📄 Anmerkung
Nicht jeder kann mit Geld umgehen – und meist auch nicht mit den Folgen dieser »Erbschwäche-Erkrankung«. Das liegt nicht unbedingt daran, dass er nicht genug Umgang und Übung mit
Gläubigern und »Geld-Eintreibern« hat, sondern evtl. daran, dass er juristisch nicht so ausgefuchst
ist wie seine »Gegner«. Und wenn der Kopf voller Schulden und Probleme, der Geldbeutel aber leer
ist, dann tut er sich evtl. schwer damit, sich auch noch mit Gläubigern, Anwälten und Inkasso-Büros
herumzuschlagen. Ich halte und hielt es schon immer so, dass ich umso »kämpferischer« und penibler werde, je mehr man mir auf den Pelz rückt. Immerhin geht es um MEINEN ARSCH, und was habe ich mehr als alle Zeit der Welt, mich meinen eigenen Problemen zu widmen …?! Bisher bin ich damit bestens gefahren. Nachfolgend versuche ich mal, dir »am lebenden Beispiel« zu zeigen, worauf du achten solltest, wenn du halbwegs ungeschoren aus so einer Sache rauskommen willst. Wenn du jemandem Geld schuldest (z.B. dem Betreiber deines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens, weil du schwarz gefahren bist oder deinem Telefonanbieter, weil deine Handyrechnung zu hoch ist und du sie deshalb nicht bezahlt hast), dann flattert dir irgendwann der Brief eines »Inkassodienstleisters« ins Haus. Aber halte deine Panik im Zaum. Es gibt Schlimmeres (z.B. ein Bein oder gar den Kopf zu verlieren 😉). Prüfe, ob die Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens überhaupt erforderlich war. Bist du zahlungsUNWILLIG (z.B. weil du die Forderung nicht anerkennst oder die zu bezahlende Ware nicht erhalten hast u.ä.), oder bist du zahlungsUNFÄHIG (z.B. weil du dich finanziell übernommen hast und dein Einkommen hinten und vorne nicht reicht, um die Forderung zu bezahlen) UND WEISS DAS DEIN GLÄUBIGER, dann ist er aus Gründen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, sofort einen RECHTSANWALT mit dieser Forderungssache zu beauftragen. Die »Vorschaltung« eines Inkasso-Büros würde nur die Kosten in die Höhe treiben, ohne die Forderung realisieren zu können. In diesem Fall kannst du der Inkasso-Firma kurz mitteilen, dass du die
Forderung nicht anerkennst, nicht bereit bist, sie zu begleichen und auch die Übernahme der
Inkasso-Kosten ablehnst (wozu du auch berechtigt bist!). Prüfe, ob die Forderung deines Gläubigers an die Inkasso-Firma ABGETRETEN wurde. Wenn das so ist, muss das im Schreiben der Inkasso-Firma stehen! Anderenfalls erfährst du das, wenn du die AGB deines Gläubigers liest. Dort findet sich unter dem Stichwort Zahlungsverzug u.ä. dann der Hinweis darauf, dass dein Gläubiger mit einem Inkasso-Unternehmen zusammen arbeitet, und wie er im Falle des Zahlungsverzuges seine Forderung gegenüber dem Inkasso-Unternehmen handhabt. Hat dein Gläubiger seine Forderung an das Inkasso-Unternehmen abgetreten, dann heißt das, dass er sich in dieser Sache nicht weiter mit dir auseinandersetzt. Der gesamte Schriftverkehr geht nur noch über das Inkasso-Büro, und auch alle Zahlungen werden nur noch an dieses Inkasso-Büro geleistet. Das hat nicht nur für deinen Gläubiger einen Vorteil (er ist
den Ärger los), sondern auch für dich! Ich habe vor vielen Jahren in einer Forderungssache der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) gegen meinen Sohn den Prozess gewonnen.
