Vorab zur INFO:
Eine Wohnungs-DURCHSUCHUNG ist mit einem Wohnungs-EINBRUCH vergleichbar. Mit
dem Unterschied, dass sich EINBRECHER weniger für das Privatleben ihres Opfers interessieren als
das POLIZISTEN tun! Die eingesetzten Beamten erhalten Einblicke in das Intimste des
Wohnungsinhabers (und seiner Mitbewohner) und gehen (wie Einbrecher) meist auch ziemlich ruppig
mit dessen Eigentum um: Anhand der selbstgedrehten Zigaretten kennen sie seine Vorlieben beim
Rauchen. Anhand der selbstgedrehten Sexfilmchen kennen sie seine Vorlieben beim Sex. Anhand
der Lebensmittelvorräte kennen sie seine Vorlieben beim Essen. Und so weiter.
Untersuchungen belegen, dass EINBRUCHS-Opfer regelmäßig traumatisiert sind. DURCHSUCHUNGS-Opfer
sind es auch. Aber DAS hat bisher noch niemand untersucht, oder es wurde nicht veröffentlicht.
Es macht auch einen gewaltigen Unterschied, WIE es zur Durchsuchung kommt:
Manchmal klingeln ein paar Leute in Zivil an der Wohnungstür und bitten um
Einlass zwecks Durchsuchung.
Meist zeigen die dann auch einen Richterlichen Durchsuchungsbeschluss vor.
Der Adrenalin-Pegel hält sich beim Wohnungsinhaber in Grenzen, denn es gibt Schlimmeres,
nämlich …
Es kommt vor, dass mehrere Mannschaftswagen vorfahren und sich eine
Einsatz-Hundertschaft der Polizei vor dem Haus aufbaut, mit Maschinenpistolen in den Händen.
Die müssen dann gar nicht klingeln oder irgendein Papier vorweisen, weil die
Waffen ausreichen, den Wohnungsinhaber einzuschüchtern. Das ist Adrenalin pur! Aber, es gibt
Schlimmeres …
Selten, aber dafür umso stärker in Erinnerung bleibt es dem
Wohnungsinhaber, wenn das
SEK mit dem Rammbock an die Tür klopft.
Die Frage nach einem Durchsuchungsbeschuss und ob man den Eintritt
gestattet, stellt sich dann erst gar nicht, weil man in Sekundenschnelle gefesselt am Boden
liegt und zu Gott betet, dass das nur ein schlechter Traum ist! Ehe einem klar wird, dass das kein
Traum ist, hat sich das SEK schon wieder in Luft aufgelöst und wird durch Beamte des
LKA ersetzt, die sich dann ebenfalls
in Rambo-Manier aufführen und meinen, sich nicht mal ausweisen zu müssen, weil ihre Dienstwaffen
»Ausweis genug sind!« Nach einem solchen SEK-Einsatz darf der Wohnungsinhaber
nicht erwarten, dass man mit ihm und der Wohnungseinrichtung besonders zimperlich umgeht. In
diesem Fall wird der Körper des Wohnungsinhabers mit Adrenalin geflutet! Nicht nur wegen der
Plötzlichkeit dieses Ereignisses, sondern auch, weil das meist körperliche Verletzungen bei ihm zur
Folge hat, denn die SEK-Beamten sehen solche Einsätze wahrscheinlich als einzige
Möglichkeit, das Trainierte in der Praxis anzuwenden, ohne Rücksicht auf Trainingskollegen
nehmen zu müssen. Außerdem sind sie maskiert und handeln derart schnell, dass eine spätere
Identifikation betreffs der Körperverletzung ausgeschlossen ist!
Ich habe ALLE möglichen Varianten erlebt.
Und denjenigen, die sagen, »Selber Schuld!«, möchte ich zu bedenken geben,
dass man auch als gesetzestreuer, unschuldiger Bürger ganz schnell in den Hochgenuss einer
Durchsuchung kommen kann, allein aufgrund einer falschen Anschuldigung, eines falschen Verdachts,
eines Irrtums … Es sind schon völlig Unschuldige vom SEK überfallen und/oder
erschossen worden, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren oder man sich in der Wohnung
oder Person des Verdächtigen geirrt hatte. Womit ich nicht sagen will, dass ich
UNSCHULDIG an der hier geschilderten Durchsuchung war.
Ich zeige und schreibe das hier, um damit meine nicht ganz so gesetzestreuen
Mitmenschen wieder auf den Weg der Tugend zu bringen, bevor sie ein ähnliches oder schlimmeres
Schicksal ereilt. 😉
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Stehst du mit Polizei und Justiz auf Kriegsfuß, könnte es sein, dass deine Wohnung
mal so aussieht wie auf diesen Bildern – oder sehr viel schlimmer!
⇐ Das ist das Zimmer meines Sohnes nach einer Wohnungsdurchsuchung.
Die Polizei suchte Haschisch, fand aber Sprengstoff und
Sprengzünder. Der JURIST nennt das Zufallsfund, ICH nenne das
Pech! 😕
Untersuchungsbericht des LKA in voller Länge:
 Die Polizei war stundenlang damit
beschäftigt, kistenweise Fotos, Videos und andere Dinge wegzuschleppen, um sie »auszugewerten«.
Erst 19 Jahre später habe ich das Video dieser
Wohnungsdurchsuchung, das meine Überwachungskamera machte, zufällig beim Digitalisieren alter
VHS-Videos gefunden:
⏱️ 5:55 Min.
💻 640×360: 48,8 MB
📱 320×180: 20,2 MB
Video: Wohnungsdurchsuchung am 5.3.1997
Von einer anderen Durchsuchung fand ich ebenfalls ein Video:
⏱️ 3:11 Min.
💻 640×360: 27,6 MB
📱 320×180: 9,7 MB
Video: Wohnungsdurchsuchung am 20.1.2000
Auch meinen Laptop, auf dem ich akkurat sämtliche Einnahmen und Ausgaben der
vergangenen Jahre gespeichert hatte, beschlagnahmten sie. Zu meiner großen Freude meinten die
Informatiker des LKA, dass die Auswertung des Laptops mehrere Monate dauern könnte,
also verzichtete die Staatsanwältin darauf, weil anderenfalls »Strafklageverbrauch« drohte.
Strafklageverbrauch ist für einen Beschuldigten eine feine Sache, darum
erkläre ich das für Interessierte mal etwas ausführlicher …
Erklärung: Strafklageverbrauch
Sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen, gehen die Ermittlungsakten zur
Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet, ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl erlässt
oder Anklage erhebt. Da mein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ein Verbrechen ist, das
mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, kam hier nur infrage, mich anzuklagen,
und zwar vor der »Großen Strafkammer« des Landgerichts Berlin.
Weil alle Zeugen sowie ich als Beschuldigter zu allen Delikten angehört worden
waren, das Untersuchungsergebnis der Kriminaltechniker des LKA vorlag und diesbezüglich
keine Fragen offen waren, musste die Staatsanwaltschaft Anklage gegen mich erheben, zumal
auch die Ermittlungen betreffs des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz
abgeschlossen waren.
Hätte sie abgewartet, bis mein Laptop ausgewertet ist, um eventuell noch
weitere »Beweise« gegen mich in der Hand zu haben, dann hätte sie riskiert, dass auf meinem Laptop
keine belastenden oder auswertbaren Beweise vorhanden sind, in der Zwischenzeit aber die anderen
Delikte angeklagt und abgeurteilt werden. Somit hätte sie die Delikte, bei denen sie noch auf
weitere Beweise wartet, obwohl schon genügend vorhanden sind, nicht nochmals anklagen können!
