Philipp (7/16)

Die Strafanzeige gegen mich

ℹ️ 19.02.2022
Als ich 2009 diese Philipp-Geschichte hier veröffentlichte, ahnte ich noch nicht, dass sie für Philipp und mich einen katastrophalen Verlauf nehmen würde …
Sie hatte kein »gutes Ende«!

Heute vor 100 Tagen hatte ich auf der Seite Philipp – Konsequenzen für die Verantwortlichen? meine Dienstaufsichtsbeschwerde über das Jugendamt Berlin-Neukölln online gestellt.
Auf eine abschließende Antwort musste ich 87 Tage lang warten. Aber nun ist sie da.

Nicht vergeblich warten musste ich auf eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen mich! Hier das Schreiben der Polizei.

Ich hoffe, dass die Juristen des Amtes genauso auf die Dienstvergehen ihrer eigenen Leute reagieren!
Immerhin wiegen »Straftaten im Amt« weit schwerer als die eines Menschen, der sich monatelang in einer psychischen und emotionalen Ausnahmesituation befand, weil er von allen und jedem im Stich gelassen wurde, als er um Hilfe für drei Kinder bettelte.

In dem Schreiben ist angegeben, dass die Beleidigung schriftlich am 2. Mai erfolgte.
Deshalb konnte ich mir unschwer ausrechnen, dass sie sich auf meine Seite Philipp – In der Obhut des Jugendamtes bezog.

Ich konnte auf dieser Seite nichts Ehrverletzendes entdecken. Deshalb rief ich heute bei der zuständigen Sachbearbeiterin der Polizei an und fragte sie, auf welche Textpassage sich die Anzeige denn bezieht.
Es geht darum, dass ich dem Jugendamt Neukölln Unfähigkeit und Versagen vorgeworfen haben soll.

Mein Gott, wird das den Jugendämtern nicht seit ewigen Zeiten (zu Recht) vorgeworfen, wenn »wieder mal« irgendwo im Wohlfahrtstaat Deutschland Kinder vernachlässigt, verhungert, erschlagen oder tiefgefroren aufgefunden werden?
Nur, weil ich als Privatperson es wage, diese Vorwürfe auf meiner privaten Homepage zu äußern statt sie der Nation von den Medien zur besten Sendezeit zu präsentieren, heißt ja nicht, dass ich keinen Draht zu den Medien hätte – oder mich zum weiteren Opfer machen lasse!

12.08.2009
Ich habe mal Google zu folgenden Suchbegriffen befragt:
jugendamt unfähig: 11.200 Suchergebnisse.
jugendamt unfähigkeit: 11.600 Suchergebnisse.
jugendamt versager: 23.300 Suchergebnisse.
jugendamt versagt: 28.800 Suchergebnisse.
jugendamt versagen: 31.100 Suchergebnisse.

Es tröstet mich, dass ich mit meiner Meinung also nicht ganz alleine bin.
Allerdings hatte ich das Jugendamt nicht beleidigend »Versager« genannt, sondern ihm VERSAGEN vorgeworfen. Das ist ein kleiner, aber feiner juristischer Unterschied.

Zwar fiel auf meiner Seite Philipp – In der Obhut des Jugendamtes das Wort »Versager«. Aber in einem ganz anderen Kontext! So sah das aus:
philipp_strafanzeige_007.webp

Ich hatte, bevor ich auf Philipps Fall einging, das wiedergegeben, was mir ständig von allen Seiten geraten und gesagt wurde, u.a.: In den Jugendämtern sitzen sehr oft Versager …
Damit hatte ich weder meine eigene Meinung kundgetan (das tat ich erst im späteren Text), noch irgendein bestimmtes Jugendamt oder gar einen einzelnen Beamten genannt oder gemeint.
Mit sitzen sehr oft sind zudem auch nicht ALLE Jugendamt-Mitarbeiter gemeint, sondern nur einzelne, die negativ aufgefallen und durch die Medien gegangen sind.
Gewissermaßen als Einleitung hatte ich »Volkes Stimme« wiedergegeben, die allgemeine Auffassung über Jugendämter. Und die spiegelt sich auch in den Google-Suchergebnissen wider.
Um das klarzumachen, hatte ich diese Textpassage mit einem Info-Piktogramm versehen und zusätzlich durch zwei Leerzeilen vom nachfolgenden Text abgetrennt.