Hier nachzulesen. Daraufhin hat die BVG diese
Abtretungspraxis eingestellt. Und seitdem beauftragt sie Inkasso-Büros nur noch mit dem EINTREIBEN
ihrer Forderungen. Die BVG selbst bleibt also die Gläubigerin. Gehört das Inkasso-Unternehmen zur Firma des Gläubigers, ist also eine Tochtergesellschaft oder sonstwie mit ihr wirtschaftlich verflochten, dann musst du die Inkasso-Kosten nicht bezahlen! Besteht die Forderung deines Gläubigers zu Recht und bist du mit der Zahlung im Verzug, dann ist die Einschaltung eines Inkasso-Büros gerechtfertigt – und du musst damit leben. Allerdings nicht mit allem, was die dir schreiben oder von dir fordern! Hast du die Forderung in der Zwischenzeit bezahlt, und hatte dein Gläubiger genug Zeit,
die schon beauftragte Inkasso-Firma »zurückzupfeifen« (wenige Tage sollten
genügen), dann schreibe kurz der Inkasso-Firma, dass du die Forderung schon beglichen hast, die
Übernahme weiterer Kosten – insbesondere die ihrer Inanspruchnahme – ablehnst, und bitte sie,
sich diesbezüglich mit ihrem Auftraggeber in Verbindung zu setzen. Das Anspruchsschreiben der Inkasso-Firma muss gewissen gesetzlichen
Anforderungen entsprechen. Du bist gut beraten, dir jeden einzelnen Posten genau anzuschauen. Zum Beispiel dürfen dir nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die deinem Gläubiger tatsächlich entstanden sind! Da werden gern pauschal 5 Euro oder mehr pro Mahnung berechnet – und das ist auch noch in den AGB verankert –, obwohl das rechtlich unzulässig ist und solche Klauseln unwirksam sind. Oder es werden einfach »Gebühren und Auslagen« gefordert (oft in beträchtlicher Höhe), ohne dass angegeben wird, wie sich diese im einzelnen zusammensetzen oder einen Nachweis, dass sie tatsächlich in der angegebenen Höhe entstanden sind. Du als derjenige, dessen Geld man will, kannst verlangen, dass man dir jeden
einzelnen Posten nachweist. Erscheint dir ein Posten fragwürdig oder zu hoch, scheue dich nicht, beim Inkasso-Unternehmen nachzufragen, was es damit auf sich hat – und ggf. Nachweise zu verlangen. Gebühren + Auslagen, Inkassovergütung oder Bearbeitungsgebühr nennen sich
die Kosten, die das Inkasso-Unternehmen für seine Tätigkeit verlangt. Grundsätzlich dürfen diese
Kosten nicht höher sein als die eines eingeschalteten Rechtsanwaltes. Kontoführungsgebühren werden sehr gern in Rechnung gestellt. Damit sind nicht etwa die Kosten für die Führung ihres Girokontos bei einer Bank gemeint, sondern das von der Inkasso-Firma eingerichtete Forderungskonto innerhalb des Unternehmens. Dies gehört zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkasso-Unternehmens und darf nicht extra berechnet werden! Adressermittlungs-Kosten musst du nur erstatten, wenn du umgezogen bist, ohne dem
Gläubiger deine neue Adresse mitzuteilen oder wenn du mehrere Schreiben des Gläubigers bzw.
Inkasso-Unternehmens unbeantwortet gelassen hast. Meist ist dem Anspruchsschreiben der Inkasso-Firma ein Schreiben beigefügt, das so oder ähnlich
wie das folgende aussieht. Gestern kam ein
Forderungsschreiben vom
BID Bayerischer Inkasso Dienst. Diesem Schreiben war das
folgende Schreiben beigefügt.
Dies hier ist ein Schuldanerkenntnis.
Dadurch würde ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren besonders schnell
über die Bühne gehen, nämlich im sogenannten »Urkunden-Prozess«. ⚠️ ACHTUNG, das Schuldanerkenntnis führt zum NEUBEGINN der Verjährung! Bei titulierten Forderungen beginnt dann z.B. die 30-jährige Verjährungsfrist wieder von vorn! Nachstehender Text (und Ratenzahlungen!) sind ebenfalls ein
Schuldanerkenntnis.
In folgenden Absatz packt die Inkasso-Firma absichtlich gleich mehrere Klauseln.