Um es also in kurzen Worten zusammenzufassen: Wird wegen eines Deliktes ermittelt
und sind genügend Beweise oder Anhaltspunkte vorhanden, die eine Anklage rechtfertigen, dann muss
dieses Delikt angeklagt werden! Führt das zu einer (milden) Verurteilung des Angeklagten, kann
die Staatsanwaltschaft dieses Delikt nicht nochmals anklagen, auch wenn weitergehende Ermittlungen
weitere Beweise zutage fördern.
Beispiel: Ein Mann gibt im Wald mehrere Schüsse ab und erklärt glaubhaft bei
seiner Festnahme, er habe auf ein REH gezielt, es aber nicht getroffen. Er wird daraufhin wegen
Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Jagdwilderei zu einer Geldstrafe verurteilt. Als das Urteil
rechtskräftig ist, wird im Wald ein TOTER gefunden, den der Verurteilte versehentlich erschossen
hatte. Der Täter kann wegen dieses Tötungsdeliktes nicht mehr strafrechtlich belangt werden!
In meinem Fall führte der drohende Strafklageverbrauch also dazu, dass die
Staatsanwaltschaft auf die Auswertung der Festplatte meines Laptops verzichtete – mit der Folge,
dass ich diesen Laptop zurückbekam. Ohne dass ein Polizist auch nur einen Blick auf dessen
Festplatte und meine »Finanzbuchhaltung« geworfen hatte! – Dabei hatte ich auf dem Desktop einen
unübersehbaren Link zu meinen »FINANZEN«! 😉 Der JURIST nennt das
peinliche Panne, ich nenne das Hans im Glück! 😎
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In diesem Fall hatte man Drogen gesucht und nur 3 g Marihuana (»Gras«) gefunden.
Allerdings auch eine MG-Patrone sowie Sprengstoff und Sprengzünder! So ganz
nebenbei beschlagnahmte man auch noch einen Funkscanner, mit dem ich die Frequenzen der
Polizei abhörte (auch Feuerwehr, Flugüberwachung, Wetterdienste, Sicherheitsdienste, Betriebsfunk
und sogar Radio- und Fernsehsender konnte ich damit hören). Etwas Diebesgut, das zum
Weiterverkauf bestimmt war, hatte sich auch noch angefunden. Zudem handelte ich »gewerblich«
(ohne Gewerbeerlaubnis) mit »Waren des täglichen Bedarfs« (dazu unten mehr).
So hatte ich einige Delikte am Hacken, die mir gut und gerne 15 Jahre Knast
einbringen konnten: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoß gegen das Waffengesetz,
Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Verstoß gegen das Fernmeldegesetz, hinzu kamen Hehlerei und
Verstoß gegen die Gewerbeordnung. Angesichts der Fülle der Delikte und der zu erwartenden Strafen
könnte ein Normalsterblicher verzweifeln. ICH bin aber Schlimmeres gewöhnt und inzwischen »Experte
für Problemlösungen«. 😎
Zuerst widmete ich mich dem geringsten Übel, also dem Verstoß gegen
das Fernmeldegesetz. Ich erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass ich sehr wohl
berechtigt bin, den Polizeifunk und andere Funkkanäle »abzuhören«, solange ich dazu einen frei
verkäuflichen Scanner benutze und das Gehörte nicht an unbefugte Dritte weitergebe. Dem konnte man
kaum widersprechen und so wurde das betreffende Ermittlungsverfahren recht schnell eingestellt –
und ich bekam sogar meinen Funkscanner zurück.
Zeitgleich wandte ich mich der unerlaubten Gewerbeausübung zu und
schlug vor, angesichts der Höhe der zu erwartenden Strafen wegen der Verstöße gegen das Drogen-,
Waffen- und Sprengstoffgesetz dieses Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Auch
hier folgte die Staatsanwaltschaft meinem Ansinnen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer
Geldbuße von 450 DM ein.
Zum anderen ging es um die Hehlerei. Auch hier argumentierte ich,
dass angesichts der Höhe der zu erwartenden Strafen wegen der Verstöße gegen das Drogen-,
Waffen- und Sprengstoffgesetz dieses Delikt als geringfügig angesehen und eingestellt werden
kann, zumal schon die Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Fernmeldegesetz sowie
wegen der unerlaubten Gewerbeausübung eingestellt worden waren. So wurde dann auch dieses
Ermittlungsverfahren eingestellt.
Als vorteilhaft erwies sich hierbei, dass mit jedem einzelnen Delikt eine andere
Fachabteilung des LKA befasst war und auch unterschiedliche Staatsanwaltschaften.
Einer Staatsanwaltschaft fällt es leichter, ein Ermittlungsverfahren einzustellen,
wenn sie weiß, dass vor ihr schon andere Staatsanwaltschaften die Ermittlungsverfahren eingestellt
haben. 😉
Da meine Argumente bezüglich des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz von fünf
Oberstaatsanwälten überprüft wurden und nicht widerlegt werden konnten, führte das zur Einstellung
dieses Anklagepunktes (der mir anderenfalls 10 Jahre Knast hätte einbringen können). Wegen der
MG-Patrone bekam ich 2 Monate auf Bewährung. Wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz 20 Monate, ebenfalls auf Bewährung. Ich habe also wegen
all dieser Delikte nicht einen einzigen Tag im Knast gesessen, lediglich eine Nacht auf einer
Holzpritsche der Polizei schlafen müssen
Nun zurück zu der Hausdurchsuchung, die mich viele Jahre meines Lebens hätte kosten
können: 500 g Nitropenta, 5 Sprengzünder sowie eine Patrone eines russischen
Maschinengewehrs sind keine Kleinigkeit. Aber, wie heißt es so schön: Eine
Schwalbe macht noch keinen Sommer. Oder abgewandelt: Etwas Sprengstoff und
eine Patrone machen noch keinen Weltkrieg.😉 Eine Polizeibeamtin hielt das
Sprengstoffpäckchen hoch, rief BINGO! und fragte: Na, was
haben wir denn hier? Ich fragte zurück: Keine Ahnung. Wonach siehts denn
aus? Darauf SIE: Das sieht nach SPRENGSTOFF aus! Und das hier in meiner
anderen Hand sind Sprengzünder!
Hm, ich bin weder Sprengstoffexperte noch Polizist, muss solches Zeug also nicht
kennen. Dass es in meiner Wohnung gefunden wurde, sagt ja nichts darüber aus, wem das Zeug
gehört …
ℹ️ Als Wohnungsinhaber bin ich zwar der BESITZER von allem, was
sich in der Wohnung befindet, aber nicht unbedingt der EIGENTÜMER. Gehe ich ins
Restaurant oder Kino, dann »besitze« ich zwar meinen Sitzplatz im wahrsten Wortsinn, bin aber nicht
dessen Eigentümer, wie ich auch als Fahrer eines Autos nicht automatisch dessen Halter oder
Eigentümer bin. Wenn man im Rahmen der »Nachbarschaftshilfe« 200 Kunden täglich in der
Wohnung hat, dann ist es denkbar und nicht völlig ausgeschlossen, dass einem einer dieser Leute
etwas unterjubelt, von dem man gar keine Ahnung hat, dass man es nun »besitzt«. Und in diesem Fall
schützt UNWISSENHEIT tatsächlich vor Strafe! 😉 Übrigens schützt auch
Verbotsirrtum vor Strafe!
Man ist also nicht zwangsläufig der Justiz ausgeliefert, wenn man mal mit dem Gesetz in Konflikt
kommt – solange man ein paar juristische Spitzfindigkeiten kennt und sich damit vor Strafe zu
retten weiß. 😜
Meine Nachbarn waren es eigentlich gewöhnt, dass ich hin und wieder mal
Polizeibesuch bekam. Die Blaulichter waren ja kaum zu übersehen. Aber diesmal war die Straße
komplett zu, ein Meer von Blaulichtern erhellte die Wohngegend bis in den letzten Winkel. Die
gesamte Nachbarschaft hatte sich vor dem Haus versammelt. Und da musste ich nun durch! Das war aber
weniger schlimm, denn viele meiner Nachbarn waren auf die eine oder andere Art auch meine »Kunden«.
