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Strafrecht 5/17

Hausdurchsuchung – Ein praktisches Beispiel

Vorab zur INFO:

Eine Wohnungs-DURCHSUCHUNG ist mit einem Wohnungs-EINBRUCH vergleichbar.
Mit dem Unterschied, dass sich EINBRECHER weniger für das Privatleben ihres Opfers interessieren als das POLIZISTEN tun!
Die eingesetzten Beamten erhalten Einblicke in das Intimste des Wohnungs­inhabers (und seiner Mitbewohner) und gehen (wie Einbrecher) meist auch ziemlich ruppig mit dessen Eigentum um:
Anhand der selbstgedrehten Zigaretten kennen sie seine Vorlieben beim Rauchen.
Anhand der selbstgedrehten Sexfilmchen kennen sie seine Vorlieben beim Sex.
Anhand der Lebensmittelvorräte kennen sie seine Vorlieben beim Essen.
Und so weiter.

Untersuchungen belegen, dass EINBRUCHS-Opfer regelmäßig traumatisiert sind. DURCHSUCHUNGS-Opfer sind es auch. Aber DAS hat bisher noch niemand untersucht, oder es wurde nicht veröffentlicht.

Es macht auch einen gewaltigen Unterschied, WIE es zur Durchsuchung kommt:

  • Manchmal klingeln ein paar Leute in Zivil an der Wohnungstür und bitten um Einlass zwecks Durchsuchung.
    • Meist zeigen die dann auch einen Richterlichen Durchsuchungs­beschluss vor. Der Adrenalin-Pegel hält sich beim Wohnungs­inhaber in Grenzen, denn es gibt Schlimmeres, nämlich …
  • Es kommt vor, dass mehrere Mannschaftswagen vorfahren und sich eine Einsatz-Hundertschaft der Polizei vor dem Haus aufbaut, mit Maschinen­pistolen in den Händen.
    • Die müssen dann gar nicht klingeln oder irgendein Papier vorweisen, weil die Waffen ausreichen, den Wohnungs­inhaber einzuschüchtern. Das ist Adrenalin pur! Aber, es gibt Schlimmeres …
  • Selten, aber dafür umso stärker in Erinnerung bleibt es dem Wohnungs­inhaber, wenn das S‌E‌K mit dem Rammbock an die Tür klopft.
    • Die Frage nach einem Durchsuchungs­beschuss und ob man den Eintritt gestattet, stellt sich dann erst gar nicht, weil man in Sekunden­schnelle gefesselt am Boden liegt und zu Gott betet, dass das nur ein schlechter Traum ist! Ehe einem klar wird, dass das kein Traum ist, hat sich das S‌E‌K schon wieder in Luft aufgelöst und wird durch Beamte des L‌K‌A ersetzt, die sich dann ebenfalls in Rambo-Manier aufführen und meinen, sich nicht mal ausweisen zu müssen, weil ihre Dienstwaffen »Ausweis genug sind!« Nach einem solchen S‌E‌K-Einsatz darf der Wohnungs­inhaber nicht erwarten, dass man mit ihm und der Wohnungs­einrichtung besonders zimperlich umgeht. In diesem Fall wird der Körper des Wohnungs­inhabers mit Adrenalin geflutet! Nicht nur wegen der Plötzlichkeit dieses Ereignisses, sondern auch, weil das meist körperliche Verletzungen bei ihm zur Folge hat, denn die S‌E‌K-Beamten sehen solche Einsätze wahrscheinlich als einzige Möglichkeit, das Trainierte in der Praxis anzuwenden, ohne Rücksicht auf Trainings­kollegen nehmen zu müssen. Außerdem sind sie maskiert und handeln derart schnell, dass eine spätere Identifikation betreffs der Körper­verletzung ausgeschlossen ist!

Ich habe ALLE möglichen Varianten erlebt.

Und denjenigen, die sagen, »Selber Schuld!«, möchte ich zu bedenken geben, dass man auch als gesetzestreuer, unschuldiger Bürger ganz schnell in den Hochgenuss einer Durchsuchung kommen kann, allein aufgrund einer falschen Anschuldigung, eines falschen Verdachts, eines Irrtums … Es sind schon völlig Unschuldige vom S‌E‌K überfallen und/oder erschossen worden, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren oder man sich in der Wohnung oder Person des Verdächtigen geirrt hatte.
Womit ich nicht gesagt haben will, dass ich UNSCHULDIG an der hier geschilderten Durchsuchung war.

Ich zeige und schreibe das hier, um damit meine nicht ganz so gesetzestreuen Mitmenschen wieder auf den Weg der Tugend zu bringen, bevor sie ein ähnliches oder schlimmeres Schicksal ereilt. 😉


Stehst du mit Polizei und Justiz auf Kriegsfuß, könnte es sein, dass deine Wohnung mal so aussieht wie auf diesen Bildern – oder schlimmer!

Wohnung nach der Durchsuchung Das ist das Zimmer meines Sohnes nach einer Wohnungs-Durchsuchung.
Klickst du die Bilder an, siehst du sie in einem neuen Fenster größer.

Die Polizei suchte eigentlich Haschisch, fand aber Sprengstoff und Spreng­zünder.
Das nennt sich im Polizeijargon Zufallsfund, menschlich nennt man das Pech.

Klickst du das nachfolgende Bild an, siehst du den Untersuchungsbericht des L‌K‌A in voller Länge.
L‌K‌A PTU Bericht Die Polizei war dann stundenlang damit beschäftigt, kistenweise Fotos, Videos und andere Dinge rauszuschleppen, die »ausgewertet« werden sollten.

Erst 19 Jahre später habe ich das Video dieser Wohnungsdurchsuchung, das meine Überwachungskamera machte, zufällig beim Digitalisieren alter VHS-Videos gefunden.
Das digitalisierte VHS-Video vom 05.03.1997:

Video: Wohungsdurchsuchung 05.03.1997

Von einer Durchsuchung am 20.01.2000 gibt es ebenfalls ein Video:

Video: Wohungsdurchsuchung 20.01.2000

Auch meinen Laptop, auf dem ich akkurat sämtliche Einnahmen und Ausgaben der vergangenen Jahre gespeichert hatte, beschlagnahmten sie.
Zu meiner großen Freude meinten die Informatiker des L‌K‌A, dass die Auswertung des Laptops mehrere Monate dauern könnte, also verzichtete die Staatsanwältin darauf, weil anderenfalls »Strafklageverbrauch« drohte.
Strafklageverbrauch ist für einen Beschuldigten eine feine Sache, darum erkläre ich das unten mal etwas ausführlicher …

In meinem Fall hatte man nach Drogen gesucht und nur 3 g Marihuana gefunden. Allerdings auch eine MG-Patrone sowie Sprengstoff und Sprengzünder!
So ganz nebenbei beschlagnahmte man auch noch einen Funkscanner, mit dem ich die Frequenzen der Polizei abhörte (auch Feuerwehr, Flugüberwachung, Wetterdienste, Sicherheitsdienste, Betriebsfunk und sogar Radio- und Fernsehsender konnte ich damit hören). Etwas Diebesgut, das zum Weiterverkauf bestimmt war, hatte sich auch noch angefunden. Zudem handelte ich »gewerblich« (ohne Gewerbeerlaubnis) mit »Waren des täglichen Bedarfs« (dazu unten mehr).

