Erst war WEB.DE
NEPP.DE so unverschämt, mich mit einer zweimonatigen »Test-Mitgliedschaft« in
seinen Club zu locken. Dann griff man noch unverschämter nach meinem Girokonto.
Meine Spende an WEB.DE
Übertrieben hat NEPP.DE aber, indem es den
BID Bayerischen Inkasso Dienst einschaltete,
obwohl das gar nicht erforderlich war!
Siehe
Meine Spende an WEB.DE – Der Nepp geht weiter!
Ich habe das ungesunde Sonnenwetter genutzt, dem BID zu
antworten.
29.06.2008 an BID
Bayerischer Inkasso Dienst
Inkasso-Nr.: … Ihr Schreiben vom 24.06.2008
Wenig geehrte Damen und Herren,
leider komme ich erst heute dazu, auf
Ihr Schreiben, das hier am 26.06.2008 einging, zu antworten, weil ich in der Zwischenzeit damit
beschäftigt war, Ihnen eine eigene Seite auf meiner Homepage zu widmen:
/tipps/inkasso.php
Ich vermisse so etwas wie den Nachweis Ihrer Bevollmächtigung. Ihre diesbezügliche
Behauptung genügt mir nicht. Sie verstehen sicherlich, dass ich meine Miete auch nicht an jeden
bezahle, der vorgibt, diese einziehen zu sollen.
Zur Sache:
Ihre Forderungsaufstellung beinhaltet einen Posten “Mahnspesen
des Gläubigers …”, den Sie mit 10,23 € beziffern. Meinen Sie nicht, dass es
auch hier eines Nachweises bedarf? Ihre vorgebliche Auftraggeberin jedenfalls hat mir
gegenüber derartige Auslagen bisher nicht erwähnt.
Den Posten “Gebühren und Auslagen” beziffern Sie mit 45,00 €.
Hier vermisse ich eine Spezifikation und ebenfalls den Nachweis, dass diese Kosten tatsächlich
in der angegebenen Höhe entstanden sind.
WEB.DE hatte mir mit Schreiben vom 05.06.2008 erstmals mitgeteilt, dass es eine Forderung in Höhe
von 29,60 € gegen mich hat. Dieses Schreiben ging bei mir am 07.06.2008 ein. Ich habe es am
08.06.2008 beantwortet. Darauf antwortete mir WEB.DE am 18.06.2008 (dieses Schreiben ging hier
am 20.06.2008 ein), erläuterte mir den Grund seiner Forderung und bat um Überweisung des offenen
Betrages. Ich tätigte die Überweisung per Online-Banking am 22.06.2008. Mein Konto wurde am
23.06.2008 damit belastet.
Die Einschaltung eines Inkasso-Büros war nicht erforderlich. WEB.DE hatte mir mit
seinem Schreiben vom 18.06.2008 keine Zahlungsfrist gesetzt. Im Verzug war ich ebenfalls nicht,
weil die Zustellung einer Mahnung nicht ordnungsgemäß per Post erfolgte, sondern per E-Mail an mein
- nicht genutztes! - WEB.DE-Postfach.
Blatt 2 zum Schreiben vom 29.06.2008 an BID Bayerischer Inkasso Dienst AG
Der Gläubiger ist im Übrigen zur Schadensminimierung verpflichtet! Als er mir per
Briefpost seinen Anspruch mit Schreiben vom 05.06.2008 mitteilte, hätte er mir eine angemessene
Frist zur Beantwortung lassen müssen. Meine Antwort erfolgte bereits einen Tag nach Empfang des
Anspruchsschreibens! Der Forderungsausgleich erfolgte bereits zwei Tage nach Empfang des
WEB.DE-Schreibens vom 18.06.2008! Ich habe also in jedem Fall zeitnah und angemessen reagiert.
Deshalb war Ihre Inanspruchnahme nicht erforderlich. Ich lehne darum die Übernahme etwaiger
Inkasso-Kosten ab.
Das Ihrem Schreiben beigelegte Schuldanerkenntnis werde ich nicht unterzeichnen.
Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Weitere Gründe können Sie auf meiner Website
/tipps/inkasso.php nachlesen.
Ihr Schreiben enthält den Hinweis: Achtung: Gilt gleichzeitig als
Benachrichtigung gem. Par. 33 Abs. 1 Satz 1 BDSG.
Davon abgesehen, dass dieser Hinweis sehr viel kleiner als der übrige Text des Schreibens
ist, entspricht er nicht den Erfordernissen des § 33 BDSG!
Der von Ihnen erwähnte § 33 Abs. 1 Satz 1 BDSG sagt im Wortlaut folgendes:
Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen
gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu
benachrichtigen.
