Ich habe im Laufe der Jahrzehnte die Fähigkeit entwickelt, juristische Angriffe
dadurch abzuwehren, indem ich gegnerische Schriftsätze »in der Luft zerreiße«. Das heißt, dass ich
jeden einzelnen Satz, notfalls sogar jedes einzelne Wort mit Unmengen Gegenargumenten beantworte.
Das ist extrem zermürbend für meine »Gegner«, weil sie gezwungen sind, sich mit unglaublichen
Papierbergen und einer Vielzahl juristischer Argumente auseinanderzusetzen.
Lassen sie sich nicht darauf ein und ignorieren meine Argumente, dann haben sie
schon »verloren«, weil bei einem Rechtstreit nicht einfach ein juristisches Argument übergangen
werden kann (ein recht anschauliches Beispiel ist
meine Auseinandersetzung mit einem Inkassobüro
oder meine Seite
Philipp – Die Strafanzeige
gegen mich).
Geht mein Gegner auf meine Argumente ein und beantwortet sie mit Gegenargumenten,
dann bin ich erst richtig in meinem Element und zerlege wiederum dessen Schriftsatz in seine
einzelnen Bestandteile …
Kaum ein Anwalt hat wirklich Lust darauf, denn das Honorar, das er für ein Mandat
bekommt, steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu der Arbeit, die ich ihm aufbürde. In der Regel
diktiert dieser Mensch seiner Sekretärin einen oder zwei Schriftsätze, dann ist die Sache für ihn
erledigt und er hat sein Honorar verdient. Wählt (oder quält) er aber mich zu seinem Gegner,
dann erfährt er, dass ich mehr schreiben kann als er zu lesen in der Lage ist! (Mein
persönlicher Rekord liegt bei 68 Seiten, die ich durchgehend innerhalb 28 Stunden schrieb. Ich kann
aber auch 48 Stunden oder noch länger durchgehend an einer Sache schreiben; reden kann ich ebenso
lange – ohne zwischendurch Luft zu holen oder eine Denkpause einzulegen. Leute, die mich persönlich
kennen, können ein Klagelied davon singen. 😉)
In der Juristerei ist nicht entscheidend, wer RECHT HAT, sondern wer
RECHT BEKOMMT! Und das ist in der Regel der, der die besseren Argumente hat (oder sehr viel
Geld für Top-Anwälte, die gut argumentieren können)!
Das hat mir vor 43 Jahren (Stand: 2025) mein
Lieblings-Rechtsanwalt Dr. Frank aus Mosbach beigebracht. (Seine Kanzlei
wird von seinem Sohn und dessen Söhnen in dritter Generation weitergeführt;
hier ein Link zur Kanzlei).
Dieser Mann war über 80 Jahre alt und juristisch fit wie ein Turnschuh. Mit dem habe ich oft
zusammengesessen und Strategien ausgeheckt, wenn ich wegen verschiedener Verkehrs- oder anderer
Delikte Stress mit der Staatsgewalt hatte.
Damals hatte ich innerhalb vier Jahren ca. 30 Rechtstreitigkeiten am Hals,
weil ich auf-Teufel-komm-raus jeden verklagte und von jedem verklagt wurde, der mir über den Weg
lief. Das fing bei meinen Vermietern an, ging über meine Arbeitgeber bis zu meinen Nachbarn und
anderen Verkehrsteilnehmern.
Clever wie ich war, beschäftigte ich sämtliche Rechtsanwaltskanzleien im Raum
Mosbach mit verschiedenen Kleinigkeiten. So war es nicht mehr möglich, mich mit Hilfe eines
ortsansässigen Anwaltes zu verklagen, weil ja jeder schon für mich arbeitete! 😉 Und kam ein
auswärtiger Anwalt über mich, hatte der am Amts- und Landgericht Mosbach ganz schlechte Karten,
denn die Mosbacher Gerichtsbarkeit war eine »besondere« und bundesweit einmalig.