So hatte ich einige Delikte am Hacken, die mir gut und gerne 15 Jahre Knast einbringen konnten: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoß gegen das Waffengesetz, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Verstoß gegen das Fernmeldegesetz, hinzu kamen Hehlerei und Verstoß gegen die Gewerbeordnung.
Angesichts der Fülle der Delikte und der zu erwartenden Strafen könnte ein Normalsterblicher verzweifeln. ICH bin aber Schlimmeres gewöhnt und inzwischen »Experte für Problemlösungen«. 😎

  • Zuerst widmete ich mich dem geringsten Übel, also dem Verstoß gegen das Fernmeldegesetz. Ich erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass ich sehr wohl berechtigt bin, den Polizeifunk und andere Funkkanäle »abzuhören«, solange ich dazu einen freiverkäuflichen Scanner benutze und das Gehörte nicht an unbefugte Dritte weitergebe. Dem konnte man kaum widersprechen und so wurde das betreffende Ermittlungsverfahren recht schnell eingestellt – und ich bekam sogar meinen Funkscanner zurück.
  • Zeitgleich wandte ich mich der unerlaubten Gewerbeausübung zu und schlug vor, angesichts der Höhe der zu erwartenden Strafen wegen der Verstöße gegen das Drogen-, Waffen- und Sprengstoffgesetz dieses Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Auch hier folgte die Staatsanwaltschaft meinem Ansinnen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 450 DM ein.
  • Nun ging es um die Hehlerei. Auch hier argumentierte ich, dass angesichts der Höhe der zu erwartenden Strafen wegen der Verstöße gegen das Drogen-, Waffen- und Sprengstoffgesetz dieses Delikt als geringfügig angesehen und eingestellt werden kann, zumal schon die Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Fernmeldegesetz sowie wegen der unerlaubten Gewerbeausübung eingestellt worden waren. So wurde dann auch dieses Ermittlungsverfahren eingestellt.

Als vorteilhaft erwies sich hierbei, dass mit jedem einzelnen Delikt eine andere Fachabteilung des L‌K‌A befasst war und auch unterschiedliche Staatsanwaltschaften.

Einer Staatsanwaltschaft fällt es leichter, ein Ermittlungsverfahren einzustellen, wenn sie weiß, dass vor ihr schon andere Staatsanwaltschaften die Ermittlungsverfahren eingestellt haben. 😉

Und nun komme ich zum Strafklageverbrauch:

  • Sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen, gehen die Ermittlungsakten zur Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet, ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl erlässt oder Anklage erhebt.
    Da mein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ein Verbrechen ist, das mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, kam hier nur infrage, mich anzuklagen, und zwar vor der »Großen Strafkammer« des Landgerichts Berlin.
  • Weil alle Zeugen sowie ich als Beschuldigter zu allen Delikten angehört worden waren, das Untersuchungsergebnis der Kriminaltechniker des L‌K‌A vorlag und diesbezüglich keine Fragen offen waren, musste die Staatsanwaltschaft Anklage gegen mich erheben, zumal auch die Ermittlungen betreffs des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz abgeschlossen waren.
    • Hätte sie abgewartet, bis mein Laptop ausgewertet ist, um eventuell noch weitere »Beweise« gegen mich in der Hand zu haben, dann hätte sie riskiert, dass auf meinem Laptop keine belastenden oder auswertbaren Beweise vorhanden sind, in der Zwischenzeit aber die anderen Delikte angeklagt und abgeurteilt werden. Somit hätte sie die Delikte, bei denen sie noch auf weitere Beweise wartet, obwohl schon genügend vorhanden sind, nicht nochmals anklagen können!
  • Um es also in kurzen Worten zusammenzufassen: Wird wegen eines Deliktes ermittelt und sind genügend Beweise oder Anhaltspunkte vorhanden, die eine Anklage rechtfertigen, dann muss dieses Delikt angeklagt werden!
    Führt das zu einer (milden) Verurteilung des Angeklagten, kann die Staatsanwaltschaft dieses Delikt nicht nochmals anklagen, auch wenn weitergehende Ermittlungen weitere Beweise zutage fördern.
    • Beispiel: Ein Mann gibt im Wald mehrere Schüsse ab und erklärt bei seiner Festnahme, er habe auf ein REH gezielt, es aber nicht getroffen. Er wird daraufhin wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Jagdwilderei zu einer Geldstrafe verurteilt. Als das Urteil rechtskräftig ist, wird im Wald ein TOTER gefunden, den der Verurteilte erschossen hatte. Der Täter kann wegen dieses Tötungsdeliktes nicht mehr strafrechtlich belangt werden!
  • In meinem Fall führte der drohende Strafklageverbrauch also dazu, dass die Staatsanwaltschaft auf die Auswertung der Festplatte meines Laptops verzichtete – mit der Folge, dass ich diesen Laptop zurückbekam. Ohne dass ein Polizist auch nur einen Blick auf dessen Festplatte und meine »Finanzbuchhaltung« geworfen hatte! 😉

Da meine Argumente bezüglich des Verstoßes gegen das Sprengstoff­gesetz von fünf Oberstaatsanwälten überprüft wurden und nicht widerlegt werden konnten, führte das zur Einstellung dieses Anklagepunktes (der mir anderenfalls locker 10 Jahre Knast hätte einbringen können). Wegen der MG-Patrone bekam ich 2 Monate auf Bewährung. Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungs­mittel­gesetz 20 Monate, ebenfalls auf Bewährung.
Ich habe also wegen all dieser Delikte nicht einen einzigen Tag im Knast gesessen, lediglich eine Nacht auf einer Holzpritsche der Polizei schlafen müssen


Nun zurück zu der Hausdurchsuchung, die mich viele Jahre meines Lebens hätte kosten können: 500 g Nitropenta, 5 Sprengzünder sowie eine Patrone eines russischen Maschinengewehrs sind keine Kleinigkeit.
Aber, wie heißt es so schön: Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Oder abgewandelt: Etwas Sprengstoff und eine Patrone machen noch keinen Weltkrieg.😉
Eine Polizeibeamtin hielt das Sprengstoffpäckchen hoch, rief BINGO! und fragte: Na, was haben wir denn hier?
Ich fragte zurück: Keine Ahnung. Wonach siehts denn aus?
Darauf SIE: Das sieht nach SPRENGSTOFF aus! Und das hier in meiner anderen Hand sind Sprengzünder!