😉
Den einen half ich mit Schnaps aus, wenn alle Kioske und Kneipen geschlossen
waren (schließlich weiß ich aus eigenem Erleben, wie schrecklich ein Alkoholentzug sein kann),
den anderen kurierte ich ihre seelischen oder körperlichen Wehwehchen mit einem »Rauchstein«
(Haschisch), einem »Tütchen« Marihuana oder mit Schmerz- und Schlafmitteln. Bei mir bekam man rund
um die Uhr Kaffee, Kondome, Waschmittel, Zigaretten, Schokolade, Müsliriegel, Getränke aller Art,
sogar Fahrräder und Autoradios hatte ich zuweilen im Angebot. Ich verhökerte
bedruckte T-Shirts, Base-Caps, Sonnenbrillen und Lederjacken in Massen …
Der »Spätkauf« in meiner Wohnung war rund um die Uhr geöffnet – und bald hatte
ich mehr Kunden als der türkische Imbiss um die Ecke.
Anfangs hatten
meine Getränkelieferanten Schwierigkeiten, mich zu finden, weil sie nach einem
IMBISS oder einer KNEIPE suchten. Und es kommt auch nicht allzu häufig vor, dass ein Privatmensch
seine Getränke auf Europaletten geliefert bekommt. Aber meine Nachbarn waren sehr durstig … 😁
⏱️ 28 Sek.
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📱 320×180: 2,5 MB
Video: Getränke-Lieferungen
Als mir mein »Spätkauf« einen Strafbefehl wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei
einbrachte und zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei (viele meiner »Waren des täglichen
Bedarfs« wie Schnaps, Zigaretten, Waschmittel, Kaffee usw. stammten zum Teil aus Kneipeneinbrüchen,
Automatenaufbrüchen und Raubzügen in Supermärkten), reduzierte ich meine »Geschäftstätigkeit« auf
ein Minimum.
Ich wurde zum Polizeiabschnitt 54 abtransportiert. Meinem Pitbull wurde die Ehre zuteil, mit
Blaulicht ins Tierheim gebracht zu werden (wie mir später die Nachbarn berichteten). Der
Sprengmittelräumdienst rückte mit einem gepanzerten Fahrzeug an. Vier sehr unangenehme Herren
der Kripo versuchten, mir den Rest der Nacht zu versauen!
Wenn man bedenkt, dass ich schon Schwierigkeiten habe, einem Redner zuzuhören
(zum Beispiel dem TV-Wetterfrosch, der volle drei Minuten lang über irgendwelche Hochs, Tiefs,
Windstärken und Wolkengebilde schwadroniert), dann wird man nachvollziehen können, dass es meine
hirnorganischen Fähigkeiten bei weitem überstieg, gleich VIER aufgeregten Herrschaften zuzuhören
oder gar zu verstehen, was sie mir sagen oder mich fragen wollen! Also richtete ich das Wort an
den direkt vor mir sitzenden Beamten (die anderen drei liefen wie aufgeregte Hirsche in der Brunft
ständig hin und her!): Guter Mann, ich habe wahnsinnige Kopfschmerzen von diesem
Durcheinandergerede und bin deshalb nicht vernehmungsfähig! Entweder ich antworte nur auf IHRE
Fragen, oder ich sage gar nichts mehr! Das wurde akzeptiert, weil man wohl befürchtete,
sonst gar nichts aus mir herauszukriegen.
Weil meine Kopfschmerzen meine Vernehmungsfähigkeit
beeinträchtigten, kein Arzt aufzutreiben war und die Beamten keine Medikamente verabreichen dürfen,
erlaubte man mir, meine Verlobte anzurufen, damit die mir Schmerztabletten bringt. – Und erst dann
begann die eigentliche Vernehmung.
Zur Bedingung machte ich weiterhin, dass ich nur auf Fragen antworte, also nicht nach dem Motto
»So, nun erzählen Sie mal …« mich um Kopf und Kragen rede, sondern aus
den Fragen erkenne, welchen Kenntnisstand die Polizei hat! Kann ich unbedingt zur
Nachahmung empfehlen!!! 😉 So erkannte ich recht schnell, dass die Wohnungsdurchsuchung
eigentlich dem Auffinden von Betäubungsmitteln (Haschisch, Marihuana) dienen sollte und der
Sprengstoff-Fund reiner Zufall war.
Meine Verteidigungstaktik, die ich bis zum Schluss beibehielt und die mir letztlich
den Arsch rettete, war folgende:
Ich war als Wohnungsinhaber zwar der »Besitzer« aber noch lange nicht der
»Eigentümer« des Sprengstoffes und der Sprengzünder, die ja im Bett meines erwachsenen SOHNES unter
der Matratze gefunden wurden. Das musste ich weder wissen, noch war ich verpflichtet, sein Zimmer
nach solchen verbotenen Gegenständen zu durchsuchen.
Theoretisch war es denkbar, dass der Sprengstoff meinem Sohn gehörte und ich
davon tatsächlich nichts wusste bzw. wissen konnte. Allerdings diente mein Sohn zu der Zeit bei der
Militärpolizei
(2 Bilder aus dieser Zeit). Er konnte
zwar der »Eigentümer« sein, hatte aber keinen Zugriff und keine Verfügungsgewalt darüber, weil er
in einer Militärkaserne lebte! Es wäre demnach unsinnig, dass ER den Sprengstoff dorthin gelegt
hatte.
Außerdem gingen zu dieser Zeit unzählige Leute in meiner Wohnung ein und
aus, das war wie in einer Eckkneipe am Herrentag. Also konnte JEDER den Sprengstoff und die
Sprengzünder dorthin gelegt haben!
Das war aber graue Theorie, denn praktisch ließ der
Pitbull nur Familienmitglieder in das Zimmer meines Sohnes, also meinen Sohn, mich und unsere
Freundinnen. Aber DAS musste man der Polizei nicht auf die Nase binden. Schließlich hatten sie
nicht gefragt: Lässt Ihr Pitbull überhaupt Fremde in das betreffende Zimmer?
Und hätten sie das gefragt, hätte man als Beschuldigter lügen dürfen. ZEUGEN dürfen
das nicht! Darum ist es gar nicht so unvorteilhaft, als BESCHULDIGTER zu gelten, weil man in dieser
Position mehr Rechte hat. 😝
Ein weiteres, kaum zu widerlegendes Argument: Meine
Wohnung wurde damals durch mehrere Videokameras überwacht
(Hauseingang, Flur, Wohnzimmer) und ein Langzeitrekorder zeichnete im »Ernstfall«
(also bei Polizei-Besuchen u.dgl.) das Bild der in der Flurwand versteckten Kamera auf (drei der
hier verlinkten Videos wurden von dieser Kamera gemacht). Meine Wohnungstür und
alle Fenster waren schusssicher. Alle Räume meiner Wohnung und der Keller darunter
waren mit
Rauchmeldern
ausgestattet. Außerdem hatte ich zwei Feuerlöscher in der Wohnung. Mein Keller war ebenfalls
videoüberwacht und alarmgesichert. Nicht zu vergessen
meinen 45-Kilo-Pitbull, der ja als »Waffe« angesehen
werden kann, was die Sicherheit seines Herrchens betrifft. Sogar mein Benz war
(polizei-bekannt) im hinteren Bereich schusssicher (weil ich ungern rücklings erschossen werde).
Jeder der fünf Sprengzünder hatte (nach Auskunft des LKA) eine
Sprengkraft, um einen Menschen zu zerfetzen, die 500 g Nitropenta hätten ausgereicht, mein
Wohnumfeld in eine Kraterlandschaft zu verwandeln! Legt sich ein normaler Mensch, der zudem
so übertrieben auf seine Sicherheit achtet wie ich, dann dieses Zeug in die Wohnung?!