Unter dem Stichwort »Mosbach Connection« konnte man bis vor wenigen
Jahren im Internet noch die haarsträubendsten Geschichten über Verpflechtungen zwischen Polizei und
Justitz lesen, die bis zum Oberlandesgericht in Karlsruhe reichten und den Zuständen in einer
Bananenrepublik nicht unähnlichwaren. Dass man im Web keine Infos mehr darüber findet, ist schon
deshalb denkwürdig, weil angeblich im Web keine Infos verloren gehen … Außer, man löscht sie
gezielt! Und nur die »Staatsmacht« hat das Wissen und die Macht hierzu!
Na ja, nachdem ich vier Jahre lang sämtliche Anwälte, Staatsanwälte und Richter in
Mosbach verschlissen hatte, zog ich nach Berlin. Der einzige Grund dieses Umzuges war für mich,
dass es in Berlin weitaus mehr Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter gab (wahrscheinlich gibt es
in Berlin mehr Juristen als Mosbach Einwohner hat). Um keine
haltlose Behauptung in die Welt zu setzen, habe ich das im Nachhinein recherchiert: Mosbach hat
ca. 23.000 Einwohner. Der Rechtsanwaltskammer Berlin gehören 13.850 Mitglieder an. Hinzu
kommen unzählige Richter, Staatsanwälte und sonstige Juristen in Verwaltung und Wirtschaft, sodass
ich mit meiner Vermutung ziemlich richtig lag. 😏
Ich war noch gar nicht richtig in Berlin angekommen, da fuhr mir eine alkoholisierte
Autofahrerin im Kreisverkehr in meinen BMW. Eine Bagatellsache, die ich Dr. Frank
erledigen ließ.
Als Tage später meine Möbel hier ankamen, verklagte ich mit der Hilfe von
Dr. Frank die »Spedition Spitzer« in Mosbach. Kein Mensch außer mir und
Dr. Frank hätte es damals gewagt, diese Spedition zu verklagen, denn der gehörte halb
Mosbach (und die andere Hälfte gehörte wahrscheinlich deren Anwälten)!
Kurze Zeit später fetzte sich Dr. Frank mit dem Arbeitgeber meiner Frau,
weil der sie entlassen hatte.
Bei einem unserer Telefonate sagte mir Dr. Frank: »Wenn ich nicht
so ein alter Sack wäre, würde ich meine Sachen packen und zu Ihnen nach Berlin ziehen. Da hätte ich
bis an mein Lebensende genug zu tun und müsste mir nie Gedanken machen, dass ich mal kein Geld mehr
verdiene.«
Wenig später (im Jahr 1988) verstarb Dr. Frank. Sein Sohn, der ebenfalls Anwalt in dessen
Kanzlei war, schrieb mir das und bot mir an, anstelle seines Vaters für mich zu arbeiten. Darauf
ging ich aber nicht ein, weil dieser junge Hüpfer seinem Vater niemals hätte das Wasser reichen
können. Da versaue ich mir meine Prozesse lieber alleine! 😜
Der Satz Da versaue ich mir meine Prozesse lieber alleine! hat mich in Mosbach
mal vor den Strafrichter gebracht (aber den Weg dorthin konnte ich ohnehin mit verbundenen Augen
gehen 😉):
- In einem Mietprozess, bei dem mein Vermieter mir die Wohnung gekündigt hatte, vertrat ein
ziemlich selbstherrlicher Anwalt (Dr. Haucke) meinen Vermieter. Dieser Anwalt zog in
seinen Schriftsätzen an das Gericht immer neue Argumente an den Haaren herbei, die die Kündigung
rechtfertigen sollten und sparte dabei auch nicht mit Behauptungen, die offenbar nur dazu dienen
sollten, uns Mieter in einem üblen Licht erscheinen zu lassen. Der hätte seinen
»Doktor« besser in Tiermedizin oder Philosophie machen sollen! Da fällt es nicht so auf, wenn er
Unsinn von sich gibt. 🤣
- Nun wird ja schon im ersten Jura-Semester gelehrt, dass nur die Kündigungsgründe gelten, die im
Kündigungsschreiben genannt wurden. Gründe, die zum Zeitpunkt der Kündigung bekannt waren, aber
nicht angegeben wurden, gelten also nicht. Das sollte einem Anwalt bekannt sein. Und einem Anwalt,
der einen Doktor-Titel hat, sollte auch bekannt sein, dass man nur Tatsachen behaupten sollte, die
vor Gericht auch bewiesen werden können. Anderenfalls sind es »Verleumdungen« bzw. »Üble Nachrede«
– beides sind Straftaten, die ein »Dr. jur.« nicht begehen sollte.