Hm, ich bin weder Sprengstoffexperte noch Polizist, muss solches Zeug also nicht kennen. Dass es in meiner Wohnung gefunden wurde, sagt ja nichts darüber aus, wem das Zeug gehört …

ℹ️ Als Wohnungsinhaber bin ich zwar der BESITZER von allem, was sich in der Wohnung befindet, aber nicht unbedingt der EIGENTÜMER.
Gehe ich ins Restaurant oder Kino, dann »besitze« ich zwar meinen Sitzplatz im wahrsten Wortsinn, bin aber nicht dessen Eigentümer, wie ich auch als Fahrer eines Autos nicht automatisch dessen Halter oder Eigentümer bin.
Wenn man im Rahmen der »Nachbarschaftshilfe« 200 Kunden täglich in der Wohnung hat, dann ist es denkbar und nicht völlig ausgeschlossen, dass einem einer dieser Leute etwas unterjubelt, von dem man gar keine Ahnung hat, dass man es nun »besitzt«. Und in diesem Fall schützt UNWISSENHEIT tatsächlich vor Strafe! 😉

Meine Nachbarn waren es eigentlich gewöhnt, dass ich hin und wieder mal Polizeibesuch bekam. Die Blaulichter waren ja kaum zu übersehen. Aber diesmal war die Straße komplett zu, ein Meer von Blaulichtern erhellte die Wohngegend bis in den letzten Winkel.
Die gesamte Nachbarschaft hatte sich vor dem Haus versammelt. Und da musste ich nun durch! Das war aber weniger schlimm, denn viele meiner Nachbarn waren auf die eine oder andere Art auch meine »Kunden«. 😉

  • Den einen half ich mit Schnaps aus, wenn alle Kioske und Kneipen geschlossen waren, den anderen kurierte ich ihre seelischen oder körperlichen Wehwehchen. Einigen half ich mit einem »Rauchstein« (Haschisch), ein paar wenigen mit einem »Tütchen« (Marihuana), wenn sie an Einschlafstörungen litten. Bei mir bekam man rund um die Uhr Kondome, Schmerz- oder Schlaftabletten, Kaffee, Waschmittel, Zigaretten, Schokolade, Müsliriegel, Getränke aller Art, sogar Fahrräder und Autoradios hatte ich zuweilen im Angebot. Ich verhökerte bedruckte T-Shirts, Base-Caps und Sonnenbrillen in Massen …
    Mein »Spätkauf« in meiner Wohnung war rund um die Uhr geöffnet – und bald hatte ich mehr Kunden als der türkische Imbiss um die Ecke.
    Anfangs hatten meine Getränkelieferanten Schwierigkeiten, mich zu finden, weil sie nach einem Imbiss oder einer Kneipe suchten. Und es kommt auch nicht alle Tage vor, dass ein Privatmensch seine Getränke auf Europaletten geliefert bekommt. Aber meine Nachbarn gewöhnten sich genauso schnell daran, wie die Fahrer der Getränkefahrzeuge.
    Als mir mein »Spätkauf« einen Strafbefehl wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei einbrachte und zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei (viele meiner »Waren des täglichen Bedarfs« wie Schnaps, Zigaretten, Waschmittel, Kaffee usw. stammten zum Teil aus Kneipeneinbrüchen, Automatenaufbrüchen und Raubzügen in Supermärkten), reduzierte ich meine Geschäftstätigkeit auf ein Minimum.

Ich wurde zum Polizeiabschnitt 54 abtransportiert. Meinem Pitbull wurde die Ehre zuteil, mit Blaulicht ins Tierheim gebracht zu werden (wie mir später die Nachbarn berichteten). Der Sprengmittelräumdienst rückte mit einem gepanzerten Fahrzeug an.
Vier sehr unangenehme Herren der Kripo versuchten, mir den Rest der Nacht zu versauen!

Wenn man bedenkt, dass ich schon Schwierigkeiten habe, einem Redner zuzuhören, dann wird man nachvollziehen können, dass es meine hirnorganischen Fähigkeiten bei weitem überstieg, gleich vier aufgeregten Herrschaften zuzuhören oder gar zu verstehen, was sie mir sagen oder mich fragen wollten!
Also richtete ich das Wort an den direkt vor mir sitzenden Beamten (die anderen drei liefen wie aufgeregte Hühner ständig hin und her!): Guter Mann, ich habe wahnsinnige Kopfschmerzen von diesem Durcheinandergerede und bin deshalb nicht vernehmungsfähig! Entweder ich antworte nur auf Ihre Fragen, oder ich sage gar nichts mehr!
Das wurde akzeptiert, weil man wohl befürchtete, sonst gar nichts aus mir rauszukriegen.

Zur Bedingung machte ich weiterhin, dass ich nur auf Fragen antworte, also nicht nach dem Motto »So, nun erzählen Sie mal …« mich um Kopf und Kragen rede, sondern aus den Fragen erkenne, welchen Kenntnisstand die Polizei hat! Kann ich unbedingt zur Nachahmung empfehlen!!! 😉
So erkannte ich recht schnell, dass die Wohnungsdurchsuchung eigentlich dem Auffinden von Betäubungsmitteln (Haschisch, Marihuana) dienen sollte und der Sprengstoff-Fund reiner Zufall war.

