⚠️ Auskünfte aus dem BZR können nicht mehr auf dem Postweg beantragt werden!
Das Bundeszentralregister (BZR) wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Hast du das 14. Lebensjahr vollendet, kannst du ein Führungszeugnis beantragen. Bist du minderjährig, ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bist du geschäftsunfähig, ist nur deine gesetzliche Vertretungsperson antragsberechtigt. Das Führungszeugnis enthält nicht alle persönlichen Daten des BZR! Bestimmte Behörden (z.B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) haben ein unbeschränktes Auskunftsrecht aus dem Bundeszentralregister und können einen entsprechenden Auszug aus eigener Veranlassung direkt beim Bundesamt für Justiz anfordern, ohne dass du davon Kenntnis erhältst. PrivatführungszeugnisFür eigene Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Vermieter oder Arbeitgeber. BehördenführungszeugnisZur Vorlage (oder wegen der Bewerbung) bei einer deutschen Behörde. Die Behörde hat dir auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Erweitertes FührungszeugnisWenn du eine Tätigkeit ausüben willst, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, wie die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger. Beispiele: Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Lehrer in Privatschulen, Schulbusfahrer, Bademeister in Schwimmbädern, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen. Willst du ein »erweitertes Führungszeugnis« beantragen, musst du zusätzlich
eine schriftliche Anforderung vorlegen, in der bescheinigt wird, dass die Voraussetzungen
für die Beantragung eines »erweiterten Führungszeugnisses« vorliegen. Das »erweiterte Führungszeugnis« wird an dich übersandt, nicht an die anfordernde Stelle. Behörden erhalten zum Schutz Minderjähriger ein »erweitertes
Führungszeugnis«, soweit sie es zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und eine Aufforderung an die
betroffene Person, ein »erweitertes Führungszeugnis« vorzulegen, nicht sachgemäß ist oder erfolglos
bleibt. Sie können es auch gegen denWillen der betroffenen Person einholen! AntragDu stellst den Antrag bei der Meldebehörde, bei der du gemeldet bist. Wohnst du in Berlin, kannst du den Antrag bei jedem Bürgeramt stellen. WartezeitDie Wartezeit beträgt nur wenige Tage. Ich hatte mein Führungszeugnis 3 Tage nach Antragstellung im Briefkasten! Wie alt darf ein Führungszeugnis sein?Aus Erfahrung kann ich sagen, dass ein Führungszeugnis nicht allzu alt sein darf. Unrichtige DatenBist du der Auffassung, dass im Register unrichtige Daten über dich gespeichert sind, kannst du dich direkt an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Hier seine Webseite. Es ist ihm jedoch nicht möglich, Tilgungsfristen für eingetragene Verurteilungen zu berechnen. GebührDie Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13 € und wird bei der Meldebehörde gezahlt. Von der Erhebung der Gebühr für das erweiterte Führungszeugnis kann abgesehen werden, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen (Mittellosigkeit) oder aus sonstigen Billigkeitsgründen geboten erscheint (z.B. wenn das erweiterte Führungszeugnis zur Ausübung einer unbezahlten, ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung benötigt wird; in diesem Fall muss die gemeinnützige Einrichtung dies in dem Anforderungsschreiben bestätigen). Du kannst hier einen Antrag auf Befreiung von der Gebühr herunterladen. |
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Durchschnittsbürger. Das bedeutet aber nicht, dass ich immer auf jedem Rechtsgebiet auf
dem neuesten Wissensstand bin. Ich empfehle deshalb, alle verfügbaren Info-Quellen zu
nutzen und ggf. anwaltschaftlichen Rat einzuholen! Die Inhalte dieser Seite sind »allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe« bzw. »die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen oder Rechtsfällen in den Medien« nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Das bedeutet, dass ich Anfragen zu speziellen Problemen meiner Besucher nicht beantworten darf! ▶ Bei Verwendung der Inhalte meiner Seiten sind die Lizenzbedingungen zu beachten! ◀ |
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Letzte Änderung: 08.09.2025 21:50:47
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