als Beschuldigter | als Zeuge |
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Musst du zur Vernehmung gehen? | |
Nein! Du musst der Vorladung nicht folgen, darfst sie also ignorieren. Zweckmäßig ist es aber, wenn du dich dort meldest und sagst, dass du nicht zur Vernehmung erscheinst und von deinem Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch machst. |
Nach einer Änderung der StPO muss ein Zeuge der polizeilichen Vorladung folgen, »wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt«. Weil das aus der Vorladung oft nicht hervorgeht, sollte man das auf jeden Fall vorher telefonisch abklären oder anderenfalls zur Vernehmung gehen! |
⚠️ Die Vorladung kann zwangsweise durchgesetzt werden, Rechtsgrundlage hierfür sind die Polizeigesetzen der Länder. |
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Wenn du zur Vernehmung gehst … | |
Du musst nur »Angaben zur Person« machen, also Name, Geburtstag und ‑ort, Wohnanschrift, Beruf – und das kannst du auch telefonisch tun. ⚠️ Lass dich auf kein »Gespräch« außerhalb der Vernehmung ein! |
Schon die bloße Anwesenheit eines Rechtsanwaltes bietet einen gewissen Schutz vor unzulässigen Fragen und unfairem Verhalten der Vernehmungsbeamten. als Verlobte/r oder (Ex-)Ehegatte des Beschuldigten, wenn du mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert bist, wenn du minderjährig bist oder betreut wirst; |
als Beschuldigter | als Zeuge |
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Musst du dort erscheinen? | |
Ja! Erscheinst du nicht, kann deine zwangsweise Vorführung durch die Polizei angeordnet werden. Bist du verhindert, musst du rechtzeitig ein ärztliches Attest oder eine sonstige Entschuldigung liefern. | |
… die Vernehmung | |
Du musst lediglich Angaben zu deiner Person machen (wie sie in deinem Personalausweis stehen). Die Zugangsdaten zu deinem Smartphone oder PC darfst du als Beschuldigter ebenfalls verschweigen. Ob das sinnvoll ist, muss jeder mit sich selbst ausmachen. Auf jeden Fall schwächt es die eigene Position ganz erheblich und ist nicht sachdienlich, wenn man einer Lüge überführt wird. – Ich persönlich halte es so, dass ich grundsätzlich die Wahrheit sage oder mein Maul halte. |
Du hast das Recht auf einen Rechtsanwalt, der bei deiner Vernehmung anwesend ist. |
Wenn du kein notorischer Lügner oder Berufsverbrecher bist, dann ist es empfhlenswert, dass du bei einer Vernehmung die WAHRHEIT sagst. Bedenke, wenn du die Unwahrheit sagst, dass Lügner ein verdammt gutes Gedächtnis haben müssen und die Verhörspezialisten der Polizei ganz spezielle Vernehmungstaktiken anwenden, um Lügen und Widersprüche aufzudecken! |
📝 Ein paar persönliche Hinweise: Wirst du als Zeuge vernommen und im Laufe der Vernehmung (z.B. durch deine Aussage) zum Beschuldigten, dann musst du darauf hingewiesen und über deine Rechte als Beschuldigter belehrt werden! Die Polizei darf dich auch nicht im Unklaren darüber lassen, ob du als Zeuge oder Beschuldigter vernommen werden sollst. Der aus Krimis bekannte Spruch, »Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden!«, entspricht durchaus der Realität! Völlig legal ist es zum Beispiel, dich in ein unverfängliches Gespräch zu verwickeln und
das von dir Gesagte dann gegen dich zu verwenden. Das ist eine gängige Vernehmungs-Taktik! Bedenke: Der Vernehmungsbeamte ist und bleibt auch im Schlafanzug, in der Eckkneipe oder im Schwimmbad ein Polizei-Beamter, der schon aufgrund seines Beamten-Status praktisch immer und überall »im Dienst« ist und alles gegen dich verwenden wird, was du ihm sagst! (Das trifft übrigens auf jeden deutschen Beamten zu, also nicht nur auf Polizisten!) Mir persönlich sind Vernehmungsbeamte lieber, die mal »die Sau rauslassen« als die, die
scheinheilig Verständnis und Mitgefühl heucheln. Wenn mir jemand mitfühlend den Rücken streichelt, dann kann
ich sicher sein, dass er eine Stelle sucht, wo er mir sein Messer reinrammen kann! Machst du als BESCHULDIGTER von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, sind Polizeibeamte geneigt, dir zu sagen, dass du nach deiner Aussage nach Hause gehen darfst. Darauf solltest du dich auf keinen Fall einlassen, denn Polizeibeamte können und dürfen darüber gar nicht entscheiden! Auch wenn du meinst, dass du unschuldig bist, deshalb gar nichts Verkehrtes sagen und dich ganz gut selbst verteidigen kannst, solltest du zumindest als Beschuldigter niemals ohne Strafverteidiger mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richtern reden! Die vielzitierte Unschuldsvermutung, nach der ein Beschuldigter als
unschuldig gilt, bis ihm die Schuld vor Gericht bewiesen wird, ist nichts als graue Theorie, die in der
Praxis leider überhaupt keine Rolle spielt! |
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Durchschnittsbürger. Das bedeutet aber nicht, dass ich immer auf jedem Rechtsgebiet auf
dem neuesten Wissensstand bin. Ich empfehle deshalb, alle verfügbaren Info-Quellen zu
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Letzte Änderung: 08.09.2025 21:50:45
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