📝Mein juristisches Nähkästchen (3)

Obwohl die Unverletzlichkeit der Wohnung grundgesetzlich garantiert ist und das Bundesverfassungsgericht dies in vielen Einzelfallentscheidungen bestätigt und präzisiert hat, ist Gefahr im Verzug der am meisten missbrauchte Begriff im deutschen Strafrecht.
Und in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden (namentlich der Polizei) ist er ein Freibrief zum Eindringen in Wohnungen.
Der wohl »beliebteste« Grund ist die Gefahr der Beseitigung von Beweismitteln.

Für den Tatverdächtigen (Beschuldigten) ist es in solchen Fällen äußerst schwierig, dagegen anzugehen, denn in aller Regel wird der von der Polizei ausgestellte Durchsuchungsbeschluss im Nachhinein richterlich abgesegnet.
Obwohl die bei einer rechtswidrigen Durchsuchung aufgefundenen Beweismittel einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, hat das in der Praxis kaum eine Bedeutung, wenn der Durchsuchungsbeschluss im Nachhinein richterlich bestätigt wird.

Bei geringfügigen Straftaten wie Beleidigung oder Diebstahl ist eine Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss unwahrscheinlich, bei fortgesetzten oder schweren Straftaten sowie Straftaten innerhalb einer Bande oder kriminellen Vereinigung (wie Waffen- und Drogenhandel) muss der Verdächtige jedoch immer und überall damit rechnen, von der Polizei oder gar dem S‌E‌K »überfallen« zu werden!


Hinweis: Hier ein paar persönliche Tipps aus der Praxis, die du unbedingt beherzigen solltest, wenn du eine Durchsuchung mit halbwegs heiler Haut durchstehen willst:

Bemühe dich rechtzeitig um einen Strafverteidiger!

Wenn du aufgrund deines »Lebenswandels« jederzeit mit Polizeibesuch rechnen musst, solltest du auf jeden Fall die Telefonnummer eines Strafverteidigers kennen, der im Notfall Tag + Nacht telefonisch erreichbar ist.
Noch besser ist es, wenn du diesen Menschen schon persönlich kennst und nicht erst kennenlernst, »wenn das Kind schon im Brunnen liegt«!

Befindest du dich in Polizeigewahrsam oder gar in Haft, wird es schwierig, einen wirklich guten Strafverteidiger zu finden. Du bekommst allenfalls eine Liste mit »Pflichtverteidigern« – und das müssen nicht unbedingt die besten und fähigsten sein (ein wirklich guter Verteidiger muss sich nicht um Pflichtmandate bemühen, sondern lebt ganz gut von seinem »guten Ruf«).

»Unterwelt-Größen« lassen z.B. dem »Anwalt ihres Vertrauens« regelmäßig einen Geldbetrag zukommen, sodass dieser im »Ernstfall« bezahlt ist, selbst wenn die Polizei sämtliche Geldmittel beschlagnahmen sollte.

Ich denke, nur die wenigsten Leute haben die nötigen Geldmittel verfügbar, wenn der Strafverteidiger die Hand aufhält (bevor er auch nur einen Finger krümmt!) …
Sogar Pflichtverteidiger haben die hässliche Angewohnheit, gierig die Hand aufzuhalten, obwohl sie doch (zunächst) aus der Staatskasse bezahlt werden.

Ich selbst beging zweimal die Dummheit, einem solchen Anwalt zu vertrauen:
Beide Male forderte er schon bei seinem ersten Besuch in der Untersuchungshaft »Sonderzahlungen«.
Beide Male tat er so gut wie nichts Wirksames zu meiner Verteidigung, obwohl er die »Sonderzahlungen« bekam.
Und beide Male kostete mich das 5 Jahre meines Lebens – obwohl ich in beiden Fällen meine Unschuld beteuerte und mit einem fähigeren Anwalt auch sicher hätte beweisen können!

Falls du selbst mal den »Arbeitseifer« und die fachlichen Fähigkeiten dieses »Fachanwaltes für Strafrecht« testen möchtest, kontaktiere ihn:

Cornelius Krakau, Badensche Straße 6, 10825 Berlin
(030) 85 40 96 18   https://www.cornelius-krakau.de

Wenn ich ihn nach Schulnoten bewerten sollte, bekäme er von mir eine 9−, weil er von den ca. 50 Anwälten, die ich bisher kennenlernte, der faulste + unfähigste war!