Ich darf Sie bitten, den Erfordernissen des zitierten Paragraphen zu entsprechen und mir die
Auskunft zu erteilen.
Gleichzeitig widerspreche ich der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und
der Markt- und Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG. Bitte bestätigen Sie mir
dies.
Da Sie meine Daten zu Unrecht gespeichert haben, bitte ich Sie, die zu meiner Person
gespeicherten Daten zu löschen. Ist die Datenlöschung nicht möglich, bitte ich um Sperrung
dieser Daten.
Die Auskünfte wollen Sie mir bitte innerhalb 2 Wochen erteilen. Nach
frustlosem Verstreichen dieser Frist werde ich mich beim
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30,
53117 Bonn, beschweren. Hier ein Beispiel, wie das dann aussieht:
/briefe/kabel-deutschland_g.php
Trotzdem verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
Hinweis: Sie können dieses
Schreiben auf meiner Website /briefe/inkasso-dienst.php nachlesen. Wenn Sie den
dortigen Links folgen, erfahren Sie auch die “Vorgeschichte”.
Original
05.07.2008
Nur 4 Tage nach meinem Brief war diese Angelegenheit erledigt.😎
03.07.2008 von BID
Bayerischer Inkasso Dienst
Inkasso-Nr.: … Kunde: WEB.DE GmbH, 56410 Montabaur, Elgendorfer Str. 57
Sehr geehrter Herr Herrmann,
in vorbezeichneter Angelegenheit wurde die Forderung
durch Zahlung beglichen.
Die Akte wurde in unserem Hause abgeschlossen.
Mit
freundlichen Grüßen
BID Bayerischer Inkasso Dienst AG
Original
Da der BID mit keinem Wort auf meine
Datenschutz-Anfrage/ ‑Forderung eingegangen ist, werde ich wohl nochmal 55 €ent in eine
Briefmarke investieren müssen …
19.07.2008 an BID
Bayerischer Inkasso Dienst
Inkasso-Nr.: … Mein Schreiben vom 29.06.2008 (Bitte um Datenauskunft)
Sehr ignorante Damen und Herren,
mit o.a. Schreiben hatte ich Sie gebeten,
mir eine Datenauskunft zu erteilen (namentlich über die Art der Daten, die Zweckbestimmung der
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung).
Ich hatte auch der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und der Markt- und
Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG widersprochen und Sie gebeten, mir
dies zu bestätigen.
Gleichzeitig bat ich Sie, die zu meiner Person gespeicherten Daten zu löschen bzw. zu
sperren.
Als Frist hierfür hatte ich Ihnen 2 Wochen eingeräumt.
Da Sie diese Frist verstreichen ließen, ohne mir irgendeine Auskunft zu geben, setze ich
Ihnen hiermit eine Nachfrist bis zum 31.07.2008. Danach werde ich mich beim
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Bonn sowie die für
Ihr Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde über Sie beschweren.
Mit ungehaltenen Grüßen
Hinweis: Sie können dieses Schreiben auf meiner
Website /briefe/inkasso-dienst2.php nachlesen.
Original
25.07.2008 Nun habe ich die gewünschte Auskunft bekommen.
24.07.2008 von BID
Bayerischer Inkasso Dienst
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 19.07.2008.
Der Vorgang wurde auf Wunsch der WEB.DE GmbH eingestellt.
Eine Speicherung Ihrer Adress- und Forderungsdaten erfolgte lediglich in unserem Hause zum Zwecke
der Sachbearbeitung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht erfolgt.
In unserem Hause werden wir die Akte ebenfalls schließen.
Bei Rückfragen steht Ihnen unser
betrieblicher Datenschutzbeauftragter Herr Bissot unter der Telefonnummer […]
gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
BID Bayerischer Inkassodienst AG
Original
Die Sache ist damit für mich ✅ 😎
05.04.2009, Nachtrag: Weil diese Seite sowie mein Tipp
Post vom Inkasso-Büro? Keine Panik!
unerwartet hohe Besucherzahlen hat, habe ich eine neue Seite gemacht, wo ich am konkreten Beispiel
zeige, wie man sich erfolgreich gegen Inkasso-Forderungen wehrt:
Erfolgreich gegen Inkasso-Forderungen wehren!
15.09.2010, Hinweis: Seit dem 1. Juli 2010 gibt es das sogenannte
P-Konto (Pfändungsschutz-Konto), auf dem dein Geld automatisch vor dem Zugriff durch
Gläubiger geschützt ist. Näheres hier: Recht: Pfändungsschutz-Konto – FAQ
|