Eine Inkasso-Forderung schreit nach Antwort!

 

Brief an den Bayerischen Inkasso Dienst

Erst war WEB.DE NEPP.DE so unverschämt, mich mit einer zweimonatigen »Test-Mitgliedschaft« in seinen Club zu locken. Dann griff man noch unverschämter nach meinem Girokonto. Meine Spende an WEB.DE

Übertrieben hat NEPP.DE aber, indem es den BIDBayerischen Inkasso Dienst einschaltete, obwohl das gar nicht erforderlich war!
Siehe Meine Spende an WEB.DE – Der Nepp geht weiter!

Ich habe das ungesunde Sonnenwetter genutzt, dem BID zu antworten.

29.06.2008 an BID Bayerischer Inkasso Dienst

Inkasso-Nr.: …
Ihr Schreiben vom 24.06.2008

Wenig geehrte Damen und Herren,

leider komme ich erst heute dazu, auf Ihr Schreiben, das hier am 26.06.2008 einging, zu antworten, weil ich in der Zwischenzeit damit beschäftigt war, Ihnen eine eigene Seite auf meiner Homepage zu widmen: /tipps/inkasso.php

Ich vermisse so etwas wie den Nachweis Ihrer Bevollmächtigung.
Ihre diesbezügliche Behauptung genügt mir nicht. Sie verstehen sicherlich, dass ich meine Miete auch nicht an jeden bezahle, der vorgibt, diese einziehen zu sollen.

Zur Sache:

Ihre Forderungsaufstellung beinhaltet einen Posten “Mahnspesen des Gläubigers …”, den Sie mit 10,23 € beziffern.
Meinen Sie nicht, dass es auch hier eines Nachweises bedarf? Ihre vorgebliche Auftraggeberin jedenfalls hat mir gegenüber derartige Auslagen bisher nicht erwähnt.

Den Posten “Gebühren und Auslagen” beziffern Sie mit 45,00 €.
Hier vermisse ich eine Spezifikation und ebenfalls den Nachweis, dass diese Kosten tatsächlich in der angegebenen Höhe entstanden sind.

WEB.DE hatte mir mit Schreiben vom 05.06.2008 erstmals mitgeteilt, dass es eine Forderung in Höhe von 29,60 € gegen mich hat.
Dieses Schreiben ging bei mir am 07.06.2008 ein. Ich habe es am 08.06.2008 beantwortet.
Darauf antwortete mir WEB.DE am 18.06.2008 (dieses Schreiben ging hier am 20.06.2008 ein), erläuterte mir den Grund seiner Forderung und bat um Überweisung des offenen Betrages.
Ich tätigte die Überweisung per Online-Banking am 22.06.2008. Mein Konto wurde am 23.06.2008 damit belastet.

Die Einschaltung eines Inkasso-Büros war nicht erforderlich.
WEB.DE hatte mir mit seinem Schreiben vom 18.06.2008 keine Zahlungsfrist gesetzt.
Im Verzug war ich ebenfalls nicht, weil die Zustellung einer Mahnung nicht ordnungsgemäß per Post erfolgte, sondern per E-Mail an mein - nicht genutztes! - WEB.DE-Postfach.


Blatt 2 zum Schreiben vom 29.06.2008 an BID Bayerischer Inkasso Dienst AG

Der Gläubiger ist im Übrigen zur Schadensminimierung verpflichtet!
Als er mir per Briefpost seinen Anspruch mit Schreiben vom 05.06.2008 mitteilte, hätte er mir eine angemessene Frist zur Beantwortung lassen müssen. Meine Antwort erfolgte bereits einen Tag nach Empfang des Anspruchsschreibens!
Der Forderungsausgleich erfolgte bereits zwei Tage nach Empfang des WEB.DE-Schreibens vom 18.06.2008!
Ich habe also in jedem Fall zeitnah und angemessen reagiert.
Deshalb war Ihre Inanspruchnahme nicht erforderlich. Ich lehne darum die Übernahme etwaiger Inkasso-Kosten ab.

Das Ihrem Schreiben beigelegte Schuldanerkenntnis werde ich nicht unterzeichnen.
Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Weitere Gründe können Sie auf meiner Website /tipps/inkasso.php nachlesen.


Ihr Schreiben enthält den Hinweis:
Achtung: Gilt gleichzeitig als Benachrichtigung gem. Par. 33 Abs. 1 Satz 1 BDSG.

Davon abgesehen, dass dieser Hinweis sehr viel kleiner als der übrige Text des Schreibens ist, entspricht er nicht den Erfordernissen des § 33 BDSG!

Der von Ihnen erwähnte § 33 Abs. 1 Satz 1 BDSG sagt im Wortlaut folgendes:
Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen.

