Philipp (5/16)

Ein Brief (von der Mutter?)

ℹ️ 19.02.2022
Als ich 2009 diese Philipp-Geschichte hier veröffentlichte, ahnte ich noch nicht, dass sie für Philipp und mich einen katastrophalen Verlauf nehmen würde …
Sie hatte kein »gutes Ende«!

Am 10. Juli hatte ich einen vom 25. Juni datierten Brief in meinem Briefkasten. Poststempel vom 8. Juli. Absenderin ist angeblich Philipps Mutter.

    Das bezweifle ich aus vielerlei Gründen:
  • Philipps Mutter wohnt nur 2 Minuten Fußweg von mir entfernt. Warum sollte sie mit der Absendung eines für sie wichtigen Briefes 13 Tage lang warten?
  • Im Brief werden juristische Forderungen gestellt, die zwingend eine Unterschrift des Absenders erfordern.
    Der Brief ist aber nicht unterschrieben – und die darin gemachten Angaben können bei Kenntnis meiner Webseite von JEDEM gemacht worden sein.
  • Die in dem Brief zitierten Sachverhalte erfordern Kenntnisse auf verschiedenen juristischen Gebieten.
    Philipps Mutter besitzt jedoch keinerlei juristische Kenntnisse, die über die eines »Normalbürgers« hinausgehen. Sie wäre überdies auch nicht in der Lage, solche korrekt zu formulieren.
    Und hätte sie überhaupt irgendwelche juristischen Ambitionen oder Kenntnisse, dann hätte sie (als Betroffene) zumindest die juristischen Grundkenntnisse, um zu verhindern, dass zwei ihrer drei Kinder in staatliche Obhut genommen werden.

Der »Absender« hat zwar versucht, juristisch halbwegs korrekte Formulierungen zu verwenden. Jedoch fehlen auch ihm offenbar die dazu erforderlichen Kenntnisse, denn der Brief besteht aus der bloßen Aneinanderreihung von Sachverhalten und Forderungen. Zur Bekräftigung dessen werden Gesetzesquellen zitiert, die zum Teil in diesem Zusammenhang gar keine Rolle spielen.
Ich nehme an, dass den Brief irgendein AmtsSchimmel geschrieben hat, der gern durchs Paragrafen-Dickicht reitet, ohne den rechten Weg zu kennen.

Da der Brief keine Unterschrift trägt, ich seine »Echtheit« bezweifle und er zudem keine schützenswerten persönliche Daten enthält, veröffentliche ich ihn hier und setze mich (trotzdem) mit seinem Inhalt auseinander.

Dies ist der Brief:

25. Juni 2009

Frau
 
 
12057 Berlin

Herrn
Hans-Jürgen Herrmann
Neuköllnische Allee 75
12057 Berlin


Veröffentlichung von Fotos meines Sohnes/ Herausgabe Fotomaterialien

Sehr geehrter Herr Herrmann,

ich fordere Sie hiermit auf:

1. alle vorhandenen Fotos, Negative, Filme oder sonstigen Datenträger, auf denen sich Bildmaterial meines Sohnes befindet herauszugeben.

2. die sich auf der Internetseite „www.hansi-im-web.de“ befindlichen Fotos meines Sohnes Philipp zu entfernen und zu löschen.

3. die angefügte Unterlassungserklärung mir unterschrieben zu übergeben.

Begründung

Wie mir bekannt wurde, befinden sich auf der von Ihnen erstellten Internetseite „hansi-im-web.de“ eine Vielzahl von Fotos meines Sohnes Philipp. Auf diese Fotos kann allgemein zugegriffen werden, so dass ich ein großes Interesse daran habe, dass die Fotos entfernt werden, um meinen Sohn nicht in der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen.

Wie von Ihnen auf der Internetseite selbst aufgeführt, dürfen nach § 22 KunstUrhG Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten selbst bzw. bei Minderjährigen mit Einwilligung des sorgeberechtigten Elternteils verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Ein Verbreiten i. S. d. § 22 KunstUrhG meint damit jede Form der Distribution, die über den privaten Bereich hinaus geht, wobei es weder auf das in Anspruch genommene Medium noch auf ein mögliches kommerzielles Interesse ankommt.
Eine ausdrückliche Einwilligung wurde von mir niemals erteilt. An die ihrerseits zu beweisende Einwilligung sind zudem hohe Anforderungen zu stellen, insbesondere da es sich hier um eine sehr hohe Anzahl von Bildern handelt.

Meinem Sohn steht daher ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung dieser Fotos gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog iVm §§ 823 Abs. 1 BGB, 22,23 KunstUrhG zu.

Des weiteren geben Sie auf Ihrer Internetseite unter der Rubrik »Konsequenzen« an, dass Sie weit über 5000 Fotos und 102 Videos von meinem Sohn besitzen. Diese verlange ich hiermit heraus. Ein entsprechender Anspruch ergibt sich aus §§ 37,38 KunstUrhG.

Zuletzt fordere ich sie auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der Sie sich verpflichten auch zukünftig keine weiteren Fotos meines Sohnes anzufertigen bzw. zu veröffentlichen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, müsste ich meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen lassen, anderenfalls würde mir eine außergerichtliche Lösung genügen.

Dem Eingang der Erklärung und der Herausgabe sämtlicher Bildmaterialien sehe ich bis 17.07.092009 entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ohne Unterschrift


Unterlassungserklärung

Hiermit verpflichtet sich

Herr Hans-Jürgen Herrmann

gegenüber

Philipp  , gesetzlich vertreten durch Frau  ,

zu Folgendem:

Herr Herrmann wird unterlassen, Fotos, Filme oder sonstige Bildnisse von Philipp   anzufertigen und auch im Internet oder in sonstigen Medien zu veröffentlichen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehend übernommene Pflicht, verpflichtet sich Herr Herrmann zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € an Frau N .


Unterschrift und Datum (Herr Hans-Jürgen Herrmann)

Original


Schon diese Anrede lässt mich zweifeln:

Sehr geehrter Herr Herrmann

Eine Frau, die glaubt, dass ich böser Mensch ihr die Kinder »genommen« habe (ohne eine Sekunde daran zu verschwenden, dass sie vielleicht als Mutter und Mensch versagt hat!), EHRT mich nicht, schon gar nicht sehr!

Philipps Mutter hätte einfach zum Telefon greifen oder mir einen 2-Zeiler in den Briefkasten werfen können. Warum hätte sie damit über 80 Tage warten sollen?

