Manchmal sehe ich mich gezwungen, meine Freizeit damit zu vergeuden, mich mit
Arbeits- oder Jugendämtern, Behörden wie der Polizei, Dienstleistern, Inkasso-Buden,
Versandhändlern, Wohnungsunternehmen, Stadtreinigungsbetrieben, Firmen wie
WEB.de, Kabel Deutschland, Schufa oder Rechtsanwälten rumzufetzen. Auch gelegentliche
»Feldzüge« gegen Konzerne wie Philip Morris oder Ruhrkohle AG lassen sich nicht immer
vermeiden. Das alles nicht etwa, weil ich so schreibfreudig bin (dafür gibts meine
Ergüsse-Seiten), oder weil ich meine Freizeit im Lotto gewonnen hätte, sondern, um zu meinem Recht
zu kommen oder Unrecht zu beseitigen. Im Internet-Zeitalter kostet mich das alles nicht mal mehr
Porto, sondern nur noch Zeit …
Nun hat es das Bundesministerium für Gesundheit
erwischt. 😉 Ich hatte denen (aus Unwissenheit) ein Anliegen vorgetragen, für das sie gar nicht
zuständig sind. Statt mein Schreiben an die zuständige Stelle weiterzuleiten, speisten die
mich mit einem »Textbaustein« ab und hauten mir PARAGRAFEN um die Ohren … Wenn ich
gehauen werde, haue ich zurück! 😈
27.04.2010 von info@bmg.bund.de [Bundesministerium für
Gesundheit]
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr
Anliegen.
Wir schlagen Ihnen vor, sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zu wenden.
www.bmfsfj.bund.de
Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums
für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Mit freundlichem Gruß
Original
»Wir sind nicht der richtige Ansprechpartner …«
Damit sind die bei mir aber genau am richtigen Ansprechpartner! 😡
27.04.2010 an info@bmg.bund.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin es leid (und werde es ggf. auf meiner
Homepage thematisieren), dass Sie Bürgeranliegen (die noch dazu im Interesse der
Allgemeinheit sind) derart “abspeisen”!
Wenn Sie den richtigen Adressaten für mein Anliegen wissen, wäre es dann nicht “normal” und
Ihre verdammte Pflicht, dieses einfach dorthin weiter zu leiten? Sollten Sie
anderer Meinung sein, bitte ich um Mitteilung der gesetzlichen Grundlage.
Warum werde ich auf diese bürokratische Art gezwungen, mein Anliegen nochmals einer anderen
Stelle vorzutragen? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Das hat mit Demokratie und Bürgernähe nichts zu tun!
Bitte denken Sie über Ihre Antwort und Ihre Reaktion nochmals nach.
Ich erbitte und verlange nichts für mich, sondern für das Allgemeinwohl! Hierbei erwarte ich
jede Unterstützung statt eines Textbausteines!
(Trotzdem) mit freundlichem Gruß
Original
📌 Kleiner Tipp zum Nachahmen: Die »Zauberformel« betreffs der gesetzlichen
Grundlage wirkt in aller Regel Wunder, wenn sich Ämter und Behörden stur oder unwissend geben!
Damit kehre ich die »Beweislast« um: Die »Gegenseite« muss nun darlegen, auf welcher gesetzlichen
Grundlage ihr Tun oder Unterlassen beruht – denn sie kann und darf nur aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen arbeiten! So bin ICH nicht gezwungen, mich durch unzählige Gesetze, Verordnungen,
Erlasse oder Dienstanweisungen zu hangeln, von deren Existenz ich meist nicht mal weiß. Die
»Gegenseite« muss mir nun mitteilen, auf welchen gesetzlichen Grundlagen sie arbeitet (oder nicht
arbeiten will). Dadurch werde ich in die Lage versetzt, diese gesetzlichen Bestimmungen
nachzulesen, für meinen Fall richtig zu interpretieren und entsprechend zu agieren.
2. Mai 2010 Ich habe heute diesem Bundesministerium für Gesundheit
nochmals eine Mail geschrieben. Diesmal aber so »ausführlich«, dass ich den ganzen Sonntag
nichts anderes getan, nicht mal was gegessen habe!
Eigentlich wollte ich auch diese Mail hier online stellen. Aber sie ist derart lang, dass sie den
Rahmen dieser Seite sprengen würde. Kaum ein Mensch würde sich die Mühe machen, das zu lesen.
Diese Herrschaften des Ministeriums müssen sie aber lesen – um dann vielleicht wieder
festzustellen, dass sie nicht zuständig sind? Es gehört sich wirklich nicht,
Beamte zu ärgern! 😉
← Hier siehst du diese eMail extrem verkleinert.