Rede nur in Gegenwart (d)eines Strafverteidigers!

Auch wenn du bei deiner Scheidung, einer Mietsache oder einem Verkehrsvergehen mit einem Anwalt gute Erfahrungen gemacht hast, solltest du bei einer STRAFsache unbedingt einen STRAFverteidiger mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen!

Viele Leute landen nur deshalb vor dem Strafrichter, weil sie bei der polizeilichen Vernehmung ihre Klappe nicht halten konnten und sich um Kopf und Kragen geredet haben – in der naiven Hoffnung, sich selbst verteidigen zu können und/oder in der Gewissheit, unschuldig zu sein und dass sich ihre Unschuld schon noch herausstellen wird.

Der Beistand eines Verteidigers ist schon deshalb ganz wichtig, weil nur ER frühzeitig Einsicht in die Ermittlungsakte bekommt und somit in Erfahrung bringen kann, was konkret gegen dich vorliegt, welche Zeugen und andere Beweismittel es gibt, welcher Zeuge was ausgesagt hat usw.
Nur aufgrund dieser Fakten ist man überhaupt in der Lage, sich sachgerecht zu verteidigen!

Wenn man im Strafrecht ausreichend versiert ist und reichlich »Prozess-Erfahrung« sowie auch Erfahrungen mit Verhörspezialisten hat, kann man den Versuch wagen, sich selbst zu verteidigen.
So kann ich anhand der im polizeilichen Verhör gestellten Fragen und Vorhaltungen ziemlich gut herausfinden, was die Polizei gegen mich in der Hand hat, aber ich werde niemals all das erfahren, was in der Errmittlungsakte steht, wenn ich keinen Verteidiger an meiner Seite habe.

Aber selbst dann habe ich keine Garantie dafür, dass ich ein Strafverfahren unbeschadet überstehe.
OHNE Verteidiger habe ich aber noch sehr viel schlechtere Karten.

Du kannst dich noch so gut mit Gesetzen auskennen, das »Strafverfahrensrecht« wird dich ausbremsen!
Im Übrigen besteht bei Straftaten, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr bedroht sind (»Verbrechen«), ohnehin Anwaltszwang.
Und das ist auch gut so, weil anderenfalls an eine ordentliche Prozessführung gar nicht zu denken wäre und damit keinerlei Erfolgsaussichten für dich bestünden, weil du neben dem Strafgesetzbuch auch die Strafprozessordnung, die BECK’schen Kurz-Kommentare (die aktuelle Ausgabe hat 2.700 Seiten!) sowie alle einschlägigen Grundsatzentscheidungen der Höchstrichterlichen Rechtsprechung kennen solltest.

Wenn du dich mal in die aktuelle Rechtsprechung des BGH einlesen willst, kannst du sie kostenlos abonnieren. Sinnvollerweise, BEVOR du auf dem Vernehmungsstuhl oder der Anklagebank Platz nehmen musst! Es wäre auch nicht verkehrt, zuvor ein paar Semester Jura zu studieren, damit du das Gelesene auch verstehst, richtig interpretierst und anwenden kannst. 😉
Die Seiten von https://www.burhoff.de wären eine empfehlenswerte Lektüre.

Ich kenne einige Fälle, wo sogar versierte Volljuristen an ihre Grenzen kamen, als sie selbst auf der Anklagebank saßen.

Zu denken wäre da z.B. an Günter Freiherr von Gravenreuth, den ich in einem Juraforum kennenlernte (und der gar nicht so clever war, wie er in den Medien dargestellt wurde). Der erschoss sich später selbst, bevor er eine (wohlverdiente) Haftstrafe antreten musste. In seinem Berufsleben war er unglaublich erfolgreich. Auf der Anklagebank aber versagte er kläglich!

Von seiner Sorte gab und gibt es viele … Und die Gefängnisse sind überfüllt mit Leuten, die sich für intelligent und clever hielten. Das waren sie vielleicht als Verbrecher. Spätestens, als sie von der Polizei geschnappt wurden, haben sie versagt, weil sie von Polizei-Recht und all dem anderen Recht-Zeugs nicht die geringste Ahnung hatten – und nicht mal erfahrene Strafverteidiger ihre Ärsche retten konnten!