Philipps Mutter, ihre Kinder und ich sind mindestens zwei Jahre lang sehr regelmäßig und sehr vertraut miteinander umgegangen.
Ich habe sehr viel Zeit bei und mit ihrer Familie verbracht. Wir haben endlos miteinander geredet, telefoniert und gechattet, sind gemeinsam einkaufen gegangen …

Ihr Sohn Philipp war wie mein eigener Sohn für mich. Er hat sogar mehrere Monate lang regelrecht bei mir »gelebt«:

Im Oktober 2008 an 26 von 31 Tagen. Im November waren es 24 Tage. Im Dezember 22 Tage (einschließlich Heiligabend und die Weih­nachts­feier­tage).

»Gelebt« heißt, dass seine familiäre Situation für ihn derart unerträglich wurde, dass innerhalb kurzer Zeit aus einigen unregelmäßigen Besuchen regelmäßige wurden.
Zu dieser Zeit wusste ich kaum etwas über seine familiäre Situation, weil ich bis dahin nie in der Wohnung seiner Familie war.

Als ich jedoch immer stärker Anzeichen von Vernachlässigung an ihm feststellte, besuchte ich die Familie.
Ab diesem Moment war für mich klar, dass ich was für Philipp und seine Brüder tun muss.

In der Folgezeit habe ich die Familie regelmäßig (meist täglich) besucht, mich mit den Kindern beschäftigt, mit der Mutter geredet, wir sind zusammen einkaufen gegangen (die Nachbarn hielten uns schon für »ein Paar«, weil man uns nur noch zusammen sah).

Philipp ist immer öfter mit zu mir nach Hause gekommen, und er wollte hier auch immer öfter übernachten (nach Rücksprache mit der Mutter durfte er das auch). Deshalb bauten wir ihm in meiner Spielzeug-Werkstatt gemeinsam ein Hochbett.

Ich habe meine Wohnung »kindgerecht« hergerichtet, damit er sich hier wohlfühlt.
Das machte meine Wohnung zwar zeitweise ziemlich chaotisch, aber man sah, dass hier gelebt wurde.

Philipp bekam seinen Kleiderschrank, seinen eigenen Küchenschrank, sein eigenes Besteck …

Als Philipp immer mehr seiner Spielsachen zu mir brachte, richtete ich ihm ein leer stehendes Zimmer als Spielzimmer ein (in dem er aber nie ohne mich spielen wollte – und auch nicht musste).

Da es kaum möglich war, seine häusliche Situation zu ändern, weil seine Mutter kaum zugänglich war und auch keine Hilfe annehmen wollte, fand ich mich damit ab, dass ich mich wenigstens so gut wie möglich um Philipp kümmere, wenn er bei mir ist.

Ich hatte der Mutter mehrmals angeboten, die Vaterschaft für Philipp anzuerkennen und alle Vaterpflichten für Philipp zu übernehmen, damit er endlich mit einem »Papa« aufwachsen kann. Aber die Mutter lehnte das ab und meinte, Philipps »Erzeuger« soll finanziell dafür bluten, was er ihr früher angetan hat.
Aber sie war damit einverstanden, dass ich für Philipp die Vater-Rolle übernahm – und sie somit auch entlastete.

Ich habe Philipp morgens langsam und liebevoll geweckt (statt ihn wie einen Hund zwei Minuten vor Ankunft seines Schulbusses aus dem Bett, in seine Klamotten und aus dem Haus zu treiben).

Philipp ging oft nicht zur Schule, wenn er mal zu Hause bei seiner Mutter schlief (warum ihr Sohn immer dann »krank« war, wenn er mal in seinem Zuhause schlief, weiß allein seine Mutter).

Aber, auch wenn Philipp bei seiner Mutter schlief, achtete ich darauf, dass er möglichst zur Schule kam.So stand ich sehr oft morgens (allein) an der Bushaltestelle und rief kurz vor Eintreffen des Schulbusses Philipps Mutter an. Die reagierte regelmäßig erschrocken, »Ach, mein Gott, schon wieder verschlafen!«

Einmal habe ich Philipp sogar mit unserem Firmenauto zur Schule gebracht (auf das Risiko, dass unsere Geschäftsleitung das mitbekommt, und ich dann für lange Zeit auf Auto + Fahrer hätte verzichten müssen!).
Ein anderes Mal habe ich ihn von dort mit dem Taxi abgeholt, als er von einer Klassenfahrt zurück kam. Auf den 20 Euro Taxi-Kosten bin ich genauso sitzen geblieben wie auf alle anderen Kosten, die ich durch Philipp hatte. Die Mutter hatte einfach darauf spekuliert, dass ich das alles aus Liebe zu Philipp auf mich nehme.

Was im Kopf und der Seele eines Kindes vorgeht, das 2 Minuten später aus dem Haus rennt, konnte ich nur erahnen; allein das hat mir regelmäßig das Herz gebrochen. Die traurigsten Philipp-Bilder habe ich in diesen Situationen gemacht. Anschließend bin ich zu meiner Bäckerin gegangen und habe ihr das weinend erzählt. Danach mussten sich meine Kollegen meine Heul-Ergüsse antun …
Meine Welt war erst wieder in Ordnung, wenn ich Philipp nachmittags sah – dann war ich wieder glücklich!

Über sehr viele Monate bestand mein Gefühlsleben aus einer Achterbahn:
War Philipp bei mir, dann war ich der glücklichste Mensch der Welt, und ich war sicher, dass er kein besseres Zuhause, keinen besseren »Papa« haben konnte. Wir haben gespielt, getobt, Tränen gelacht – rund um die Uhr! Ich habe meine Zeit komplett und ausschließlich Philipp gewidmet.
Und, wir haben alles gemeinsam gemacht: Putzte ich die Wohnung, wollte mir Philipp unbedingt dabei helfen. Beim Kochen half er mir ebenfalls regelmäßig. Erst später kam ich darauf, dass er das nur tat, damit ich schneller wieder Zeit für ihn habe.

Zu Hause bei seiner Mutter tat er absolut nichts dergleichen. In seinem Zuhause war er ein völlig anderer Mensch:
Dort kam er von der Schule oder vom Spielen zur Wohnung herein, schmiss Jacke, Schuhe, Schulmappe u.dgl. mitten in den Wohnungsflur – dort blieb das dann auch liegen. Er ging grußlos in sein Zimmer, stelle den PC an und widmete sich nur noch ihm.
Kam er zu mir, zog er zuerst seine Schuhe aus und stellte sie in den Schuhschrank. Dann hängte er seine Jacke auf einen Kleiderbügel im Flur – und erst danach betrat er meine Wohnung. Ich habe das nie von ihm verlangt. Als ich ihn mal fragte, warum er das bei mir macht und bei seiner Mutter nicht, antwortete er: »Du machst das doch auch so!«
Kinder brauchen einfach nur positive Vorbilder!