Den Vernehmungsbeamten wollten meine Argumente nicht so recht einleuchten. Sie
gaben mir zu verstehen, dass sie sich verarscht fühlen. Sie seien die »gute Truppe«, aber morgen
werden sich die Herren der »bösen Truppe« mit mir befassen!
Nach einer unendlich langen Nacht auf der Holzpritsche im Keller dieses
Polizeireviers kamen am nächsten Morgen dann zwei wirklich unangenehme Menschen über mich. Bevor
die aber auch nur den Versuch machten, mich in der Luft zu zerreißen, folgte ich dem Motto
Angriff ist die beste Verteidigung! und verkündete, dass ich mit ihnen kein
Wort reden würde, bevor ich mit einem Anwalt oder Untersuchungsrichter gesprochen hätte. Das hätte
auf jeden Fall bedeutet, dass die polizeiliche Vernehmung beendet ist und die Polizei ihre
Mutmaßungen anderweitig beweisen müsste. Einen Beschuldigten mürbe zu machen, war für sie die
bessere Alternative. Zumindest theoretisch … Einer der Bösewichtel meinte dann:
Aber, Herr Herrmann, wozu denn Anwalt oder Untersuchungsrichter? Wir UNTERHALTEN
uns einfach mit Ihnen, und wenn wir mit dem Ergebnis zufrieden sind, können Sie nach Hause
gehen. Das hörte sich eigentlich ganz gut an. Aber, darf man Leuten trauen, die von der
»bösen Truppe« sind??? Ich fragte, was sie denn noch wissen wollen? Alles, was ich gestern
bereits gesagt hatte, finden sie in der Akte. Wozu muss ich das wiederholen? Dahinter steckte
natürlich eine Polizei-Taktik: Sie stellen andere Fragen oder formulieren ihre Fragen anders als
ihre Kollegen und kommen so sehr schnell Ungereimtheiten, Lügen und Widersprüchen auf die Spur.
Die Ärmsten konnten ja nicht wissen, dass ich ihre Arbeitsmethoden ziemlich
gut kenne. Das Polizeihandbuch
»Beweismittelrecht« für Fachhochschulabsolventen
des gehobenen Polizeidienstes habe ich genauso aufmerksam studiert wie sämtliche Grundsatzurteile
und Kommentare der deutschen Rechtsprechung zu Themen, die mich interessieren oder betreffen.
Doch ich habe nicht nur die »graue Theorie« bis ins Kleinste studiert, sondern
seit meiner frühesten Jugend auch die Arbeit der Polizei in der Praxis. Damals hatte ich mehr mit
Polizisten als mit gleichaltrigen Kumpels zu tun. Später, als 17-Jähriger, lernte ich dann die
Stasi von ihrer weniger schönen Seite kennen (die haben mir mit Erschießung gedroht, wenn ich nicht
aussage, was sie hören wollen; damals gab es noch die Todesstrafe in der DDR, die jedoch an
Jugendlichen nicht mehr vollstreckt wurde – eine »Erschießung auf der Flucht« könne aber vorkommen,
drohten die mir!). Die Stasi hat mich dann bis zu meiner Ausreise 10 Jahre lang nicht mehr aus
den Augen gelassen und 1980 sogar dem Ministerium des Innern empfohlen, mich aus der
DDR-Staatsbürgerschaft zu entlassen, weil ich »eine Gefahr für die innere Sicherheit der DDR«
sei … Und nun kommen Jahrzehnte später ein paar Schnarchnasen und wollen mir in den Kopf
gucken und mich trocken in den Arsch ficken?! 🙃
Ich habe Generationen von Psychiatern, Psychologen, Kriminalpsychologen,
Kripobeamten, Stasi-Mitarbeitern und -spitzeln verschlissen und überdauert – das sollten diese
Herrschaften nie vergessen, wenn sie sich an meinem Lebenswandel stören!
Nachdem ich meine Aussage bis ins Detail genauso wiederholt hatte, wie ich sie
wenige Stunden zuvor gemacht hatte, beendete man auch diese Vernehmung – mit dem Hinweis, man würde
der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass meine Aussagen unglaubwürdig sind. Na ja, das allein
beweist noch nicht meine Schuld. Da es mehrere Möglichkeiten gab, wie der Sprengstoff ins Bett
meines Sohnes gelangt war, musste die Kripo eine davon BEWEISEN. Zwar kann man allein aufgrund von
INDIZIEN verurteilt werden, wenn diese eindeutig und nicht zu widerlegen sind. In diesem Fall
sprachen die Indizien aber für MEHRERE mögliche Täter. Nur ein GESTÄNDNIS oder z.B. FINGERSPUREN
konnten gerichtsverwertbare BEWEISE sein.
Dummerweise wurden Sprengstoff und Zünder zwar
kriminaltechnisch analysiert, jedoch kam niemand auf die Idee, nach FINGERSPUREN zu suchen, obwohl
es naheliegend war, dass der TÄTER welche hinterlassen hatte! Wenn die Kriminaltechniker nicht
den AUFTRAG haben, nach Fingerabdrücken zu suchen, dann tun sie das auch nicht! Sie hatten den
Auftrag, folgende Fragen zu beantworten: 1. Handelt es sich bei der sichergestellten
Masse um Sprengstoff, wenn ja: Art, Menge, Herkunft? 2. Sind die Sprengzünder funktionsfähig?
3. Um fotografische Sicherung wird gebeten. 4. Rechtliche Einordnung 5.
Mitteilung der Asservatennummer
Als ich später über meinen Anwalt Akteneinsicht bekam, fiel mir zwar sofort
diese »Ermittlungspanne« auf. Aber ich bin nicht verpflichtet, die Polizei bei ihrer Arbeit zu
unterstützen und habe auch nicht das Recht, ihre Arbeit zu kritisieren. Also blieb diese
folgenschwere Panne unbemerkt, obwohl sich mehrere Polizeidienststellen inkl. Staatsschutz, ganze
5 Oberstaatsanwälte sowie mehrere Berufsrichter mit dieser Sache befasst hatten.
Nach den polizeilichen Verhören brachte man mich in die Gefangenensammelstelle
(Gesa).
Dort musste ich nicht lange warten, bis mich ein adrett gekleideter Herr aus der Zelle holte. Er
sah ganz und gar nicht wie ein Polizist aus. Als ich ihn fragte, wer er sei, meinte er:
Ich bin der STAATSSCHUTZ. Hä, was habe ich mit dem
Staatsschutz zu tun? Bin ich ein Terrorist? Der Mensch klärte mich auf, dass dies eine
Staatsschutz-Sache sei, weil mit einem ähnlichen Sprengstoff die Berliner Diskothek »La Belle«
gesprengt wurde. Die bei mir gefundene Sprengstoff-Menge hätte ausgereicht, um das altehrwürdige
LKA mit seinen meterdicken Mauern dem Erdboden gleich zu machen. Hm, gut und
schön. Aber ich weiß so viel über Sprengstoff wie eine Kuh vom Häuserbauen. Ich fragte den
Staatsschützer, was er denn noch hören will? Was ich zu sagen hatte, stünde doch in der Akte, und
mehr als den sechs Polizisten könne ich ihm nicht sagen, auch wenn die Polizisten behaupten, ich
würde lügen. Er meinte, dass er sich seine eigene Meinung bilden will, darum sei es ihm
unwichtig, was in der Akte steht. Wichtig sei nur, was ich ihm erzähle. Also wiederholte ich
mich schon wieder … Nach dieser Vernehmung wurde ich in die Zelle gebracht, und wenig
später durfte ich nach Hause gehen. 😇
Sechs Polizisten hatten mir nicht geglaubt, aber dieser eine Staatsschützer? Hm … Kein
Vergleich mit der »Staatsmacht« der ehemaligen DDR. Dort spielte man mit seiner Gesundheit und
seinem Leben, wenn man sich nicht obrigkeitskonform verhielt. Polizei und Staatsschutz der
Bundesrepublik sind dagegen die reinsten Babysitter! 👶
Ich nahm mir ein TAXI und fuhr nach Hause. Kaum steige ich aus, kommt mir MEIN AUTO
entgegen! Mein Sohn hatte es voll hübscher Weiber!!! Er war wohl davon ausgegangen, dass ich so
schnell nicht wieder in Freiheit sein werde. Und so »beerbte« er mich, obwohl er sehr genau weiß,
dass ich nicht totzukriegen bin. Kaum bin ich ein paar Stunden außer Haus, krallt er sich meinen
Benz und reißt damit Weiber auf! Sein Golf war ihm wohl nicht gut genug dafür, obwohl ich den für
12.000 Mark bis zum Gehtnichtmehr aufgemotzt hatte … Noch viel mehr verwundert hat mich die
bloße ANWESENHEIT meines Sohnes. Wie kann er hier sein und mit meinem Auto spazieren fahren, wenn
er doch bei Militär ist? Er ist DESERTIERT!
