Mein Tipp »Gar nicht gut essen …«

hatte Folgen

⚠️ Ich kann nicht empfehlen, das folgende juristische Spielchen nachzumachen!

Zugegeben, es war ziemlich frech und juristisch überaus riskant, hier das Gyros einer gewissen Firma als minderwertig und ekelerregend anzuprangern. Indem ich auch noch eine »Gegendarstellung« schrieb, die den Eindruck erweckte, sie stamme von der betreffenden Gyros-Firma, machte ich das Maß voll – und musste nicht lange auf eine Erektion des Herstellers warten …

Da ich mich liebend gern mit Anwälten fetze – am liebsten mit Abmahn-Anwälten und Strafverteidigern –, gehe ich gern an die Grenzen des Erlaubten. Für mich ist das ein »Sport«, wie für andere Bungee-Jumping oder Fallschirmspringen. Mit dem Unterschied, dass mein Sport maximal im Knast, aber niemals tödlich enden kann.
Der Brief einer Anwaltskanzlei ist für mich sowas wie »Geschenke unterm Weihnachtsbaum auspacken«. 😉

24.08.2001 per Einschreiben/Rückschein von Rechtsanwältin Theysohn-Wadle

Sehr geehrter Herr Herrmann,

unter Vollmachtsvorlage zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen der XYZ GmbH, Aachen, vertreten. Unsere Mandantin hat uns Ihre Internet-Seite mit Hansi’s Tipp 07 (Stand 06.07.01) sowie die darauf bezogene "Gegendarstellung" (Stand 30.07.01) vorgelegt.

Diese Web-Seite, für die Sie als Domain-Inhaber verantwortlich zeichnen, beinhaltet eine herabsetzende und diskriminierende Bezugnahme auf Waren (Gyros) unserer Mandantin. Das Produkt der XYZ GmbH wird in aggressiver Weise als minderwertig und ekelerregend dargestellt. Die herabsetzende und überwiegend ironische Bewertung ist verbunden mit einem Boykottaufruf.

Der Inhalt der Web-Seite greift unsere Mandantin nicht nur in ehrverletzender Weise an, sondern stellt gleichzeitig einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebe-


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trieb dar. Mit unwahren und diskriminierenden Behauptungen verstoßen Sie gegen die guten Sitten und fügen damit unserer Mandantin vorsätzlich Schaden zu.

Die auf der gleichen Web-Seite eingestellte "Gegendarstellung" erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, sie sei von unserer Mandantin verfasst. In Wahrheit verstärkt der Inhalt dieser Darstellung die Ironie und Diskriminierung des Produkts unserer Mandantin. Darüber hinaus greifen Sie die Kennzeichnungskraft der Marke "XYZ" an und geben die Prämierung durch den Goldenen Preis der DLG mit unwahren Tatsachen­behauptungen der Lächerlichkeit preis. Auch im weiteren Textverlauf stellen Sie die Ware der XYZ GmbH ausdrücklich als minderwertig dar. Durch den Zusatz "der sich vegetarisch ernährende Geschäftsführer" suggerieren Sie, dass selbst die Geschäftsführung unserer Mandantschaft nicht zu ihren Produkten steht. Auch darin liegt nicht nur eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, sondern auch ein zum Schadensersatz verpflichtender Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

Die XYZ GmbH ist nicht bereit, diesen rechtswidrigen, schädigenden Angriff hinzunehmen. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben wir Sie daher aufzufordern, die anliegend beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungs­erklärung bis

Donnerstag, den 30. August 2001, 12.00 Uhr
(bei uns eingehend)

abzugeben.

Sie sind außerdem nach ständiger Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme nach Maßgabe einer 7,5/10 Gebühr aus einem Streitwert von 50.000,00 DM gemäß §§ 11, 118 I 1 BRAGO zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer zu zahlen.

