Zugegeben, es war ziemlich frech und juristisch überaus
riskant, hier das Gyros einer gewissen Firma als
minderwertig und ekelerregend anzuprangern. Indem ich auch noch eine »Gegendarstellung« schrieb,
die den Eindruck erweckte, sie stamme von der betreffenden Gyros-Firma, machte ich das Maß voll –
und musste nicht lange auf eine Erektion des Herstellers warten …
Da ich mich liebend gern mit Anwälten fetze – am liebsten mit Abmahn-Anwälten
und Strafverteidigern –, gehe ich gern an die Grenzen des Erlaubten. Für mich ist das ein »Sport«,
wie für andere Bungee-Jumping oder Fallschirmspringen. Mit dem Unterschied, dass mein Sport
maximal im Knast, aber niemals tödlich enden kann.
Der Brief einer Anwaltskanzlei ist für mich sowas wie »Geschenke unterm
Weihnachtsbaum auspacken«. 😉
24.08.2001 per Einschreiben/Rückschein von Rechtsanwältin
Theysohn-Wadle
Sehr geehrter Herr Herrmann,
unter Vollmachtsvorlage zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen der XYZ GmbH,
Aachen, vertreten. Unsere Mandantin hat uns Ihre Internet-Seite mit Hansi’s Tipp 07
(Stand 06.07.01) sowie die darauf bezogene "Gegendarstellung" (Stand 30.07.01)
vorgelegt.
Diese Web-Seite, für die Sie als Domain-Inhaber verantwortlich zeichnen, beinhaltet eine
herabsetzende und diskriminierende Bezugnahme auf Waren (Gyros) unserer Mandantin. Das Produkt der
XYZ GmbH wird in aggressiver Weise als minderwertig und ekelerregend dargestellt. Die
herabsetzende und überwiegend ironische Bewertung ist verbunden mit einem Boykottaufruf.
Der Inhalt der Web-Seite greift unsere Mandantin nicht nur in ehrverletzender Weise an, sondern
stellt gleichzeitig einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebe-
- 2 -
trieb dar. Mit unwahren und diskriminierenden Behauptungen verstoßen Sie gegen die guten Sitten
und fügen damit unserer Mandantin vorsätzlich Schaden zu.
Die auf der gleichen Web-Seite eingestellte "Gegendarstellung" erweckt auf den ersten
Blick den Eindruck, sie sei von unserer Mandantin verfasst. In Wahrheit verstärkt der Inhalt dieser
Darstellung die Ironie und Diskriminierung des Produkts unserer Mandantin. Darüber hinaus greifen
Sie die Kennzeichnungskraft der Marke "XYZ" an und geben die Prämierung durch den
Goldenen Preis der DLG mit unwahren Tatsachenbehauptungen der Lächerlichkeit preis. Auch im
weiteren Textverlauf stellen Sie die Ware der XYZ GmbH ausdrücklich als minderwertig dar.
Durch den Zusatz "der sich vegetarisch ernährende Geschäftsführer" suggerieren Sie, dass
selbst die Geschäftsführung unserer Mandantschaft nicht zu ihren Produkten steht. Auch darin liegt
nicht nur eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, sondern auch ein zum Schadensersatz
verpflichtender Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Die XYZ GmbH ist nicht bereit, diesen rechtswidrigen, schädigenden Angriff hinzunehmen. Zur
Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben wir Sie daher aufzufordern, die
anliegend beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis
Donnerstag, den 30. August 2001, 12.00 Uhr
(bei uns eingehend)
abzugeben.
Sie sind außerdem nach ständiger Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung
ohne Auftrag verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme nach Maßgabe einer 7,5/10 Gebühr
aus einem Streitwert von 50.000,00 DM gemäß §§ 11, 118 I 1 BRAGO
zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer zu zahlen.
