Ein Bundesministerium will Stress mit mir?

 

Manchmal sehe ich mich gezwungen, meine Freizeit damit zu vergeuden, mich mit Arbeits- oder Jugend­ämtern, Behörden wie der Polizei, Dienst­leistern, Inkasso-Buden, Versand­händlern, Wohnungs­unternehmen, Stadt­reinigungs­betrieben, Firmen wie WEB.de, Kabel Deutschland, Schufa oder Rechts­anwälten rumzufetzen. Auch gelegentliche »Feldzüge« gegen Konzerne wie Philip Morris oder Ruhrkohle AG lassen sich nicht immer vermeiden.
Das alles nicht etwa, weil ich so schreib­freudig bin (dafür gibts meine Ergüsse-Seiten), oder weil ich meine Freizeit im Lotto gewonnen hätte, sondern, um zu meinem Recht zu kommen oder Unrecht zu beseitigen.
Im Internet-Zeitalter kostet mich das alles nicht mal mehr Porto, sondern nur noch Zeit …


Nun hat es das Bundes­ministerium für Gesundheit erwischt. 😉
Ich hatte denen (aus Unwissenheit) ein Anliegen vorgetragen, für das sie gar nicht zuständig sind. Statt mein Schreiben an die zuständige Stelle weiter­zuleiten, speisten die mich mit einem »Textbaustein« ab und hauten mir PARAGRAFEN um die Ohren …
Wenn ich gehauen werde, haue ich zurück! 😈

27.04.2010 von info@bmg.bund.de [Bundes­ministerium für Gesundheit]

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Das Bundes­ministerium für Gesundheit ist nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Wir schlagen Ihnen vor, sich an das Bundes­ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu wenden.

www.bmfsfj.bund.de

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundes­ministeriums für Gesundheit durch das Kommunikations­center erstellt worden und dient Ihrer Information.

Mit freundlichem Gruß

Original


»Wir sind nicht der richtige Ansprechpartner …«
Damit sind die bei mir aber genau am richtigen Ansprechpartner! 😡

27.04.2010 an info@bmg.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin es leid (und werde es ggf. auf meiner Homepage thematisieren), dass Sie Bürgeranliegen (die noch dazu im Interesse der Allgemeinheit sind) derart “abspeisen”!

Wenn Sie den richtigen Adressaten für mein Anliegen wissen, wäre es dann nicht “normal” und Ihre verdammte Pflicht, dieses einfach dorthin weiter zu leiten?
Sollten Sie anderer Meinung sein, bitte ich um Mitteilung der gesetzlichen Grundlage.

Warum werde ich auf diese bürokratische Art gezwungen, mein Anliegen nochmals einer anderen Stelle vorzutragen? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?

Das hat mit Demokratie und Bürgernähe nichts zu tun!

Bitte denken Sie über Ihre Antwort und Ihre Reaktion nochmals nach.

Ich erbitte und verlange nichts für mich, sondern für das Allgemeinwohl!
Hierbei erwarte ich jede Unterstützung statt eines Textbausteines!

(Trotzdem) mit freundlichem Gruß

Original

📌 Kleiner Tipp zum Nachahmen:
Die »Zauberformel« betreffs der gesetzlichen Grundlage wirkt in aller Regel Wunder, wenn sich Ämter und Behörden stur oder unwissend geben!
Damit kehre ich die »Beweislast« um: Die »Gegenseite« muss nun darlegen, auf welcher gesetzlichen Grundlage ihr Tun oder Unterlassen beruht – denn sie kann und darf nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen arbeiten!
So bin ICH nicht gezwungen, mich durch unzählige Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder Dienstanweisungen zu hangeln, von deren Existenz ich meist nicht mal weiß.
Die »Gegenseite« muss mir nun mitteilen, auf welchen gesetzlichen Grundlagen sie arbeitet (oder nicht arbeiten will).
Dadurch werde ich in die Lage versetzt, diese gesetzlichen Bestimmungen nachzulesen, für meinen Fall richtig zu interpretieren und entsprechend zu agieren.

bundesministerium-will-stress_03.png

2. Mai 2010
Ich habe heute diesem Bundes­ministerium für Gesundheit nochmals eine Mail geschrieben.
Diesmal aber so »ausführlich«, dass ich den ganzen Sonntag nichts anderes getan, nicht mal was gegessen habe!

Eigentlich wollte ich auch diese Mail hier online stellen. Aber sie ist derart lang, dass sie den Rahmen dieser Seite sprengen würde. Kaum ein Mensch würde sich die Mühe machen, das zu lesen.
Diese Herrschaften des Ministeriums müssen sie aber lesen – um dann vielleicht wieder festzustellen, dass sie nicht zuständig sind?
Es gehört sich wirklich nicht, Beamte zu ärgern! 😉

← Hier siehst du diese eMail extrem verkleinert.