Ich darf Sie bitten, den Erfordernissen des zitierten Paragraphen zu entsprechen und mir die Auskunft zu erteilen.

Gleichzeitig widerspreche ich der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und der Markt- und Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG. Bitte bestätigen Sie mir dies.

Da Sie meine Daten zu Unrecht gespeichert haben, bitte ich Sie, die zu meiner Person gespeicherten Daten zu löschen. Ist die Datenlöschung nicht möglich, bitte ich um Sperrung dieser Daten.

Die Auskünfte wollen Sie mir bitte innerhalb 2 Wochen erteilen.
Nach frustlosem Verstreichen dieser Frist werde ich mich beim Bundes­beauftragten für den Datenschutz und die Informations­freiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn, beschweren.
Hier ein Beispiel, wie das dann aussieht: /briefe/kabel-deutschland_g.php

Trotzdem verbleibe ich

mit freundlichem Gruß



Hinweis: Sie können dieses Schreiben auf meiner Website
/briefe/inkasso-dienst.php nachlesen.
Wenn Sie den dortigen Links folgen, erfahren Sie auch die “Vorgeschichte”.

Original


05.07.2008
Nur 4 Tage nach meinem Brief war diese Angelegenheit erledigt.😎

03.07.2008 von BID Bayerischer Inkasso Dienst

Inkasso-Nr.: …
Kunde: WEB.DE GmbH, 56410 Montabaur, Elgendorfer Str. 57

Sehr geehrter Herr Herrmann,

in vorbezeichneter Angelegenheit wurde die Forderung durch Zahlung beglichen.

Die Akte wurde in unserem Hause abgeschlossen.


Mit freundlichen Grüßen

BID Bayerischer Inkasso Dienst AG

Original


Da der BID mit keinem Wort auf meine Datenschutz-Anfrage/ ‑Forderung eingegangen ist, werde ich wohl nochmal 55 €ent in eine Briefmarke investieren müssen … 

19.07.2008 an BID Bayerischer Inkasso Dienst

Inkasso-Nr.: …
Mein Schreiben vom 29.06.2008 (Bitte um Datenauskunft)

Sehr ignorante Damen und Herren,

mit o.a. Schreiben hatte ich Sie gebeten, mir eine Datenauskunft zu erteilen (namentlich über die Art der Daten, die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung).

Ich hatte auch der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und der Markt- und Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG widersprochen und Sie gebeten, mir dies zu bestätigen.

Gleichzeitig bat ich Sie, die zu meiner Person gespeicherten Daten zu löschen bzw. zu sperren.

Als Frist hierfür hatte ich Ihnen 2 Wochen eingeräumt.

Da Sie diese Frist verstreichen ließen, ohne mir irgendeine Auskunft zu geben,
setze ich Ihnen hiermit eine Nachfrist bis zum 31.07.2008.
Danach werde ich mich beim Bundes­beauftragten für den Datenschutz und die Informations­freiheit in Bonn sowie die für Ihr Unternehmen zuständige Aufsichts­behörde über Sie beschweren.

Mit ungehaltenen Grüßen


Hinweis: Sie können dieses Schreiben auf meiner Website
/briefe/inkasso-dienst2.php nachlesen.

Original

25.07.2008
Nun habe ich die gewünschte Auskunft bekommen.

24.07.2008 von BID Bayerischer Inkasso Dienst

Sehr geehrter Herr Herrmann,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 19.07.2008.

Der Vorgang wurde auf Wunsch der WEB.DE GmbH eingestellt.

Eine Speicherung Ihrer Adress- und Forderungsdaten erfolgte lediglich in unserem Hause zum Zwecke der Sachbearbeitung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht erfolgt.

In unserem Hause werden wir die Akte ebenfalls schließen.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser betrieblicher Datenschutz­beauftragter Herr Bissot unter der Telefonnummer […] gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


BID Bayerischer Inkassodienst AG

Original


Die Sache ist damit für mich ✅ 😎


05.04.2009, Nachtrag:
Weil diese Seite sowie mein Tipp Post vom Inkasso-Büro? Keine Panik! unerwartet hohe Besucherzahlen hat, habe ich eine neue Seite gemacht, wo ich am konkreten Beispiel zeige, wie man sich erfolgreich gegen Inkasso-Forderungen wehrt:
Erfolgreich gegen Inkasso-Forderungen wehren!


15.09.2010, Hinweis:
Seit dem 1. Juli 2010 gibt es das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutz-Konto), auf dem dein Geld automatisch vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt ist.
Näheres hier: Recht: Pfändungsschutz-Konto – FAQ




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