Meine Verteidigungstaktik, die ich bis zum Schluss beibehielt, war folgende:
Ich war als Wohnungs­inhaber zwar der »Besitzer« aber noch lange nicht der »Eigentümer« des Sprengstoffes und der Sprengzünder, die ja im Bett meines erwachsenen Sohnes unter der Matratze gefunden wurden. Das musste ich weder wissen, noch war ich verpflichtet, sein Zimmer nach solchen verbotenen Gegenständen zu durchsuchen.
Mein Sohn diente zu der Zeit bei der Militärpolizei (2 Bilder aus dieser Zeit). Er konnte somit zwar der »Eigentümer«, nicht aber der »Besitzer« sein! Außerdem gingen zu dieser Zeit unzählige Leute in meiner Wohnung ein und aus, das war wie in einer Eckkneipe am Herrentag. Somit konnte JEDER den Sprengstoff und die Sprengzünder dorthin gelegt haben!
Ein weiteres, kaum zu widerlegendes Argument: Meine Wohnung wurde damals durch mehrere Videokameras überwacht (Hauseingang, Flur, Wohnzimmer) und ein Langzeitrekorder zeichnete im »Ernstfall« (also bei Polizei-Besuchen u.dgl.) das Bild der in der Flurwand versteckten Kamera auf. Wohnungstür und alle Fenster waren schusssicher. In jedem Raum der Wohnung hatte ich Rauchmelder. Außerdem hatte ich zwei Feuerlöscher in der Wohnung. Der Keller unter meiner Wohnung war ebenfalls videoüberwacht und alarmgesichert. Nicht zu vergessen meinen Pitbull, der ja als »Waffe« angesehen werden kann, was die Sicherheit seines Herrchens betrifft.
Jeder der fünf Sprengzünder hatte (nach Auskunft des L‌K‌A) eine Sprengkraft, um einen Menschen zu zerfetzen, die 500 g Nitropenta hätten ausgereicht, mein Wohnumfeld in eine Kraterlandschaft zu verwandeln!
Legt sich ein normaler Mensch, der zudem so übertrieben auf seine Sicherheit achtet wie ich, dann dieses Zeug in die Wohnung?!

Den Vernehmungsbeamten wollten meine Argumente nicht so recht einleuchten und sie gaben mir zu verstehen, dass sie sich verarscht fühlen. Sie seien die »gute Truppe«, aber morgen werden sich die Herren der »bösen Truppe« mit mir unterhalten!
Nach einer unendlich langen Nacht auf der Holzpritsche im Keller dieses Polizeireviers kamen am nächsten Morgen dann zwei wirklich sehr unangenehm wirkende Menschen. Bevor die aber auch nur den Versuch machten, mich in der Luft zu zerreißen, folgte ich dem Motto Angriff ist die beste Verteidigung! und verkündete, dass ich mit ihnen kein Wort reden würde, bevor ich einen Anwalt oder Untersuchungsrichter gesprochen hätte.
Einer der beiden meinte dann: Aber, Herr Herrmann, wozu denn Anwalt oder Untersuchungsrichter? Wir unterhalten uns einfach mit Ihnen, und wenn wir mit dem Ergebnis zufrieden sind, können Sie nach Hause gehen.
Das hörte sich eigentlich ganz gut an. Aber, darf man Leuten trauen, die von der »bösen Truppe« sind???
Ich fragte, was sie denn noch wissen wollen? Alles, was ich gestern bereits gesagt hatte, finden sie in der Akte. Wozu muss ich das wiederholen? Dahinter steckt natürlich eine Polizei-Taktik: Sie stellen andere Fragen oder formulieren ihre Fragen anders als ihre Kollegen und kommen so sehr schnell Ungereimtheiten, Widersprüchen oder Lügen auf die Spur.

  • Die Ärmsten konnten ja nicht wissen, dass ich ihre Arbeitsmethoden ziemlich gut kenne. Das Polizeihandbuch »Beweismittelrecht« für Fachhochschulabsolventen des gehobenen Polizeidienstes habe ich genauso aufmerksam studiert wie sämtliche Grundsatzurteile und Kommentare der deutschen Rechtsprechung zu Themen, die mich interessieren oder betreffen.
     Doch ich habe nicht nur die »graue Theorie« bis ins Kleinste studiert, sondern seit meiner frühesten Jugend auch die Arbeit der Polizei in der Praxis. Damals hatte ich mehr mit Polizisten als mit gleichaltrigen Kumpels zu tun. Später, als 17-Jähriger, lernte ich dann die Stasi von ihrer weniger schönen Seite kennen (die haben mir mit Erschießung gedroht, wenn ich nicht aussage, was sie hören wollen; damals gab es noch die Todesstrafe in der DDR, die jedoch an Jugendlichen nicht mehr vollstreckt wurde – eine »Erschießung auf der Flucht« könne aber vorkommen, drohten die mir!). Die Stasi hat mich dann bis zu meiner Ausreise 10 Jahre lang nicht mehr aus den Augen gelassen und 1980 sogar dem Ministerium des Innern empfohlen, mich aus der DDR-Staatsbürgerschaft zu entlassen, weil ich »eine Gefahr für die innere Sicherheit der DDR« sei … Und nun kommen Jahrzehnte später ein paar Schnarchnasen und wollen mir in den Kopf gucken und mich trocken in den Arsch ficken?! 🙃

    Ich habe Generationen von Psychiatern, Psychologen, Kriminalpsychologen, Kripobeamten, Stasi-Mitarbeitern und -spitzeln verschlissen und überdauert – das sollten diese Herrschaften nie vergessen, wenn sie sich an meinem Lebenswandel stören!

Nachdem ich meine Aussagen bis ins Detail genauso wiederholt hatte, wie ich sie wenige Stunden zuvor gemacht hatte, beendete man auch diese Vernehmung – mit dem Hinweis, man würde der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass meine Aussagen unglaubwürdig sind.
Dann brachte man mich in die GESA (Gefangenensammelstelle). Dort musste ich nicht lange warten, bis mich ein adrett gekleideter Herr aus der Zelle holte. Er sah ganz und gar nicht wie ein Polizist aus. Als ich ihn fragte, wer er sei, meinte er: Ich bin der STAATSSCHUTZ.
Hä, was habe ich mit dem Staatsschutz zu tun? Bin ich ein Terrorist?
Der Mensch klärte mich auf, dass dies eine Staatsschutz-Sache sei, weil mit einem ähnlichen Sprengstoff die Berliner Diskothek »La Belle« gesprengt wurde. Die bei mir gefundene Sprengstoff-Menge hätte ausgereicht, um das altehrwürdige L‌K‌A mit seinen meterdicken Mauern dem Erdboden gleich zu machen.
Hm, gut und schön. Aber ich weiß so viel über Sprengstoff wie eine Kuh vom Häuserbauen.
Ich fragte den Staatsschützer, was er denn noch hören will? Was ich zu sagen hatte, stünde doch in der Akte, und mehr als den sechs Polizisten könne ich ihm nicht sagen, auch wenn die Polizisten behaupten, ich würde lügen.
Er meinte, dass er sich seine eigene Meinung bilden will, darum sei es ihm unwichtig, was in der Akte steht. Wichtig sei nur, was ich ihm erzähle.
Also wiederholte ich mich schon wieder …
Nach dieser Vernehmung wurde ich in die Zelle gebracht, und wenig später durfte ich nach Hause gehen. 😇