Gegenstandswert: 50.000,00 DM |
Geschäftsgebühr §§ 11, 118 I 1 BRAGO 7,5/10 |
1.068,80 DM |
Post- und Telekommunikations-Entgelte § 26 BRAGO |
40,00 DM |
----------------- |
Zwischensumme netto | 1.108,80 DM |
16 % Mehrwertsteuer § 25 II BRAGO |
177,41 DM |
----------------- |
Gesamtbetrag | 1.286,21 DM |
========== |
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Wir machen Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass wir für den Fall der nicht
rechtzeitigen oder nicht fristgemäßen Abgabe der Erklärung unserer Mandantin raten werden, die
notwendigen gerichtlichen Schritte einzuleiten. Insbesondere bleibt auch die Überprüfung eines
strafrechtlichen Vorgehens vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift) Theysohn-Wadle Rechtsanwältin
Original
Meine Erektion …
01.09.2001 an Rechtsanwältin Theysohn-Wadle
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider konnte ich Ihr Schreiben erst heute in Empfang nehmen, weil ich erst gestern aus dem Urlaub
zurück gekommen bin.
Beim ersten Überfliegen Ihres Schreibens glaubte ich zunächst an einen Scherz.
Wenn Sie tatsächlich im Namen Ihrer Mandantin von mir als dem Betreiber einer privaten Webseite die
Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangen, dann frage ich
mich, ob Ihre Mandantin nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießt".
Ihre Mandantin hat sicher ein Recht darauf, dass ich die sie betreffende Seite entferne, wenn sie
sich dadurch angegriffen fühlt. Aber dies hätte sie leicht durch eine entsprechende Bitte an mich
herantragen können, statt gleich eine Rechtsanwaltskanzlei zu bemühen. Und dies wäre wohl
auch gängige Praxis!
Ich habe sofort nach Erhalt Ihres Anspruchsschreibens zunächst die betreffende Seite aus dem Web
genommen und danach die Seite wieder ins Web gestellt, nachdem ich alle Hinweise auf Ihre Mandantin
entfernt habe.
Zu keinem Zeitpunkt war ich mir bewusst, dass sich Ihre Mandantin von der Art und Weise meiner
Darstellung ihres Gyros angegriffen fühlen könnte.
Vielmehr machte ich von meinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch, indem ich das
qualitativ wirklich schlechte Gyros Ihrer Mandantin so darstellte, wie es sich mir dargeboten hatte.
Dies mag zwar meine subjektive Meinung sein, aber wenn ich mir Gyros kaufe, das zum Großteil aus
Fett und Knorpel besteht, dann nehme ich mir die Freiheit, die Frechheit, so etwas in Verkehr zu
bringen, anzuprangern. Dies habe ich auf die mir eigene Art und Weise getan und habe ebenfalls in
der mir eigenen Art und Weise die Sache satirisch zugespitzt, indem ich gleich selbst eine
Gegendarstellung ins Web stellte.
Ich habe die fragliche Seite ebenfalls ausgedruckt und einigen meiner Bekannten gezeigt. Die
haben sich alle ausnahmslos köstlich darüber amüsiert, und ich glaube nicht, dass dies Ihrer
Mandantin geschadet hat.
Diesbezüglich sehe ich einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.
Für diesen Fall werde ich mir auch einen größeren Vorrat an Gyros Ihrer Mandantin zulegen und es
dann dem Richter und Lebensmittelexperten überlassen, über dessen Qualität zu
urteilen.
Blatt 2 zum Schreiben vom 01.09.2001 an die RAe Dr. Klumpp & Miebach
Mit der streitgegenständlichen Webseite habe ich Ihre Mandantin weder herabgesetzt noch
diskriminiert und habe das Gyros auch nicht in "aggressiver Weise als minderwertig und
ekelerregend" dargestellt, sondern allenfalls eine ironisch überspitzte
Tatsachenbehauptung aufgestellt.
Auch habe ich nicht zum Boykott des betreffenden Produktes aufgerufen, sondern geschrieben:
"Ich jedenfalls boykottiere …". Was wiederum eine Tatsachenbehauptung ist,
weil ich mir dieses Gyros tatsächlich nicht mehr antun würde. Die Besucher meiner Webseite sind
wahrscheinlich emanzipiert genug, sich ihr eigenes Urteil zu bilden (indem sie z.B. dieses Gyros
kaufen und somit den Umsatz Ihrer Mandantin steigern, wenn auch nur in verschwindend geringem
Maße).