Das Wort Unfähigkeit existiert auf der entsprechenden Philipp-Seite überhaut nicht!
Auch nicht das Wort unfähig. Es beginnt nicht mal ein einziges Wort mit unf!
Allerdings existiert auch das Wort fähig nicht in diesem Text (ich hatte keinen Anlass, es in diesem Zusammenhang zu benutzen).

Davon abgesehen, wenn jemand einem Jugendamt vorwirft, dass es unfähig ist und darin versagt hat, Kinder zu schützen, und das am konkreten Beispiel beschreibt, dann ist das eine vom Grundgesetz gedeckte freie Meinungsäußerung.
Würde man die Mitarbeiter eines Jugendamtes »Versager« nennen oder einzelnen Mitarbeitern pauschal Unfähigkeit vorwerfen, dann sähe das anders aus …


Na ja, ich möchte mich jetzt hier nicht in juristischen Spitzfindigkeiten ergehen – schon gar nicht, solange das Verfahren gegen mich läuft.
Aber ich möchte zu bedenken geben, dass der Begriff der »Beleidigung« im Gesetz überhaupt nicht definiert ist – ebenso wie der Begriff »Pornografie«, den erst die Rechtsprechung definieren musste.

»Beleidigung« setzt auf jeden Fall voraus, dass ich jemanden in seiner Ehre verletze.

Zum Stichwort »Ehre« fällt mir folgendes ein (ohne dass ich damit irgendeinen Beamten irgendeines Jugendamtes auf diesem Planeten meine!!!):
Wenn ich etwas vom Kinder-Elend in meiner Nachbarschaft erfahre, dann habe ich schlaflose Nächte und stressige Tage, und ich komme nicht eher zur Ruhe, bis mir eine Lösung dazu einfällt.
Wäre dem nicht so, dann hätte ich nicht nur keinen Funken Menschlichkeit in mir, sondern auch keinen Funken Ehre im Leib. Ich würde dann in einen Müllsack steigen und mich nachts in einer Mülltonne selbst entsorgen.
Na gut, das ist schon extrem. Und nicht jeder ist so sensibel und kinderfreundlich wie ich.

Aber, wenn ein normal-sensibler, normal-kinderfreundlicher Beamter eines Jugendamtes nicht mal tätig wird, obwohl er alle rechtlichen Mittel und dazu noch einen gesetzlichen Kinderschutz-Auftrag hat, dann fühlt sich dieser Mensch in seiner EHRE verletzt, wenn ich ihm das vorwerfe?
Wo ist diese Beamten-Ehre, wenn er monatelang auf der anderen Straßenseite verwahrloste Kinder weiß, denen er nicht seinem gesetzlichen Auftrag gemäß sofort zu Hilfe eilt?

Wo ist definiert, was EHRE ist? Und wo steht geschrieben, wer wieviel EHRE hat?

Für einen türkischen Familienvater hat das Wort »Ehre« eine völlig andere Bedeutung und einen ganz anderen Stellenwert als für einen Menschen, der sich nicht zu schade ist, in fremden Mülltonnen nach Verwertbarem zu suchen oder schon morgens um 10 Uhr besoffen auf dem Gehweg rumzuliegen …
Für mich selbst definiere ich EHRE so: Wenn ich hilflosen Kindern in Not nicht helfe, dann habe ich keine Ehre! Dann kann es mir auch egal sein, wenn mich Hunde anpinkeln oder Leute anspucken! Andererseits soll es Leute geben, die ihre Kinder misshandeln und sich beleidigt fühlen, wenn man sie »Penner« nennt …
Die Ansichten über EHRE scheinen sehr unterschiedlich zu sein und nicht nur von Kultur oder Bildungsgrad, sondern auch vom Charakter der Menschen abhängig zu sein.