- Irgendwann ist mir dann die Hutschnur geplatzt und ich habe »zurückgeschossen«, indem ich DEM
GERICHT schrieb, was ich von diesem Anwalt halte.
Unter anderem schrieb ich dann auch, dass ich
diesen Dr. Haucke für derart unfähig halte, dass ich mich nicht mal von dem vertreten
lassen würde, wenn mein Leben davon abhinge, er der einzige auf Erden wäre und kostenlos arbeiten
würde. Da versaue ich mir meine Prozesse lieber alleine.
- Und prompt wurde ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen mich
angeleiert. »Von Amts wegen«, also nicht mal auf Veranlassung dieses Anwaltes, obwohl Beleidigung
ein »Antrags-Delikt« ist, das nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt wird. Eine Ausnahme wäre »das
besondere öffentliche Interesse der Strafverfolgung«, das aber nicht gegeben war, weil die
»Beleidigung« im Rahmen eines Gerichtsprozesses stattfand (bei dem es erfahrungsgemäß etwas ruppiger
zugeht als beispielsweise im alltäglichen Miteinander). Die Beleidigung war auch nicht öffentlich
und nicht mal direkt gegenüber dem »Beleidigten« begangen worden.
Ein junger Staatsanwalt, der
noch nicht die ruppigen Umgangsformen am Mosbacher Gericht kannte, bekam meine Schriftsätze zur
Kenntnis, unterstrich die beleidigenden Text-Passagen rot und klagte mich deswegen an. Der Fall
endete mit meinem Freispruch. In der Begründung hieß es: »Wer als studierter Jurist derart
auf seinen Gegner einknüppelt, der muss sich nicht wundern, wenn er mal an einen gerät, der ihm
gewachsen ist und mit denselben Waffen zurückschlägt. Zudem liegen hier ›wechselseitig begangene
Beleidigungen‹ vor, mit denen der Anwalt begonnen habe.«
- Zweimal hatte ich sogar meinen Lieblings-Anwalt Dr. Frank zum Gegner!
Beide Male
vertrat er den Vermieter meines Freundes, der ihn aus der Wohnung klagen wollte:
- Als mein Freund ganz aufgelöst mit dem Kündigungsschreiben von Dr. Frank zu mir kam,
hatte er keinerlei Hoffnung, seine Wohnung behalten zu können, denn Dr. Frank war im
Raum Mosbach wirklich »der beste und härteste Hund«, den man für Geld kriegen konnte!
Dieser
Mensch war mit allen Wassern gewaschen und mit allen Hunden gehetzt. Der hatte nicht nur
40 Jahre Berufserfahrung (was kaum ein anderer Jurist im Raum Mosbach von sich sagen konnte),
sondern »studierte« auch seine beruflichen Gegner (Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter), indem
er alles über sie in Erfahrung brachte, egal, ob es am Stammtisch oder in Prozessen zur Sprache kam;
er kannte deren Lebensläufe, politischen Einstellungen und den Tagesablauf dieser Leute! In seinen
Prozessen nutzte er dann dieses Wissen zu seinen Gunsten bzw. zu Gunsten seiner Mandanten, indem er
ziemlich offen auf den Schwachstellen seiner Gegner herumklopfte, sodass es am Ende gar nicht mehr
um die juristische Auseinandersetzung in der Sache ging, sondern für seine Gegner nur noch darum,
aus der Sache mit heiler Haut rauszukommen. So schaffte er es einmal sogar, das gesamte Amts- und
Landgericht Mosbach wegen irgendeiner politischen Sache handlungsunfähig zu machen, sodass sämtliche
anstehenden Prozesse in die Nachbargerichte nach Heidelberg und Heilbronn verlagert werden mussten!
- Und nun hatte mein Freund diesen Dr. Frank zum Gegner!
Dr. Frank
kannte mich genauso gut (oder eben nicht) wie ich ihn. In der Regel schickte er meine Schriftsätze
an das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft und fügte in einem Begleitschreiben lediglich hinzu, dass
er den Ausführungen seines Mandanten nichts hinzuzufügen hätte.