Was die Kennzeichnungskraft der Marke Ihrer Mandantin betrifft, könnte man sagen: Was interessiert
es den Mond, wenn ihn ein Hund anheult.
Entweder ist es eine Marke (und dann kann diese gewiss nicht ein Einzelner erschüttern) oder
sie ist keine (dann spielt es auch keine Rolle, wenn man sich ironisch über sie äußert).
Entgegen Ihrer Auffassung muss ich die Kosten Ihrer Inanspruchnahme nach ständiger
Rechtsprechung nicht übernehmen, weil Ihre Mandantin eine Schadensminderungspflicht hat und
auch ohne anwaltliche Hilfe zum selben Ergebnis gekommen wäre, wenn sie sich direkt an mich gewandt
hätte.
Die Unterzeichnung Ihrer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
lehne ich ab, weil
- sich die Punkte 1 bis 3 durch die Herausnahme der betreffenden Seite aus dem Web erledigt
haben,
- ich nicht vorhabe, gemäß Punkt 4 eine Vertragsstrafe an Ihre Mandantin zu bezahlen (ich
habe nämlich gar keinen Vertrag mit der geschlossen) und
- ich aus den oben genannten Gründen die gemäß Punkt 5 angegebenen Rechtsanwaltskosten
aus einem Streitwert von 50.000 DM ohnehin nicht tragen muss.
Ich verpflichte mich hier allenfalls (dies aber gern), den Namen Ihrer Mandantin künftig nicht
mehr zu nennen, wenn ich deren Produkte anprangere, behalte mir aber vor, meine Besucher vom
Fortgang dieser "Geschichte" zu informieren.
Mit freundlichem Gruß

Dieses Schreiben ist auf dem Originalbriefbogen mit maschineller Unterschrift
gültig.
Original
03.09.2001 per Einschreiben/Rückschein von Rechtsanwältin
Theysohn-Wadle
Sehr geehrter Herr Herrmann,
Ihren Versuch, die Herstellerfirma zu anonymisieren, nehmen wir zur Kenntnis. Ungeachtet dessen ist
durch den Link auf die Abmahnung und die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ein
Rückschluss auf unsere Mandantin als Hersteller unzweifelhaft möglich. Der Namen unserer Mandantin
taucht weiterhin in der Benennung der Datei auf, unter der Sie das an uns gerichtete
Antwortschreiben, das Sie ebenfalls ins Internet gestellt haben, verfasst haben. Die Behauptung,
Sie hätten alle Hinweise auf unsere Mandantin entfernt, ist damit falsch.
Zur Vermeidung weiterer rechtlicher Schritte haben wir Sie daher aufzufordern, unverzüglich,
spätestens aber bis
Mittwoch, den 05. September 2001, 12.00 Uhr
- 2 -
aus Ihrer Web-Seite einschließlich sämtlicher directories, subdirectories und veröffentlichten
Dateien jegliche Hinweise zu entfernen, die einen direkten oder indirekten Rückschluss auf unsere
Mandantin als Hersteller des von Ihnen beanstandeten Produkts zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Theysohn-Wadle Rechtsanwältin
Original
03.09.2001, 19:44 Uhr, eMail an Rechtsanwältin Theysohn-Wadle
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
es war mir in der Hektik entgangen, dass ich dummerweise die betreffende Datei nach dem Namen Ihrer
Mandantin benannt habe.
Dass mir Ihr Anliegen ernst ist mögen Sie daraus entnehmen, dass ich zeitgleich mit der Kenntnisnahme
Ihres Schreibens die betroffene Seite sofort aus dem Web genommen hatte.
Die nach dem Namen Ihrer Mandantin benannte Datei werde ich ebenfalls sofort, das heißt bis heute
20 Uhr, umbenennen.
Jedoch möchte ich mir an dieser Stelle noch den Hinweis erlauben, dass Sie sich übertrieben viele
Sorgen machen:
Meine Seite hat insgesamt ca. 15 bis 25 Besucher täglich (wenn ich nicht mit besondern Aktionen auf
meine Seite aufmerksam mache, die mir auch mal 530 Besucher pro Tag gebracht haben, denen es
dann aber ausschließlich um "die Aktion" geht).