  • Ich saß in der U-Haft ein paar Wochen mit einem Mann zusammen, der als Ganove bei seinen Straftaten überaus intelligent und clever vorgegangen war. Es hat einige Zeit gedauert, bis ihm die Polizei auf die Schliche kam …
  • Auch der Kaufhauserpresser Dagobert (Arno Funke) ist sehr clever vorgegangen. Allerdings nicht sonderlich intelligent, wie ich beim Lesen seines Buches feststellte. Und auch bei ihm hat es ziemlich lange gedauert, bis die Handschellen zuschnappten.
  • Beiden ist zum Verhängnis geworden, dass sie die Arbeitsweise der Polizei nicht kannten und auch nicht mit der Geduld der Polizei gerechnet hatten, denn die kann – ähnlich einer Katze – ewig auf der Lauer liegen und im richtigen Moment zuschnappen! Und beide hatten nicht die geringste Ahnung von Recht + Gesetz. Darum haben sich beide klugerweise einen Strafverteidiger genommen.
    Und was die beiden noch gemeinsam hatten: Sie lernten ihre späteren Strafverteidiger erst kennen, als sie schon in Haft waren! Die Arbeitsweise ihrer Verteidiger kannten sie auch nicht! Sie mussten also blind darauf vertrauen, dass sie die richtige Wahl getroffen hatten.
  • Was die beiden unterscheidet, ist das Folgende:
  • Dagobert nahm sich einen berufserfahrenen Strafverteidiger.
    • Den wählte ich dann viele Jahre später in einem eigenen Strafverfahren ebenfalls zu meinem Verteidiger.
      In vielen Prozessen hatte ich die Verteidigungstaktiken bekannter Strafverteidiger »studiert«. Welcher »Ganove« macht sich schon diese Mühe – die eigentlich die Grundvoraussetzung ist, wenn man schon nicht immer nach dem Gesetz, aber in Freiheit leben möchte?! Außer mir kenne ich keinen. 😉
  • Wolfgang Ziegler war mir in meinem Fall als der Geeignetste erschienen. Das bewahrheitete sich dann auch, sodass ich den Gerichtssaal als freier Mann verließ, obwohl mir jeder 10 bis 15 Jahre Haft vorausgesagt hatte.
    Die Berliner Zeitung schrieb am 18.01.1995 über ihn folgendes:

    Rechtsanwalt Wolfgang Ziegler gilt als einer der besten Verteidiger der Stadt. Mancher hält ihn sogar für einen der besten deutschen Strafverteidiger. Ein Jurist, der wegen seiner Sachlichkeit geschätzt wird und durch rechtliche Argumentation überzeugt. Schau-Anträge, die seine Person in den Vordergrund stellen, hat der 55-Jährige nicht nötig.
    Sein prominentester Mandant war der frühere DDR-Staatsratsvorsitzende Erich Honecker. Neben Arno Funke verteidigte Ziegler auch den früheren Chef-Unterhändler der DDR, Rechtsanwalt Wolfgang Vogel, der wegen Erpressung und Meineids vor Gericht steht.