- Bei solcher Gelegenheit fragte mich dann mal ein Richter, warum ich mich bei meinen juristischen
Kenntnissen überhaupt von Dr. Frank vertreten lasse. Ich antwortete ihm, dass auf meinen
Briefbogen Hans-Jürgen Herrmann steht, was niemanden beeindruckt. Mir sei es lieber, da
stünde Dr. jur. Adolf Frank drauf, der sei eine juristische
Kapazität und werde ernstgenommen. Das leuchtete diesem Richter ein und er gab mir augenzwinkernd
recht.
- Um die Sache hier nicht in allen Einzelheiten wiederzukäuen: Die Vermieter kündigten meinem
Freund die Wohnung (in der er mit Frau und Kind lebte), weil deren großer Hund alle Türen im Haus
(vom Keller bis hoch zur Wohnung) zerbissen hatte, wenn er allein gelassen wurde. Zudem hackte mein
Freund an den Wochenenden im Keller Holz, was in der gesamten Nachbarschaft gehört wurde. Außerdem
hatten sich seine Nachbarn darüber beschwert, dass er ständig mit einem Luftgewehr in der Gegend
herumknallt. Der Urin seines Hundes hätte den Terrassenboden derart beschädigt, dass die darunter
liegende Firma deswegen erhebliche Wasserschäden hätte. Und der Urin hätte die Dachrinne
zerfressen.
- Nee, für meinen Freund sah die Sache wirklich nicht gut aus. Aber man konnte sie gut
machen. 😉
Ich riet meinem Freund, alle Türen zu reparieren, die sein Hund zerbissen
hatte. Den Rest würde ich mit Argumenten aus der Welt schaffen.
- So schrieb ich dann dem Gericht, dass das mit den beschädigten Türen zwar zutreffend sei, da
diese jedoch fachmännisch repariert wurden, sei dem Vermieter kein Schaden entstanden. Bei einem
Ortstermin könne sich das Gericht davon überzeugen. Und das tat es dann auch.
Betreffs des
Holzhackens gab ich zu bedenken, dass mein Freund als Fernfahrer die ganze Woche unterwegs sei und
deshalb nur am Wochenende Zeit hatte, Holz zu hacken. Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft tue er
das ja schon im Keller. Sein Brennholz in den Wald zu bringen und dort zu zerkleinern, sei diesem
fleißigen Familienoberhaupt nicht zuzumuten. Außerdem waren damals Ofenheizungen und die damit
verbundenen Unannehmlichkeiten üblich und hinnehmbar. Dass er mit einem Luftgewehr in der Gegend
herumschieße, stellte ich schon deshalb in Abrede, weil er kaum zu Hause war und die seltenen
Besuche im Kreise seiner Lieben dazu nutzte, sich auszuruhen oder mit Frau und Kind Ausflüge in
Kinder- und Märchenparadiese zu machen. Für die Behauptungen waren auch keine Zeugen namhaft gemacht
worden (wohl, weil man sich in diesem Nest nicht traute, etwas laut zu sagen). Die Sache mit dem
Hunde-Urin bestritt ich und hielt dagegen, dass die Vermieter offenbar auf Kosten ihrer Mieter den
Terrasssenboden und die Dachrinnen sanieren wollten. Den BEWEIS für ihre Behauptungen konnten sie
nicht liefern, also waren es nur unbewiesene Behauptungen, die in dem Prozess keine Rolle spielen
durften. Das Gericht folgte in seiner Urteilsbegründung meiner Argumentation – und ich gewann
diesen Prozess für meinen Freund. Gegen den berühmten Dr. Frank.
- Der zeigte mich prompt wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz an!
- Ich hatte bis dahin gar nicht gewusst, dass es dieses Gesetz überhaupt gibt, und nun hatte ich
sogardagegen verstoßen!
- Später erzählte mir Dr. Frank, dass er mich nur wegen gekränkter Eitelkeit angezeigt
und sowieso nicht damit gerechnet hatte, dass er damit gegen mich ankommt.
