Bedenkliche Metatags

ℹ️ Diese Seite ist veraltet, weil Google (die derzeit größte, wichtigste, meistgenutzte Suchmaschine) das »keywords-Metatag« wegen des unten beschriebenen Missbrauchs inzwischen komplett ignoriert. Es spielt also für das Ranking in den Suchergebnissen überhaupt keine Rolle mehr und kann deshalb getrost weggelassen werden!

Was sind Metatags?

Metatags sind im Quelltext einer Webseite eingegebene Stichwörter, die den Suchmaschinen helfen, den Inhalt dieser Seite richtig einzuordnen.

Wenn ich mich hier über Online-Recht auslasse, dann gebe ich z.B. in meinen keyword-Metatags die Begriffe Online-Recht und Internet-Recht ein.
Wird einer dieser Begriffe bei einer Suchmaschine eingegeben, dann wird meine Seite als Suchergebnis ausgegeben (wenn auch vielleicht erst an zigtausendster Stelle).

Falsche bzw. irreführende Metatags

Es gibt Leute, die tragen in ihren Metatags geschützte Begriffe wie bekannte Automarken ein, um ihr Ranking in den Suchmaschinen zu erhöhen.
Ebenso gibt es Webseitenbetreiber, die praktisch den gesamten Duden in den Metatags eingeben, damit ihre Seite auf jeden Fall von den Suchmaschinen angezeigt wird, egal welchen Suchbegriff der User eingegeben hat.

Nun verlassen sich Suchmaschinen aber Gott sei Dank nicht nur auf die Metatag-Angaben (sonst könnten wir sie schon lange nicht mehr benutzen, weil ja immer dieselben Seiten angezeigt würden – egal, wonach man sucht!). Sie erfassen sämtliche Inhalte einer Internetseite und prüfen, ob die in den Metatags angegebenen Stichwörter auch wirklich auf der Seite vorkommen. Je öfter sie dort vorkommen (und möglichst noch als »Überschrift«), umso wahrscheinlicher ist es, dass diese Seite von der Suchmaschine erfasst und als Suchergebnis angezeigt wird. Ebenso ist es mitentscheidend, wie viele andere Webseiten auf eine Seite verweisen (verlinken).

Suchmaschinen reagieren sehr empfindlich auf Manipulationen und sperren die betreffende Seite, mit der Folge, dass sie gar nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt wird!
Im Übrigen begibt sich ein Webseitenbetreiber strafrechtlich auf sehr dünnes Eis, wenn er Suchmaschinen spammt bzw. manipuliert!

Werden geschützte Begriffe oder Markennamen in den Metatags angegeben, kann dies sehr teure Abmahnungen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen!

Mittlerweile gibt es diesbezüglich ein Grundsatzurteil des BGH, dass die Verwendung von Markennamen und Unternehmenskennzeichen im HTML-Quelltext zur Steigerung der Trefferanzahl bei Suchmaschinen unzulässig ist.

Selbst wenn die Freundin des Webseitenbetreibers Mercedes heißt, unterlässt er es besser, ihren Namen in den Metatags einzugeben, weil der gleichnamige Autohersteller die stärkeren Rechte an diesem Namen hat!

Man könnte ja stattdessen den Namen seiner Freundin hundertmal in den Text seiner Webseite eingeben, dann wird diese Seite ebenfalls beim Suchbegriff Mercedes gelistet – ohne dass man in juristische Schwierigkeiten gerät. 😉

ℹ️ Ob ein Name oder Begriff patentrechtlich geschützt ist, kannst du beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen.

Nach einer Entscheidung des OLG Celle ist das Einarbeiten von bürgerlichen Namen in den HTML-Code ohne die Einwilligung des Betroffenen verboten.

Wenn man nicht wirklich Müller heißt, sollte man diesen Namen besser nicht in seinen Metatags angeben. Und selbst wenn jemand tatsächlich Helmut Kohl heißt, sollte er es vermeiden, diesen Namen in den Metatags anzugeben, weil der berühmte Namensvetter als eine »Persönlichkeit der Zeitgeschichte« die stärkeren Rechte an diesem Namen hat und diese gegen den Seitenbetreiber durchsetzen könnte – mit allen finanziellen Folgen!

Das LG Essen hat entschieden, dass die Aufzählung hunderter Begriffe in den Metatags ohne inhaltlichen Zusammenhang zur Webseite eine wettbewerbswidrige Manipulation von Suchmaschinen ist.




© 29.10.2000 HansiHerrmann.de