Und, Kinder brauchen »Erklärungen« für alles!
Ich habe Philipp mal gefragt, warum er jahrelang Kaugummis runter­geschluckt hat, obwohl ihm das seine Mutter immer wieder verboten hatte. Ich habe ihm nur ein einziges Mal sagen müssen, dass er das nicht tun soll, und er machte es nie wieder.
Philipp sagte darauf: »Du hast mir erklärt, warum ich das nicht tun soll. Meine Mutter hatte es mir nur verboten!«

Man muss sich Zeit für ein (besonders sein eigenes) Kind nehmen! Wenn man stattdessen ununterbrochen fernsieht, chattet, telefoniert, SMS liest und verschickt … mit sich selbst beschäftigt ist, dann bleiben Kinder auf der Strecke.
Ich habe Philipp immer das Gefühl gegeben und ihm auch gesagt, dass er der Mittelpunkt und das Wichtigste in meinem Leben ist.

Wenn Philipp bei mir auf Arbeit war, wurde alles andere nebensächlich. Keine Arbeit, kein Auftrag war wichtiger als Philipp! Alles drehte sich nur um ihn. Weil ich der Geschäftsleitung klarmachen konnte, dass Philipp etwas ganz Besonderes für mich ist, hatte er in unserer Firma Narren­freiheit, konnte sich – als einziges Kind! – frei in der gesamten Firma bewegen. Er durfte sogar regelmäßig im Firmenauto mitfahren. Das durften nur ganz wenige Leute, und KINDER schon gar nicht!
Ich wollte Philipp dadurch einen »Ausgleich« für die weniger schönen Seiten seiner Kindheit schaffen. Er sollte nicht mehr gefrustet die Tage an sich vorbeigehen lassen, sondern jeden Tag mit mir als erinnernswert und schön erleben.

War er aber nicht bei mir, dann machte ich mir Sorgen. Und war ich bei seiner Familie, dann machte ich mir noch mehr Sorgen …
Ich habe dann regelmäßig meine »Erlebnisse«, meine Ohnmacht und meine Verzweiflung in mein Tagebuch geschrieben. Ich habe nächtelang geheult. Immer häufiger dann auch tagsüber: Das fing morgens bei meiner Bäckerin an und setzte sich auf meiner Arbeitsstelle fort. Ich suchte Rat und Hilfe, konnte aber keine finden.
Die Firmenleitung half mir mit Kleiderspenden für Philipp und seine Brüder. Ich bekam zwei Fahrräder für Philipp. Die Mutter hat sich nie dafür bedankt. Sie hat sich nie für irgend etwas bedankt. Das fiel mir erst später auf, als ich merkte, dass Philipp auch kein »Bitte + Danke«, »Guten Tag + Auf Wiedersehen« kannte.
Philipp kannte keine Werte, keine Grenzen, keine Hygiene, keine Ordnung, keine Regelmäßigkeit, keine Fürsorge, keine Liebe … kannte nichts, was im Leben eines Kindes wichtig ist.

Die Mutter hatte mindestens 8 Jahre lang Zeit, ihrem Kind das beizubringen. Für sie waren andere Dinge wichtiger.
Ich habe Philipp dies und noch viel mehr innerhalb weniger Monate beigebracht!

Nun weiß er, wie man sich Hände und Ohren wäscht, die Zähne putzt, seine Finger- und Fußnägel selber schneidet.
Er hatte davon keine Ahnung. Müsste er eigentlich auch nicht unbedingt, aber ich habe ihm beigebracht, für sich selbst zu sorgen, weil das seine Mutter nicht tat.
Nun kann er mit der Nähmaschine umgehen, mit einem Akkuschrauber oder einem Cerankochfeld.
Ich habe ihm gezeigt, wie einfach es ist, sich selbst eine kleine Mahlzeit zu kochen.
Philipp weiß nun auch, was gesunde Lebensmittel sind (Hamburger, Lasagne, Pizza und Chips mögen schmecken, aber Philipp hatte bei mir Gefallen gefunden an Pellkartoffeln mit Kräuterquark, Spinat und Spiegeleier, Kartoffelpüree mit Fischstäbchen, Kartoffeln mit Fleisch und Gemüse, selbstgemachtem Kartoffelsalat).
Seine Mutter hat die schnelle Küche« bevorzugt: Brathähnchen vom Imbiss. Pommes und Hamburger von McDonald’s. Oder dünne Hühnernudelsuppe, die beim nächsten Pinkeln schon wieder aus dem Körper war.

Philipp hat durch mich erfahren, dass es mehr als Treten, Schlagen, Fernsehen und PC-Killerspiele im Leben eines Menschen gibt:
Zum Beispiel Kuscheltiere, die nicht verprügelt werden wollen.
Vögel, die im Winter hungern und im Frühjahr einen Nistplatz für ihre Babys brauchen (Philipp hat miterlebt, wie ich zahllose Futterhäuser und Nistkästen gebaut und in meiner Wohngegend aufgehängt habe).
Philipp hat gelernt, dass es schöner ist, etwas mit den eigenen Händen aufzubauen statt auf alles sinnlos einzutreten, weil man gelangweilt oder gefrustet ist. Wir haben zusammen geheimwerkt, und Philipp hat dabei viele eigene Dinge geschaffen, auf die er stolz sein kann!

Statt ihm endlose »Vorträge« zu halten, habe ich ihm in »Rollenspielen« sehr vieles beigebracht. Zum Teil benutzten wir dazu unsere Kuscheltiere (ja, ich habe eigene!), die unsere Rollen einnahmen.

Da Philipp einen »Sprachfehler« hatte (er verwechselte D + G, F + V + W, so sagte er zum Beispiel Darage statt Garage, Deld statt Geld), machten wir täglich unser Wörterraten-Spiel: Wer am meisten Wörter mit einem bestimmten Anfangsbuch­staben findet, hat gewonnen. Philipp hatte so viel Spaß daran, dass er das sogar fortsetzte, wenn wir chatteten, telefonierten oder unterwegs waren.

Wenn Philipp bei mir war, habe in ihm in Ruhe Frühstück gemacht (zu Hause hat er nach Aussage der Mutter seit 5 Jahren nicht mehr gefrühstückt). Ich habe ihm Schulfrühstück gemacht (Vollkornbrötchen statt Toastbrot). Das eine liebte er, das andere fand man noch Tage später in seiner Schulmappe (oder irgendwo in der Wohnung herumliegend) – aber die Mutter liebt das Billige und Einfache, wenn es für ihre Kinder ist!