  • Rechtsanwalt Wolfgang Ziegler hatte mit mir so gut wie gar keine Arbeit, weil ich meine Verteidigungstaktik schon mitbrachte und er sie unverändert übernehmen konnte (30 Jahre Übung im Umgang mit der Staatsgewalt machen sich bei solchen Gelegenheiten eben bemerkbar 😉).
    Die von der Staatsanwaltschaft aufgebotenen zahlreichen Belastungszeugen erwiesen sich im Prozess sogar als Entlastungszeugen, sodass die Staatsanwaltschaft dann darauf verzichtete, weitere Zeugen anzuhören und den meisten dadurch eine Aussage vor dem Kriminalgericht gänzlich erspart geblieben ist … was sich dann auch noch positiv auf das Strafmaß auswirkte! 😎
  • Wolfgang Ziegler imponierte das so sehr, dass ich für seine Dienste nur einen Bruchteil dessen bezahlen musste, was »gewöhnliche Ganoven« zahlen. Aber, ganz ohne ihn ging es nicht, weil ER den guten Ruf als Strafverteidiger hatte (ich einen gegenteiligen) und ich eines VERBRECHENS angeklagt war, also Anwaltszwang herrschte.
  • In dem Prozess, bei dem es für mich um 10 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe ging, verzichteten Gericht und Staatsanwaltschaft fast völlig darauf, mir oder den Zeugen irgendwelche unangenehmen Fragen zu stellen. Das war allein der Anwesenheit dieses »berühmten« Strafverteidigers zu verdanken, der im Gegensatz zu vielen seiner ebenfalls »berühmten« Artgenossen einen guten Ruf hatte, den er sich durch Fachwissen und Kompetenz verdiente und seine Berühmtheit nicht von den Medien nachgeworfen bekam!
  • Ich schreibe das hier deshalb so ausführlich, damit du begreifst, wie wichtig es ist, nicht nur einen Strafverteidiger zu haben, sondern auch noch den »Richtigen« zu wählen.
  • • Mein Mithäftling war übler dran als Dagobert, denn der hatte sich keinen berufserfahrenen Strafverteidiger genommen, sondern einen Jura-Professor, der an der Uni zwar graue Theorien vermittelte, aber kaum als Strafverteidiger in Erscheinung getreten war und demzufolge keinerlei Prozesserfahrung hatte.
    Zudem hatte er einen »Mittäter«, der ihn zu seinen Straftaten angestiftet hatte und auch der »Kopf« einer kleinen, aber sehr erfolgreichen Bande war.
    So wurde – wie das meist so ist – aus dem »Mittäter« ein »Gegner«, der sich von einem eigenen Anwalt verteidigen ließ und schon bei den polizeilichen Vernehmungen alle Schuld von sich selber abgewälzt hatte, um den eigenen Arsch zu retten!
  • Als ich dann erfuhr, dass er seinen Verteidiger bisher nicht ein einziges Mal gesehen oder gar mit ihm persönlich gesprochen hatte, war mir klar, dass das schiefgehen musste!
  • Aber, es war noch viel schlimmer: Dieser »Strafverteidiger« Professor Soundso hatte bis dahin auch noch keine Akteneinsicht genommen, kannte den Fall und seinen Mandanten also überhaupt nicht! Als ich meinen Mitgefangenen fragte, wann er das zu tun gedenke, sagte er mir, dass sich der Professor die Akte beim Gerichtstermin, also kurz vor dem Prozess anschauen will! Die Akte des ANGEKLAGTEN, nicht die der Staatsanwaltschaft, die all das enthält, was der Angeklagte erst im Prozess um die Ohren gehauen bekommt, und was ein Anwalt lange vor dem Prozess wissen und in allen Einzelheiten mit seinem Mandanten besprechen muss!
  • Dieser Professor wusste also auch nicht, welche Argumente und Verteidigungstaktik der Anwalt des mitangeklagten »Gegners« hatte! Eigentlich ein einmaliger Fall, der mir in dieser Form noch nie untergekommen ist und von dem ich bei aller Prozesserfahrung und Wissbegierde zum ersten Mal hörte!
  • Trotzdem war mein Mithäftling recht zuversichtlich, aus der Sache mit heiler Haut herauszukommen, weil er ja einen Jura-Professor zum Verteidiger gewählt hatte … Er hätte ebenso gut dessen Putzfrau oder Klobürste wählen können!
  • Erschwerend kam noch hinzu, dass sein Mittäter einen Strafverteidiger gewählt hatte, den die Medien ziemlich berühmt gemacht hatten, weil er seine unzähligen und endlosen Anträge und Plädoyers in Verse schmiedete, also in Reimen vortrug. Und das stundenlang! Sehr zum Leidwesen seiner »Gegner« und des Gerichts.
    • Die Berliner Zeitung schrieb am 23.05.2005 in einem Nachruf:

      Immerhin hat es Hanns-Ekkehard Plöger dazu gebracht, sich unter 10.000 zugelassenen Rechtsanwälten in Berlin einen Namen zu machen. Das lag nicht unbedingt an seiner besonderen juristischen Begabung, das lag vielmehr an seiner Gabe, besonderes Aufsehen zu erregen. … Plöger … war eine Art Poltergeist in Moabit. … Plöger war in der Lage, Gerichte mit ellenlangen Anträgen zu bombardieren, die nicht unbedingt juristisch sinnvoll waren. Damit schaffte er es immer wieder als »Staranwalt« auf die Titelseiten der Boulevardblätter.