4. Mai 2010:
Meine Zauberformel mit der “gesetzlichen Grundlage” hat gewirkt!
Für dieses Ministerium allerdings mit Nebenwirkungen:

04.05.2010 von info@bmg.bund.de

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.04.2010, in der Sie die Bearbeitung Ihrer Anfrage ansprechen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen (§ 15 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 2 BDSG) keine persönlichen Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an andere Ressorts bzw. Dritte weitergeleitet werden können.

Sofern Sie dies ausdrücklich wünschen, werden wir natürlich eine Weiterleitung für Sie übernehmen.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundes­ministeriums für Gesundheit durch das Kommunikations­center erstellt worden und dient Ihrer Information.

Mit freundlichem Gruß

Original

Jeder normale Mensch (über mich wurde schon viel gesagt und geschrieben, aber noch niemals, dass ich »normal« bin oder auch nur von diesem Planeten stamme)… Also: jeder normale Mensch hätte beim Empfang dieser Mail gezuckt, wäre in sich gegangen und hätte es zutiefst bereut, sich von einem MINISTERIUM Paragrafen um die Ohren hauen zu lassen …
Ich aber  liebe PARAGRAFEN!🤓
Weil mir das Ministerium nun wunschgemäß die gesetzliche Grundlage für sein Handeln bzw. Unterlassen nannte (das Bundesdatenschutzgesetz), kann ich ihm nun genau dieses Gesetz um die Ohren hauen! 😛

04.05.2010 an info@bmg.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fand zwar wieder einen Textbaustein in Ihrer Antwort-Mail, antworte Ihnen aber.

Vielleicht ist es für Sie sogar von Vorteil, mit Textbausteinen zu arbeiten. So sind Sie zumindest abgesichert, nichts zu schreiben, was Schäden für Ihren Brötchengeber nach sich ziehen könnte. Ihre Hausjuristen stehen dann dafür gerade.

Ich bin mein eigener Hausjurist. Sollte ich mir auch mal ein paar Textbausteine zurechtlegen - zum Beispiel diese E-Mail hier -, die ich dann diversen Ministerien zukommen lasse, wenn die sich auf unzutreffende Paragrafen berufen ...? ;)

Das BDSG ist mir insoweit geläufig, wie mir gesunder Menschenverstand geblieben ist.

Sie zitieren (ich nenne es richtiger “bemühen”) § 14 Abs. 2 Nr. 2 BDSG:
Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat.

Ich “bemühe” § 14 Abs. 2 Nr. 3 (Sie hätten also nur 1 Zeile weiter lesen müssen):
Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig, wenn offensichtlich ist, dass es im Interesse des Betroffenen liegt, und kein Grund zu der Annahme besteht, dass er in Kenntnis des anderen Zwecks seine Einwilligung verweigern würde.

Wenn Sie der Meinung sind, dass sich für Sie keine Zuständigkeit ergibt, dann liegt das wohl daran, dass ich mich mit meinem Anliegen ganz offensichtlich irrtümlich oder aus Unwissenheit an Sie wandte.

Als Bürger muss ich nicht die Verwaltungs- und Kompetenzstrukturen eines der umfangreichsten und kompliziertesten Rechts- und Verwaltungssysteme dieser Welt auswendig kennen, damit ich überhaupt in der Lage bin, mich an die “richtige” Stelle zu wenden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich nun meiner neuerlichen E-Mail annehmen.
Wenn es der Sache dienlich ist, dürfen Sie meinetwegen das Justiz­ministerium ebenso hinzuziehen oder informieren wie die Polizei, den BND, die Bundeswehr oder die NATO. Solange ich meine E-Mail nicht an Plakatwänden oder der BILD-Zeitung wiederfinde, dürfen Sie damit nach Belieben hantieren.

Mit nicht unfreundlichen Grüßen

Original

Nach meinen bisherigen Erfahrungen gehe ich davon aus, dass diese Sache ein gutes Ende nimmt.

5. Mai 2010:
Das nenne ich »Bürgeranliegen flott und im Sinne des Bürgers bearbeiten!«
Nur 20 Stunden nach meiner eMail halte ich eine Antwort in den Händen, die mich zufriedenstellt. 🤪

05.05.2010 von info@bmg.bund.de

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihre nochmalige E-Mail.

Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung an das Bundes­ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundes­ministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.

Mit freundlichem Gruß

Original

Fazit:
Wird man mit Textbausteinen abgespeist und mit Paragrafen beworfen, sollte man mit möglichst viel Text und Paragrafen zurück schmeißen. Je fleißiger + dreister man das tut, desto eher wird bei Bürokraten der gesunde Menschenverstand aktiviert! 😎




© 28.04.2010 HansiHerrmann.de