Wer seine Kinder mit Tüten- und Büchsen-Futter aufzieht, demonstriert ihnen allein damit recht deutlich, was sie ihm wert sind!
Ein ständig hungriger 8-Jähriger kann sich ja noch was Essbares »zusammensuchen«.
Ein 4-Jähriger kommt auch irgendwie über die Runden, weil er zumindest schon den Kühlschrank erreichen und dort was Essbares vorfinden kann.
Einem 1-Jährigen bleiben nur die Futter- und Wassernäpfe der Hunde, der volle Küchen-Mülleimer, oder die (zuvor von den Hunden durchgekaute!) herumliegende Wurstpelle.

Ein Baby, dessen Leben sich weitgehend auf dem Fußboden zwischen Dreckwäsche + Katzenklo abspielt, dessen Kontakt zum defekten Staubsauger größer als zur Mutter ist, das sein Bettchen mit 2 Hunden und 2 Katzen teilen muss, ist nicht zu beneiden.

Das Immunsystem dieses Babys mag ja hiervon sogar profitieren. Wie findet aber die Mutter dieses Kindes in den Schlaf? Indem sie Tag + Nacht kaum was anderes tut als telefonieren, chatten, ihr eigenes Leben leben (so gut das mit drei »Plagegeistern« – ihre Worte! – möglich ist). Ihre Haustiere ignoriert sie dabei genauso wie ihre Kinder.

Die beiden Brüder haben es kein bisschen besser als das Baby, auch wenn sie schon etwas selbstständiger sind:
Philipps Bett diente über lange Zeit als Katzenklo – bis ich Alarm schlug und der Familienhelferin mit dem Jugendamt und den Medien drohte!
Die Schlafstatt der Kinder war regelmäßig die versiffte Wohnzimmer­couch, auf der sich auch das sonstige »Familienleben« abspielte.

Auf einer Fotostrecke mit 140 Bildern kannst du dir einen kleinen Eindruck davon verschaffen, unter welchen Bedingungen die drei Brüder lebten. Behalte beim Betrachten der Bilder immer im Hinterkopf, dass das Jugendamt nach wie vor der Meinung ist, nicht versagt zu haben, und dass es den einjährigen Jungen bei der Mutter ließ!

»5-Minuten-Terrine« lernte ich erst kennen, als Philipp sie von seiner Mutter bekam; dass man Kinder mit ungekochten »China-Nudeln in Tüten« ernähren kann, war mir bis vor einem Jahr ebenfalls völlig unbekannt.

Ich habe Philipp bei Regen, Wind und Schnee zum Schulbus gebracht (auch, wenn er mal zu Hause schlief; seine Mutter hatte bis morgens mit irgendwelchen Kerlen im Internet gechattet, und war darum zum Aufstehen oder Kinderversorgen außerstande).
Philipp hätte zwar den 1-Minuten-Weg zur Bushaltestelle auch alleine gehen können, aber ich wollte ihm zeigen, dass ich ihn nie alleine lasse. Und ich konnte ein paar Minuten länger mit ihm zusammen sein.

Wenn Philipp aus der Schule kam, habe ich ihn am Schulbus vor seiner Haustür erwartet. Philipp hat dann die Zeit zwischen 15:30 Uhr und 19:00 Uhr bei seiner Familie verbracht, wobei ich meist auch dort war und mich mit ihm (und seinen Brüdern) beschäftigt habe. Philipps Mutter war dabei zwar anwesend, aber meist anderweitig beschäftigt (chatten, telefonieren, MP3s hören – manche Frauen scheinen wirklich multitasking-fähig zu sein).

Ich habe Philipp oft dienstags zur »Psychotherapie« gebracht (dabei liegt die »Störung« ganz sicher nicht bei diesem Kind, sondern bei seiner Mutter). Und ich habe ihn selbstverständlich dort auch wieder abgeholt.

Ich bin mit Philipp bei jeder Gelegenheit auf den Spielplatz gegangen, damit er sich kindgerecht austoben kann.   Hier ein paar Bilder davon. Nicht nur bei schönem Wetter, sondern auch im Winter bei eisiger Kälte – weil Philipp das brauchte! Schaue dir diese Bilder an und lies den dazugehörigen Text.
ℹ️ Die Philipp-Bilder habe ich am 15.05.2010 gelöscht!

Wenn Philipp schulfrei hatte, kam er oft mit auf meine Arbeitsstelle. Philipp »kuschelte« dort nicht nur ganz selbstverständlich mit mir, sondern wir aßen in der Kantine auch oft vom selben Teller, »teilten jeden Bissen miteinander«. Jeder, der unsere innige Beziehung miterlebte, hielt uns für Vater und Sohn.
ℹ️ Die Mitarbeiter der Spielzeug-Werkstatt wussten natürlich, wer Philipp tatsächlich ist.

Kurz: Ich war »ein Teil dieser Familie«. Dass Philipps Mutter und ich unterschiedliche Auffassungen von »Kindesfürsorge« hatten, war zwischen uns zwar immer ein Problem, aber das änderte nichts daran, dass sie zwar das Sorge-Recht hatte, ich mich aber um ihre Kinder sorgte und zumindest für Philipp sorgte.

Ich habe unser Zusammensein regelmäßig fotografiert: Wenn Philipp zur Tür herein kam, machte ich ein »Begrüßungsfoto«. Wenn er ging, machte ich ein »Abschiedsfoto«.
Ich habe ihn bei allen Gelegenheiten fotografiert, um meine glückliche Zeit mit ihm festzuhalten. Es gibt keine unserer gemeinsamen Mahlzeiten, die ich nicht auf unzähligen Foto festgehalten hätte. Wenn wir gemeinsam spielten (mit seinem Spielzeug, Karten, Mikado, Domino, Mensch-ärgere-dich-nicht oder Kuscheltieren), dann lief die Kamera im Selbstauslöser-Modus mit und machte endlose Fotoserien von Augenblicken, die Philipp und mich glücklich zeigen).

Auch aus diesem Grund kann der Brief nicht von Philipps Mutter stammen!
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass diese Frau sich Tausende Fotos oder 155 Minuten lang Videos anschauen möchte, um zu sehen, dass ihr Sohn bei mir glücklicher war als bei ihr, dass ich mich rund um die Uhr um ihn gekümmert habe, immer Zeit für ihn hatte …

Ein paar dieser Fotos habe ich regelmäßig auf meiner Homepage online gestellt.
Ich verfolgte damit den »Hintergedanken«, Philipps Mutter – die einen Großteil ihrer Zeit im Internet verbrachte – zu zeigen, dass ihr Kind bei mir ein völlig anderes Leben führt als bei ihr, dass es bei mir kindgerecht lebt, versorgt und umsorgt wird, und rundum glücklich ist.
Auch die Texte zu den Bildern habe ich bewusst »für die Mutter« gewählt – ich glaubte, dass sie »zwischen den Zeilen« meine Botschaften liest und versteht.