- Ich las mich flugs in das Rechtsberatungsgesetz ein und argumentierte dann derart, dass ich
meinen Freund ja kostenlos und in meiner Eigenschaft als Freund vertreten hätte. Ich hätte
seine Gedanken und Argumente nur mit meinen Worten zu Papier gebracht, weil mein Freund
nicht so wortgewandt und juristisch geübt sei wie ich. Ich vertrat ihn weder »gewerblich« noch in
der Absicht, daraus einen finanziellen Gewinn zu erzielen.
Auch diese Sache ging zu meinen
Gunsten aus.
- Kurze Zeit später startete Dr. Frank einen weiteren Versuch, meinen Freund aus der
Wohnung zu klagen, indem er sich nun auf »Eigenbedarf wegen Pflegebedürftigkeit des Vermieters«
berief.
- Und genau diese »Pflegebedürftigkeit« des Vermieters nutzte ich als Argument, den Gegner mit seinen
eigenen Waffen zu schlagen!
Ich begründete das wie folgt: Die Pflegebedürftigkeit des
Vermieters bestand schon im ersten Mietprozess. Das Argument des »Eigenbedarfs wegen
Pflegebedürftigkeit des Vermieters« hätte also schon früher vorgebracht werden können und müssen.
Offenbar zog man es stattdessen vor, mit »an den Haaren herbeigezogenen« Schein-Argumenten und
haltlosen Behauptungen die Familie aus der Wohnung zu kriegen. Nachdem das gescheitert war, ersinne
man neue »Gründe«, die die Kündigung rechtfertigen sollen (»rechtfertigen« kommt von »Recht
fertigen«, also so zurechtbiegen, wie man es braucht! 😉). Im Übrigen nehme schon seit Jahren
die Ehefrau des dementen Vermieters dessen Aufgaben war, ohne im Besitz einer gültigen
Vertretungsvollmacht zu sein. Da er nun dement ist und keinen anderen gesetzlichen Vertreter hat,
kann er diese Vollmacht auch nicht mehr erteilen! Somit handelt die Ehefrau des Vermieters und auch
deren Anwalt ohne gültige Vollmacht. Und das stellt ein Prozess-Hindernis dar. Zudem bewohne das
Vermieter-Ehepaar das Erdgeschoss eines eigenen Hauses, und der Umzug in die Wohnung meines
Freundes, die im ersten Stock liegt, stelle eine Verschlechterung der Wohnsituation für die alten
Leute, besonders aber für den dementen und an den Rollstuhl gefesselten Vermieter dar. Der
»Eigenbedarf« kann also als unsinnig angesehen und ausgeschlossen werden. Andere Kündigungsgründe
wurden nicht genannt. Ich hatte dem Gericht gleich drei gute Argumente geliefert, von denen jedes
einzelne zur Klageabweisung führen musste. Das Gericht folgte auch diesmal meiner Argumentation
und wies die Klage ab.
- Dr. Frank vertrat mich anschließend wieder in diversen Rechtstreitigkeiten, und wir
waren bis zu meinem Wegzug nach Berlin »ein Herz und eine Seele«. 😘
- Damals legte er mir sogar nahe, Jura zu studieren und in seine Kanzlei einzutreten. Da ich aber
keinerlei Ehrgeiz besitze (außer den Kampf zu gewinnen, wenn ich angegriffen werde!), versaue ich
mir auch Jahrzehnte später immer noch meine Prozesse selber (die allerdings immer weniger geworden
sind und momentan gegen Null tendieren).
- Schon damals bescheinigte mir ein Strafrichter die »Prozess-Erfahrung eines Voll-Juristen«.