  • Diese »Zermürbungstaktik« wende ich übrigens seit meiner frühesten Jugend erfolgreich an (das kannst du hier nachlesen: Den Gegner studieren, beschäftigen, zermürben!), allerdings bin ich weit davon entfernt, meine kilometerlangen Schriftsätze auch noch in Reime zu packen, dafür fehlt mir einfach die Zeit.
    Warum meine unzähligen – im wahrsten Sinne des Wortes – »Ungereimtheiten« trotzdem oder gerade deswegen zum gewünschten Erfolg führen, ist allein der Tatsache zu verdanken, dass ich endlos Tatsachen, Fakten und Argumente aneinanderreihe, die kaum zu begreifen oder gar zu widerlegen sind. Und das im gepflegten Juristen-Deutsch!
  • Um endlich wieder auf meinen erbarmungswürdigen Mithäftling zu kommen:
    Seinen Verteidiger, diesen Jura-Brotfresser, lernte er erst kurz vor der Gerichtsverhandlung im Gerichtssaal kennen. Beide hatten da aber nicht wirklich die Zeit, sich tatsächlich kennenzulernen oder sich gar mit dem Fall zu befassen.
    Sein Mitangeklagter ging mit einer gut vorbereiteten Verteidigungstaktik in die Verhandlung und hatte einen wortgewandten Verteidiger zur Seite, der jedem das Wort im Munde umdrehen konnte …
    Am Ende hätten sich mein Mithäftling und der Jura-Professor den Gang zum Gericht auch ganz sparen können, denn mein Mitbewohner hatte 4,5 Jahre »für Nichts« bekommen, obwohl er nur »Mitläufer« bei den kriminellen Machenschaften des Banden-Chefs gewesen war – und der hatte nur 2,5 Jahre bekommen.
  • Und wieder einmal war damit bewiesen, was mir der alte Dr. Frank schon Jahrzehnte zuvor eingebläut hatte:
    Es kommt nicht darauf an, wer Recht hat, sondern wer es bekommt!
    Und das ist augenscheinlich immer der, der die besseren Argumente vorträgt! Das kann der Staatsanwalt sein, der Angeklagte oder sein Verteidiger. Hauptsache ist, dass es niemanden gibt, der besser argumentieren oder belastende Argumente widerlegen kann – und dafür eignet sich nun mal ein erfahrener Strafverteidiger am besten.

Mein erster Tipp war: Bemühe dich rechtzeitig um einen Strafverteidiger!
Mein zweiter war: Rede nur in Gegenwart (d)eines Strafverteidigers!
Mit dem vorstehenden Text habe ich versucht, dich davon zu überzeugen, dass das besser für dich ist.

Der aus amerikanischen Spielfilmen bekannte Spruch Alles, was Sie von nun an sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden! hat auch in Deutschland seine volle Gültigkeit!
Hierzulande wird das nur anders formuliert, ist aber grundlegender Bestandteil einer jeden polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung und durchaus ernst zu nehmen, denn die Polizei wendet ziemlich raffinierte polizeiliche und psychologische Vernehmungstaktiken an, wobei sie gesetzliche Vorschriften bis an die Grenze des Erlaubten ausreizt! Und welcher Ganove kennt sich auch noch mit Polizeirecht, Beweismittelrecht oder Psychologie aus …?
Näheres zum Thema Vernehmung auf meinen Seiten:
Vorladung zur Vernehmung … und
Verbotene Vernehmungsmethoden.

Leiste keinen Widerstand gegen die Durchsuchung!

Die eingesetzten Polizeibeamten sind meist sowieso in der Überzahl und dir deshalb schon körperlich weit überlegen. Sie werden (und dürfen) notfalls jedes Mittel einsetzen, um deinen Widerstand zu brechen!
Meine Verhaftung am 7.1.2002 siehst du hier.

  • Mir ist nur ein einziger Fall bekannt, wo sich ein arabischer Straftäter mit Waffengewalt seiner Verhaftung widersetzt hat, indem er einem der eingesetzten S‌E‌K-Beamten in den Kopf schoss. Er hatte – genauso wie später auch ich – an einen Überfall geglaubt. Das hat ihn dann nicht mal vor seiner Verhaftung bewahrt, und zusätzlich bekam er eine Anklage wegen Mordes!

Es ist auch überhaupt nicht »üblich«, dass sich Polizisten gegenseitig »die Augen aushacken«, indem sie deine Version der Durchsuchung bestätigen.