Gegenstandswert: 50.000,00 DM
Geschäftsgebühr §§ 11, 118 I 1 BRAGO 7,5/10 1.068,80 DM
Post- und Telekommunikations-Entgelte § 26 BRAGO 40,00 DM
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Zwischensumme netto1.108,80 DM
16 % Mehrwertsteuer § 25 II BRAGO 177,41 DM
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Gesamtbetrag1.286,21 DM
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Wir machen Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass wir für den Fall der nicht rechtzeitigen oder nicht fristgemäßen Abgabe der Erklärung unserer Mandantin raten werden, die notwendigen gerichtlichen Schritte einzuleiten. Insbesondere bleibt auch die Überprüfung eines strafrechtlichen Vorgehens vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)
Theysohn-Wadle
Rechtsanwältin

Original


Meine Erektion …

01.09.2001 an Rechtsanwältin Theysohn-Wadle

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider konnte ich Ihr Schreiben erst heute in Empfang nehmen, weil ich erst gestern aus dem Urlaub zurück gekommen bin.

Beim ersten Überfliegen Ihres Schreibens glaubte ich zunächst an einen Scherz.
Wenn Sie tatsächlich im Namen Ihrer Mandantin von mir als dem Betreiber einer privaten Webseite die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungs­erklärung verlangen, dann frage ich mich, ob Ihre Mandantin nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießt".

Ihre Mandantin hat sicher ein Recht darauf, dass ich die sie betreffende Seite entferne, wenn sie sich dadurch angegriffen fühlt. Aber dies hätte sie leicht durch eine entsprechende Bitte an mich herantragen können, statt gleich eine Rechts­anwalts­kanzlei zu bemühen. Und dies wäre wohl auch gängige Praxis!

Ich habe sofort nach Erhalt Ihres Anspruchsschreibens zunächst die betreffende Seite aus dem Web genommen und danach die Seite wieder ins Web gestellt, nachdem ich alle Hinweise auf Ihre Mandantin entfernt habe.
Zu keinem Zeitpunkt war ich mir bewusst, dass sich Ihre Mandantin von der Art und Weise meiner Darstellung ihres Gyros angegriffen fühlen könnte.
Vielmehr machte ich von meinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch, indem ich das qualitativ wirklich schlechte Gyros Ihrer Mandantin so darstellte, wie es sich mir dargeboten hatte. Dies mag zwar meine subjektive Meinung sein, aber wenn ich mir Gyros kaufe, das zum Großteil aus Fett und Knorpel besteht, dann nehme ich mir die Freiheit, die Frechheit, so etwas in Verkehr zu bringen, anzuprangern. Dies habe ich auf die mir eigene Art und Weise getan und habe ebenfalls in der mir eigenen Art und Weise die Sache satirisch zugespitzt, indem ich gleich selbst eine Gegendarstellung ins Web stellte.

Ich habe die fragliche Seite ebenfalls ausgedruckt und einigen meiner Bekannten gezeigt. Die haben sich alle ausnahmslos köstlich darüber amüsiert, und ich glaube nicht, dass dies Ihrer Mandantin geschadet hat.
Diesbezüglich sehe ich einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen. Für diesen Fall werde ich mir auch einen größeren Vorrat an Gyros Ihrer Mandantin zulegen und es dann dem Richter und Lebens­mittel­experten überlassen, über dessen Qualität zu urteilen.


Blatt 2 zum Schreiben vom 01.09.2001 an die RAe Dr. Klumpp & Miebach

Mit der streitgegenständlichen Webseite habe ich Ihre Mandantin weder herabgesetzt noch diskriminiert und habe das Gyros auch nicht in "aggressiver Weise als minderwertig und ekelerregend" dargestellt, sondern allenfalls eine ironisch überspitzte Tatsachen­behauptung aufgestellt.
Auch habe ich nicht zum Boykott des betreffenden Produktes aufgerufen, sondern geschrieben: "Ich jedenfalls boykottiere …". Was wiederum eine Tatsachen­behauptung ist, weil ich mir dieses Gyros tatsächlich nicht mehr antun würde. Die Besucher meiner Webseite sind wahrscheinlich emanzipiert genug, sich ihr eigenes Urteil zu bilden (indem sie z.B. dieses Gyros kaufen und somit den Umsatz Ihrer Mandantin steigern, wenn auch nur in verschwindend geringem Maße).