Angenommen, du hast nicht das nötige Geld, die fälligen Raten regelmäßig und
pünktlich zu bezahlen – wie willst du dann die gesamte Restschuld auf einmal bezahlen? Die Abtretungs-Klausel sollte man auch NICHT UNTERSCHREIBEN!
Dadurch kommt die Inkasso-Firma besonders schnell an ihr Geld, weil sie sich
(unter Umgehung des Gerichts, Beantragung eines Pfändungsbeschlusses)
direkt an die Stellen wenden kann, von denen du in der Regel Geld bekommst. ⚠️ Achtung, seit 1. Juli 2010 gibt es das P-Konto
(Pfändungsschutz-Konto), auf dem dein Geld automatisch vor dem Zugriff durch Gläubiger
geschützt ist. Die Gerichtsstand-Vereinbarung …
… wird heimtückisch an die Erklärung betreffs der Insolvenz angehängt, als sei sie
völlig nebensächlich. Dabei ist sie das ganz und gar nicht! Näheres dazu …
Diese Klausel so ganz unauffällig an den übrigen Text anzuhängen, zeugt schon von einer gewissen Skrupellosigkeit. Auch wenn du die Forderung der Inkasso-Firma anerkennst und zahlungswillig bist, solltest du
trotzdem auf jeden Fall die Verfall-Klausel, die Abtretungs-Klausel und die
Gerichtsstand-Vereinbarung streichen! Und du solltest unbedingt einen Datenschutzhinweis auf diesem Schuldanerkenntnis
anbringen! Bei den freiwilligen Angaben wäre ich an deiner Stelle sehr zurückhaltend!
Zunächst mal: Warum solltest du so blöde sein und deinen »Gegner« mit Infos füttern, die es ihm umso leichter machen, gegen dich vorzugehen?! 🤔 Sind z.B. dein Name oder deine Anschrift nicht korrekt, dann erschwert ihm das vielleicht den späteren Gerichtsweg ein wenig. Außerdem würden in diesem Fall bei der Schufa und ähnlichen Organisationen deine falschen Personendaten evtl. nicht unbedingt die Person mit den korrekten Daten (also DICH) kreditunwürdig machen! 😉 Wer sagt dir, was dein Gegner mit deinen Daten tut? Wozu muss er dein Geburtsdatum oder deinen Familienstand wissen, wenn er diese Daten nicht weitergeben oder gegen dich verwenden will? Es ist verdammt unwahrscheinlich, dass er dir zum Geburtstag ein Geschenk zukommen lassen will! Gibst du deinen Arbeitgeber an (um z.B. zu beweisen, dass du zahlungsfähig bist), wundere dich nicht, wenn der dich in Kürze wegen deiner Schulden und der bevorstehenden Pfändung anspricht. Manche Bosse sehen das gar nicht gern und trennen sich von solchen Mitarbeitern »einvernehmlich«! Und wovon willst du dann deine Raten bezahlen? Bist du verheiratet und gibst das an, musst du dich nicht wundern, wenn die Inkasso-Firma versucht, auch gegen deinen Ehepartner vorzugehen, obwohl der mit deinen Schulden gar nichts zu tun hat und auch nicht dafür haften muss. 📌 Tipp
Wer so blöde ist anzukreuzen, dass er arbeitslos, Sozialhilfeempfänger oder Rentner ist
(auch wenn das aus dem Grund geschieht, die Inkasso-Firma milder zu stimmen),
der vergisst, dass Inkasso-Firmen nur an GELD interessiert sind! Für MITGEFÜHL sind Seelsorger
zuständig. Damit lässt sich kein Geld verdienen! 29.06.2008 |
ℹ️ Ich befasse mich hier nur mit Themen, von denen ich sehr viel mehr verstehe als ein
Durchschnittsbürger. Das bedeutet aber nicht, dass ich immer auf jedem Rechtsgebiet auf
dem neuesten Wissensstand bin. Ich empfehle deshalb, alle verfügbaren Info-Quellen zu
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© 28.06.2008 HansiHerrmann.de
Letzte Änderung: 26.09.2025 20:04:45
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