Lassen Sie ihr Kind nicht hängenLiebe Eltern, innerhalb kurzer Zeit sind in Deutschland mehrere Kinder tödlich verunglückt, weil sie mit den Kordeln ihrer Jacken an Spielgeräten hängen geblieben sind. ![]() Sorgen Sie deshalb dafür, dass sich Ihr Kind nicht mit Schlüsselbändern, Kordeln, Schnüren
oder den Riemen von Fahrradhelmen strangulieren kann. Keine Frage, Kinder brauchen viel Bewegung, vor allem an der frischen Luft. Sie sollen turnen und sich austoben können. Aber bitte sicher! Damit Sie die Kleidung Ihrer Kinder fit für die Kita und den Spielplatz machen können, haben wir Ihnen hier einige Tipps zusammengestellt. Denn wir haben ein gemeinsames Ziel: Wir wollen, dass Ihr Kind keinen Unfall erleidet. Ihre gesetzliche Unfallversicherung. Tipps, die Leben retten könnenKordelnHersteller und Händler von Kinderkleidung haben sich im Rahmen einer freiwilligen
Selbstverpflichtung darauf geeinigt, seit der Herbst-/ Winterkollektion 2001/2002 auf
Kordeln an der Garderobe bis Kleidergröße 146 zu verzichten. Doch besonders bei Kinderkleidung
floriert der Secondhandmarkt. Auch wird häufig Kinderkleidung von älteren Geschwistern
übernommen. Was Sie beim Kleiderkauf beachten sollten
Wie Sie vorhandene Kleidung sicherer machen
Sicherheit fördernWie Sie die Sicherheit Ihrer Kinder fördern können
Wir sind für Sie daTräger der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es in jedem Bundesland. Über 17 Millionen Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Schüler/innen und Studierende sind während ihrer Betreuung, Bildung sowie auf den dafür notwendigen Wegen gesetzlich bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand gegen Unfälle versichert. Die Verhinderung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gehört dabei zu den Kernaufgaben der Unfallversicherung. Die Adressen der Unfallkassen und Gemeindeunfall-Versicherungsverbände finden Sie im Internet unter www.dguv.de. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand die Prävention von Unfällen in in der Schule, bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Im Falle eines Schul- oder Wegeunfalls sorgen sie für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. In schweren Fällen zahlen sie eine Rente. |
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Letzte Änderung: 11.09.2025 09:15:35
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