Sechs Polizisten hatten mir nicht geglaubt, aber dieser eine Staatsschützer?
Hm … Kein Vergleich mit der »Staatsmacht« der ehemaligen DDR. Dort spielte man mit seiner Gesundheit und seinem Leben, wenn man sich nicht obrigkeitskonform verhielt. Polizei und Staatsschutz der Bundesrepublik sind dagegen die reinsten Babysitter! 👶

Ich nahm mir ein TAXI und fuhr nach Hause. Kaum steige ich aus, kommt mir mein Auto entgegen!
Mein Sohn hatte es voll hübscher Weiber!!! Er war wohl davon ausgegangen, dass ich so schnell nicht wieder in Freiheit sein werde. Und so »beerbte« er mich, obwohl er sehr genau weiß, dass ich nicht totzukriegen bin.
Kaum bin ich ein paar Stunden außer Haus, krallt er sich meinen Benz und reißt damit Weiber auf! Sein Golf war ihm wohl nicht gut genug dafür, obwohl ich den für 12.000 Mark bis zum Gehtnichtmehr aufgemotzt hatte …
Noch viel mehr verwundert hat mich die bloße Anwesenheit meines Sohnes. Wie kann er hier sein und mit meinem Auto spazieren fahren, wenn er doch bei Militär ist? Er ist DESERTIERT!

  • Die Polizei war zeitgleich wie bei mir auch bei ihm in der Kaserne in Nienburg eingeflogen und hatte dort ebenfalls eine Durchsuchung durchgeführt (sie war der Meinung, wir handeln »gemeinschaftlich« mit Betäubungsmitteln). Als mein Sohn erfuhr, dass ich wegen Sprengstoff-Besitzes festgenommen worden war, hat er sich in einen Transit-Zug gesetzt, der auf dem Weg nach Moskau war und in Berlin nicht anhalten würde. Er schaffte es, dass dieser Zug in Berlin stoppte!
    Dann ist er direkt zum L‌K‌A gegangen und hat meine Freilassung gefordert! Man sagte ihm, dass ich schon entlassen sei. Dummerweise lag gegen meinen Sohn schon ein Haftbefehl wegen »Fahnenflucht« vor! Man sagte ihm, dass er festgenommen und der Militärpolizei übergeben wird!
    Mein Sohn bat darum, seinen Kompanieführer anrufen zu dürfen, was ihm genehmigt wurde. Bei seinem Kompanieführer hatte er einen Stein im Brett, weil er der »persönliche Adjutant« des Kompanie-Pfarrers war. So hatte er sich vor der Grundausbildung herumgemogelt, denn Befehle befolgen ist absolut nicht sein Ding. Wenn ihm ein Vorgesetzter was befahl, sagte er zu dem nach guter Neukölln-Manier: He, Alter, rede mal nicht in diesem Ton mit mir! Du weißt wohl nicht, wer ich bin?! Komm mit raus vor das Kasernentor, dann schlage ich dir den Schädel ein!
    Mein Sohn hat dann mit seinem Kompanie-Chef geredet und der hat ihm zugesagt, wenn er noch am selben Tag zurück kommt, passiert ihm nicht viel, nur Arrest über Ostern. Und so kam es dann auch.
    Na ja, als Neuköllner und als mein Sohn hatte er weitaus Schlimmeres erlebt als ein paar Tage Stubenarrest. 😈 Und ICH hatte das Tausendfache dessen erlebt, was mein Sohn erlebte. Da werfen mich doch ein paar Gramm Sprengstoff nicht aus der Bahn!

Im späteren Strafverfahren stellte der Richter das Verfahren wegen des Sprengstoffes und der Sprengzünder ein.
Wegen der bei mir gefundenen MG-Patrone bekam ich 2 Monate auf Bewährung, dabei hätte ich die straffrei besitzen dürfen, denn sie lag mehr als 5 Jahre bei mir herum.

Viele Leute haben mich gefragt, was es mit dieser einen Maschinenpistolen-Patrone auf sich hatte …
Erst jetzt, 16 Jahre später, fällt es mir wieder ein. Manche Erlebnisse verursachen bei mir eine Amnesie, die jahrzehntelang anhalten kann – mindestens so lange, bis die Sache strafrechtlich verjährt ist! 😏

  • Zwei Stockwerke über mir wohnte ein junger Kroate, der mit Waffen handelte. Da gingen ständig zwielichtige Leute ein und aus. Wenn sie rausgingen, trugen sie meist Tüten bei sich, in denen sich Pistolen, Maschinenpistolen und auch Maschinengewehre befanden. Auch Handgranaten und Sprengstoff hatte dieser Mensch im Angebot. Den Sprengstoff (ebenfalls NITROPENTA) lagerte er in seinem Keller, direkt unter meiner Wohnung!!! 😵 Viereinhalb Kilogramm! Genug, um das ganze Kiez in Schutt und Asche zu legen! Wie gut, dass ich ihm damals nicht glaubte, als er es mir erzählte. Ich wäre keine Sekunde länger in der Nähe unseres Wohnhauses geblieben!
  • Manchmal kam er zu mir herunter und bat mich, das eine oder andere seiner Schmuckstücke zu reparieren … Hansi, du bist doch Schlosser und Heimwerker, kannst du mir das reparieren? Klar konnte ich. Sogar kostenlos. Man hilft eben seinen Nachbarn. 😇
  • Einmal hatte ich eine seiner Pistolen mit Ladehemmung gerade fein säuberlich in ihre Einzelteile zerlegt auf meinem Wohnzimmertisch liegen, als es an meiner Wohnungstür klingelte. Es war ein uniformierter Polizist!!! Ich dachte, mich trifft der Schlag. Was sollte ich tun? Er hatte mich sicher gehört, als ich zur Wohnungstür kam und durch den Türspion schaute … Todesmutig und total zittrig öffnete ich. Er befragte mich wegen meiner Nachbarin von Gegenüber, weil die gegen jemanden eine Anzeige erstattet hatte und er mit ihr darüber reden wollte. Ich gab ihm die gewünschte Auskunft, schlug meine Tür zu und reparierte in Rekordzeit diese scheiß Pistole.
  • Ein anderes Mal kam Tommy zu mir und baute ein russisches Maschinengewehr in meinem Wohnzimmer auf! Du kannst es dir im nachfolgenden Video anschauen. Es wurde nach Tommys Verhaftung in sämtlichen Medien gezeigt (im Video ab Minute 3:01).
     Es hatte obenauf ein rundes, doppelstöckiges Magazin mit unzähligen Patronen. Ich sagte ihm: Tommy, bist du total irre? Bringe das Ding sofort wieder aus meiner Wohnung! Ich kann das nicht reparieren. Sowas habe ich noch nie gesehen.
    Tommy blieb ganz cool und sagte, dass das Ding gar nicht kaputt sei, er wolle mir bloß mal seine neueste Errungenschaft zeigen.
    Damit ich diesen Tag niemals vergesse, ließ ich mir eine dieser Patronen geben, nämlich die, die man dann bei mir fand und die ich im Nachhinein mit einer 2-monatigen Bewährungsstrafe bezahlte.

