Deine Spuren im Internet

Wenn du im Internet nach verbotenen Inhalten (Gewaltverherrlichung, Kinder­pornografie, Nazipropaganda) suchst, Spaß an eMail-Bombing hast oder gern anderer Leute Gästebücher zumüllst und meinst, du bist anonym, dann vergiss nicht, dass du Spuren hinterlässt!

Gehst du ins Internet, wird dir von deinem Internet-Service-Provider (ISP) eine persönliche Nummer (IP) zugewiesen (ähnlich einer Telefonnummer), die deinen Rechner eindeutig identifiziert.

Die meisten Homepages verfügen über Besucherzähler (auch versteckte!), über deren Statistik sich neben den Besuchszeiten auch die IPs auslesen lassen.
Bei vielen GÄSTEBÜCHERN ist es ähnlich.
Und bei E-MAILS lässt sich im Quelltext ebenfalls die IP des Absenders feststellen.
So sieht das aus.

Dein ISP bewahrt deine Verbindungsdaten ebenfalls auf – 6 Monate lang!
Bei Vorliegen einer Straftat (Beleidigung, Spam u.ä.) ist der Provider des Absenders gesetzlich verpflichtet, die Personendaten des Inhabers der betreffenden IP zur Tatzeit herauszugeben.
Auch dürfen die Ermittlungsbehörden auf dem Server deines Providers deinen eMail-Verkehr überwachen. Dynamische IPs oder Provider, die dich anonymisieren, nützen da gar nichts.

Der deutsche Anonymizer Rewebber schreibt in seinem Kleingedruckten:
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt nur in den Fällen, in denen der Rewebber hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
Und beim Vorliegen einer Straftat ist nicht nur Rewebber, sondern JEDER Provider zur Herausgabe der Personen- und Verbindungsdaten verpflichtet.

Wer sich für einen »Profi« hält und meint, seine Identität im Internet verschleiern zu können, der vergisst, dass die Polizei auch Profis hat! Und in Fällen von Computer-Kriminalität wird international zusammen gearbeitet, weil dies ja auch ein inter­nationales Problem ist!

Das Bundeskriminalamt (BKA) gehört der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO) an, bekannt als Interpol.

Die »Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen« (ZaRD) beim BKA tut nichts anderes, als das Internet nach verbotenen Inhalten zu durchforsten. Das BKA schreibt dazu auf seiner Webseite:

Die anlassunabhängige Recherche in Datennetzen umfasst die »… ständige, systematische, deliktsübergreifende, nicht extern initiierte Suche nach strafbaren Inhalten im Internet und Online-Diensten, einschließlich der Weiterverfolgung von dabei festgestellten, strafrechtlich relevanten Sachverhalten mit Beweissicherung bis zur Feststellung der Verantwortlichen und/oder der örtlichen Zuständigkeiten von Polizei und Justiz«.
Bei Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts einer Straftat kann das BKA gem. § 163 StPO alle notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Verdunklung der Sache zu verhüten (Eilzuständigkeit, z.B. die Sicherung von beweiserheblichem Material, wenn Beweismittel-Verluste drohen). Ein solches Einschreiten ist regelmäßig dann geboten, wenn die örtlich und sachlich zuständige Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig selbst treffen kann.
Im Zusammenhang mit Straftaten im Internet […] ist dies regelmäßig zutreffend und berechtigt die ZaRD zu allen polizeilichen Maßnahmen der Beweisführung und -sicherung im Wege des ersten Angriffs.
Die ZaRD versucht, alle öffentlichen Bereiche des Internets und der bedeutenden Online-Dienste zu erreichen.

Die Recherchen der ZaRD erstrecken sich vor allem auf die Internetdienste
• World Wide Web (WWW)
• Usenet (Newsgroups)
• File Transfer Protocol (FTP)
• FileSharing und
• Internet‑Relay‑Chat (IRC).

Zur Erhebung von bei den ISP gespeicherten Bestands- und Verbindungsdaten werden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie der Strafprozessordnung (StPO) herangezogen.
Gemäß § 113 TKG sind die ISP als Erbringer von Telekommunikations-Dienstleistungen auf Anfrage von Strafverfolgungsbehörden zur Herausgabe von Bestandsdaten verpflichtet. Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die der ISP für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses von seinen Kunden erhoben hat. Somit können gespeicherte Daten wie Name, Anschrift und Bankverbindung eines Kunden erhoben werden, der sich zur Nutzung der vom ISP offerierten Dienstleistungen angemeldet hat. Voraussetzung zur Datenerhebung ist der Verdacht des Vorliegens einer Straftat.

Die USA betreiben seit Jahrzehnten Echelon, ein elektronisches Lauschsystem zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und anderer Vergehen. Damit wird jeglicher Datenverkehr überwacht: Satellitensignale, Radiowellen, unterirdische Kabel, Seeverbindungen, Glasfaserverbindungen sowie der komplette Internet-Datenverkehr!

Spätestens seit Bekanntwerden des NSA-Abhörskandals sollte JEDEM klar sein, dass das Herumschnüffeln im Privatleben der Leute für Polizei und Geheimdienste praktisch keine Grenzen kennt!
Wenn nicht mal das Handy der deutschen Bundeskanzlerin vor dem Abhören sicher ist, dann sollte niemand glauben, dass er der Obrigkeit irgendwas verheimlichen kann – außer seinen Gedanken, aber sicherlich wird auch schon daran gearbeitet, die Gedanken abhörbar zu machen.

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