Anfangs kannte nur sie den Link zu den Philipp-Bilder, und sie war über lange Zeit auch die Einzige, die sie sich anschaute.

Aus den Besucherstatistiken weiß ich, dass sich Fremde überhaupt nicht für diese Bilder interessierten, nachdem sie allgemein zugänglich waren. Warum auch? Sie zeigten das völlig normale Leben eines x-beliebigen Kindes. Das änderte sich erst, als Philipp vom Jugendamt in Obhut genommen wurde (seit dem hat sich die Besucherzahl innerhalb nur dreier Monate verdoppelt.

Ich habe mit Philipp darüber gesprochen, dass ich einige Bilder von ihm auf meine Homepage stelle. Natürlich war er davon begeistert, dass seine Bilder ins Internet kommen. Es waren schließlich Aufnahmen schöner Momente seiner Kindheit (aber wenn man sein wahres Leben kennt, waren sie auch Dokumente einer gespaltenen Kinderseele!). Ich habe mit Philipp gemeinsam jedes einzelne Foto ausgewählt. Wenn er ein Foto »nicht gut« fand, stellte ich es nicht online. Genauso habe ich Fotos wieder sofort gelöscht, wenn die Mutter dagegen irgendwelche Einwände hatte.

Die Seiten mit den Philipp-Bildern wären nie entstanden, wenn Philipp ein ganz normales Kinderleben geführt hätte. Aber, das führte er nicht!
Bei ihm zu Hause stand ewig ein vollgeschissenes Katzenklo in »seinem Bett«!
Bei mir hatte er ein Hochbett (das wir gemeinsam gebaut hatten), mit seiner eigenen Bettwäsche, die regelmäßig gewaschen wurde, statt von einer Katze vollgeschissen zu werden.
Bei mir hatte Philipp seine »Schlafwäsche«, und seine Sachen lagen jeden Morgen frisch gewaschen bereit. In seinem »Zuhause« ging er tage- und wochenlang(!) mit derselben Unterwäsche abends ins Bett, aus dem er morgens unsanft geholt wurde.


Nun bekomme ich also einen Brief, in dem Folgendes steht:

Punkt 1.

ich fordere Sie hiermit auf:
1. alle vorhandenen Fotos, Negatie, Filme oder sonstigen Datenträger, auf denen sich Bildmaterial meines Sohnes befindet herauszugeben.

Kein Jurist würde sich derart »gequält juristisch« ausdrücken. Und eine hasserfüllte Mutter ebenfalls nicht!

Ich soll »sonstige Datenträger« herausgeben? Wie stellt sich der Absender das vor? Will er die Festplatte meines Laptops (keine Ahnung, wie ich die ausbauen soll), oder will er meinen Laptop komplett? Der ist 2 Jahre alt und hat nur noch Schrottwert.

Und was ist mit meinem Philipp-Tagebuch, in dem ich minutiös Philipps Leben dokumentierte? Hier siehst du einen Eintrag vom 11. Dezember 2008.
Kann Philipps Mutter ein Interesse daran haben, dass das jemals Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung wird? Niemals! Denn es enthält (Philipps Mutter weiß das sehr genau) Bildschirmfotos unserer Chat-Unterhaltungen (eine Mutter, die mir sagt und schreibt, »Du kannst Philipp behalten, Hauptsache, es kostet mich kein Geld«, verliert ganz sicher ihr »Sorgerecht« für dieses Kind. Eine Mutter, die ihre Kids als »Plagegeister« bezeichnet, muss schon einiges tun und beweisen, damit sie weiterhin vom Geld ihrer Kinder leben kann).

Weil ich nur eine 120 GB große Festplatte habe (auf der die Philipp-Dateien) einen Großteil ausmachen würden, und weil es keinen Datenträger gibt, der diese Datenfülle speichern kann, habe ich die »Philipp-Daten« ins Web auf externen Servern ausgelagert. Hoffentlich vergesse ich mal nicht, wo das war. Meine Festplattencleaner machen auch manchmal, was sie wollen! 😉

Deshalb ist es mir leider nicht möglich, die vom Absender verlangten Daten herauszugeben. Was mal im Web ist, bleibt wohl für ewig dort.

Fehlte nur noch, dass der Absender nicht nur die Herausgabe digitaler Daten verlangt, sondern auch gleich noch meine Erinnerungen an die schöne Zeit mit Philipp … Oder, was ist mit meinen Träumen, meinen Albträumen, die mich schon ewig nicht mehr richtig schlafen lassen? Die würde ich gern loswerden!
PS: Philipps Mutter ist es nicht verboten, selbst Fotos ihrer Kinder zu machen. Ob sie dabei so viele »glückliche Momente« wie ich einfängt, liegt an ihr selber.

Da ich »Teil dieser Familie« war, blieb es nicht aus, dass ich Fotos in ihrer Wohnung gemacht habe. Philipps Mutter hat mir auch solche Fotos überlassen. Diese Fotos darf ich zwar nicht veröffentlichen (wenn sie Personen erkennbar zeigen). Aber ich darf sie besitzen. Und die in meiner Wohnung gemachten Fotos sowieso.
Will sie die Polizei herschicken, wenn ich ihr die Fotos nicht aushändige? Ich würde der Polizei sehr gern Kopien überlassen, denn dann werden endlich Ermittlungen »von Amts wegen« eingeleitet. Ein »Mensch«, der seine Kids im »Sozialstaat Deutschland« derart vor sich hinvegetieren lässt, hat das »Sorgerecht« über diese Kids???!


Punkt 2.

2. die sich auf der Internetseite „www.hansi-im-web.de“ befindlichen Fotos meines Sohnes Philipp zu entfernen und zu löschen.

Diese Forderung ist durchaus legitim. Sie müsste aber erst mal legitim an mich herangetragen werden.
Dazu genügte ein kurzer Anruf: »Hans, lösche mal die Philipp-Bilder von deiner Homepage.«
Auch ein kurzer Zweizeiler per Kontaktformular würde genügen.
Oder die handgeschriebene Zeile: »Ich möchte nicht, dass weiterhin Bilder meines (bei dir glücklichen) Kindes im Internet kursieren!«

Als »Sorgeberechtigte« hätte sie selbstverständlich ein Recht darauf, dass ich die Philipp-Bilder nicht mehr veröffentliche, jedenfalls keine Bilder, auf denen Philipp erkennbar ist.
Aber ich konnte mir keinen vernünftigen Grund vorstellen, warum ich die seit über 9 Monaten im Internet stehenden Bilder nun plötzlich löschen sollte.
Und, warum sollte es Philipps Mutter erst jetzt einfallen, das Löschen der Philipp-Bilder zu verlangen, nachdem fast drei Monate seit seiner Inobhut­nahme ins Land gegangen sind?
Ich konnte aus ihrem bisherigen Verhalten schließen, dass die Veröffentlichung der Bilder weiterhin ihre Zustimmung findet.