    Mann, dieser Typ war hart wie Kruppstahl und abgebrüht wie ein Suppenhuhn!
    Zwei ganze Jahre lang hatte er Schießübungen aus seinem Fenster im 2. Stock gemacht (er müsse die Waffen »einschießen«, sagte er). Keine Sau hat es interessiert, dass die Berliner Stadtreinigung zweimal wöchentlich alle Mülltonnen austauschen musste, weil sie zerschossen waren! Morgens gingen die Leute auf dem Arbeitsweg gebückt in Deckung, wenn Tommy vor dem Haus auf Bäume schoss …
    Ich habe bis heute nicht kapiert, wie das so lange gutgehen konnte.

    Wie heißt es so schön: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.
    Oder abgewandelt: Der Tommy verkauft so lange Waffen, bis ihn das S‌E‌K abholt.
    Und das rückte eines Abends auch an. Aber nicht lumpige sieben Mann (wie dann im September 2001 bei mir), sondern stolze 50 Leute (ich habe sie gezählt), mit Maschinenpistolen und in voller Kampfausrüstung!
    Das war dann eine sehr lange Nacht für die gesamte Nachbarschaft.
    • Ich habe diese Aktion gefilmt und nun, 22 Jahre später digitalisiert:
      Video: Waffenschieber werden verhaftet, 03.09.1993

    Für Tommy wurden die folgenden 7 Jahre in seiner Zelle sehr lang (8 Jahre hatte er bekommen, eines schenkte man ihm wegen guter Führung – der Tommy war aber auch ein ganz Lieber!).

Ich wurde auch sehr oft gefragt, was ich mit dem Sprengstoff machen wollte.

  • Gar nichts wollte ich damit, denn er gehörte mir ja gar nicht, lang nur in meiner Wohnung rum. Außerdem: Die meisten Fragen kann man sich selbst beantworten, wenn man seinen Grips einschaltet!
    Mit einem Hammer hämmert man. Mit einem Bohrer bohrt man. Mit einem Schießeisen schießt man. Mit Sprengstoff sprengt man also.
    Man könnte damit zum Beispiel falsche Freunde oder echte Feinde auf den Weg bringen (wenn man in keinem Abrissunternehmen angestellt ist). Man könnte sich allerdings auch allein durch dessen Anwesenheit falsche Freunde und echte Feinde vom Leib halten, denn es spricht sich rum im Kiez, wo ein Durchgeknallter wohnt! 😜
    Immerhin hat allein dieser Sprengstoff-Fund dazu geführt, dass schlagartig alle bisherigen »unangenehmen Besucher« ausblieben und niemals mehr jemand versucht hat, mich abzuziehen oder mir sonstwie auf den Sack zu gehen.
    Soweit ich weiß, genießt auch heute noch mein ehemaliger Nachbar Tommy diesen »Vorzug« aus seiner Vergangenheit als Waffenhändler.
    Es hat also nicht nur Nachteile (Wohnungsdurchsuchung, Verhöre, Haft, hoher Bekanntheitsgrad bei der Polizei), wenn man gelegentlich gewisse Grenzen überschreitet, sondern manchmal auch Vorteile (man muss weniger diskutieren, wird besser verstanden, lebt stressfreier, hat einen hohen Bekanntheitsgrad in der Unterwelt). 😎

Außer den sechs Polizisten und dem Staatsschützer befasste sich dann auch der Chef der Abteilung »Jugo« beim L‌K‌A damit. Zu dem hatte ich bis dahin einen sehr guten Kontakt, und plötzlich meint der, als ich ihm meine »Geschichte« erzähle, dass ich lüge und er dafür sorgen wird, dass ich nie mehr aus dem Knast komme … Nun ja, da hat er seine Kompetenzen und seinen Einfluss wohl überschätzt. Diese Sache hat mich nur wenige Stunden meiner Freiheit gekostet.
Dieser Mann ist inzwischen außer Dienst – und ich bin es in diesem Sinne ebenfalls. Das Aufregendste in meinem jetzigen Leben ist es, wenn ich meine Enkel sehe.

Bei der späteren Akteneinsicht erfuhr ich dann, dass sich mit dieser Sache fünf Oberstaatsanwälte beschäftigt hatten.
Und jeder von denen kam zu dem Schluss, dass meine Aussagen glaubwürdig, plausibel und nicht zu widerlegen sind. Für meine Glaubwürdigkeit sprach auch, dass ich von Anfang an und immer wieder genau dasselbe ausgesagt hatte. Es gab keinerlei Abweichungen in meinen zahlreichen Aussagen. Weil ich ein verdammt schlechtes Gedächtnis habe, hätte ich mir eine erfundene Geschichte gar nicht merken können. Wer lügt, braucht ein gutes Gedächtnis! Und genau darauf beruht der Niedergang der meisten Kriminellen.


Wenn du bis hierhin durchgehalten hast, wird dich das Folgende auch nicht dümmer machen.

Einmal erfuhr ich anlässlich einer Akteneinsicht in einer anderen Strafsache »so ganz nebenbei«, dass irgendeine sächsische Grenzkontrollstelle dem Berliner L‌K‌A mitgeteilt hatte, man habe erfahren, dass ich mehrere Kilogramm Sprengstoff in meiner Wohnung hätte. Die hinteren Scheiben und der Kofferraum meines Autos sowie meine Fenster und Wohnungstür seien schusssicher! Meine Wohnung und der Hauseingang seien durch mehrere Kameras videoüberwacht. Von meiner schusssicheren Weste wussten die offenbar nichts. Und ich wusste bis dahin gar nicht, dass man sich durch derartige Sicherheitsvorkehrungen verdächtig macht.

