Bundeszentralregister‑Auskunft (Führungszeugnis)

⚠️ Auskünfte aus dem BZR können nicht mehr auf dem Postweg beantragt werden!

Das Bundeszentralregister (BZR) wird beim Bundesamt für Justiz geführt.

Hast du das 14. Lebensjahr vollendet, kannst du ein Führungszeugnis beantragen.

Bist du minderjährig, ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bist du geschäftsunfähig, ist nur deine gesetzliche Vertretungsperson antragsberechtigt.

Das Führungszeugnis enthält nicht alle persönlichen Daten des BZR!

Bestimmte Behörden (z.B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) haben ein unbeschränktes Auskunftsrecht aus dem Bundeszentralregister und können einen entsprechenden Auszug aus eigener Veranlassung direkt beim Bundesamt für Justiz anfordern, ohne dass du davon Kenntnis erhältst.

Privatführungszeugnis

Für eigene Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Vermieter oder Arbeitgeber.
Es wird nur an dich übersandt.

Behördenführungszeugnis

Zur Vorlage (oder wegen der Bewerbung) bei einer deutschen Behörde.
Es wird direkt an die Behörde übersandt.

Die Behörde hat dir auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.
Du kannst verlangen, dass das Führungszeugnis (wenn es Eintragungen enthält), zunächst an ein von dir benanntes Amtsgericht (zur Einsichtnahme durch dich) übersandt wird. Die Meldebehörde hat dich auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Das Amtsgericht darf die Einsicht nur dir persönlich gewähren.
Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls du dem widersprichst, vom Amtsgericht zu vernichten!

Erweitertes Führungszeugnis

Wenn du eine Tätigkeit ausüben willst, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, wie die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger.

Beispiele: Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Lehrer in Privatschulen, Schulbusfahrer, Bademeister in Schwimmbädern, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen.

Willst du ein »erweitertes Führungszeugnis« beantragen, musst du zusätzlich eine schriftliche Anforderung vorlegen, in der bescheinigt wird, dass die Voraussetzungen für die Beantragung eines »erweiterten Führungszeugnisses« vorliegen.
So sollte ein Anforderungsschreiben aussehen.

Das »erweiterte Führungszeugnis« wird an dich übersandt, nicht an die anfordernde Stelle.

Behörden erhalten zum Schutz Minderjähriger ein »erweitertes Führungszeugnis«, soweit sie es zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und eine Aufforderung an die betroffene Person, ein »erweitertes Führungszeugnis« vorzulegen, nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt. Sie können es auch gegen denWillen der betroffenen Person einholen!
Der Inhalt eines von Amts wegen eingeholten erweiterten Behördenführungszeugnisses muss der betroffenen Person auf Verlangen mitgeteilt werden.

Antrag

Du stellst den Antrag bei der Meldebehörde, bei der du gemeldet bist.

Wohnst du in Berlin, kannst du den Antrag bei jedem Bürgeramt stellen.
Hier online Termin buchen!
Du musst deine Identität nachweisen, also Personalausweis oder Reisepass vorlegen (gesetzliche Vertretungspersonen ihre Vertretungsvollnmacht).
Du (oder deine gesetzliche Vertretungsperson) kannst dich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person, auch nicht durch einen Rechtsanwalt, vertreten lassen!
Bist du von der Meldepflicht befreit (oder hast du keinen festen Wohnsitz), musst du deinen Antrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk du dich gewöhnlich aufhältst.

Wartezeit

Die Wartezeit beträgt nur wenige Tage.

Ich hatte mein Führungszeugnis 3 Tage nach Antragstellung im Briefkasten!

Wie alt darf ein Führungszeugnis sein?

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass ein Führungszeugnis nicht allzu alt sein darf.
Wechselst du den Arbeitgeber, akzeptiert der in der Regel kein Führungszeugnis, das älter als 3 Monate ist!

Unrichtige Daten

Bist du der Auffassung, dass im Register unrichtige Daten über dich gespeichert sind, kannst du dich direkt an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Hier seine Webseite.

Es ist ihm jedoch nicht möglich, Tilgungsfristen für eingetragene Verurteilungen zu berechnen.

Gebühr

Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13 € und wird bei der Meldebehörde gezahlt.

Von der Erhebung der Gebühr für das erweiterte Führungszeugnis kann abgesehen werden, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen (Mittellosigkeit) oder aus sonstigen Billigkeitsgründen geboten erscheint (z.B. wenn das erweiterte Führungszeugnis zur Ausübung einer unbezahlten, ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung benötigt wird; in diesem Fall muss die gemeinnützige Einrichtung dies in dem Anforderungsschreiben bestätigen).

Du kannst hier einen Antrag auf Befreiung von der Gebühr herunterladen.

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