Nun ja, da ich nicht nur keinen Ehrgeiz besitze, sondern auch kein Interesse an finanziellem Reichtum
habe, konnte ich mir bisher »dafür nichts kaufen«, allenfalls das Beste für mich daraus machen (und
für Leute, die mich um Hilfe baten – und das waren nicht wenige 😉). Wenn ich hier und anderswo
meinen Mitmenschen mit meinen Tipps und meiner Lebenserfahrung helfen kann, dann habe ich die
Gewissheit, dass ich nicht »umsonst gelebt« habe. Was will ich mehr?! 😎
Ich hatte damals eine Rechtschutzversicherung bei der ARAG, die mir aber nach
kurzer Zeit kündigte. Als ich nach dem Grund fragte, bekam ich zur Antwort, dass ihr EDV-System
Alarm geschlagen hätte, bei meiner Klagefreudigkeit sei mit hoher Wahrscheinlichkeit mal »der ganz
große Knall« zu erwarten, was die ARAG empfindlich schädigen würde. Das gab man mir aber
wohlweislich nicht schriftlich, sondern sagte es mir am Telefon, sodass ich nicht dagegen angehen
konnte (obwohl ich damals jedes Telefongespräch auf Tonband mitschnitt, um es genau zu analysieren
und immer besser lernte, kleinste Fehler meiner Gesprächspartner künftig frühzeitig zu erkennen und
eigene Fehler nie mehr zu wiederholen).
📌 Tipp: Das kann ich unbedingt zur Nachahmung empfehlen, gebe aber zu
bedenken, dass man diese Gesprächsaufzeichnungen niemals Dritten zugänglich machen sollte! Das
»gesprochene Wort« ist strafrechtlich noch mehr geschützt als beispielsweise das »Recht am eigenen
Bild«!
Manchmal musste ich mich nicht nur mit den gegnerischen und eigenen Anwälten
herumschlagen, sondern oft genug auch noch parallel mit den Hausjuristen der ARAG, die mir ständig
einreden wollten, dass sie nicht für die Kosten dieses oder jenes Rechtstreits aufkommen müssen,
weil das so in ihren Versicherungsbedingungen stand.
Ich schlug dann der ARAG ihre eigenen Versicherungsbedingungen um die Ohren, indem
ich meist »zwischen den Zeilen« das für mich Günstige entdeckte. Na ja, das ging eben so lange
gut, bis die mir kündigten. Da schon damals alle Versicherer irgendwie miteinander vernetzt waren,
bekam ich auch bei keiner anderen Rechtschutzversicherung ein Bein in die Tür, sodass sich meine
Klagefreudigkeit auf allen Gebieten etwas abkühlte. 😉
Bei meiner Scheidung wurde ich übrigens von einer 11-köpfigen renommierten Anwaltskanzlei am
Berliner Ku’damm vertreten (Dr. Knauthe & Partner), die aber praktisch
auch nur auf dem Briefbogen stand, weil die Inhalte aller Schriftsätze genauso von mir stammten wie
auch der notarielle Vergleich zwischen meiner Frau und mir.
- Aber auch in diesem Fall dachte ich mir, es sei schon beeindruckend, wenn auf meinen
Schriftsätzen steht, Hans-Jürgen Herrmann … vertreten durch die Rechtsanwälte …
und dann eben die Aufzählung von 11 Rechtsanwälten – mit Sitz am berühmten Berliner Kurfürstendamm
–, während auf den Schriftsätzen von Seiten meiner Frau nur der Name eines Rechtsanwaltes stand,
der im Nirgendwo im Berliner Süden hauste und von dem ich wusste, dass er ziemlich unfähig ist (ich
hatte das in einem Arbeitsgerichtsprozess herausgefunden, bei dem er mich mehr schlecht als recht
vertreten hatte).
- Ich verschaffte meiner Frau ausgerechnet diesen miesen Anwalt mit einem kleinen Trick: Da
bekanntlich die Teilung des Hausrates und der Versorgungsausgleich vor Gericht eine Unmenge Geld
kosten würde, wäre es gut, vernünftig und preiswerter, das in einem »außergerichtlichen,
notariellen Vergleich« zu regeln. Den Vergleichstext schrieb ich, wobei ich darauf achtete, dass
weder meine Frau noch ich den anderen übervorteilte oder benachteiligte.
Dieser Billig-Anwalt
segnete meinen Vergleichstext ab, sodass der Notar sah, dass wir den Text »unter juristischem
Beistand« verfasst hatten. Somit musste er uns nicht mehr juristisch beraten, sondern nur noch
Stempel und Unterschrift unter den Vergleich setzen, was kostengünstiger war. Hätten wir uns
nicht solchermaßen »außergerichtlich« geeinigt und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung und
Entscheidung ankommen lassen, hätte uns das finanziell ruiniert.