Mir ging und geht es darum, zu zeigen, wie und wer Philipp war, wenn er mit mir zusammen war, womit er sich beschäftigte, was er mochte, womit er spielte, wie er sich als Mensch gab…
Weil es dazu nicht unbedingt nötig ist, Philipp erkennbar zu zeigen (und dies unter den gegebenen Umständen auch nicht zweckmäßig ist), habe ich Philipp am 12. Juli auf allen Bildern unkenntlich gemacht.
Ich denke, dass die Bilder trotzdem die Geschichte eines Kindes erzählen, das mit mir eine glückliche Zeit hatte! Dazu muss das Kind nicht erkennbar sein.
In Kürze werde ich aber zahlreiche Philipp-Bilder löschen, die nicht direkt etwas mit dem Dokumentieren oder Erzählen dieser Geschichte zu tun haben. ✔ erledigt


Punkt 3.

3. die angefügte Unterlassungserklärung mir unterschrieben zu übergeben.

Wäre tatsächlich Philipps Mutter die Absenderin dieses Briefes, dann wüsste sie, dass diese Forderung bei mir ins Leere geht.
Sie ist der einzige Mensch, der alle Seiten meiner Homepage kennt und aufmerksam gelesen hat! Somit kennt sie auch mein Impressum, in dem ich u.a. klar darauf hinweise, dass mich Unterlassungserklärungen kalt lassen. Aber dazu komme ich später noch.

Auch das Folgende deutet darauf hin, dass Philipps Mutter nicht der Absender sein kann:

Begründung
Wie mir bekannt wurde, befinden sich auf der von Ihnen erstellten Internetseite „hansi-im-web.de“ eine Vielzahl von Fotos meines Sohnes Philipp. Auf diese Fotos kann allgemein zugegriffen werden, so dass ich ein großes Interesse daran habe, dass die Fotos entfernt werden, um meinen Sohn nicht in der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen.

Philipps Mutter kennt die Philipp-Seiten von der ersten Minute an! Ich hätte Philipps Bilder ohne Wissen und Zustimmung der Mutter niemals online gestellt!
Auch, dass »auf diese Fotos allgemein zugegriffen werden kann«, war der Mutter, die einen Großteil ihrer Zeit im Internet verbringt, bekannt! Und bisher schien es sie nicht zu stören.

Aber gut, dazu hatte ich mich ja schon ausgelassen. Und ich habe die Philipp-Bilder so verändert, dass er nicht mehr »in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt wird« – das ist ein vernünftiges Ansinnen, unabhängig davon, wer der tatsächliche Absender des Briefes ist.

Wie von Ihnen auf der Internetseite selbst aufgeführt, dürfen nach § 22 KunstUrhG Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten selbst bzw. bei Minderjährigen mit Einwilligung des sorgeberechtigten Elternteils verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Hier ist der falsche Paragraf zitiert! ICH hatte § 23 KunstUrhG angeführt.
Und der regelt, welche Bilder und Bildnisse ohne die erforderliche Einwilligung verbreitet werden dürfen.
Hier geht es aber darum, welche Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden dürfen.

Aber der Absender selbst hat den zutreffenden § 22 angeführt:
»Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.«
Dass ich diese Einwilligung hatte, steht außer Frage.

Ein Verbreiten i. S. d. § 22 KunstUrhG meint damit jede Form der Distribution, die über den privaten Bereich hinaus geht, wobei es weder auf das in Anspruch genommene Medium noch auf ein mögliches kommerzielles Interesse ankommt.
Eine ausdrückliche Einwilligung wurde von mir niemals erteilt. An die ihrerseits zu beweisende Einwilligung sind zudem hohe Anforderungen zu stellen, insbesondere da es sich hier um eine sehr hohe Anzahl von Bildern handelt.

Ich denke, meine Logfiles und unsere Chats, in denen wir über die neuesten Philipp-Bilder redeten, würden genug beweisen.
Zudem sind die Philipp-Bilder seit 296 Tagen online und wurden von seiner Mutter (nachweislich) regelmäßig angeklickt!

Dessen ungeachtet redet § 22 KunstUrhG nur von »Einwilligung«, aber nicht von ausdrücklicher Einwilligung.
Im Übrigen muss eine Zustimmung auch gar nicht »ausdrücklich« erteilt werden. Und sie bedarf gemäß BGB auch keiner bestimmten Form, muss also nicht etwa schriftlich erfolgen.

Ich abonniere schon sehr lange sowohl die News des Bundesjustiz­ministeriums als auch die »Höchstrichterliche Rechtsprechung«.
Auch durchforste ich Rechtsprechungs-Datenbanken, weil ich mich auf trockene Gesetzestexte ungern verlasse, und weil ich wissen will, wie »höchstrichterliche« Gerichte Paragrafen aus verschiedenen Gesetzen auslegen.
Trotz aller Bemühungen konnte ich im hier vorliegenden Fall keinen Hinweis darauf finden, dass ich im Unrecht bin.

Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Dieter Nennen (Fachanwalt für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Recht der Werbung, Recht des Marketing, Internetrecht, IT-Recht, Europarecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Internationales Medienrecht, Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Rhetorik …) schrieb zu diesem Thema u.a.:
»Die Einwilligung kann schriftlich, etwa durch Vertrag oder Freigabeerklärung erfolgen. Sie ist aber auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten möglich.«

Das entspricht auch meinem Kenntnisstand.

Weiter schreibt der Absender:

Meinem Sohn steht daher ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung dieser Fotos gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog iVm §§ 823 Abs. 1 BGB, 22,23 KunstUrhG zu.

Zur Untermauerung des »Anspruches auf Unterlassung der Veröffentlichung dieser Fotos« werden verschiedene Paragrafen angeführt.

Ich wende mich zunächst § 1004 BGB zu.
Der findet sich im Buch 3 (»Sachenrecht«, §§ 854 - 1296), Abschnitt 3 (»Eigentum«, §§ 903 - 1011), Titel 4 (»Ansprüche aus dem Eigentum«, §§ 985 - 1007).
Der Satz, auf den sich der Absender bezieht, ist hervorgehoben:

§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.
Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

§ 1004 regelt also Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche aus Eigentum.
Mit Unterlassung der »Veröffentlichung von Fotos« – die legal gefertigt wurden (oft im Beisein der Mutter) und unstreitig mein Eigentum sind – beschäftigt sich dieser Paragraf nicht.

§ 823 BGB regelt die Schadenersatzpflicht, die sich aus unerlaubten Handlungen ergibt.