Die Polizei war zeitgleich wie bei mir auch bei ihm in der Kaserne in Nienburg
eingeflogen und hatte dort ebenfalls eine Durchsuchung durchgeführt (sie war der Meinung, wir
handeln »gemeinschaftlich« mit Betäubungsmitteln).
Als mein Sohn erfuhr, dass ich wegen Sprengstoff-Besitzes festgenommen worden
war, hat er sich in einen Transit-Zug gesetzt, der auf dem Weg nach Moskau war und in Berlin nicht
anhalten würde. Er schaffte es, dass dieser Zug in Berlin stoppte!
Dabei hatte er – im Gegensatz zu seinem Vater – in der Schule keinen
Russisch-Unterricht und konnte deshalb kein Wort dieser Sprache verstehen oder sagen! Allerdings
kannte er eine »Sprache«, die international verstanden wurde und mit der er sich im Berliner Getto
allen 120 Nationalitäten gegennüber verständlich machen konnte, und das war KÖRPERLICHE GEWALT.
Er hatte die unausrottbare Angewohnheit, sich gar nicht erst auf einen Disput mit seinem Gegenüber
einzulassen,
sondern bevorzugte es, ihn sofort mit einem gezielten Faustschlag »mitten auf die Zwölf« ins Koma
zu schicken.
Ich und 10 weitere Leute aus seiner Clique waren einmal Augenzeugen einer
seiner Aktionen: Ein Nachbar hatte lautstark vor dem Haus herumgepöbelt und mit einem Messer
herumgefuchtelt. Mein Sohn fragte mich, ob er hinausgehen darf. Ich erlaubte es ihm, weil ich
sicher war, dass er aufgrund seiner guten Erziehung imstande sein würde, den Mann zur Besinnung zu
bringen. Er sagte dem Mann: Gib mir dein Messer! Der sagte,
Ich habe gar keins! und fasste dabei in seine Jackentasche. In derselben
Sekunde lag der Lebensmüde am Boden. … Der herbeigerufene Notarzt attestierte dem Bewusstlosen,
dass er nur mit einem BASEBALLSCHLÄGER derart zugerichtet worden sein konnte! Es sei unmöglich, ein
Gesicht mit einem einzigen Faustschlag derart zuzurichten! Zum Glück hatte mein Sohn elf Zeugen,
die seine Version der Geschichte (NOTWEHR) bestätigten.
Na ja, das war juristisch nicht ganz korrekt, weil er ja selbst diese
»Notwehr-Situation« erst geschaffen hatte, als er sich vor das Haus begab! Aber so genau musste die
Polizei das ja nicht wissen. 😏 So kam mein Sohn mit einer Geldstrafe von 950 DM davon.
Übrigens erfuhr ich einmal rein zufällig, wie gewalttätig mein Sohn eigentlich
war: Da kommt sein arabischer Freund ganz aufgeregt zu mir und fragt mich, ob ich überhaupt weiß,
wie krass mein Sohn drauf ist?! – Hä? Woher soll ich das wissen? Mir gegenüber war er bisher immer
lammfromm. Er sei soeben mit meinem Sohn in der S-Bahn unterwegs gewesen. Und da spielten drei
Typen »Luftgitarre« (sie taten so, als hätten sie Gitarren). Das ging meinem Sohn auf den Geist. Er
warf diesen Typen einen »bösen Blick« zu, was sie aber nicht hinderte, weiterhin Löcher in die Luft
zu stochern. Dabei ist mein Sohn betreffs »Böse‑Blicke‑Werfen« bei mir in die Lehre gegangen und
kann das perfekt! 🤔 Als die S-Bahn am Bahnhof Neukölln einfuhr und sich die Türen öffneten, hat
mein Sohn mit einem einzigen Schlag alle drei »Musiker« auf die Bretter geschickt. Den Ersten traf
seine linke Faust, den Zweiten sein linker Ellbogen, und den Dritten traf dieselbe Faust.
Hans, das ist krass! Alle drei mit einem einzigen Schlag! Das hat nur eine Sekunde
gedauert! Ich habe gar nicht so schnell kapiert, was da eigentlich passiert ist. Das ging so
schnell … – Hans, deinen Sohn möchte ich nicht zum Feind haben! Nun ja, SO kannte ich
meinen Sohn natürlich nicht. Ich denke, die meisten Eltern kennen ihre Kinder nicht wirklich.
Nur ein einziges Mal hat er sich wutschnaubend »vor mir aufgebaut«, weil ich
ihm vor seinen Freunden eine schallende Backpfeife gegeben hatte (ich hatte ihm etwas gesagt, und
er hatte sich dem mit einem dummen Spruch widersetzt!). Als er dann wie ein »Stier in der Arena«
vor mir stand, sagte ich ihm: Du willst dich mit deinem Vater anlegen? Okay, komm
ran, du Lappen! Ich reiße dir das Herz raus und stopfe es dir ins Maul! Willst du SO vor deinen
Freunden enden? Das brachte ihn zur Besinnung. Später hat er mich gefragt:
Vater, würdest du wirklich deinen eigenen Sohn umbringen? Ich habe geantwortet:
WER, WENN NICHT ICH, hätte sonst das Recht dazu?! ICH habe dir das Leben geschenkt,
darum darf ICH es dir auch nehmen, wenn du dich mit mir anlegst! Aber,
Vater, du hast mich vor meinen Freunden gedemütigt! Das untergräbt meine Autorität in der
Clique! Ich habe geantwortet: Wenn du MEINE AUTORITÄT vor deinen Freunden
untergräbst, dann bestrafe ich dich vor deinen Freunden! Es liegt allein bei dir, das zu
vermeiden! Ich musste mich nie wieder mit ihm über dieses Thema unterhalten. 😶
Das nur zum Verständnis dessen, dass mein Sohn gelegentlich etwas
unkonventionell agiert.
Mein Sohn verließ also umgehend und unerlaubt seine Kaserne, setzte sich in einen russischen Zug
und brachte ihn hier in Berlin zum Halten, obwohl der eigentlich nonstop Deutschland durchquert.
Dann ist er direkt zum LKA gegangen und hat meine Freilassung gefordert! Man sagte ihm,
dass ich schon entlassen sei. Dummerweise lag gegen meinen Sohn schon ein Haftbefehl wegen
»Fahnenflucht« vor! Man sagte ihm, dass er festgenommen sei und der Militärpolizei übergeben wird!