  •  Dass mir dies keine Wohnungsdurchsuchung einbrachte, ist allein dem Umstand zu verdanken, dass ich zu dieser Zeit rund um die Uhr observiert wurde und sich in meinem »Kundenkreis« auch verdeckte Ermittler befanden, die das besser wussten als irgendein Denunziant an irgendeiner Grenzkontrollstelle.
    Ich wusste natürlich, welche meiner »Kunden« Polizisten waren, weil sie erstens zu blöde waren, sich einen Joint zu drehen, zweitens hielten ihre »Legenden« meinen Nachprüfungen nicht stand und drittens verriet mir mein Pitbull, dass sie Polizisten waren.

Wenn ich mit dem Auto unterwegs war, hatte ich ständig irgendwelche »Verfolger« am Hacken.
Fuhr ich in den nahegelegenen Baumarkt, waren die schon vor mir dort. Fuhr ich nachts mit Freunden in die Videothek, um mir ein paar Filme zu leihen, kamen die sogar mit rein – und begleiteten mich anschließend auch bis nach Hause.
Sie observierten mich, wenn ich in der KARSTADT-Wäscheabteilung etwas für meine Verlobte aussuchte.
Besuchte ich mit meiner Verlobten ihre Eltern, konnte ich sicher sein, dass mich auf der Rückfahrt eine rote Polizeikelle stoppt und mein Auto durchsucht wird.
Besuchte ich meine Schwester nahe der holländischen Grenze und machte einen Abstecher nach Holland (um Land und Leute kennenzulernen!), wurde ich auf der Rückfahrt schon vom deutschen ZOLL erwartet und mein Auto durchsucht.

Ich ging jahrelang keinen Schritt ohne DIE, und ich fuhr auch keinen Kilometer ohne sie!
Das ist zwar nervig, aber irgendwann gewöhnt man sich daran, stellt sich darauf ein und lernt sogar, damit umzugehen.

Die haben es sogar fertiggebracht, einen »Bauwagen« auf der anderen Straßenseite unweit meiner Wohnung aufzustellen und mich mit ständig wechselnden Beamten rund um die Uhr zu observieren.

  • Das fiel mir jedoch sofort auf, weil erstens ein Bauwagen an dieser Stelle niemals hätte stehen dürfen, schon gar nicht mit Stromanschluss!
    Zweitens wechselten mehrmals täglich seine »Bewohner« zu festen Zeiten!
    Drittens kamen die nicht mal heraus, wenn ich auf der Gassi-Runde mit meinem Pitbull dort vorbeikam, mit einem Stein gegen des Blech des Bauwagens schlug und rief: Kommt raus. Unter eurem Wagen brennt es! Mir kam zwar öfter der Gedanke, dort tatsächlich mal ein Feuerchen zu machen – aber, ich bin ja kein Krimineller!
    Viertens: Wenn irgendwo ein Bauwagen steht, dann bekommt man auch mal Bauarbeiter zu sehen. Ich bekam aber immer nur Leute zu Gesicht, die noch nie einen Hammer in der Hand gehabt haben konnten – studierte Schreibtischleute.

Mein PITTY konnte aufgrund jahrelangen Trainings Polizisten am Geruch erkennen (selbst in Zivil tragen die ihre Dienstwaffen bei sich, und Waffenöl hat einen sehr speziellen Geruch!). ICH lernte, sie an ihrem Verhalten zu erkennen (ähnlich der heute gängigen Virenschutzsoftware). ZUSAMMEN waren mein PITTY und ICH einfach die Besten im Polizisten-Erkennen! 😉

Einmal wollte ich nachts einen Freund nach Hause bringen. Als ich meine Verfolger in einem Zivilfahrzeug der Polizei bemerkte, versuchte ich, sie abschütteln und fuhr deswegen bei Rot über mehrere Kreuzungen. Sie blieben dran.
Als ich dann vor dem Wohnhaus meines Freundes hielt, stellten sie ihr Fahrzeug quer vor meines, kamen mit gezogenen Waffen auf mein Auto zu und sagten mir, dass ich meine Hände am Lenkrad lassen und keine hektischen Bewegungen machen soll … Sie behielten uns im Auge, kamen aber nicht heran. Dann kam ein zweites, drittes und viertes Fahrzeug.
Nun umringten uns acht Polizisten in Zivil – alle mit gezogenen Waffen! Und nun durften wir auch aus meinem Auto steigen. Als ich die Beamten fragte, womit ich dieses »Großaufgebot« verdient hätte, meinten die: Wir wissen ja nicht, mit wem wir es zu tun haben, also sind wir lieber etwas vorsichtiger! Ich denke aber, die wussten schon zu Beginn der »Verfolgungsjagd«, mit wem sie es zu tun hatten, darum waren sie lieber etwas vorsichtiger. 😉


Ab einem bestimmten Zeitpunkt trauten sich »normale« Bullen nicht mehr an mich heran, nicht mal mehr mit den Besatzungen mehrerer Streifenwagen. Also schickten sie das S‌E‌K vor – unter dem fadenscheinigen Vorwand: Kampfhund in der Wohnung!, dabei war der zu der Zeit mit meinem Sohn Gassi. Als der dann mit meinem Pitty zurückkam, hielten sieben S‌E‌K-Beamte ihre Maschinenpistolen auf das süße Hundi! Voll die Übertreiber!
Die öffneten meine Wohnungstür mit einem Rammbock. Dabei erlitt nur der Türbeschlag eine kleine Schramme, der Rest der Tür steckte das locker weg – nur der Tür-RAHMEN nicht. Dann kriegte ich was auf die Fresse.
Hier Bilder davon.

Der Spuk wäre damit für mich vorbei gewesen, wenn ich die Sache nicht auf meine Homepage gesetzt und die eingesetzten Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt angezeigt hätte.
Hier die Anzeige.

Kurze Zeit später rief die zuständige Staatsanwältin meinen Anwalt an und drohte ihm, dass sie mich in Haft nehmen und anklagen wird, wenn ich das nicht sofort aus dem Internet entferne.
Hm, ich lasse mich weder von Staats-Rambos grundlos verhauen, noch von irgendeiner Staatsanwältin mundtot machen! Das hatte vor ihr schon der Teufel versucht, und seine hässliche Großmutter kann seit 300 Jahren nicht mehr sitzen, weil ich sie trocken in den Arsch gefickt habe.
Hier eine »dienstlichen Äußerung« eines der am Einsatz beteiligten Polizisten.