4. Mai 2010: Meine Zauberformel mit der “gesetzlichen
Grundlage” hat gewirkt! Für dieses Ministerium allerdings mit Nebenwirkungen:
04.05.2010 von info@bmg.bund.de
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.04.2010,
in der Sie die Bearbeitung Ihrer Anfrage ansprechen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen (§ 15 Abs. 1
i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 2 BDSG) keine persönlichen Daten ohne Ihre ausdrückliche
Zustimmung an andere Ressorts bzw. Dritte weitergeleitet werden können.
Sofern Sie dies ausdrücklich wünschen, werden wir natürlich eine Weiterleitung für Sie
übernehmen.
Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für
Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Mit freundlichem Gruß
Original
Jeder normale Mensch (über mich wurde schon viel gesagt und
geschrieben, aber noch niemals, dass ich »normal« bin oder auch nur von diesem Planeten stamme)…
Also: jeder normale Mensch hätte beim Empfang dieser Mail gezuckt, wäre in sich gegangen und hätte
es zutiefst bereut, sich von einem MINISTERIUM Paragrafen um die Ohren hauen zu lassen …
Ich aber liebe PARAGRAFEN!🤓 Weil mir das
Ministerium nun wunschgemäß die gesetzliche Grundlage für sein Handeln bzw. Unterlassen nannte
(das Bundesdatenschutzgesetz), kann ich ihm nun genau dieses Gesetz um die Ohren hauen! 😛
04.05.2010 an info@bmg.bund.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fand zwar wieder einen Textbaustein in Ihrer
Antwort-Mail, antworte Ihnen aber.
Vielleicht ist es für Sie sogar von Vorteil, mit Textbausteinen zu arbeiten. So sind
Sie zumindest abgesichert, nichts zu schreiben, was Schäden für Ihren Brötchengeber nach sich ziehen
könnte. Ihre Hausjuristen stehen dann dafür gerade.
Ich bin mein eigener Hausjurist. Sollte ich mir auch mal ein paar Textbausteine
zurechtlegen - zum Beispiel diese E-Mail hier -, die ich dann diversen Ministerien zukommen lasse,
wenn die sich auf unzutreffende Paragrafen berufen ...? ;)
Das BDSG ist mir insoweit geläufig, wie mir gesunder Menschenverstand geblieben ist.
Sie zitieren (ich nenne es richtiger “bemühen”) § 14 Abs. 2 Nr. 2 BDSG:
Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig, wenn der
Betroffene eingewilligt hat.
Ich “bemühe” § 14 Abs. 2 Nr. 3 (Sie hätten also nur 1 Zeile weiter
lesen müssen): Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur
zulässig, wenn offensichtlich ist, dass es im Interesse des Betroffenen liegt, und kein Grund zu
der Annahme besteht, dass er in Kenntnis des anderen Zwecks seine Einwilligung verweigern
würde.
Wenn Sie der Meinung sind, dass sich für Sie keine Zuständigkeit ergibt, dann liegt das wohl
daran, dass ich mich mit meinem Anliegen ganz offensichtlich irrtümlich oder aus Unwissenheit an
Sie wandte.
Als Bürger muss ich nicht die Verwaltungs- und Kompetenzstrukturen eines der umfangreichsten
und kompliziertesten Rechts- und Verwaltungssysteme dieser Welt auswendig kennen, damit ich
überhaupt in der Lage bin, mich an die “richtige” Stelle zu wenden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich nun meiner neuerlichen E-Mail annehmen. Wenn es
der Sache dienlich ist, dürfen Sie meinetwegen das Justizministerium ebenso hinzuziehen
oder informieren wie die Polizei, den BND, die Bundeswehr oder die NATO. Solange ich meine E-Mail
nicht an Plakatwänden oder der BILD-Zeitung wiederfinde, dürfen Sie damit nach Belieben
hantieren.
Mit nicht unfreundlichen Grüßen
Original
Nach meinen bisherigen Erfahrungen gehe ich davon aus, dass diese Sache ein gutes Ende nimmt.
5. Mai 2010:
Das nenne ich »Bürgeranliegen flott und im Sinne des Bürgers bearbeiten!«
Nur 20 Stunden nach meiner eMail halte ich eine Antwort in den Händen, die mich zufriedenstellt.
🤪
05.05.2010 von info@bmg.bund.de
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre nochmalige E-Mail.
Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung an das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend weitergeleitet
Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums
für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Mit freundlichem Gruß
Original
Fazit: Wird man mit Textbausteinen abgespeist und mit
Paragrafen beworfen, sollte man mit möglichst viel Text und Paragrafen zurück schmeißen. Je
fleißiger + dreister man das tut, desto eher wird bei Bürokraten der gesunde
Menschenverstand aktiviert! 😎
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