Haben Kinder keine EHRE, weil sie Kinder sind?

Ich stelle den Schutz und die Ehre eines Kindes auf eine sehr viel höhere Stufe als die Ehre eines deutschen Beamten. Weil sich ein Kind nicht selbst schützen oder seine Rechte durchsetzen kann! Deshalb gibt es zwar eine Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, aber keine Beamtenrechtskonvention.

Dort steht in Artikel 3 (Wohl des Kindes):

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind […] den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; […]

Artikel 16 befasst sich mit dem Schutz der Privatsphäre und Ehre:

(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 18 schreibt die Verantwortung für das Kindeswohl fest.

Artikel 19 ist hier besonders interessant, denn er befasst sich mit dem Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung:

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

Neben der UN-Kinderrechtskonvention gibt es noch das Grundgesetz.
Artikel 6 sollte für jeden deutschen Jugendbeamten bindend sein!

Das Achte Sozialgesetzbuch sollte eigentlich »die Bibel« eines jeden deutschen Jugendbeamten und seine tägliche Nachtlektüre sein.

Dann gibt es da noch (speziell für Berlin!) die Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung, wo detailliert die »Standards für dienstliche Regelungen für in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Fachkräfte zur Erfüllung des Schutzauftrages nach § 8a Abs. 1 SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung« festgelegt sind.

Und, damit die Berliner Jugendbeamten gar nichts verkehrt machen können, gibt es noch die Berlineinheitliche Indikatoren / Risikofaktoren zur Erkennung und Einschätzung von Gefährdungssituationen …

Hätte das Jugendamt den Kinderschutzbogen183 KB (er besteht aus 13 Seiten!) betreffs Philipp und seiner zwei Brüder rechtzeitig und wahrheits­gemäß ausgefüllt, hätten die Kinder schon sehr viel früher in Obhut genommen werden müssen – und zwar alle drei! Das jüngste und gefährdetste einjährige Kind hat man bei der Mutter belassen, »weil es so an ihr hängt«! Es »hing« im wahrsten Sinne des Wortes viel mehr am vollen Katzenklo, am vollen Staubsaugerbeutel (das Staubsaugergehäuse war seit langer Zeit defekt), an den Futter- und Wassernäpfen der Hunde, am ständig übervollen Küchen-Mülleimer …
Auf meiner Seite Philipps Zuhause bekommst du einen winzigen Eindruck davon.

Es gibt viele Gesetze, Verordnungen und Erlasse zum Thema »Kinderschutz«.
Ich frage mich, warum ich die kenne und beachte (obwohl ich sie nicht brauche, um Kinder zu schützen), und die, die einen gesetzlichen Kinderschutz-Auftrag haben, das alles ignorieren – selbst wenn sie nur 20 Meter zu gehen brauchen, um ihn wahrzunehmen?

Wie können dieselben Leute, die mich monatelang vergeblich um Hilfe schreien und drei Kinder täglich sehenden Auges verwahrlosen ließen, das Wort »Ehre« in den Mund nehmen …?

Ich kann nur hoffen, dass der Staatsanwalt, der nun diese Geschichte auf den Tisch bekommt, »von Amts wegen« ein Ermittlungsverfahren gegen die zuständigen Beamten des Jugendamtes einleitet. Mit »Stoff« dazu könnte ich ihn zuschütten!


18.08.2009
Wenn man sich meine Seite Philipp – In der Obhut des Jugendamtes genau anschaut, kann man unschwer feststellen, dass ihr Sinn darin besteht, »mich kritisch in der Sache mit dem Jugendamt Neukölln auseinanderzusetzen« und meine Meinung über deren Arbeit kundzutun, was ich zudem an konkreten Beispielen festmache.