- Nachdem wir dann den Vergleich von einem Notar beglaubigt hatten, sagte ich meiner Frau, dass
ich mir einen eigenen Anwalt suchen muss, denn unser jetziger könne ja nicht beide Prozessparteien
vertreten (was ja auch zutreffend war).
So kam ich dann mit meinem
Dr. Knauthe & Partner, und meine Frau musste sich mit diesem Dussel
herumplagen … Aber, immerhin hatte sie mich anderthalb Jahre lang mit meinem
besten Arbeitskollegen betrogen und nicht ich sie!
- Die Scheidung hat mich übrigens keinen müden Pfennig gekostet, weil ich Prozesskostenhilfe
bewilligt bekam und mich so lange »arm« hielt, bis diese Forderung der Justizkasse verjährt war.
Bis dahin besserte ich meine Haushaltskasse mit kleineren Straftaten wie Hehlerei und dem Verkauf
weicher Drogen etwas auf – aber nur im Rahmen des unbedingt Notwendigen, Luxus schaffte ich mir in
dieser Zeit nicht an, von einem kleinen Benz und wenigen Goldschmuckstücken mal abgesehen, die
später in der Pfandleihe nur wenige Tausend Euro einbrachten. In dieser Zeit hatte ich dann auch
Gelegenheit, den einen oder anderen Strafverteidiger zu testen … 😉
Praktisch haben mein Leben lang unzählige Anwälte weitgehend nur das
abgeschrieben, was ich zuvor aufs Papier gebracht hatte.
- Einer (Axel Krause) hatte sogar die Frechheit, meine Texte fehlerhaft abzuschreiben
und mir dafür 500 DM abzuknöpfen! (Bei einer »Verteidigungsschrift« kommt es auf kleinste
Nuancen an, da kann man nicht irgendeinen Text abliefern!) Für die Korrektur verlangte er dann
nochmals 500 DM von mir!
Der war mir von »Unterwelt-Größen« empfohlen worden. Mag sein,
dass er agiler ist, wenn man ihm ein paar Tausender in den Rachen wirft (angeblich sei er dann ein
»Pitbull« vor Gericht), aber bei mir ging es um eine Lappalie, bei der er lediglich meine
Verteidigungsschrift abschreiben musste.
- Ein anderer sollte wegen eines Einbruchdiebstahlschadens 26.000 DM von meiner
Hausratversicherung einklagen. Weil bei dieser »Streitsumme« vor dem Landgericht Anwaltszwang
herrschte, hat mir dieser Mensch den Prozess durch zwei Instanzen versaut und ich blieb am Ende auf
meinem Schaden sitzen. Als dieser Mann dann auch noch für sein Versagen ein Honorar einforderte,
habe ich ihm einen bitterbösen Brief geschrieben, dass ich ihn »berühmt« mache, wenn er an seiner
Forderung festhält. Ich würde dann jedem, der es nicht hören will, in allen Einzelheiten erzählen,
wie unfähig er ist. Ich habe nie mehr was von diesem Mann gehört – wie auch von zig anderen
Anwälten, die meinten, sich an mir eine goldene Nase verdienen zu können.
Mit mir kommt ein Anwalt nur dann auf einen grünen Zweig, wenn er sich bedingungslos meiner
Argumentation anschließt. Ich brauche nur seinen Namen auf dem Briefbogen, aber nicht seinen
Denkapparat! Dr. Frank war diesbezüglich die rühmliche Ausnahme. Zwar brauchte auch
er nur meine Schriftsätze weiterzuleiten. Aber er hat in zahlreichen Gesprächen meinen
juristischen Horizont erweitert und mir viel Nützliches beigebracht!
Als man bei mir in der Wohnung ein halbes Kilo Sprengstoff sowie
5 Sprengzünder fand, brauchte ich einen »namhaften« Anwalt, der sowohl bei seinen Mandanten
als auch bei Gericht und in den Medien einen ausgezeichneten Ruf hat! Ich entschied mich deshalb
für Wolfgang Ziegler. Der war u.a. mit der Verteidigung des Kaufhauserpressers
»Dagobert« und dem DDR-Staatschef Erich Honecker »berühmt« geworden.
