Verbotene Inhalte

Was sind verbotene Inhalte?

Dazu zählen Gewalt-, Tier- und Kinderpornos, Hassaufrufe, Nazi-, Terror- und andere Propaganda-Seiten (im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind sie aufgelistet).
Einem normalen Menschen sagt das eigentlich der gesunde Menschenverstand, und davon gehen auch die Gerichte aus. Niemand kann sich damit herausreden, er habe nicht gewusst, dass das verboten ist!

Darf man sich solches Material anschauen?

Anschauen kann man sich alles, wenn man dadurch nicht in dessen Besitz gelangt. Den Begriff »Besitz« erkläre ich hier.

  • ⚠️ Wer bewusst Seiten mit kinder- oder jugendpornografischen Inhalten aufruft, macht sich allein dadurch strafbar! Es spielt dann also keine Rolle, ob derartige Inhalte abgespeichert wurden!
    Näheres auf meiner Seite: Strafrecht: Pornografie
  • Beim Bundeskriminalamt existiert eine »Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen« (ZaRD), die nichts anderes tut, als das Internet nach verbotenen Inhalten zu durchforsten. Wird sie fündig, meldet sie das dem zuständigen LKA. Näheres dazu hier.
    Schon beim Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachtes wird ein breit angelegtes Ermittlungsverfahren eingeleitet.
    Dass die Ermittlungsbehörden dabei nicht zimperlich mit dem Verdächtigen umgehen, liegt auf der Hand! Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme von PC und Datenträgern sind obligatorisch.
    Internet-Provider sind in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten.
    Nicht nur die eMails auf dem heimischen PC werden gesichtet, es wird ggf. auch der eMail-Verkehr des Verdächtigen auf dem Server des Providers überwacht.
    Alle Kreditkarten-Unternehmen arbeiten mit den Ermittlungsbehörden zusammen und melden auf Wunsch jeden Kreditkarteninhaber, der das Abrufen verbotener Inhalte mit seiner Kreditkarte bezahlt hat.

Was ist sonst noch verboten?

Verboten ist alles, was gegen ein Gesetz verstößt (logisch!): Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen, unbeweisbare Behauptungen usw.

Es ist auch verboten, Kinder und Jugendliche in »unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung« darzustellen (dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, also z.B. Animationen, Comics u.ä.).

  • ⚠️ Solche Darstellungen sind nach § 4 Nr. 9 JMStV »absolut unzulässige Inhalte«, die nicht mal in geschlossenen Benutzergruppen gezeigt werden dürfen.
  • Nach einer Verschärfung des Sexualstrafrechts sind Posing-Darstellungen nun »Kinderpornografie« und fallen unter das Sexualstrafrecht ( § 184b StGB).
  • jugendschutz.net scannt mit spezieller Software das Web nach solchen Inhalten. Wird es fündig, oder bekommt es einen Hinweis auf solche Inhalte, läuft eine Maschinerie an, der man besser nicht im Wege steht!
    Hier ein BEISPIEL.

Übt man auf Webseiten, in Foren oder Gästebüchern Kritik an Personen oder Produkten, sollte man dabei sachlich bleiben und sich auf beweisbare Tatsachen beschränken.

Weil derartige Beiträge zum Teil von sehr vielen Leuten gelesen und verlinkt werden, landen sie oft sogar in den Suchmaschinen. Deshalb reagieren viele Wirtschaftsunternehmen »allergisch« darauf und schlagen mit aller Macht zurück. Das kann dann schnell in die Tausender gehen. Geld, das ein Privatmensch in der Regel nicht hat und am Ende klein beigeben muss – auch wenn seine Kritik berechtigt war!
Zwar ist das Recht der freien Meinungsäußerung vom Grundgesetz geschützt, aber nur, solange man damit nicht gegen andere Gesetze verstößt!
Beispiel: Abmahnung wegen Verächtlichmachung eines Tiefkühlproduktes
Beispiel: Strafanzeige gegen mich wegen Beleidigung eines Jugendamtes
Beispiel: Strafanzeige gegen mich wegen Verleumdung und Beleidigung

Seitenbetreiber sind für den Inhalt der von ihnen betriebenen Gästebücher und Foren verantwortlich, sobald sie von deren Inhalt Kenntnis erhalten (also spätestens, wenn sie jemand auf diesen Inhalt aufmerksam macht)! Sie müssen verbotene Inhalte sofort entfernen, anderenfalls werden sie strafrechtlich so behandelt, als hätten sie diese selbst ins Internet gestellt!
Beispiel: Meine Aufforderung an einen Forenbetreiber, einen Beitrag zu löschen.

► Illegale Inhalte kann man der Internet-Beschwerdestelle melden. ◄

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