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Auch wenn ich mich jetzt wiederhole: Die von mir gefertigten Bildaufnahmen sind mein Eigentum.
Solange ich Philipps »Bildnis« nicht widerrechtlich veröffentliche, verletze ich auch kein »sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich«.
Daran ändern auch die nochmals bemühten §§ 22 und 23 KunstUrhG nichts, (mit denen ich mich an anderer Stelle schon auseinandersetzte).

Des weiteren geben Sie auf Ihrer Internetseite unter der Rubrik »Konsequenzen« an, dass Sie weit über 5000 Fotos und 102 Videos von meinem Sohn besitzen. Diese verlange ich hiermit heraus. Ein entsprechender Anspruch ergibt sich aus §§ 37,38 KunstUrhG.

Die Anzahl Fotos war im vergangenen Dezember aktuell. Ich hatte die Zahl 5.000 »symbolhaft« angegeben.
Allein Philipps Mutter kennt die tatsächliche Anzahl der Fotos, denn ich habe ihr regelmäßig gesagt, wieviele es sind.  Am 14.12.2008 schrieb ich ihr z.B. im Chat, dass es 3.100 sind. 2 Wochen später waren es bereits 5.500!

Diese verlange ich hiermit heraus.

Philipps Mutter hatte schon immer alle möglichen und unmöglichen »Verlangen« (diesbezüglich könnte der Brief tatsächlich von ihr stammen).

Zum Beispiel, dass ich bei ihr als »Papa« für die Kinder einziehe, damit sie sich dann »einen Mann für sich« suchen kann.
Das war ihr Traum: einen Mann für die Kids, und einen für sie selbst…
Da diese Frau eine »lebensfrohe Natur« ist, habe ich ihr aber bei der Verwirklichung dieses Traumes nicht geholfen. Denn dann hätte ich mit ihren drei Kids alleine dagesessen, während sie »ihre Jugend nachholt«. Und mit drei Kids wäre ich überfordert gewesen.
Aber ich habe lange Zeit mit dem Gedanken gespielt, mich darauf einzulassen. Ihren Kindern zuliebe!
Heute bin ich im Zweifel, ob ich die richtige Entscheidung getroffen habe, denn ich habe dadurch alles verloren, was mir im Leben lieb und wichtig war: Philipp!

Der hier zitierte Paragraf 37 des KunstUrhG sagt Folgendes:

Die widerrechtlich hergestellten, verbreiteten oder vorgeführten Exemplare und die zur widerrechtlichen Vervielfältigung oder Vorführung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen, wie Formen, Platten, Steine, unterliegen der Vernichtung.

Was denn nun? Paragraf 37 spricht von Vernichtung, der Absender von Herausgabe!
Soll ich also die Fotos (die nur in digitalisierter Form vorliegen) erst vernichten, und dann herausgeben? Oder sollen sie erst herausgegeben und dann vernichtet werden (in diesem Fall stellt sich die Frage, was die Vernichtung einer digitalen Kopie bringen soll).
Aber diese Fragen stellen sich gar nicht, weil ich die Philipp-Fotos weder widerrechtlich hergestellt, noch widerrechtlich verbreitet habe!
Der Vernichtung der »Formen, Platten und Steine«, die ich bei der Herstellung der Philipp-Fotos benutzte, sehe ich freudig entgegen.

Dass der Absender nicht wirklich wusste, worauf er seine Ansprüche stützen soll, kann man auch der Tatsache entnehmen, dass er § 38 KunstUrhG anführt:

Der Verletzte kann statt der Vernichtung verlangen, dass ihm das Recht zuerkannt wird, die Exemplare und Vorrichtungen ganz oder teilweise gegen eine angemessene, höchstens dem Betrage der Herstellungskosten gleichkommende Vergütung zu übernehmen.

Der Absender schreibt weiter:

Zuletzt fordere ich  sie auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der Sie sich verpflichten, auch zukünftig keine weiteren Fotos meines Sohnes anzufertigen bzw. zu veröffentlichen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, müsste ich meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen lassen, anderenfalls würde mir eine außer­gerichtliche Lösung genügen.

Dem Eingang der Erklärung und der Herausgabe sämtlicher Bildmaterialien sehe ich bis 17.07.092009 entgegen.

Wenn mir die RECHTSCHREIBUNG dieses Absatzes auch mehr zu schaffen macht als sein INHALT, lasse ich mich dazu aus:
(Ich gehe mal davon aus, dass mit »sie« nicht die Allgemeinheit gemeint ist, sondern ich.)

»Aufgefordert« haben mich schon Gott und die Welt. Aber ob ich einer Aufforderung nachkomme, ist was anders.

Wäre ich bisher jeder Aufforderung nachgekommen, dann hätte ich jetzt Plattfüße vom Tanzen, eine Alkoholleber vom Anstoßen, einen Tennis-Arm, Fußball-Beine, Hornhaut an den Händen, AIDS, Schulden ohne Ende, Millionen Kilometer zu Ämtern und Behörden zurückgelegt; kurz: ich hätte Zweidrittel meines Lebens damit zugebracht, irgendwelchen sinnleeren Aufforderungen nachzukommen.

Warum sollte ich mich verpflichten, »zukünftig keine weiteren Fotos« von Philipp anzufertigen, wenn ich ihn gar nicht mehr zu Gesicht bekomme?!
Da er derzeit nicht mehr »Teil meines Lebens« ist, habe ich gar keine Veranlassung, ihn zu fotografieren oder gar seine Fotos zu veröffentlichen.
Ich werde das in der derzeitigen Situation selbstverständlich nicht tun! Und solange ich das nicht tue, gibt es keine Veranlassung, mein Nichtstun gerichtlich durchzusetzen. Das wäre ja vergleichbar damit, dass eine Frau gegen einen Mann wegen Nachstellungen (Stalking, § 238 StGB) vorgeht, der von ihr gar keine Notiz nimmt.

Und was ist mit »zukünftig« gemeint? Das Ende seines oder meines Lebens?
Das »Sorgerecht« einer Mutter sollte doch spätestens da enden, wo das Kind ein Selbstbestimmungsrecht hat – und das kann man regelmäßig bei Vollendung des 18. Lebensjahres annehmen (ein Mitbestimmungsrecht hat es früher, und ein Mitspracherecht noch sehr viel früher).

Der Unterlassungserklärung widme ich mich nur kurz.

Herr Herrmann wird unterlassen, Fotos, Filme oder sonstige Bildnisse von Philipp   anzufertigen und auch im Internet oder in sonstigen Medien zu veröffentlichen.

Das Thema »anfertigen und veröffentlichen« hatte ich bereits weiter oben geklärt.