ER, DER MILITÄRPOLIZIST! Ich fand das witzig. Mein Sohn bat darum, seinen Kompanieführer anrufen
zu dürfen, was ihm genehmigt wurde. Bei seinem Kompanieführer hatte er wohl »einen Stein im Brett«,
weil er der »persönliche Adjutant« des Kompanie-Pfarrers war. So hatte er sich vor der
Grundausbildung herumgemogelt, denn Befehle befolgen ist absolut nicht sein Ding. Wenn ihm ein
Vorgesetzter was befahl, sagte er zu dem nach guter Neukölln-Manier: He, Alter,
rede mal nicht in diesem Ton mit mir! Du weißt wohl nicht, wer ich bin?! Komm mit raus vor das
Kasernentor, dann schlage ich dir den Schädel ein! Mein Sohn hat dann mit seinem
Kompanie-Chef geredet und der hat ihm zugesagt, wenn er noch am selben Tag zurück kommt, passiert
ihm nicht viel, nur Arrest über Ostern. Und so kam es dann auch. Na ja, als Neuköllner und als
mein Sohn hatte er weitaus Schlimmeres erlebt als ein paar Tage Stubenarrest. 😈 Und ICH hatte
das Tausendfache dessen erlebt, was mein Sohn erlebte. Da werfen mich doch ein paar Gramm
Sprengstoff nicht aus der Bahn!
Im späteren Strafverfahren stellte der Richter das Verfahren wegen des Sprengstoffes und der
Sprengzünder ein. Wegen der bei mir gefundenen MG-Patrone bekam ich 2 Monate auf Bewährung,
dabei hätte ich die straffrei besitzen dürfen, denn sie lag mehr als 5 Jahre bei mir herum.
Viele Leute haben mich gefragt, was es mit dieser einen
Maschinenpistolen-Patrone auf sich hatte … Erst jetzt, 16 Jahre später, fällt es mir
wieder ein. Manche Erlebnisse verursachen bei mir eine Amnesie, die jahrzehntelang
anhalten kann – mindestens so lange, bis die Sache strafrechtlich verjährt ist! 😏
Zwei Stockwerke über mir wohnte ein junger Kroate, der mit Waffen handelte. Da
gingen ständig zwielichtige Leute ein und aus. Wenn sie rausgingen, trugen sie meist Tüten bei sich,
in denen sich Pistolen, Maschinenpistolen und auch Maschinengewehre befanden. Auch Handgranaten und
Sprengstoff hatte dieser Mensch im Angebot. Den Sprengstoff (ebenfalls NITROPENTA) lagerte er in
seinem Keller, direkt unter meiner Wohnung!!! 😵 Viereinhalb Kilogramm! Genug, um das ganze Kiez in
Schutt und Asche zu legen! Wie gut, dass ich ihm damals nicht glaubte, als er es mir erzählte. Ich
wäre keine Sekunde länger in der Nähe unseres Wohnhauses geblieben!
Manchmal kam er zu mir herunter und bat mich, das eine oder andere seiner
Schmuckstücke zu reparieren … Hansi, du bist doch Schlosser und Heimwerker,
kannst du mir das reparieren? Klar konnte ich. Sogar kostenlos. Man hilft eben seinen Nachbarn.
😇
Einmal hatte ich eine seiner Pistolen mit Ladehemmung gerade fein säuberlich
in ihre Einzelteile zerlegt auf meinem Wohnzimmertisch liegen, als es an meiner Wohnungstür
klingelte. Es war ein uniformierter Polizist!!! Ich dachte, mich trifft der Schlag. Was sollte ich
tun? Er hatte mich sicher gehört, als ich zur Wohnungstür kam und durch den Türspion schaute …
Todesmutig und total zittrig öffnete ich. Er befragte mich wegen meiner Nachbarin von Gegenüber,
weil die gegen jemanden eine Anzeige erstattet hatte und er mit ihr darüber reden wollte. Ich gab
ihm die gewünschte Auskunft, schlug meine Tür zu und reparierte in Rekordzeit diese scheiß Pistole.
Ein anderes Mal kam Tommy zu mir und baute ein russisches Maschinengewehr in
meinem Wohnzimmer auf! Du kannst es dir im nachfolgenden Video anschauen. Es
wurde nach Tommys Verhaftung in sämtlichen Medien gezeigt (im Video ab Minute 3:01).
Es hatte obenauf ein rundes, doppelstöckiges Magazin mit unzähligen Patronen. Ich
sagte ihm: Tommy, bist du total irre? Bringe das Ding sofort aus meiner Wohnung!
Ich kann das nicht reparieren. Sowas habe ich noch nie gesehen. Tommy blieb ganz cool und
sagte, dass das Ding gar nicht kaputt sei, er wolle mir bloß mal seine neueste Errungenschaft
zeigen. Damit ich diesen Tag niemals vergesse, ließ ich mir eine dieser Patronen geben, nämlich
die, die man dann bei mir fand und die ich im Nachhinein mit einer zweimonatigen
Bewährungsstrafe bezahlte.
Mann, dieser Typ war hart wie Kruppstahl und abgebrüht wie ein Suppenhuhn!
Zwei ganze Jahre lang hatte er Schießübungen aus seinem Fenster im 2. Stock gemacht (er müsse
die Waffen »einschießen«, sagte er). Keine Sau hat es interessiert, dass die Berliner Stadtreinigung
zweimal wöchentlich alle Mülltonnen austauschen musste, weil sie zerschossen waren! Morgens gingen
die Leute auf dem Arbeitsweg gebückt in Deckung, wenn Tommy aus seinem Küchenfenster auf Bäume
schoss … Ich habe bis heute nicht kapiert, wie das so lange gutgehen konnte.
Wie heißt es so schön: Der Krug geht so lange zum Brunnen,
bis er bricht. Oder abgewandelt: Der Tommy verkauft so lange Waffen, bis
ihn das SEK holt. Und das rückte eines Abends auch an. Aber nicht lumpige sieben
Mann (wie dann im September 2001 bei mir), sondern stolze 50 Leute (ich habe sie gezählt),
mit Maschinenpistolen und in voller Kampfausrüstung! Das war dann eine sehr lange Nacht für die
gesamte Nachbarschaft.
Ich habe diese Aktion gefilmt und nun, 22 Jahre
später, digitalisiert:
⏱️ 5:00 Min.
💻 640×360: 14,8 MB
📱 320×180: 14,5 MB
Video: Waffenschieber-Bande wird verhaftet
Für Tommy wurden die folgenden 7 Jahre in seiner Zelle sehr lang
(8 Jahre hatte er bekommen, eines schenkte man ihm wegen guter Führung – der Tommy war aber
auch ein ganz Lieber!).
Ich wurde auch sehr oft gefragt, was ich mit dem
Sprengstoff vorhatte.
Gar nichts, denn er gehörte mir ja gar nicht, lang nur in meiner Wohnung
herum. Außerdem: Die meisten Fragen kann man sich selbst beantworten, wenn man seinen Grips
einschaltet! Mit einem Hammer HÄMMERT man. Mit einem Bohrer BOHRT man. Mit einem Schießeisen
SCHIEßT man. Mit Sprengstoff SPRENGT man also. Man könnte damit zum Beispiel falsche Freunde
oder echte Feinde »auf den Weg bringen« (wenn man in keinem Abrissunternehmen
angestellt ist). Man könnte sich allerdings auch allein durch dessen Anwesenheit falsche Freunde
und echte Feinde vom Leib halten, denn es spricht sich rum im Kiez, wo ein Durchgeknallter wohnt!
😜
Immerhin hat allein dieser Sprengstoff-Fund dazu geführt, dass schlagartig
alle bisherigen »unangenehmen Besucher« ausblieben und niemals mehr jemand versucht hat, mich
abzuziehen oder mir sonstwie auf den Sack zu gehen.