Diese immer wiederkehrenden Besucher rekrutieren sich weitgehend aus meinem persönlichen und
Internet-Bekanntenkreis.
Die Leute kennen meine ironische bis bissige Art und besuchen meine Seiten genau aus diesem Grund,
wobei sie den Unterschied sehen, ob ich mir ernsthaft Gedanken über bestehende Missstände mache
oder mal so "aus Fun" jemandem auf die Füße trete. Dies sehe ich an ihren Reaktionen
(Gästebucheinträge, E-Mails oder Forenbeiträgen).
Weil ich auf meiner Seite u.a. auch über Internet-Recht informiere, können meine Besucher "am
lebenden Beispiel" sehen, was geht und was nicht.
Was meinen Boykottaufruf betrifft, so wissen Sie genau wie ich, dass dieser, selbst
wenn er ernst gemeint und von einer wichtigen Persönlichkeit vorgetragen würde, in Deutschland
wirkungslos verpuffen würde, weil es einfach nicht der Mentalität der Deutschen entspricht,
irgendetwas oder jemanden zu boykottieren (bestes Beispiel sind die Benzinpreise, die man mit einem
kurzen Boykott der preistreibenden Tankstellen hätte leicht auf ein vernünftiges Niveau hätte
bringen können, zumal die Autofahrer im ADAC u.a. eine große Lobby haben).
Nein, ich würde in Deutschland nicht mal den Versuch unternehmen, zum Boykott aufzurufen. Aber ich
nehme mir die Freiheit, für mich ganz persönlich bestimmte Produkte zu boykottieren, auch wenn das
der Hersteller nie erfährt und es ihm im Grunde egal sein kann (zum Beispiel boykottiere ich
Fernsehanstalten, die mit Sex-Lines werben; ich würde die entsprechenden Sender nicht einschalten,
wenn die meine Lieblingssendung bringen; ich boykottiere - nur so für mich - auch Grundig-Produkte,
weil ich mit denen keine guten Erfahrungen gemacht habe).
Dieser persönliche Boykott ist praktisch der stille Triumph über das erfahrene Übel,
"es denen zu zeigen", auch wenn "die" das gar nicht erfahren. Es ist eine Art
Befriedigung, durch die man mit dem Übel leben kann, ohne sein Gesicht verloren zu haben oder
straflos über das Ohr gehauen worden zu sein.
Zahllose Umfragen nach dem Motto "Würden Sie diese Partei wieder wählen?" oder
"Würden Sie dieser Automarke wieder den Vorzug geben?" zeigen sehr anschaulich, dass
Verbraucher für sich persönlich ganz klare "Boykottvorstellungen" haben, ohne gleich zum
Boykott aufzurufen.
Wenn mir das Aldi-Waschmittel nach der 7. Wäsche meine Hosen aufgefressen hat, dann kommt es mir -
trotz Stiftung-Warentest-gut-Urteil - nicht mehr ins Haus.
Im übrigen ist es Usus, z.B. in Internetforen (z.B. www.zdnet.de) seine Erfahrungen mit Produkten
aller Art weiter zu geben. Und diese werden von Tausenden gelesen - und, wenn man sich als
registriertes Mitglied einen Namen gemacht hat, durchaus ernst genommen.
Die persönliche Kritik eines Einzelnen auf seiner privaten Webseite löst also keinen Umsatzrückgang
irgendeines Produktes aus. Wenn dies so wäre, dann würde es schon lange keinen "Ramsch"
mehr geben, für den man auch noch Geld bezahlt!
Mal ehrlich, wenn Sie ein schlechtes Produkt kaufen, machen Sie sich dann die Mühe,
die leere Verpackung an den Hersteller zurück zu senden?! Es ist doch viel einfacher - und normal -,
es einfach nicht mehr zu kaufen. Ich spreche nicht von Produkten, die auf dem Weg zum Verbraucher
verderben oder Schaden nehmen, sondern von Produkten, die von minderer Qualität sind.