Weil die zuständigen Mitarbeiter des betroffenen Jugendamtes zu keiner Kommunikation mit mir bereit waren, ich aber ein berechtigtes Interesse daran hatte, wendete ich mich »öffentlich« an sie.

§ 193 StGB Wahrnehmung berechtigter Interessen
Tadelnde Urteile welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen vorgenommen werden, sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

Bei der Seite Philipp – In der Obhut des Jugendamtes handelt es sich um meine schriftlich niedergelegte Meinung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG.

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu einige Entscheidungen getroffen.

Ich denke, dass ich mit der betreffenden Seite mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen habe, ohne dabei andere oder gar höherwertige Rechte Dritter verletzt zu haben.

Nicht ein einziger Satz auf dieser Seite ist dazu angetan, die Mitarbeiter des Jugendamtes Neukölln herabzuwürdigen oder in ihrer Ehre zu verletzen!

Ich übe Kritik an der Arbeit der zuständigen Mitarbeiter dieses Amtes, aber ich übe keine Schmähkritik!
Ich belege meine Kritik an konkreten Beispielen, und ich tue dies öffentlich, auf meiner Homepage, um die Öffentlichkeit über diesen Fall (und die Arbeitsweise des betreffenden Jugendamtes) zu informieren. Dazu habe ich das Recht. Und die Öffentlichkeit hat ein Recht auf diese Informationen!

Weder habe ich diese Leute irgendwelchen falschen Beschuldigungen, noch irgendwelchen Beleidigungen ausgesetzt. Ich habe nicht mal deren Arbeit überspitzt kritisiert (obwohl ich dazu das Recht hätte), sondern anhand weniger Beispiele (von vielen) dargelegt, was aus meiner Sicht daran nicht in Ordnung ist und welcher Verfehlungen sie sich aus meiner Sicht schuldig gemacht haben.
Die Betroffenen mögen das anders sehen. Aber einen beleidigenden Charakter hat die betreffende Philipp-Seite ganz gewiss nicht.

Ich stelle den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes Neukölln auch Fragen. Fragen, deren Beantwortung mir wichtig ist – und nicht nur mir, sondern allen Leuten, die die »Philipp-Geschichte« aus persönlichem Erleben kennen!
Da die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes Neukölln ab einem bestimmten Zeitpunkt zu keiner Kommunikation mit mir mehr bereit waren, blieb mir nichts anderes übrig, als mich »öffentlich« an sie zu wenden. Meine Dienst­aufsichts­beschwerde resultiert ebenfalls daraus.

Die betroffene Seite war auch von dem Sachanliegen geprägt, eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Jugendamt zu erreichen. Unter diesen Umständen kann nicht die Rede davon sein, dass sich die auf die betroffenen Mitarbeiter bezogene Kritik fern jedes sachlichen Anliegens in der Diffamierung von Personen erschöpfte. BVerfG, Beschluss vom 16.03.1999 - AZ: 1 BvR 734/98

An keiner Stelle der betreffenden Philipp-Seite (oder anderswo) habe ich geschrieben, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes Neukölln »unfähig« oder »Versager« sind – auch wenn sie nicht fähig waren und darin versagt haben, rechtzeitig auf die Vernachlässigung dreier Kinder zu reagieren und dies erst dann sofort taten, als ich ihnen (vor Zeugen) mit dem Einschalten der Polizei drohte.

Es findet sich kein einziges Schimpfwort im Bezug auf die Mitarbeiter dieses Amtes auf der betreffenden Philipp-Seite. Auch kein Satz, der geeignet wäre, als Beschimpfung aufgefasst zu werden.

Was also hat zu der Strafanzeige gegen mich geführt?
Statt verletzter Ehre vielleicht verletzte Eitelkeit?
Auch die »Beamten-Ehre« eines Jugendamtmitarbeiters kann ich nicht verletzen, wenn ich ihm am konkreten Beispiel vorwerfe, dass er seine Arbeit nicht auftrags- und gesetzesgemäß tut.
Sein wichtigster gesetzlicher (und menschlicher!) Auftrag ist Kinderschutz! Und wenn er den nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in dem erforderlichen Umfang wahrnimmt, dann darf ich ihm das vorwerfen, und ich darf ihn (auch öffentlich) fragen, warum das so ist!