  • Ich habe das am 7. August 2001 selbst erlebt, als nachts (!) sieben vermummte und bis an die Zähne bewaffnete S‌E‌K-Beamte in meine Wohnung eindrangen und mir einer von denen das Gesicht blau schlug.
    Hier Bilder von meiner Wohnungstür und meiner Visage.
  • Meine Strafanzeige gegen diese »Staatsrambos« (wie ich sie damals auf meiner Homepage nannte) ging erwartungsgemäß ins Leere, weil ich keinen der sieben Beamten als DEN Schläger identifizieren konnte, schließlich waren alle sieben vermummt. Außerdem ging deren Einsatz derart schnell über die Bühne, dass vom Eindringen in meine Wohnung bis zu dem Zeitpunkt, wo ich gefesselt, eingepisst und blutend am Fliesenboden meines Wohnzimmers lag, nur wenige Sekunden vergingen, sodass ich im Nachhinein sogar fest an einen »Überfall« als an eine reguläre Polizeiaktion glaubte.
    Hier siehst du die Strafanzeige gegen die S‌E‌K-Beamten.
  • Selbst die nachrückenden Zivil-Beamten hielt ich für Mitglieder dieser »Bande«, weil die es nicht mal für nötig hielten, sich per Dienstausweis als Polizisten zu erkennen zu geben. Auf meine Nachfrage sagten sie mir wörtlich: »Unsere Waffen sind Dienstausweis genug!«
    … Womit am praktischen Beispiel bewiesen wurde, dass es auch unsere staatlichen Ordnungshüter mit den Gesetzen nicht allzu genau nehmen, wenn man sie jahrelang verarscht!
  • Ich glaubte so sicher an einen »Überfall«, dass ich nach dieser Polizei-Aktion die Polizei anrief und schilderte, was vorgefallen war. Zumal der mir beim »Überfall« hinterlassene Durchsuchungsbeschluss alles andere als professionell aussah und gefälscht sein konnte.
  • Misstrauisch machte mich auch, dass der Durchsuchungsbeschluss von einem Polizeiobermeister ausgestellt und von ihm sowie einem Polizeimeister unterschrieben worden war, also zwei niedrigsten Diensträngen der Polizei, die auf keinen Fall eine Wohnungsdurchsuchung anordnen oder in Abwesenheit höherer Dienstränge sogar das S‌E‌K anfordern konnten, wenn nicht für sie oder andere Dritte eine konkrete Gefahr bestand (und die bestand ganz sicher nicht, weil ich zu der Zeit halbnackt unter meinem Hochbett am Laptop saß und im Internet chattete).
  • »Unüblich« war weiterhin, dass die Zivil-Beamten, die das S‌E‌K angefordert und den Durchsuchungsbeschluss unterschrieben hatten, der 24. Einsatzhundertschaft in Tegel angehörten, also einer Polizeieinheit am anderen Ende Berlins, die wie Soldaten in einer Kaserne lebt und nur bei besonderen Anlässen wie Großdemos oder Staatsbesuchen eingesetzt wird, aber niemals einzeln und schon gar nicht außerhalb ihrer Dienstzeit in Zivilkleidung am anderen Ende der Stadt Wohnungsdurchsuchungen durchführt!
    Diese Auskunft bekam ich, als ich bei genau dieser Polizeieinheit anrief. Und man riet mir auch, Strafanzeige zu erstatten, weil das unmöglich mit rechten Dingen zugegangen sein kann.
  • Na ja, dieser Fall wurde dann von verschiedenen Polizei-Dienstellen bearbeitet und hatte am Ende elf (!) verschiedene Aktenzeichen, wurde aber nie aufgeklärt, weil eben tatsächlich keine Krähe einer anderen die Augen aushackt!
    Mit Krähen meine ich alle Polizeibeamten, die sich über bestehende Gesetze hinweggesetzt haben, um einen Menschen dingfest zu machen, der sich nach ihrer Überzeugung über bestehende Gesetze hinweggesetzt hat.
  • Diesen Fall hatte ich damals brühwarm mit allen Dokumenten und Fotos auf meine Homepage gestellt – und das hatte innerhalb weniger Stunden sehr hohe Wellen im Internet geschlagen … obwohl es damals noch kein Facebook & Co. gab.
  • Noch heute, 13 Jahre später (!) ist das ein Thema in einem großen Forum, obwohl ich schon vor langer Zeit alle Seiten gelöscht habe, die sich mit diesem Thema befassten.