Ersatz bringt mir bei minderwertigen Produkten also gar nichts, als weiteres Ungemach mit eben
diesem Produkt.
Ich weiß gar nicht, warum sich Ihre Mandantin wegen meiner Seite so engstirnig
gibt? Ist sie finanziell so angeschlagen, dass sie auf jede einzelne verkaufte Packung angewiesen
ist? Bestimmt nicht.
Auf jeden Fall verschafft sie sich durch diese Aktion gegen mich eine gewisse Publicity.
Darum würde ich Sie und Ihre Mandantin bitten, die Sache jetzt auf sich beruhen zu lassen, statt
daraus eine Affäre zu machen, die mir wieder mal Hunderte Besucher (die sich dann aber ernsthaft
mit dem Thema befassen) und Ihrer Mandantin dann sicher Negativ-Publicity bringt.
Ich bin wirklich schon größeren Konzernen auf die Füße getreten, aber eine derartige Reaktion war
mir bisher fremd.
Statt die schlechte Qualität ihrer Produkte mit Zähnen und Klauen zu verteidigen, könnte Ihre
Mandantin ja auch an der Qualitätsverbesserung arbeiten und mir und der Welt beweisen, dass es auch
besser geht.
Mit freundlichem Gruß
19.12.2006
Weil ich bisher nichts mehr von diesen Leuten gehört habe, gehe ich davon aus,
dass für sie die Sache erledigt ist. Für mich war sie das schon vor 5 Jahren. 😉
07.08.2007
Beim Stöbern im Web bin ich heute zufällig auf eine Produktbewertung für ein anderes Produkt
dieser Firma gestoßen.
Diese Bewertung bei www.ciao.de [Diese Seite existiert nicht mehr!] deckt
sich so ziemlich mit meiner. Allerdings ist sie erheblich drastischer formuliert!
ℹ️ Weil ich den Namen der Firma auf meiner Webseite nicht nennen darf, darf
ich auch keinen Link zu diesem Beitrag legen. Aber du kannst ihn nachfolgend lesen:
Erfahrungsbericht von XYZ-hasser über XYZ
28. August 2006
Geschmack: sehr schlecht
Geruch/Duft: sehr schlecht
Zubereitung sehr leicht
Pro: Nachbars nervige Töle vergiften? Kontra: ALLES
Empfehlenswert? nein
Kompletter Erfahrungsbericht
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KOTZ. Eigentlich wäre hier schon alles gesagt.
Da ich aber nach wie vor derart von diesem Zeug angewidert bin möchte ich mich gerne noch mehr
darüber auslassen, um meiner Wut ein Ventil zu verleihen.
Ich bin sogar derart aufgebracht über den abstoßenden Geschmack dieses Produktes dass ich es
diesmal nicht ertragen konnte dass zu so etwas Widerwärtigem bei ciao -wie so oft- auch noch
positive Erfahrungsberichte zu finden sind und zwar gleich 3 an der Zahl. Welches Monster diesen
armen Menschen die dort etwas von "sehr lecker" berichten die Geschmacksnerven entfernt
hat vermag ich nicht zu beurteilen. Vielleicht haben sie dies durch jahrelanges Glutamatbombardement
auch selbst verursacht.
Doch zurück zum Thema.
Der "Shit" wie ich ihn nenne kostet irgendeinen Preis der viel zu teuer ist. Wie viel
genau weiss ich nicht mehr. Ich weiss nur dass man eigentlich umgekehrt dafür bezahlt werden müsste
diesen Dreck in sich hineinzuschaufeln und zwar grob 10 Euro für jedes weitere Gramm das man
schafft davon hinunterzuwürgen.
Nichtsahnend machte ich mir jedenfalls 200g "Shit" in der Pfanne warm. Schon das
Aussehen (in anderen Berichten gar als "super lecker" bezeichnet -WTF?!-) verheisst ganz und gar nichts gutes.
