind hat man bei der Mutter belassen, »weil es
so an ihr hängt«! Es »hing« im wahrsten Sinne des Wortes viel mehr am vollen Katzenklo, am vollen
Staubsaugerbeutel (das Staubsaugergehäuse war seit langer Zeit defekt), an den Futter- und
Wassernäpfen der Hunde, am ständig übervollen Küchen-Mülleimer … Es gibt viele Gesetze, Verordnungen und Erlasse zum Thema »Kinderschutz«. Wie können dieselben Leute, die mich monatelang vergeblich um Hilfe schreien und drei Kinder täglich sehenden Auges verwahrlosen ließen, das Wort »Ehre« in den Mund nehmen …? Ich kann nur hoffen, dass der Staatsanwalt, der nun diese Geschichte auf den Tisch bekommt, »von Amts wegen« ein Ermittlungsverfahren gegen die zuständigen Beamten des Jugendamtes einleitet. Mit »Stoff« dazu könnte ich ihn zuschütten! 18.08.2009 Weil die zuständigen Mitarbeiter des betroffenen Jugendamtes zu keiner Kommunikation mit mir bereit waren, ich aber ein berechtigtes Interesse daran hatte, wendete ich mich »öffentlich« an sie. § 193 StGB Wahrnehmung berechtigter Interessen Bei der Seite Philipp – In der Obhut des Jugendamtes handelt es sich um meine schriftlich niedergelegte Meinung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu einige Entscheidungen getroffen. Ich denke, dass ich mit der betreffenden Seite mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen habe, ohne dabei andere oder gar höherwertige Rechte Dritter verletzt zu haben. Nicht ein einziger Satz auf dieser Seite ist dazu angetan, die Mitarbeiter des Jugendamtes Neukölln herabzuwürdigen oder in ihrer Ehre zu verletzen! Ich übe Kritik an der Arbeit der zuständigen Mitarbeiter dieses Amtes, aber ich übe keine
Schmähkritik! Weder habe ich diese Leute irgendwelchen falschen Beschuldigungen, noch irgendwelchen
Beleidigungen ausgesetzt. Ich habe nicht mal deren Arbeit überspitzt kritisiert (obwohl ich dazu
das Recht hätte), sondern anhand weniger Beispiele (von vielen) dargelegt, was aus meiner Sicht
daran nicht in Ordnung ist und welcher Verfehlungen sie sich aus meiner Sicht schuldig gemacht
haben. Ich stelle den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes Neukölln auch Fragen. Fragen, deren
Beantwortung mir wichtig ist – und nicht nur mir, sondern allen Leuten, die die
»Philipp-Geschichte« aus persönlichem Erleben kennen! Die betroffene Seite war auch von dem Sachanliegen geprägt, eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Jugendamt zu erreichen. Unter diesen Umständen kann nicht die Rede davon sein, dass sich die auf die betroffenen Mitarbeiter bezogene Kritik fern jedes sachlichen Anliegens in der Diffamierung von Personen erschöpfte. BVerfG, Beschluss vom 16.03.1999 - AZ: 1 BvR 734/98 An keiner Stelle der betreffenden Philipp-Seite (oder anderswo) habe ich geschrieben, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes Neukölln »unfähig« oder »Versager« sind – auch wenn sie nicht fähig waren und darin versagt haben, rechtzeitig auf die Vernachlässigung dreier Kinder zu reagieren und dies erst dann sofort taten, als ich ihnen (vor Zeugen) mit dem Einschalten der Polizei drohte. Es findet sich kein einziges Schimpfwort im Bezug auf die Mitarbeiter dieses Amtes auf der betreffenden Philipp-Seite. Auch kein Satz, der geeignet wäre, als Beschimpfung aufgefasst zu werden. Was also hat zu der Strafanzeige gegen mich geführt? Hier ein Bildschirmfoto der Seite »Philipp – in der Obhut des Jugendamtes« vom 2. Mai 2009.
15.10.2009 »Die Ermittlungen haben nicht genügenden Anlass zur Erhebung der
öffentlichen Klage geboten.« Da hat man nun eigens die Bezirks-eigenen Juristen bemüht, um mich mundtot zu machen … Scheiße wars – und kein Kompott. Und warum? PS: Trotzdem werde ich mich auch in diesem Fall hüten, das Wort VERSAGER in den Mund zu
nehmen … Ein Vorschlag an diese Leute: Wie wäre es, wenn man mal wenigstens einmal im Monat vergisst, dass man Steuergeldempfänger ist und einfach mal (nach Feierabend) Nachbars Kinder hütet, weil den täglichen Ehefrust (wegen der Kids) letztendlich die Kids austragen müssen … und früher oder später nicht zuletzt ihr Steuergeldempfänger und alle Steuergeldzahler …? 03.11.2009 Am 12. August hatte ich Google u.a. zu jugendamt unfähig befragt. Zum Suchbegriff jugendamt unfähigkeit wurden damals 11.600 Seiten angezeigt. Beim Suchbegriff jugendamt versager bekam ich damals 23.300 Suchergebnisse. Was lernt uns das? |
https://www.hansiherrmann.de/archiv/philipp_die-strafanzeige-gegen-mich.php
© 10.08.2009 HansiHerrmann.de
Letzte Änderung: 08.09.2025 20:53:17
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