Werbung + Links

Hast du fremde Werbebanner auf deiner Seite und führen Links auf andere Webseiten, dann solltest du wissen, welche Webseiten dahinter stehen und ob diese rechtlich in Ordnung sind!

Sobald du Werbung auf deine Homepage stellst, betreibst du eine »kommerzielle« Webseite und hast besondere Pflichten (z.B. muss dann deine Seite ein Impressum haben).

⚠️ Dir können Unannehmlichkeiten entstehen, wenn die Bannerwerbung gegen das Wettbewerbs-, Urheber- oder anderes Recht verstößt.

Werbung muss auf einer Homepage deutlich als solche zu erkennen sein und sich vom Inhalt der Seite unterscheiden!

⚠️ Gemäß Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ist Werbung verboten, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtet, die deren Interessen schadet oder ihre Unerfahrenheit ausnutzt.

Du tust gut daran, dir die Inhalte der verlinkten Seite sehr genau anzuschauen. Denn enthält sie verbotene Inhalte, verstößt sie gegen Gesetze und war es dir ohne großen Aufwand möglich, dies zu erkennen, dann bist du für diese Inhalte mitverantwortlich!

Ob du strafrechtlich dabei »Täter« oder »Gehilfe« bist, richtet sich danach, welchen Zweck der Link zu der Seite mit den verbotenen Inhalten hatte.
Betreibt ein Pädophiler eine Webseite mit kinderpornografischen Inhalten und verlinkt auf eine Seite mit ebensolchen Inhalten, dann wird er als »Täter« angesehen und strafrechtlich so gestellt, als seien die fremden Seiten seine eigenen.

⚠️ Ich rate dringend davon ab, Links auf Seiten (auch Foren) mit erotischen Inhalten zu legen. Das kann dir eine Strafanzeige wegen Verbreitung pornografischer Inhalte einbringen!
Ebenso würde ich auf keinen Fall zu Seiten verlinken, die (illegale) MP3s, Videos oder Software zum Herunterladen anbieten.
Mittlerweile leben unzählige Anwaltskanzleien ausschließlich vom Abmahnen und Verklagen ahnungs- oder skrupelloser Webseitenbetreiber! Für die Betreffenden ist das für lange Zeit der finanzielle Ruin.

Darf man eine Seite gegen den Willen des Seiteninhabers verlinken?

Es gilt der Grundsatz: Wer Inhalte frei zugänglich ins Internet stellt, erklärt sich grundsätzlich mit einer Verlinkung einverstanden.
Der EuGH hat entschieden, dass fremde Inhalte grundsätzlich verlinkt werden dürfen, wenn sie im Internet frei zugänglich sind.

Anders sieht es aus, wenn der verlinkte Inhalt ein »urheberrechtlich geschütztes Werk« ist: Dann ist die Verlinkung eine »öffentliche Wiedergabe« und somit ein Verstoß gegen das Urheberrecht!
Nur wenn der Internetnutzer das nicht wissen konnte, weil der verlinkte Inhalt frei zugänglich war, haftet er nicht. Es heißt zwar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In diesem speziellen Fall aber eben doch! 😉

► Lies dazu auch meine Seite: Mein Rat: Nützen Disclaimer? ◄

§ Rechtlicher Hinweis
ℹ️ Ich befasse mich hier nur mit Themen, von denen ich sehr viel mehr verstehe als ein Durch­schnitts­bürger. Das bedeutet aber nicht, dass ich immer auf jedem Rechtsgebiet auf dem neuesten Wissensstand bin. Ich empfehle deshalb, alle verfügbaren Info-Quellen zu nutzen und ggf. anwaltschaftlichen Rat einzuholen!
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© 29.10.2000 HansiHerrmann.de