Genau so stellt man sich gepresstes Rattenfleisch vor. Und nicht nur daß es so aussieht, es riecht
auch noch so. Zu diesem Zeitpunkt war ich schon kurz davor das Zeug meinem Hund zu geben, doch ich
bin ja tierlieb. Ich würde hier gerne ein Foto reinstellen damit sich jeder selbst ein Bild davon
machen kann -Knorpel und Fett wechseln sich mit zerhackten sonstigen Schlachtabfällen ab- was genau
das ist wissen wohl nur Gott und die zugedröhnten Punks von der XYZ GmbH. Obwohl ich seit
heute ja sowieso von der nicht-Existenz dieses allmächtigen Wesens überzeugt bin.
Wo war ich stehengeblieben? Ja richtig bei diesen komischen Schnipseln die nur zu gerne
"Rindfleisch" wären wie es auf der Verpackung großspurig verkündet wird. 60% Ratte
und 40% alte chinesische Zeitungen wären wohl wahrheitsgemäßer. Und genau so schmeckt dieser
Abfall dann auch. Zum kotzen. Mit leckerem, echtem, Dönerfleisch hat das jedenfalls so viel zu tun
wie ein ein gegrillter Erdklumpen mit einem T-Bone Steak. Obwohl es eigentlich eine ziemliche
Frechheit von mir ist einen leckeren Erdklumpen auf eine Stufe mit "Shit" zu stellen, und
so will ich mich auch förmlich für diese dreiste Erniedrigung entschuldigen.
Doch streng nach der Bodybuilder Regel "Essen ist zur Nährstoffaufnahme da,
wenn es auch noch schmeckt, Glück gehabt" habe ich dieses für einen unnarkotisierten Menschen
unmögliche Unterfangen dann doch in Angriff genommen. Nach grob 1/4 wurde es mir aber dann doch zu
ekelhaft und ich habe "Shit" meinem Hund vorgeworfen, der es doch tatsächlich vollständig
weggeputzt hat statt ob dieses Fraßes auf mich loszugehen, auch wenn ich es zunächst kaum glauben
konnte was sich da vor meinen Augen abspielte. Ja ihr habt richtig gelesen. Er hat es alles
aufgefressen!
Ob ich nachher natürlich einen komischen Haufen halb verdautes etwas auf dem
Teppich vorfinde bleibt abzuwarten. Womöglich sind die Produkttester bei der XYZ GmbH (falls
es die Geschäftsführung jemandem aus dem eigenen Betrieb überhaupt zumuten will dieses Zeug in sich
hineinzustopfen, Gewerkschaft und so, ihr versteht was ich meine…) ebenfalls Hunde. Oder zumindest
Wehrwölfe. In jedem Fall ganz sicher hart auf Crack und seit Wochen ausgehungert, anders kann ich
mir kaum vorstellen wie sich jemand dazu hinreissen lässt Tag für Tag freiwillig mehr als
2 Gabeln "Shit" zu probieren und dabei normal ("sane") im Kopf zu
bleiben.
Jedenfalls wäre mein Tipp für jeden Langzeitarbeitslosen der waghalsig genug ist es
dort einmal zu probieren. Da MUSS es freie Stellen geben. Woche für Woche mehr.
Alles in allem Kämpfe ich gerade nach wie vor mit dem abstoßenden Nachgeschmack den
"Shit" hinterlassen hat. Wie eine Party in meinem Mund auf der alle kotzen.
Original
Hinweis: Mit der Übernahme obigen Textes mache ich mir dessen Inhalt nicht zu
eigen. Er dient nur als sehr anschauliches Beispiel für den Unterschied zwischen berechtigter Kritik
(bestehend aus einer Tatsachenbehauptung, die einer gerichtlichen Prüfung zugänglich ist)
sowie einer strafbaren Schmähkritik, gegen die die betroffene Firma zivil- und strafrechtlich
vorgehen könnte.
14.06.2014, Nachtrag: Beim Überarbeiten meiner Homepage bin ich auf diese
Seite gestoßen und habe bei der Gelegenheit mal geschaut, was aus der Firma geworden ist, die
derart miserable Produkte auf den Markt geworfen hatte:
Sie ist pleite!
Da sage noch einer,
es gäbe keinen gerechten Gott … 😉
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