Was sind verbotene Inhalte?Dazu zählen Gewalt-, Tier- und
Kinderpornos, Hassaufrufe, Nazi-, Terror- und andere Propaganda-Seiten (im
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind sie aufgelistet). Darf man sich solches Material anschauen?Anschauen kann man sich alles, wenn man dadurch nicht in dessen Besitz gelangt. Den Begriff »Besitz« erkläre ich hier.
Was ist sonst noch verboten?Verboten ist alles, was gegen ein Gesetz verstößt (logisch!): Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen, unbeweisbare Behauptungen usw. Es ist auch verboten, Kinder und Jugendliche in »unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung« darzustellen (dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, also z.B. Animationen, Comics u.ä.).
Übt man auf Webseiten, in Foren oder Gästebüchern Kritik an Personen oder Produkten, sollte man dabei sachlich bleiben und sich auf beweisbare Tatsachen beschränken. Weil derartige Beiträge zum Teil von sehr vielen Leuten gelesen und verlinkt
werden, landen sie oft sogar in den Suchmaschinen. Deshalb reagieren viele Wirtschaftsunternehmen
»allergisch« darauf und schlagen mit aller Macht zurück. Das kann dann schnell in die Tausender
gehen. Geld, das ein Privatmensch in der Regel nicht hat und am Ende klein beigeben muss – auch
wenn seine Kritik berechtigt war! Seitenbetreiber sind für den Inhalt der von ihnen betriebenen Gästebücher und Foren
verantwortlich, sobald sie von deren Inhalt Kenntnis erhalten (also spätestens, wenn sie
jemand auf diesen Inhalt aufmerksam macht)! Sie müssen verbotene Inhalte sofort entfernen,
anderenfalls werden sie strafrechtlich so behandelt, als hätten sie diese selbst ins Internet
gestellt! ► Illegale Inhalte kann man der Internet-Beschwerdestelle melden. ◄ |
ℹ️ Ich befasse mich hier nur mit Themen, von denen ich sehr viel mehr verstehe als ein
Durchschnittsbürger. Das bedeutet aber nicht, dass ich immer auf jedem Rechtsgebiet auf
dem neuesten Wissensstand bin. Ich empfehle deshalb, alle verfügbaren Info-Quellen zu
nutzen und ggf. anwaltschaftlichen Rat einzuholen! Die Inhalte dieser Seite sind »allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe« bzw. »die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen oder Rechtsfällen in den Medien« nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Das bedeutet, dass ich Anfragen zu speziellen Problemen meiner Besucher nicht beantworten darf! ▶ Bei Verwendung der Inhalte meiner Seiten sind die Lizenzbedingungen zu beachten! ◀ |
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Letzte Änderung: 08.09.2025 21:50:43
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