- Auch von ihm brauchte ich keinen juristischen Sachverstand oder Beistand, denn meine
Verteidigungs-Taktik war dermaßen gut, dass sie nicht von den Verhör-Spezialisten der Kripo, nicht
vom Staatsschutz und auch nicht von fünf Ober-Staatsanwälten widerlegt werden konnte! (Aber für
mich war das keine große Sache, denn ich hatte schon als 17-Jähriger mit den echt bösen Jungs der
DDR-Staatssicherheit zu tun – gegen die sind unsere westdeutschen »Verhör-Spezialisten« bestenfalls
Babysitter. 😉)
- Trotzdem war es gut und nützlich, Rechtsanwalt Wolfgang Ziegler an meiner Seite zu
haben, denn allein »sein guter Name« verhinderte, dass mir evtl. üble Fragen gestellt werden, die
ich nicht zufriedenstellend würde beantworten können.
- Zum Beispiel die Frage, wovon ich meinen Lebensunterhalt bestreite, wie ich mir als Arbeitsloser
teuren Hausrat, haufenweise Goldschmuck und einen »dicken Benz« leisten kann.
- Ich habe übrigens damals dem Jobcenter auf Nachfrage ehrlich gesagt, dass ich von denen
keine Jobangebote und auch kein Geld brauche, weil ich mit meinen »Geschäften« genug verdiene, um
mit meinen Steuergeldern ein paar Arbeitslose zu finanzieren. Der Job-Mensch war verblüfft von
meiner Ehrlichkeit und Offenheit, ihm das »einfach so zu erzählen«. Ich beruhigte ihn, dass ich ihm
nichts erzähle, was nicht auch schon die Polizei weiß. Nur könne die mit ihrem Wissen nichts
anfangen, weil sie gegen meine Argumente nicht ankommt. (»Zur Strafe« haben die mir dann das
SEK auf den Hals gehetzt und mich mächtig verhauen lassen. Auf meiner Seite
Hausdurchsuchung – Ein praktisches
Beispiel lasse ich mich darüber aus.)
Rechtsanwalt Hanns-Ekkehard Plöger († 2005) hätte ich
gern mal zum Anwalt gehabt. Er galt als »der Schrecken aller Richter«, der die Gerichte mit einer
Flut von Anträgen überzog oder seine Plädoyers in VERSEN vortrug! Ein Egozentriker, der bisweilen
an die Grenzen dessen ging, was erlaubt ist und seine Mitmenschen aushalten konnten (also: genauso
wie ich 😉).
-
Ein Bekannter (Zellengenosse in der U-Haft) hatte den zum Gegner. Also sein Mitangeklagter wurde von
Plöger vertreten. Ich habe meinem Bekannten »Gute Nacht« gesagt und Recht behalten. Der von Plöger
vertretene Haupttäter bekam 2½ Jahre, mein Bekannter 4½ Jahre. Die konnte ich ihm dann
aber auf wenige Monate abkürzen, indem ich ihm riet, seine Taten als »Beschaffungs-Taten« für seine
Drogenabhängigkeit hinzustellen. Er meinte, dass er noch nie was mit Drogen zu tun hatte und keine
Ahnung davon hätte. Ich riet ihm, sich direkt bei Drogensüchtigen über alles zu informieren, was er
wissen muss, um als echter »Junkie« durchzugehen. Das tat er dann auch – und wenige Monate später
trat er eine 6-monatige Drogentherapie an, nach der er dann auf Bewährung entlassen wurde.
Es gibt wohl kaum jemanden, der in seinem Leben mehr Anwälte »verschlissen« (oder ausprobiert)
hat als ich. Und ich habe genug Sachverstand, um beurteilen zu können, ob ein Anwalt wirklich gut
ist … Mein Fazit ist: Von den ca. 50 Anwälten, mit denen ich auf die eine oder andere Art
zu tun hatte, war nur ein einziger fachlich wirklich gut. Und das war Dr. Frank, den
ich anfangs erwähnt hatte. Und selbst gegen den hatte ich zwei Prozesse (für meinen Freund)
haushoch gewonnen. Das schmälert aber Dr. Franks fachliches Können keineswegs. Er hatte
einfach nur das Pech, dass er ein »Top-Lehrmeister« und ich sein wissbegieriger »Schüler« war. 😎
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