Was die Kennzeichnungskraft der Marke Ihrer Mandantin betrifft, könnte man sagen: Was interessiert es den Mond, wenn ihn ein Hund anheult.
Entweder ist es eine Marke (und dann kann diese gewiss nicht ein Einzelner erschüttern) oder sie ist keine (dann spielt es auch keine Rolle, wenn man sich ironisch über sie äußert).


Entgegen Ihrer Auffassung muss ich die Kosten Ihrer Inanspruchnahme nach ständiger Rechtsprechung nicht übernehmen, weil Ihre Mandantin eine Schadensminderungspflicht hat und auch ohne anwaltliche Hilfe zum selben Ergebnis gekommen wäre, wenn sie sich direkt an mich gewandt hätte.

Die Unterzeichnung Ihrer Unterlassungs- und Verpflichtungs­erklärung lehne ich ab, weil

  • sich die Punkte 1 bis 3 durch die Herausnahme der betreffenden Seite aus dem Web erledigt haben,
  • ich nicht vorhabe, gemäß Punkt 4 eine Vertragsstrafe an Ihre Mandantin zu bezahlen (ich habe nämlich gar keinen Vertrag mit der geschlossen) und
  • ich aus den oben genannten Gründen die gemäß Punkt 5 angegebenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 50.000 DM ohnehin nicht tragen muss.

Ich verpflichte mich hier allenfalls (dies aber gern), den Namen Ihrer Mandantin künftig nicht mehr zu nennen, wenn ich deren Produkte anprangere, behalte mir aber vor, meine Besucher vom Fortgang dieser "Geschichte" zu informieren.

Mit freundlichem Gruß
Unterschrift

Dieses Schreiben ist auf dem Originalbriefbogen mit maschineller Unterschrift gültig.

Original


03.09.2001 per Einschreiben/Rückschein von Rechtsanwältin Theysohn-Wadle

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Ihren Versuch, die Herstellerfirma zu anonymisieren, nehmen wir zur Kenntnis. Ungeachtet dessen ist durch den Link auf die Abmahnung und die Unterlassungs- und Verpflichtungs­erklärung ein Rückschluss auf unsere Mandantin als Hersteller unzweifelhaft möglich. Der Namen unserer Mandantin taucht weiterhin in der Benennung der Datei auf, unter der Sie das an uns gerichtete Antwortschreiben, das Sie ebenfalls ins Internet gestellt haben, verfasst haben. Die Behauptung, Sie hätten alle Hinweise auf unsere Mandantin entfernt, ist damit falsch.

Zur Vermeidung weiterer rechtlicher Schritte haben wir Sie daher aufzufordern, unverzüglich, spätestens aber bis

Mittwoch, den 05. September 2001, 12.00 Uhr


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aus Ihrer Web-Seite einschließlich sämtlicher directories, subdirectories und veröffentlichten Dateien jegliche Hinweise zu entfernen, die einen direkten oder indirekten Rückschluss auf unsere Mandantin als Hersteller des von Ihnen beanstandeten Produkts zulassen.

Mit freundlichen Grüßen

Theysohn-Wadle
Rechtsanwältin

Original


03.09.2001, 19:44 Uhr, eMail an Rechtsanwältin Theysohn-Wadle

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,

es war mir in der Hektik entgangen, dass ich dummerweise die betreffende Datei nach dem Namen Ihrer Mandantin benannt habe.
Dass mir Ihr Anliegen ernst ist mögen Sie daraus entnehmen, dass ich zeitgleich mit der Kenntnisnahme Ihres Schreibens die betroffene Seite sofort aus dem Web genommen hatte.
Die nach dem Namen Ihrer Mandantin benannte Datei werde ich ebenfalls sofort, das heißt bis heute 20 Uhr, umbenennen.