Was die Rechtsprechung unter einem »Bildnis« versteht, liest sich so:

Ein Bildnis liegt vor, wenn die Darstellung dazu bestimmt oder und geeignet ist, eine Person in ihrer dem Leben nachgebildeten äußeren Erscheinung dem Beschauer vor Augen zu führen und das Aussehen, wie es gerade dieser bestimmten Person eigen ist, im Bild wiederzugeben, wobei es in der Regel die Gesichtzüge sind, die einen Menschen von seinen Mitmenschen unterscheiden und für den Betrachter erkennbar machen. Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob die Darstellung gut oder mangelhaft ist oder ob die Ähnlichkeit eine größere oder geringere ist. Von Bedeutung ist allein die Erkennbarkeit des Abgebildeten.

Der letzte Satz ist der interessanteste von allen:

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehend übernommene Pflicht, verpflichtet sich Herr Herrmann zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € an Frau  .

Wenn der Brief tatsächlich von Philipps Mutter stammen würde, wäre dieser Satz so sinnlos wie ein Kropf.

Ich habe mit ihr keinerlei Vertrag geschlossen, also stellt sich die Frage einer Vertrags-STRAFE überhaupt nicht.
Aber, selbst wenn wir irgendeinen Vertrag geschlossen hätten und ich dagegen verstieße, könnte sie mir nicht »in die Tasche fassen«, wenn ich nackt unter der Dusche stehe, zumal seit mindestens 27  Jahren ganz andere Leute vor meiner Dusche Platz genommen haben – und, würde ich tatsächlich mal in Jeans duschen, täte ich das sicher nicht, wenn jemand dabei ist, der mir in die Tasche fassen will. 😉

Aber, diese »Forderung« wäre »typisch« für die Geldgier der Mutter, die lieber sich Gutes tut statt ihren Kindern wenigstens das zukommen zu lassen, was ihnen zusteht (und zweckbestimmt für sie auf des Mutters Konto überwiesen wird).


Abschließend fasse ich es mal so zusammen:
Wenn die Mutter ihre Sorge-PFLICHT genauso wahrgenommen hätte wie sie ihr Sorge-RECHT ausschlachtet, hätte die Welt drei vernachlässigte Kinder weniger gehabt…

Ich bin der Allerletzte auf diesem Planeten, der Philipp geschadet hat oder ihm schaden würde!
Die Mutter (und der Schreiber dieses Briefes) soll das mal ehrlichen Gewissens auch von sich sagen!

Im Übrigen wäre es der Mutter unbenommen, mir ganz formlos (ohne »juristischen Beistand«) ihr Anliegen mitzuteilen.
Ich wäre der Letzte, der sich dann nicht ernsthaft damit auseinandersetzen oder kooperativ zeigen würde.


14.07.2009
Hätte ich diesen Brief nicht bekommen, dann wäre es sicher bei den vorhandenen Philipp-Seiten geblieben.
Aber wenn mich jemand zum Thema »Philipp« falsch anquatscht, vergesse ich Zeit + Raum, Leben + Tod!
Darum weiß allein der Schöpfer, ob und wann diese Seiten jemals ein Ende haben werden…
Wäre Philipp hier, würde ich mit ihm spielen – und hätte keine Zeit hierfür.
Aber, er ist nicht hier. Und darum habe ich alle Zeit der Welt.


17.07.2009
Da Philipps jüngster Bruder einen türkischen »Erzeuger« hat, habe ich mal nachgeforscht, warum auch dieses Kind keinen »Papa« hat – obwohl der Familiensinn der Türken hundertmal stärker ausgeprägt ist als der von uns Deutschen.
Ich habe dabei herausgefunden, dass bei denen nicht jedes »Taschentuch« schon deshalb zur Familie gehört, weil man sich mal in ihm ausgerotzt hat.
Das kann ich durchaus nachvollziehen. Meine Freunde »rotzen sich regel­mäßig in Puffs aus« – und die könnten sich nicht vorstellen, dass sich für sie daraus irgendwelche Pflichten herleiten.
Die deutschen Männer scheinen zumindest das ähnlich zu sehen. Vielleicht ist das die Erklärung dafür, dass sich ein Mann nicht scheut, ein Taschentuch als DRITTER zu benutzen, und es danach wegzuwerfen… Womit ich nicht gesagt haben möchte, dass ich Philipps Mutter mit einem Taschentuch vergleiche; ich persönlich würde ein gebrauchtes Taschentuch niemals auch nur anfassen!.

Ich selbst entstamme einer Familie, in der sechs verschiedene Männer meiner Mutter sieben Kinder machten. Obwohl in unserer Familie fast immer ein Mann anwesend war, wuchsen wir Sieben ohne »Papa« auf (unsere Mutter starb sehr früh, und sehr einsam, und sehr unbeweint).


Eine türkische Geschäftsfrau (mit 2 Kindern; wir kennen uns persönlich) schrieb mir heute:

Hallo Hans,
es wäre schön, wenn es noch mehr Menschen geben würde, die sich so für Kinder einsetzen wie du.
Aber leider, gerade in Deutschland, ist doch jeder mit sich selbst beschäftigt und kümmert sich weder um Nachbarn noch um die Menschen auf der Straße…

Warum die Türken einen stärkeren Familiensinn als wir Deutsche haben, ist die eine Frage. Warum sie auch mehr Wert auf eine fehlerfreie »Deutsche Rechtschreibung« legen, ist eine weitere Frage, die sich der Deutsche bei seinem Abendbierchen stellen sollte…


18.07.2009
Ach ja: Der letzte (»Verehrer« würde nicht passen, und alles Passende wäre beleidigend) von Philipps Mutter beendete die Beziehung, weil er das Elend der Kinder und den Egoismus dieser Frau nicht ertragen konnte (das hinderte diese Frau aber nicht daran, seine Kinderliebe auszunutzen und ihn weiterhin als »Babysitter« zu benutzen)!


28.07.2009
Gestern schrieb mir ein Kita-Betreuer folgende E-Mail:

 Hallo Hans,
meine Herrn – da hast du ja ordentlich Arbeit reingesteckt, in deine Homepage… und… das hat sich auf der ganzen Linie gelohnt!!!
Auf jeder Seite habe ich den Eindruck gewonnen, dass du auch meinst, was du schreibst.
Toll! Wenn alle Erwachsenen nur ein »klitzekleinesbisschen« Kinder so sehen würden wie du…
Wirklich tolle Seite!!!
Danke für deinen Einsatz, mit dem du und deine Mitarbeiter unseren Kita-Kindern viel
Freude gemacht habt.
Bis bald und tschüss – sagt Jan aus der Kita Auenland.






© 13.07.2009 HansiHerrmann.de