  • Auf den Tag genau 5 Monate nach dem S‌E‌K-Einsatz klingelten dann eines unschönen Vormittags zwei unifoemierte Polizeibeamte an meiner Tür und verkündeten mir, dass gegen mich ein Haftbefehl vorliegt.
    Ich sagte denen, dass da gewiss ein IRRTUM vorliegt und sie sicher zu meinem Sohn wollen, der eine Treppe höher wohnt (der hatte jemanden mit einem einzigen Faustschlag ins Koma geschlagen und deswegen einen Strafbefahl über 950 DM offen). Aber nein, der Haftbefahl lautet auf HANS-JÜRGEN Herrmann, also mich.
    Als ich sie bat, mir den zu zeigen, sagten sie mir, dass sie den noch nicht in Papierform hätten. Es sei soeben über Funk die Melduing gekommen, dass ein Haftbefahl gegen mich vorliegt, und sie seien gebeten worden, zu prüfen, ob ich noch bei der angegebenen Anschrift wohne. Und wenn sie schonmal hier seien und mich angetroffen hätten, könne ich auch gleich mitkommen.
    Ich ging fest davon aus, dass ich anderentags wieder zu Hause sein werde … Darum lief die Sache ruhig ab (und nicht, weil die Polizisten Reizgas-Spray in der Hand und die Pistolen griffbereit hatten).
    FÜNF JAHRE SPÄTER war ich dann erst wieder in Freiheit! Hätte ich das auch nur geahnt, dann hätten die Polizisten ihre Waffen gegen mich einsetzen müssen, denn freiwillig wäre ich dann keinen Schritt mitgegangen.
    Das digitalisierte Video meiner Verhaftung:

    Video: Meine Verhaftung am 07.01.2002

Den Durchsuchungsbeschluss hatten sich die Penner gleich selbst ausgestellt – unter Umgehung eines Richters!

Den Richter sah ich dann wenige Monate später im Hochsicherheitssaal 501 des Kriminalgerichts Berlin-Moabit: Ich musste die Verhandlung in einem »Tigerkäfig« zubringen – vor der Nase schusssicheres Glas, vor den Fenstern ebenfalls, von der Decke bis zum Boden. Und man hatte mir den härtesten Strafrichter vor die Nase gesetzt, den Berlin zu der Zeit hatte: Ulrich Welke.
Ein Zeitungsbericht über ihn.

Dieser Schreihals brüllte volle sechs Stunden gnadenlos auf mich ein, bis er dann mal jemand anderen zu Wort kommen ließ, und das war dann die Staatsanwältin, die ihr Maul nicht weniger weit aufriss und 6 Jahre Haft für mich forderte! Mein dämlicher Anwalt traute sich die ganze Zeit nicht, sein Maul aufzumachen (weil er diesen Richter fürchtete und Angst hatte, »nie wieder ein Bein auf die Erde zu kriegen«, wenn er sich mit diesem Menschen anlegt).
Leider herrschte Anwaltszwang, weil ich eines Verbrechens angeklagt war (also einer Tat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist). So war ich am Ende doppelt bestraft: Einmal mit diesem gnadenlosen Richter und dann noch mit einem Hasenfuß als Anwalt!

Wenigstens bekam ich dann statt der geforderten sechs »nur« fünf Jahre, damit ich noch eine Zukunft habe, wie sich Richter Welke ausdrückte.

Gegen Ende meiner Haftzeit, die ich die ersten zwei Jahre in »Deutschlands härtestem Knast« Berlin-Tegel absaß und die letzten drei Jahre im offenen Vollzug Berlin-Plötzensee, ließ das Landgericht ein »kriminalprognostisches Gutachten« über meine »Gefährlichkeit« anfertigen.
Die erste Seite davon.

Der Gutachter war genauso ein Versager wie der Richter, denn der schrieb auf 47  DIN-A-4-Seiten nur Scheiße über mich!
Diese 47 Seiten siehst du hier extrem verkleinert und unleserlich.

Dass ich als Pubertierender fünf Jahre lang einen Stiefvater hatte, der in der französischen Fremdenlegion mit dem Töten wildfremder Leute sein Geld verdiente, wurde auch nicht gerade als »Milderungsgrund« angesehen  …
Wenn es nach diesem nichtsnutzigen Gutachter gegangen wäre, dann würde ich bis ans Ende meiner Tage (auf Vorrat) im Knast schmoren, aber es ging nicht nach dem. Ich hatte nur fünf Jahre bekommen und musste danach entlassen werden.
Ein Bild davon.

Seit dem führe ich ein solides Leben, fernab aller Unterwelten und Polizeigewalten. Diesbezüglich begnüge ich mich nun mit einem Platz auf der Zuschauerbank. 👴

PS: Ich habe zwar keine Freunde, aber auch keine Feinde. ;-) Und das ist auch gut so …

Pistole, Kaliber 7.65 Ach ja: 1992 nannte ich dieses 7.65er Schmuckstück mein Eigen. Das war lange vor meiner »kriminellen Karriere«!
 Ich habe mich aber auch bald wieder von ihr getrennt.
 Das Ding wog einen Kilo und war 20 cm lang. Das beult einem doch ganz schön die Hosentaschen aus! 🤠
Außerdem: Wenn man krumme Geschäfte macht und dann noch eine Waffe besitzt, hat man sehr schlechte Karten vor Gericht, weil davon ausgegangen wird, dass man seine Geschäfte mit »Waffengewalt« verteidigt! Und das hatte ich nun wirklich nicht nötig, weil ich ja meinen Pitbull hatte, meine kugelsichere Wohnungstür, meinen kugelsicheren Benz, meine kugelsicheren Fenster, meine kugelsichere Weste, meine Überwachungskameras, meine Beziehungen zur Unterwelt und zur Polizei.
Dieses Foto war übrigens lange im Besitz der Polizei! Es ist dort wohl in der Menge tausender Fotos einfach untergegangen – wie auch einige Videos meiner Überwachungskameras … und so bekam ich es 2½ Jahre später wieder und fand es nun, als ich alte Fotos digitalisierte. Tja, auch ich hatte es übersehen, sogar 21 Jahre lang! 👴

Hinweis an staatliche Ermittler:
Die hier geschilderten Sachverhalte sind bereits verjährt – anderenfalls sind sie frei erfunden!

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Letzte Änderung: 25.03.2024 10:11:30

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