Jedoch möchte ich mir an dieser Stelle noch den Hinweis erlauben, dass Sie sich übertrieben viele Sorgen machen:
Meine Seite hat insgesamt ca. 15 bis 25 Besucher täglich (wenn ich nicht mit besondern Aktionen auf meine Seite aufmerksam mache, die mir auch mal 530 Besucher pro Tag gebracht haben, denen es dann aber ausschließlich um "die Aktion" geht).
Diese immer wiederkehrenden Besucher rekrutieren sich weitgehend aus meinem persönlichen und Internet-Bekanntenkreis.
Die Leute kennen meine ironische bis bissige Art und besuchen meine Seiten genau aus diesem Grund, wobei sie den Unterschied sehen, ob ich mir ernsthaft Gedanken über bestehende Missstände mache oder mal so "aus Fun" jemandem auf die Füße trete. Dies sehe ich an ihren Reaktionen (Gästebucheinträge, E-Mails oder Forenbeiträgen).
Weil ich auf meiner Seite u.a. auch über Internet-Recht informiere, können meine Besucher "am lebenden Beispiel" sehen, was geht und was nicht.

Was meinen Boykottaufruf betrifft, so wissen Sie genau wie ich, dass dieser, selbst wenn er ernst gemeint und von einer wichtigen Persönlichkeit vorgetragen würde, in Deutschland wirkungslos verpuffen würde, weil es einfach nicht der Mentalität der Deutschen entspricht, irgendetwas oder jemanden zu boykottieren (bestes Beispiel sind die Benzinpreise, die man mit einem kurzen Boykott der preistreibenden Tankstellen hätte leicht auf ein vernünftiges Niveau hätte bringen können, zumal die Autofahrer im ADAC u.a. eine große Lobby haben).
Nein, ich würde in Deutschland nicht mal den Versuch unternehmen, zum Boykott aufzurufen. Aber ich nehme mir die Freiheit, für mich ganz persönlich bestimmte Produkte zu boykottieren, auch wenn das der Hersteller nie erfährt und es ihm im Grunde egal sein kann (zum Beispiel boykottiere ich Fernsehanstalten, die mit Sex-Lines werben; ich würde die entsprechenden Sender nicht einschalten, wenn die meine Lieblingssendung bringen; ich boykottiere - nur so für mich - auch Grundig-Produkte, weil ich mit denen keine guten Erfahrungen gemacht habe).

Dieser persönliche Boykott ist praktisch der stille Triumph über das erfahrene Übel, "es denen zu zeigen", auch wenn "die" das gar nicht erfahren. Es ist eine Art Befriedigung, durch die man mit dem Übel leben kann, ohne sein Gesicht verloren zu haben oder straflos über das Ohr gehauen worden zu sein.
Zahllose Umfragen nach dem Motto "Würden Sie diese Partei wieder wählen?" oder "Würden Sie dieser Automarke wieder den Vorzug geben?" zeigen sehr anschaulich, dass Verbraucher für sich persönlich ganz klare "Boykottvorstellungen" haben, ohne gleich zum Boykott aufzurufen.
Wenn mir das Aldi-Waschmittel nach der 7. Wäsche meine Hosen aufgefressen hat, dann kommt es mir - trotz Stiftung-Warentest-gut-Urteil - nicht mehr ins Haus.
Im übrigen ist es Usus, z.B. in Internetforen (z.B. www.zdnet.de) seine Erfahrungen mit Produkten aller Art weiter zu geben. Und diese werden von Tausenden gelesen - und, wenn man sich als registriertes Mitglied einen Namen gemacht hat, durchaus ernst genommen.
Die persönliche Kritik eines Einzelnen auf seiner privaten Webseite löst also keinen Umsatzrückgang irgendeines Produktes aus. Wenn dies so wäre, dann würde es schon lange keinen "Ramsch" mehr geben, für den man auch noch Geld bezahlt!

Mal ehrlich, wenn Sie ein schlechtes Produkt kaufen, machen Sie sich dann die Mühe, die leere Verpackung an den Hersteller zurück zu senden?! Es ist doch viel einfacher - und normal -, es einfach nicht mehr zu kaufen. Ich spreche nicht von Produkten, die auf dem Weg zum Verbraucher verderben oder Schaden nehmen, sondern von Produkten, die von minderer Qualität sind.
Ersatz bringt mir bei minderwertigen Produkten also gar nichts, als weiteres Ungemach mit eben diesem Produkt.

