Damit Schuldner nicht völlig schutzlos der Willkür von »Geldeintreibern« ausgeliefert sind, die
zum Teil mit recht fragwürdigen Methoden ihre vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen versuchen, Schuldner mit
Raubrittermethoden einschüchtern und regelrecht erpressen, hat sich der Gesetzgeber einiges zum Schutz von
Schuldnern einfallen lassen. |
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen |
§ 13a RDG Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen |
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²Der Hinweis muss
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§ 13e RDG Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern |
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§ 13f RDG Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern |
²Dies gilt für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Aufträge. ³Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Schuldner die Forderung erst nach der Beauftragung eines Inkassodienstleisters bestritten hat und das Bestreiten Anlass für die Beauftragung eines Rechtsanwalts gegeben hat. |
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
§ 254 BGB Mitverschulden |
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²Die Vorschrift des § 278 BGB findet entsprechende Anwendung. 📝 Dieser Paragraf regelt die sogenannte »Schadensminderungspflicht«. |
§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung |
²Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. 📝 Im Klartext: Wenn du eine erbrachte Leistung (z.B. Warenlieferung, Beförderung mit einem öffentlichen Verkehrsmittel und dergleichen) nicht bezahlst, dann hast du deine Zahlungs-Pflicht verletzt, weshalb der Gläubiger von dir – zusätzlich zur Bezahlung der eigentlichen Leistung – Schadensersatz verlangen kann. Und das sind die Kosten und Auslagen, die er hat, um seinen Anspruch gegen dich durchzusetzen. Dazu gehören u.a. die Inkassokosten. 📝 Das bedeutet: Wenn du verspätet zahlst, bist du nur schadensersatzpflichtig, wenn du mit der Zahlung im Verzug bist. Siehe § 286. |
§ 286 BGB Verzug des Schuldners |
²Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. 📝 Im Klartext: Du solltest eine berechtigte Forderung spätestens bei ihrer Fälligkeit bezahlen. Tust du das nicht, kommst du in Verzug, sobald der Gläubiger die Zahlung anmahnt (oder vor Gericht eine Zahlungsklage erhebt bzw. dir ein Mahnbescheid zugeht). Ab diesem Zeitpunkt haftest du finanziell auch für die Folgen, die dem Gläubiger durch deinen Zahlungsverzug entstehen, also auch für die Inkassokosten!
²Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. |
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© 20.04.2022 HansiHerrmann.de
Letzte Änderung: 08.09.2025 21:30:36
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