Dass ich damals nach dieser spektakulären Polizei-Aktion trotzdem nicht zum Verhör mitgenommen wurde, ist der Tatsache zu verdanken, dass ich mich an meine eigenen Tipps gehalten hatte: Ich hatte meine Klappe gehalten und nur geantwortet, wenn ich gefragt wurde. Ich habe keinen Widerstand gegen die Durchsuchung geleistet (wie auch, wenn ich sieben schwer bewaffneten und durchtrainierten S‌E‌K-Beamten gegenüberstehe?). Und ich habe meinen nächsten Tipp befolgt:

Zeige dich kooperativ und »gesprächsbereit«!

Das lässt es dann zumindest möglich erscheinen, dass du nicht sofort zur Vernehmung mitgenommen wirst, sondern eine Vorladung zur Vernehmung bekommst.

  • Mit »gesprächsbereit« meine ich aber nicht, dass du dich tatsächlich auf ein Gespräch mit den Beamten einlassen solltest, sondern dass du ihnen zeigst, dass du »nichts zu verbergen« hast und bezüglich der Durchsuchung ganz entspannt bist, weil du unschuldig und sicher bist, dass man nichts Belastendes bei dir finden wird.
  • Natürlich sollst du nicht krampfhaft versuchen, locker und entspannt zu sein, um dadurch deine »Unschuld« zu demonstrieren, wenn dich in Wahrheit die Durchsuchungs-Situation psychisch belastet. Nervös und aufgeregt zu sein, ist geradezu NORMAL für Leute, die überhaupt nicht mit einer Durchsuchung rechnen mussten, weil sie tatsächlich nichts zu verbergen haben. Außerdem ist solch eine Durchsuchung auch ein schwerer Eingriff in dein Privatleben und deine Intimsphäre. Da wäre es sogar verdächtig, wenn du das allzu locker nimmst!
  • ICH habe sogar mehrmals die Erfahrung gemacht, dass die Beamten die Lust am Durchsuchen verlieren, wenn ich sie auf mögliche »Verstecke« hinweise und sie bitte, auch diese zu durchsuchen, oder wenn ich um den Einsatz eines Drogenhundes bitte (falls Drogen gesucht werden). »Damit später nicht gesagt werden kann, man müsse nochmal durchsuchen, weil die vorherige Durchsuchung nicht gründlich genug war.« Auch das habe ich schon erlebt!

Zeigst du dich kooperativ und findet man bei dir nicht das Gesuchte, besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass du tatsächlich nichts zu verbergen hast und unschuldig bist. Und selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, man also z.B. »fündig wird«, kannst du immer noch hoffen, dass man dich nicht sofort festnimmt (»Verdunkelungsgefahr« wäre ein Festnahme-Grund, also die Gefahr, dass du Beweismittel beseitigen oder Zeugen beeinflussen könntest). Existiert allerdings schon ein richterlicher Haftbefehl, wird man dich zwar auf jeden Fall mitnehmen, aber es macht sich im späteren Strafverfahren auf jeden Fall gut, dass du dich der Durchsuchung nicht widersetzt und sogar kooperativ gezeigt hast!

Wirst du nicht sofort verhaftet, gewinnst du einige Tage Zeit, anwaltschaftlichen Rat einzuholen und dir eine Verteidigungstaktik zurechtzulegen.

Auf jeden Fall solltest du dich auf keinerlei »Plaudereien« mit den Durchsuchungsbeamten einlassen! Das kann dich davor bewahren, in der Aufregung etwas Unbedachtes zu sagen, was dir später zur Last gelegt werden könnte!
Reden ist Silber, schweigen ist Gold! Dieser geflügelte Spruch ist beim Umgang mit Polizei und Justiz angebrachter als sonstwo im Leben!
Auch ohne Vernehmungsprotokoll kann dir nämlich alles zur Last gelegt werden, was du erzählst!
Das Wort eines Polizeibeamten (und womöglich einiger seiner Kollegen als dessen Zeugen) wiegt nun mal schwerer als das eines Beschuldigten! Außer: du hast einen Anwalt bei der Durchsuchung dabei, auf dessen Beiziehung du jederzeit bestehen kannst (ob man dir diese Bitte erfüllt, steht auf einem ganz anderen Blatt).