Ich weiß gar nicht, warum sich Ihre Mandantin wegen meiner Seite so engstirnig gibt? Ist sie finanziell so angeschlagen, dass sie auf jede einzelne verkaufte Packung angewiesen ist? Bestimmt nicht.
Auf jeden Fall verschafft sie sich durch diese Aktion gegen mich eine gewisse Publicity.
Darum würde ich Sie und Ihre Mandantin bitten, die Sache jetzt auf sich beruhen zu lassen, statt daraus eine Affäre zu machen, die mir wieder mal Hunderte Besucher (die sich dann aber ernsthaft mit dem Thema befassen) und Ihrer Mandantin dann sicher Negativ-Publicity bringt.
Ich bin wirklich schon größeren Konzernen auf die Füße getreten, aber eine derartige Reaktion war mir bisher fremd.
Statt die schlechte Qualität ihrer Produkte mit Zähnen und Klauen zu verteidigen, könnte Ihre Mandantin ja auch an der Qualitätsverbesserung arbeiten und mir und der Welt beweisen, dass es auch besser geht.

Mit freundlichem Gruß


19.12.2006
Weil ich bisher nichts mehr von diesen Leuten gehört habe, gehe ich davon aus,
dass für sie die Sache erledigt ist. Für mich war sie das schon vor 5 Jahren. 😉


07.08.2007
Beim Stöbern im Web bin ich heute zufällig auf eine Produktbewertung für ein anderes Produkt dieser Firma gestoßen.
Diese Bewertung bei www.ciao.de [Diese Seite existiert nicht mehr!] deckt sich so ziemlich mit meiner. Allerdings ist sie erheblich drastischer formuliert!

ℹ️ Weil ich den Namen der Firma auf meiner Webseite nicht nennen darf, darf ich auch keinen Link zu diesem Beitrag legen. Aber du kannst ihn nachfolgend lesen:

Erfahrungsbericht von XYZ-hasser über XYZ
28. August 2006

Geschmack: sehr schlecht
Geruch/Duft: sehr schlecht
Zubereitung sehr leicht

Pro: Nachbars nervige Töle vergiften?
Kontra: ALLES

Empfehlenswert? nein

Kompletter Erfahrungsbericht
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KOTZ. Eigentlich wäre hier schon alles gesagt.
Da ich aber nach wie vor derart von diesem Zeug angewidert bin möchte ich mich gerne noch mehr darüber auslassen, um meiner Wut ein Ventil zu verleihen.

Ich bin sogar derart aufgebracht über den abstoßenden Geschmack dieses Produktes dass ich es diesmal nicht ertragen konnte dass zu so etwas Widerwärtigem bei ciao -wie so oft- auch noch positive Erfahrungsberichte zu finden sind und zwar gleich 3 an der Zahl. Welches Monster diesen armen Menschen die dort etwas von "sehr lecker" berichten die Geschmacksnerven entfernt hat vermag ich nicht zu beurteilen. Vielleicht haben sie dies durch jahrelanges Glutamatbombardement auch selbst verursacht.

Doch zurück zum Thema.
Der "Shit" wie ich ihn nenne kostet irgendeinen Preis der viel zu teuer ist. Wie viel genau weiss ich nicht mehr. Ich weiss nur dass man eigentlich umgekehrt dafür bezahlt werden müsste diesen Dreck in sich hineinzuschaufeln und zwar grob 10 Euro für jedes weitere Gramm das man schafft davon hinunterzuwürgen.