Soweit ich weiß, genießt auch heute noch mein ehemaliger Nachbar Tommy diesen »Vorzug« aus seiner
Vergangenheit als Waffenhändler. Es hat also nicht nur Nachteile (Wohnungsdurchsuchung, Verhöre,
Haft, hoher Bekanntheitsgrad bei der Polizei), wenn man gelegentlich gewisse Grenzen überschreitet,
sondern manchmal auch Vorteile (man muss weniger diskutieren, wird besser verstanden, lebt
stressfreier, hat einen hohen Bekanntheitsgrad in der Unterwelt). 😎
Außer den sechs Polizisten und dem Staatsschützer befasste sich dann auch der Chef
der Abteilung »Jugo« beim LKA mit diesem Fall. Zu dem hatte ich bis dahin eigentlich
einen ganz guten Draht. Und plötzlich meint der, dass ich lüge und er dafür sorgen wird, dass ich
nie mehr aus dem Knast komme! Er würde bis zu seiner Pensionierung mein gesamtes Leben durchforsten,
bis er was findet, womit er mich am Arsch kriegt!
Nun ja, da hat er sein Leistungsvermögen wohl überschätzt, wenn er etwas versucht,
was bisher keine Polizei, keine Stasi, kein Staatsschutz, kein Kriminalpsychologe geschafft haben!
Diese Sache hat mich nur wenige Stunden meiner Freiheit gekostet. Der Mann ist inzwischen außer
Dienst – und ich bin es in diesem Sinne ebenfalls. Das Aufregendste in meinem jetzigen Leben ist
es, wenn ich meine Enkel sehe.
Bei der späteren Akteneinsicht erfuhr ich dann, dass sich mit dieser Sache FÜNF Oberstaatsanwälte
beschäftigt hatten. Und jeder von denen kam zu dem Schluss, dass meine Aussagen glaubwürdig,
plausibel und nicht zu widerlegen sind. Für meine Glaubwürdigkeit sprach auch, dass ich von Anfang
an und immer wieder genau dasselbe ausgesagt hatte. Es gab keinerlei Abweichungen in meinen
zahlreichen Aussagen. Weil ich ein verdammt schlechtes Gedächtnis habe, hätte ich mir eine ERFUNDENE
Geschichte gar nicht merken können. Wer lügt, braucht ein gutes Gedächtnis!
Und genau darauf beruht der Niedergang der meisten Kriminellen.
Wenn du bis hierhin durchgehalten hast, wird dich das Folgende
auch nicht dümmer machen.
Einmal erfuhr ich bei der Akteneinsicht in einer anderen Strafsache »ganz nebenbei«,
dass irgendeine sächsische Grenzkontrollstelle dem Berliner LKA mitgeteilt hatte, man
habe erfahren, dass ich mehrere Kilogramm Sprengstoff in meiner Wohnung hätte. Die hinteren Scheiben
und der Kofferraum meines Autos sowie meine Fenster und Wohnungstür seien schusssicher! Meine
Wohnung und der Hauseingang seien durch mehrere Kameras videoüberwacht. Von meiner
schusssicheren Weste wussten die offenbar nichts. Und ich wusste bis dahin gar nicht, dass man
sich durch derartige Sicherheitsvorkehrungen verdächtig macht.
Dass mir dies keine Wohnungsdurchsuchung einbrachte,
ist allein dem Umstand zu verdanken, dass ich zu dieser Zeit rund um die Uhr observiert wurde und
sich in meinem »Kundenkreis« auch verdeckte Ermittler befanden, die das besser wussten als
irgendein Denunziant an irgendeiner Grenzkontrollstelle. Ich wusste natürlich, welche meiner
»Kunden« Polizisten waren, weil sie erstens zu blöde waren, sich einen Joint zu drehen, zweitens
hielten ihre »Legenden« meinen Nachprüfungen nicht stand und drittens verriet mir mein Pitbull,
dass sie Polizisten waren. Offenbar konnte er sie am GERUCH erkennen. Oft genug hatte er ja
Gelegenheit, ihre Gerüche zu studieren. 😉
Wenn ich mit dem Auto unterwegs war, hatte ich ständig irgendwelche »Verfolger« am Hacken.
Fuhr ich in den nahegelegenen Baumarkt, waren die schon vor mir dort. Fuhr ich nachts mit Freunden
in die Videothek, um mir ein paar Filme zu leihen, kamen die sogar mit rein – und »begleiteten«
mich anschließend auch bis nach Hause. Sie observierten mich, wenn ich in der
KARSTADT-Damenwäsche-Abteilung etwas für meine Verlobte aussuchte. Besuchte ich mit meiner
Verlobten ihre Eltern, konnte ich sicher sein, dass mich auf der Rückfahrt eine rote Polizeikelle
stoppt und mein Auto durchsucht wird.
Besuchte ich meine Schwester nahe der holländischen Grenze und machte einen
Abstecher nach Holland (um Land und Leute kennenzulernen!), wurde ich auf der Rückfahrt schon
vom deutschen ZOLL erwartet und mein Auto durchsucht.
Ich ging jahrelang keinen Schritt ohne DIE, und ich fuhr auch keinen Kilometer ohne SIE! Das ist
zwar nervig, aber irgendwann gewöhnt man sich daran, stellt sich darauf ein und lernt sogar, damit
umzugehen.
Die haben es sogar fertiggebracht, einen »Bauwagen« auf der anderen Straßenseite
unweit meiner Wohnung aufzustellen und mich mit ständig wechselnden Beamten rund um die Uhr zu
observieren.
Das fiel mir jedoch sofort auf, weil erstens ein Bauwagen an dieser Stelle
niemals hätte stehen dürfen,schon gar nicht mit Stromanschluss! Zweitens wechselten mehrmals
täglich seine »Bewohner« zu festen Zeiten! Drittens kamen die nicht mal heraus, wenn ich auf der
Gassi-Runde mit meinem Pitbull dort vorbeikam, mit einem Stein gegen des Blech des Bauwagens schlug
und rief: Kommt raus. Unter eurem Wagen brennt es! Mir kam zwar öfter der
Gedanke, dort tatsächlich mal ein Feuerchen zu machen – aber, ich bin ja kein Krimineller!
Viertens: Wenn irgendwo ein Bauwagen steht, dann bekommt man auch mal Bauarbeiter zu sehen. Ich
bekam aber immer nur Leute zu Gesicht, die noch nie einen Hammer in der Hand gehabt haben konnten
– studierte Schreibtischleute.
Mein PITTY konnte aufgrund jahrelangen Trainings Polizisten am Geruch erkennen (selbst in Zivil
tragen die ihre Dienstwaffen bei sich, und Waffenöl hat wohl einen sehr speziellen Geruch!). ICH
lernte, sie an ihrem Verhalten zu erkennen (ähnlich der heute gängigen Virenschutzsoftware).
ZUSAMMEN waren mein PITTY und ICH einfach die Besten im Polizisten-Erkennen! 😉
Einmal wollte ich nachts einen Freund nach Hause bringen. Als ich meine Verfolger in einem
Zivilfahrzeug der Polizei bemerkte, versuchte ich, sie abschütteln und fuhr deswegen bei Rot über
mehrere Kreuzungen. Sie blieben dran. Als ich dann vor dem Wohnhaus meines Freundes hielt,
stellten sie ihr Fahrzeug quer vor meines, kamen mit gezogenen Waffen auf mein Auto zu und sagten
mir, dass ich meine Hände am Lenkrad lassen und keine hektischen Bewegungen machen soll … Sie
behielten uns im Auge, kamen aber nicht heran. Dann kam ein zweites, drittes und viertes Fahrzeug.
