Widerspruch gegen Datenübermittlung

Bist du Kunde eines Versandhauses, hast du die Kundenkarte eines Kaufhauses, einer Supermarkt- oder einer Tankstellenkette, nimmst du an Gewinnspielen oder Preisausschreiben teil – jeder, zu dem du in einer »Geschäftsbeziehung« stehst, kann und darf deine Kundendaten an Werbeunternehmen verkaufen (wenn du der Weitergabe deiner Daten nicht widersprochen hast).
Auch die Meldebehörden können Adressbuchverlagen Auskunft über Namen und Anschrift sämtlicher Einwohner erteilen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) lässt dies in weitem Umfang zu.

Es ist also sinnvoll, den Firmen, mit denen du in Geschäftsbeziehung stehst, kurz zu schreiben:

Stehst du zu der Firma in keiner Geschäftsbeziehung, empfehle ich dir
dieses Musterschreiben.

Absender
(Name und Anschrift)
(frühere Anschrift, falls kürzlich umgezogen)
(ggf. Geburtsdatum und -ort)


Empfänger
(Name und Anschrift)

Datum:

Widerspruch gegen Datenübermittlung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke sowie der Markt- und Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG.
Ich empfehle dir, diesen Satz auch ans Ende jeder deiner »geschäftlichen« Mails zu setzen!

Bitte bestätigen Sie mir kurz den Erhalt dieses Schreibens.

Schon im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift





© 16.08.2007 HansiHerrmann.de