Gib der Polizei das, was sie sucht!

Das kann auch ein TEIL dessen sein. 😉

  • Kaum ein Polizeibeamter hat ein persönliches Interesse daran, dass sich die Durchsuchung endlos hinzieht.
  • Stelle dir Polizisten, die dich heimsuchen, als hungrige Raubtiere oder Kinder vor, die dich so lange belagern, bis sie bekommen, was sie haben wollen!
  • Raubtieren wirfst du ein Stück FLEISCH hin, Kindern etwas zum NASCHEN, und Polizisten eben ein paar Gramm HASCHISCH oder was sie sonst bei dir zu finden hoffen.
  • Gibst du ihnen das Gesuchte, werden sie sich in aller Regel damit zufriedengeben. Wenn du glaubhaft beteuerst, dass man weiter nichts finden wird, selbst wenn man deine ganze Wohnung auseinander nimmt und deinetwegen auch ein Rauschgift-Spürhund angefordert werden kann (der auch nichts finden wird, was höher als 2 m über dem Fußboden versteckt ist! 😉), dann hast du gute Chancen, dass deine Wohnung halbwegs heile und aufgeräumt bleibt.
    Anderenfalls wird sie nach dieser Aktion eventuell wie nach einem Wohnungseinbruch aussehen … wenn du das Glück hast, nach einer langen Nacht auf dem Verhörstuhl endlich wieder nach Hause gehen zu dürfen.
    Das Zimmer meines Sohnes sah nach einer Durchsuchung so aus, mein Wohnzimmer habe ich leider nicht fotografiert.

Bestehe darauf, einen unabhängigen Zeugen hinzuzuziehen!

Das kann ein Freund, Kollege oder Nachbar sein.

  • Das hindert zwar die Polizisten nicht daran, ihren Job zu machen, aber sie werden ihn mit etwas mehr Bedacht tun!
    Und du kannst dir etwas sicherer sein, dass keine ungesetzlichen Aktionen oder Übergriffe erfolgen werden.
  • Zwar wiegt im Zweifel die Aussage eines Polizei-Beamten schwerer als die eines zivilen Zeugen, zumal die Polizisten ihre Aussagen gegenseitig bestätigen werden, aber die Aussage eines unbeteiligten Nachbarn ist immerhin noch glaubwürdiger als die eines Familienangehörigen oder engen Freundes!
    Wie gesagt: Die Anwesenheit eines unbeteiligten Dritten ist immer noch ein besserer »Schutz« als den Polizisten ganz alleine »ausgeliefert« zu sein.
  • Dieses Recht auf die Hinzuziehung eines unbeteiligten Zeugen hast du auf jeden Fall und solltest es dir auch auf keinen Fall nehmen lassen – auch nicht von Einschüchterungsversuchen, dich dann zum Verhör mit auf die Wache zu nehmen, denn wenn die das tatsächlich tun wollen, dann tun sie das unabhängig davon, ob ein Zeuge dabei ist oder nicht!

PS: Ich weiß, wovon ich rede, denn im zarten Alter von 14 Jahren hatte ich meine erste polizeiliche Vernehmung, mit 17 Jahren mein erstes Strafverfahren am Hals und mit 64 Jahren das letzte. Dazwischen liegen 50 aufregende Jahre, in denen ich mit Polizei und Stasi, Staatsschutz und Staatsanwälten, Richtern und Anwälten meine Zeit vertrieben habe – und nie müde wurde, mir deren Fachwissen anzueignen und ihre Arbeitsweise zu studieren … 😉

Es gab Zeiten, da hatte ich häufiger eine Polizeipistole am Kopf als im Sommer einen Sonnenhut auf dem Kopf, und ich hatte mehr Besuch von Polizisten als von Freunden … Aber, zu dieser Zeit hatte ich sowieso nur falsche Freunde und richtige Feinde.

Stehst du mit Polizei und Justiz auf Kriegsfuß und besitzt ein gesundes Denkvermögen, dann kann dir die folgende Seite vielleicht ein wenig helfen:
Strafrecht: Hausdurchsuchung – Ein praktisches Beispiel
Ansonsten wünsche ich dir gute Unterhaltung bei der Lektüre dieser ebenfalls recht langen Seite. ;-)


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Die Online-Durchsuchung – Technischer Hintergrund des verdeckten Zugriffs auf Computersysteme




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