Nun umringten uns ACHT Polizisten in Zivil – alle mit gezogenen Waffen! Und nun durften wir auch aus
meinem Auto steigen. Als ich die Beamten fragte, womit ich dieses »Großaufgebot« verdient hätte,
meinten die: Wir wissen ja nicht, mit wem wir es zu tun haben, also sind wir lieber
etwas vorsichtiger! Ich denke aber, die wussten schon zu Beginn der »Verfolgungsjagd«, mit wem
sie es zu tun hatten, DARUM waren sie lieber etwas vorsichtiger. 😉
Ab einem bestimmten Zeitpunkt trauten sich »normale« Bullen nicht mehr an
mich heran, nicht mal mehr mit den Besatzungen mehrerer Streifenwagen. Also schickten sie das
SEK vor – unter dem fadenscheinigen Vorwand: Kampfhund in der
Wohnung!, dabei war der zu der Zeit mit meinem Sohn Gassi. Als der dann mit meinem Pitty
zurückkam, hielten sieben SEK-Beamte ihre Maschinenpistolen auf das süße Hundi! Voll
die Übertreiber! Die öffneten meine Wohnungstür mit einem Rammbock. Dabei erlitt nur der
Türbeschlag eine kleine Schramme, der Rest der Tür steckte das locker weg – nur der Tür-RAHMEN
nicht. Dann kriegte ich was auf die Fresse.
Hier Bilder davon.
Der Spuk wäre damit für mich vorbei gewesen, wenn ich die Sache nicht auf meine Homepage gesetzt
und die eingesetzten Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt angezeigt hätte.
Hier die Anzeige.
Kurze Zeit später rief die zuständige Staatsanwältin meinen Anwalt an und drohte
ihm, dass sie mich in Haft nehmen und anklagen wird, wenn ich das nicht sofort aus dem Internet
entferne. Hm, ich lasse mich weder von Staats-Rambos grundlos verhauen, noch von irgendeiner
Staatsanwältin mundtot machen! Das hatte vor ihr schon der Teufel versucht, und seine
hässliche Großmutter kann seit 300 Jahren nicht mehr sitzen, weil ich sie
trocken in den Arsch gefickt habe.
Hier eine »dienstlichen Äußerung« eines der am Einsatz beteiligten Polizisten.
Auf den Tag genau 5 Monate nach dem SEK-Einsatz
klingelten dann eines unschönen Vormittags zwei uninformierte Polizeibeamte an meiner Tür und
verkündeten mir, dass gegen mich ein Haftbefehl vorliegt. Ich sagte denen, dass da gewiss ein
IRRTUM vorliegt und sie sicher zu meinem Sohn wollen, der eine Treppe höher wohnt (der hatte seine
oben erwähnte Geldstrafe noch nicht bezahlt). Aber nein, der Haftbefahl lautet auf HANS-JÜRGEN
Herrmann, also mich. Als ich sie bat, mir den zu zeigen, sagten sie mir, dass sie den noch nicht
in Papierform hätten. Es sei soeben über Funk die Melduing gekommen, dass ein Haftbefahl gegen mich
vorliegt, und sie seien gebeten worden, zu prüfen, ob ich noch bei der angegebenen Anschrift wohne.
Und wenn sie schonmal hier seien und mich angetroffen hätten, könne ich auch gleich mitkommen.
Ich ging fest davon aus, dass ich anderentags wieder zu Hause sein werde … Darum lief die Sache
ruhig ab (und nicht, weil die Polizisten Reizgas-Spray in der Hand und die Pistolen griffbereit
hatten). FÜNF JAHRE SPÄTER war ich dann erst wieder in Freiheit! Hätte ich das
auch nur geahnt, dann hätten die Polizisten ihre Waffen gegen mich einsetzen müssen, denn
freiwillig wäre ich dann keinen Schritt mitgegangen. Das digitalisierte Video meiner
Verhaftung:
⏱️ 1:59 Min.
💻 640×360: 17,5 MB
📱 320×180: 11,8 MB
Video: Meine Verhaftung am 7.1.2002
Wenige Monate später fand ich mich dann im
Hochsicherheitssaal 501 des Kriminalgerichts Berlin-Moabit: Ich musste die Verhandlung in
einem »Tigerkäfig« zubringen – vor der Nase schusssicheres Glas, vor den Fenstern ebenfalls, von
der Decke bis zum Boden. Und man hatte mir den härtesten Strafrichter vor die Nase gesetzt, den
Berlin zu der Zeit hatte: Ulrich Welke.
Ein Zeitungsbericht über ihn.
Dieser Schreihals brüllte volle sechs Stunden gnadenlos auf mich ein, bis er dann mal jemand
anderen zu Wort kommen ließ, und das war dann die Staatsanwältin, die ihr Maul nicht weniger weit
aufriss und 6 Jahre Haft für mich forderte!
Mein dämlicher Anwalt traute sich die ganze Zeit nicht, sein Maul
aufzumachen (weil er diesen Richter fürchtete und Angst hatte, »nie wieder ein Bein auf die Erde zu
kriegen«, wenn er sich mit diesem Menschen anlegt). Leider herrschte Anwaltszwang, weil ich eines
Verbrechens angeklagt war (also einer Tat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
bedroht ist). So war ich am Ende doppelt bestraft: Einmal mit diesem gnadenlosen Richter und dann
noch mit einem Hasenfuß als Anwalt!
Wenigstens bekam ich dann statt der geforderten sechs »nur« fünf Jahre,
damit ich noch eine Zukunft habe, wie sich Richter Welke ausdrückte.
Gegen Ende meiner Haftzeit, die ich die ersten zwei Jahre in »Deutschlands härtestem Knast«
Berlin-Tegel absaß und die letzten drei Jahre im offenen Vollzug Berlin-Plötzensee, ließ das
Landgericht ein »kriminalprognostisches Gutachten« über meine »Gefährlichkeit« anfertigen.
Die erste Seite davon.
Der Gutachter war genauso ein Versager wie der Richter, denn der schrieb auf 47 DIN-A-4-Seiten
nur Scheiße über mich!
Diese 47 Seiten siehst du hier extrem verkleinert und unleserlich.
Dass ich als Pubertierender fünf Jahre lang einen Stiefvater hatte, der in der französischen
Fremdenlegion mit dem Töten wildfremder Leute sein Geld verdiente, wurde auch nicht gerade als
»Milderungsgrund« angesehen … Wenn es nach diesem nichtsnutzigen Gutachter gegangen wäre,
dann würde ich bis ans Ende meiner Tage (auf Vorrat) im Knast schmoren, aber es ging nicht nach dem.
Ich hatte nur fünf Jahre bekommen und musste danach entlassen werden.
Ein Bild davon.
Seit dem führe ich ein solides Leben, fernab aller Unterwelten und Polizeigewalten. Diesbezüglich
begnüge ich mich nun mit einem Platz auf der Zuschauerbank. 👴
PS: Ich habe zwar keine Freunde, aber auch keine Feinde. Und das ist auch gut so …
Ach ja: 1992 nannte ich dieses 7.65er Schmuckstück mein Eigen. Das war lange vor meiner »kriminellen
Karriere«! Ich habe mich aber auch bald wieder von ihr getrennt.
Das Ding wog einen Kilo und war 20 cm lang. Das beult einem doch ganz schön
die Hosentaschen aus! 🤠 Außerdem: Wenn man krumme Geschäfte macht und dann noch eine
Waffe besitzt, hat man sehr schlechte Karten vor Gericht, weil davon ausgegangen wird, dass man
seine Geschäfte mit »Waffengewalt« verteidigt! Und das hatte ich nun wirklich nicht nötig, weil ich
ja meinen Pitbull hatte, meine kugelsichere Wohnungstür, meinen kugelsicheren Benz, meine
kugelsicheren Fenster, meine kugelsichere Weste, meine Überwachungskameras, meine Beziehungen zur
Unterwelt und zur Polizei. Dieses Foto war übrigens lange im Besitz der Polizei! Es ist dort
wohl in der Menge tausender Fotos einfach untergegangen – wie auch einige Videos meiner
Überwachungskameras … und so bekam ich es 2½ Jahre später wieder und fand es nun, als ich
alte Fotos digitalisierte. Tja, auch ich hatte es übersehen, sogar 21 Jahre lang!
👴
Hinweis an staatliche Ermittler: Die hier geschilderten Sachverhalte sind bereits
verjährt – anderenfalls sind sie frei erfunden!
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