Nichtsahnend machte ich mir jedenfalls 200g "Shit" in der Pfanne warm. Schon das Aussehen (in anderen Berichten gar als "super lecker" bezeichnet -WTF?!-) verheisst ganz und gar nichts gutes. Genau so stellt man sich gepresstes Rattenfleisch vor. Und nicht nur daß es so aussieht, es riecht auch noch so. Zu diesem Zeitpunkt war ich schon kurz davor das Zeug meinem Hund zu geben, doch ich bin ja tierlieb. Ich würde hier gerne ein Foto reinstellen damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann -Knorpel und Fett wechseln sich mit zerhackten sonstigen Schlachtabfällen ab- was genau das ist wissen wohl nur Gott und die zugedröhnten Punks von der XYZ GmbH. Obwohl ich seit heute ja sowieso von der nicht-Existenz dieses allmächtigen Wesens überzeugt bin.

Wo war ich stehengeblieben? Ja richtig bei diesen komischen Schnipseln die nur zu gerne "Rindfleisch" wären wie es auf der Verpackung großspurig verkündet wird. 60% Ratte und 40% alte chinesische Zeitungen wären wohl wahrheitsgemäßer. Und genau so schmeckt dieser Abfall dann auch. Zum kotzen. Mit leckerem, echtem, Dönerfleisch hat das jedenfalls so viel zu tun wie ein ein gegrillter Erdklumpen mit einem T-Bone Steak. Obwohl es eigentlich eine ziemliche Frechheit von mir ist einen leckeren Erdklumpen auf eine Stufe mit "Shit" zu stellen, und so will ich mich auch förmlich für diese dreiste Erniedrigung entschuldigen.

Doch streng nach der Bodybuilder Regel "Essen ist zur Nährstoffaufnahme da, wenn es auch noch schmeckt, Glück gehabt" habe ich dieses für einen unnarkotisierten Menschen unmögliche Unterfangen dann doch in Angriff genommen. Nach grob 1/4 wurde es mir aber dann doch zu ekelhaft und ich habe "Shit" meinem Hund vorgeworfen, der es doch tatsächlich vollständig weggeputzt hat statt ob dieses Fraßes auf mich loszugehen, auch wenn ich es zunächst kaum glauben konnte was sich da vor meinen Augen abspielte. Ja ihr habt richtig gelesen. Er hat es alles aufgefressen!

Ob ich nachher natürlich einen komischen Haufen halb verdautes etwas auf dem Teppich vorfinde bleibt abzuwarten. Womöglich sind die Produkttester bei der XYZ GmbH (falls es die Geschäftsführung jemandem aus dem eigenen Betrieb überhaupt zumuten will dieses Zeug in sich hineinzustopfen, Gewerkschaft und so, ihr versteht was ich meine…) ebenfalls Hunde. Oder zumindest Wehrwölfe. In jedem Fall ganz sicher hart auf Crack und seit Wochen ausgehungert, anders kann ich mir kaum vorstellen wie sich jemand dazu hinreissen lässt Tag für Tag freiwillig mehr als 2 Gabeln "Shit" zu probieren und dabei normal ("sane") im Kopf zu bleiben.

Jedenfalls wäre mein Tipp für jeden Langzeitarbeitslosen der waghalsig genug ist es dort einmal zu probieren. Da MUSS es freie Stellen geben. Woche für Woche mehr.

Alles in allem Kämpfe ich gerade nach wie vor mit dem abstoßenden Nachgeschmack den "Shit" hinterlassen hat. Wie eine Party in meinem Mund auf der alle kotzen.

Original

Hinweis: Mit der Übernahme obigen Textes mache ich mir dessen Inhalt nicht zu eigen.
Er dient nur als sehr anschauliches Beispiel für den Unterschied zwischen berechtigter Kritik (bestehend aus einer Tatsachen­behauptung, die einer gerichtlichen Prüfung zugänglich ist) sowie einer strafbaren Schmähkritik, gegen die die betroffene Firma zivil- und strafrechtlich vorgehen könnte.

14.06.2014, Nachtrag:
Beim Überarbeiten meiner Homepage bin ich auf diese Seite gestoßen und habe bei der Gelegenheit mal geschaut, was aus der Firma geworden ist, die derart miserable Produkte auf den Markt geworfen hatte:  Sie ist pleite!

Da sage noch einer, es gäbe keinen gerechten Gott … 😉




© 04.09.2001 HansiHerrmann.de