Hier ein Bildschirmfoto der Seite »Philipp – in der Obhut des Jugendamtes« vom 2. Mai 2009.

    ℹ️
  • Aus Beweissicherungsgründen mache ich von jeder Änderung meiner Homepage-Seiten ein Bildschirmfoto.
    Das versetzt mich in die Lage, jederzeit nachweisen zu können, was ich wann geschrieben oder gezeigt habe.
    Mein Homepage-Archiv umfasst derzeit 4.700 Dateien in 128 Ordnern und ist 1,69 GB groß. - Allein im Archiv meiner Philipp-Seiten befinden sich 1.115 Dateien in 36 Ordnern.
    Darum weiß ich, dass ich die betreffende Seite am 2. Mai 2009 viermal geändert hatte:
    Und zwar um 01:50:18 Uhr, um 03:35:05 Uhr, um 12:54:25 Uhr und um 19:48:15 Uhr.
    Das Jugendamt hat gemäß meinen Logfiles diese Seite aber erst am 4. Mai um 09:28:14 Uhr besucht, darum kann es nur die letzte der vier »Versionen« kennen und zur Anzeige gebracht haben.

15.10.2009
Die Amtsanwaltschaft (Staatsanwaltschaft) Berlin hat das gegen mich eingeleitete Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

»Die Ermittlungen haben nicht genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geboten.«
Hier das entsprechende Schreiben vom 09.10.2009

Da hat man nun eigens die Bezirks-eigenen Juristen bemüht, um mich mundtot zu machen … Scheiße wars – und kein Kompott.

Und warum?
Weil die nur ihren Job machen (von 8 bis 16 Uhr, und kein Stück länger).
Ich aber mache jeden Job so, als wenn mein Leben davon abhinge, und das notfalls Tag und Nacht, rund um die Uhr.

PS: Trotzdem werde ich mich auch in diesem Fall hüten, das Wort VERSAGER in den Mund zu nehmen …
Stattdessen sage ich es mal so: Ich bin von Menschen umgeben, die einen Job haben (und ihn auch irgendwie auf Kosten der Steuerzahler zwischen 8 und 16 Uhr ausfüllen). Aber ich persönlich halte mich von solchen Leuten fern.

Ein Vorschlag an diese Leute: Wie wäre es, wenn man mal wenigstens einmal im Monat vergisst, dass man Steuer­geld­empfänger ist und einfach mal (nach Feier­abend) Nachbars Kinder hütet, weil den täglichen Ehefrust (wegen der Kids) letztendlich die Kids austragen müssen … und früher oder später nicht zuletzt ihr Steuer­geld­empfänger und alle Steuer­geld­zahler …?


03.11.2009
Mit seiner Strafanzeige gegen mich hat sich das Jugendamt Berlin-Neukölln wirklich keinen Gefallen getan.

Am 12. August hatte ich Google u.a. zu jugendamt unfähig befragt.
Es wurden 11.200 Seiten ausgegeben.
Heute sind es bereits 45.500 Seiten!
Und … diese hier wird auf Seite 1 an 5. Stelle genannt!
(Der Traum eines jeden Webmasters: Bei Google auf Seite 1 erscheinen!)

Zum Suchbegriff jugendamt unfähigkeit wurden damals 11.600 Seiten angezeigt.
Heute sind es bereits 42.800 Seiten!
Und – diese hier belegt auf Seite 1 den 3. Platz!

Beim Suchbegriff jugendamt versager bekam ich damals 23.300 Suchergebnisse.
Heute ist diese Seite die absolute Nummer 1 von 27.100 Seiten!

Was lernt uns das?
Wenn man als Jugendamt Scheiße baut, sollte man nicht auch noch auf denjenigen einprügeln, der ohnehin schon keine gute Laune hat. 😉






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