Nachdem ich am 7. Juni von
bzw. eine Mahnung erhalten hatte, habe ich denen am 8. Juni geschrieben, dass ich im
guten Glauben davon ausgegangen war, unser Vertragsverhältnis sei beendet. Darauf antworteten
die mir am 18. Juni, dass meine Club-Mitgliedschaft erst am 30. Juli endet, weil ich sie
nicht rechtzeitig gekündigt hatte. Ich möge deshalb den offenen Betrag von 29,60 € auf
ihr Konto überweisen. Das tat ich bereits am 22. Juni.
Das nennt man »zeitnah«!
Hier der Online-Beleg.
Heute nun bekam ich Post von einem Inkasso-Unternehmen!
Und die schlagen auf die bezahlten 29,60 € gleich noch 55,34 € Kosten drauf!
24.06.2008 von BID BAYERISCHER INKASSO DIENST AG
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wir sind bevollmächtigt, die unten bezifferte, fällige, in
Verzug gesetzte Forderung einzuziehen. Namens unseres Kunden geben wir zu einer
außergerichtlichen Regelung Gelegenheit. Wir erwarten den Gesamtbetrag wertgestellt bis zum
07.07.2008.
Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, erwarten wir auf jeden Fall eine Teilzahlung und
Ihren Anruf bzw. Teilzahlungsvorschlag auf beiliegendem Formular. Zahlung mit schuldbefreiender
Wirkung kann nur an uns erfolgen.
Nach fruchtlosem Fristablauf werden weitere Maßnahmen erforderlich, die mit erneuten Kosten zu
Ihren Lasten verbunden sind.
Hauptforderung |
EUR |
29,60 |
5,00 Prozentpunkte über Basiszins bis heute |
EUR |
0,11 |
Mahnspesen des Gläubigers + evtl. Bankrücklastkosten |
EUR |
10,23 |
Gebühren und Auslagen |
EUR |
45,00 |
Auskunftskosten |
EUR |
0,00 |
Gesamtforderung |
EUR |
84,94 |
Original
Und ich möge auch gleich noch das beiliegende Schuldanerkenntnis unterschreiben.
Schlauerweise nennen sie es aber nicht »Schuldanerkenntnis«.

Wer so etwas unterschreibt, sollte wissen, was er tut!
ℹ️ Ich habe diesem Nepp eine eigene Seite gewidmet:
Tipps: Post vom Inkasso-Büro?
Keine Panik! Dort setze ich mich ausführlich damit auseinander.
Ich verwette mein LEBEN, dass die von mir keinen Cent kriegen … und künftig
nachts von Albträumen heimgesucht werden, wenn sie nur meinen Namen hören! 👻 Bisher habe
ich noch JEDEN Großkotz von seinem hohen Ross runtergeholt, von dem er so gerne auf »kleine Leute«
runterspuckt!
Am 29.06.2008 habe ich diesem Inkasso-Dienst geantwortet.
Siehe nächste Seite. ▶
Jeder, der eine Test-Mitgliedschaft bei
beantragen möchte, sollte sie vorsorglich
auch gleich wieder kündigen – wenn er keinen Bock auf diese Abzocke hat.
23.04.2009
Weil immer wieder Besucher über die Google-Suche auf meine Seiten kommen, habe ich gestern mal
geschaut, was Google beim Suchbegriff web.de club inkasso ausgibt.
Hier das Ergebnis.
Dass meine WEB.DE-Inkasso-Seite dort an 9. Stelle zu finden ist, sollte
WEB.DE zum Anlass nehmen, mal einen Blick darauf zu werfen …😜
23.05.2014 Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz haben inzwischen einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung
für eine Internet-Service-Leistung herausgegeben, der hier runtergeladen und zur Abwehr der
WEB.DE-Forderung benutzt werden kann:
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