eMail‑Veröffentlichung – Was man beachten sollte

Seit vielen Jahren veröffentliche ich unzählige Briefe und eMails zu verschiedenen Themen und Sachverhalten auf meiner Homepage (sowohl meine als auch die meiner Korrespondenzpartner) und hatte deswegen noch nie Schwierigkeiten.
Warum das so ist und auch so bleiben wird:
Ich halte mich an die juristischen Spielregeln!

An einem Beispiel will ich das veranschaulichen:

In einem Fall von Kindesvernachlässigung in meiner Nachbarschaft blieb das zuständige Jugendamt viel zu lange untätig und nahm die betroffenen Kinder erst in Obhut, als ich es massiv unter Druck setzte, die Sache hier auf meiner Webseite anprangerte und somit »Öffentlichkeit« erzeugte.
Philipp – In der Obhut des Jugendamtes

Anschließend wandte ich mich auch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die zuständige Bezirksstadträtin und wies in diesem Schreiben darauf hin, dass ich den gesamten Schriftverkehr auf meiner Homepage veröffentliche.
Erwartungsgemäß widersprach die Bezirksstadträtin der Veröffentlichung ihres Antwortbriefes – was ich dann aber aus mehreren Gründen ignorierte:

  • Ich verletzte damit nicht das Briefgeheimnis, denn das schützt nur verschlossene Briefe, die nicht an mich selbst gerichtet sind.
  • Das Urheberrecht verletzte ich damit auch nicht, denn der Brief enthielt keinen schützenswerten Text.
  • Die Persönlichkeitsrechte der Bezirksstadträtin verletzte ich ebenfalls nicht, denn sie hatte mir in ihrer Eigenschaft als Politikerin und Amtsträgerin geschrieben und ihr Schreiben enthielt keine »persönlichen Äußerungen«, die schützenswert wären.
  • Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungsfreiheit:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […].
    Meine Philipp-Seiten, die ursächlich für die Korrespondenz mit der Bezirks­stadträtin waren, sind als »Online-Berichterstattung« zu verstehen, an der ein »öffentliches Interesse« besteht, sodass andere (weniger gewichtige) Rechte der Bezirks­stadt­rätin dahinter zurückstehen mussten.

Und damit sind auch schon die wichtigsten Gründe genannt, warum die Veröffentlichung eines Briefes oder einer eMail rechtens sein kann.

Ich betone deshalb »kann«, weil die Veröffentlichung privater Briefe und Mails ganz unstreitig verboten ist und neben strafrechtlichen auch zivilrechtliche Folgen haben könnte.

  • Wenn ich trotzdem private Briefe/Mails veröffentliche, muss ich sicherstellen, dass dadurch kein Dritter (z.B. der Absender oder Empfänger) in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird.
    • Das wäre z.B. der Fall, wenn er durch den Inhalt oder Kontext des veröffent­lichten Textes »identifizierbar wird«. Strafrechtlich relevant wäre es auf jeden Fall, wenn die Veröffentlichung offensichtlich nur dazu dient, einen Dritten verächtlich zu machen, ihn herabzuwürdigen, zu beleidigen und dergleichen.
  • Es kommt bei einer Veröffentlichung also nicht nur auf den Inhalt des veröffentlichten Textes an, sondern auch auf den Kontext, in dem das geschieht, und nicht zuletzt auf den beabsichtigten Zweck.
    • Wenn ich die (verlogenen) Liebesbriefe meiner Ex-Gattin veröffentliche, in denen sie mir »ewige Treue schwor«, mich dann aber jahrelang mit meinem besten Freund betrog, dann muss ich mich nicht wundern, wenn ich Post vom Staats­anwalt bekomme. Ich halte es für ausgeschlossen, dass ein juristischer Laie einem Berufs-Ankläger das Wasser reichen und ungeschoren aus dieser Nummer rauskommen kann!
      In diesem Fall gibt es kaum einen vernünftigen Grund, der die Veröffent­lichung rechtfertigen könnte. Selbst wenn ich nicht den Namen meiner Ex nenne, wäre sie allein dadurch identifizierbar, dass unser persönlicher Bekanntenkreis wüsste, um wen es geht.
      In einem entsprechenden Kontext dürfte ich ihre Liebesbriefe veröffentlichen: Wenn ich z.B. sicherstelle, dass sie tatsächlich als Person nicht identifizierbar und der beabsichtigte Zweck durchaus positiv ist (wenn ich z.B. eine Sammlung wunderschöner Liebesbriefe auf meine Homepage stelle und nicht erkennbar ist, wer sie geschrieben hat).

Ich wurde gefragt, ob man seine eigenen Briefe veröffentlichen darf, also die Briefe, die man selbst geschrieben hat.
Auch diese Frage ist nicht pauschal mit JA oder NEIN zu beantworten, sondern mit dem Standard-Spruch: Das kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.

  • Prinzipiell habe ich als »Urheber« meiner Briefe das Urheberrecht an ihnen, kann mit ihnen also nach Belieben verfahren …
    Wenn ich mit der Veröffentlichung nicht die Rechte Dritter verletze oder gegen andere Gesetze verstoße.
    Das wäre z.B. der Fall, wenn ich meine eigenen erotischen/pornografischen Briefe veröffentliche und damit gegen den Jugend­medienschutz-Staatsvertrag oder Strafgesetze verstoße.
    Oder wenn aus dem Inhalt meiner Briefe der Empfänger identifizierbar und womöglich auch noch beleidigt oder herabgewürdigt wird.
    Auch sogenannte »Schmähbriefe«, die nur dazu dienen, einen anderen zu beleidigen, herabzuwürdigen, niederzumachen, überschreiten die Grenze des Erlaubten.

Bei geschäftlichen Briefen und eMails ist die Rechtslage komplizierter.

Auf zahlreichen Jura- und Anwalt-Seiten wird pauschal davon abgeraten, überhaupt irgendwelche Briefe oder eMails zu veröffentlichen. Zur Begründung werden diverse Gerichtsentscheidungen genannt, wobei Textpassagen aus dem Urteilskontext gerissen und zitiert werden, die die jeweilige Aussage belegen sollen.
Das mag gut gemeint und ganz vernünftig sein, weil man damit juristische Laien vor Schaden bewahren kann.

Wenn man die betreffenden Urteile aber vollständig durchliest (und versteht!), dann ergeben sie oft ein ganz anderes Bild, das man durchaus für die eigenen Zwecke nutzen kann, indem man sich darauf beruft und dann gewissermaßen »mit höchstrichterlicher Rückendeckung« zu Felde zieht …
Das tue ich seit 40 Jahren erfolgreich! 😉 Die zahllosen »Ratgeber« im Internet tun das ebenfalls. Allerdings in umgekehrter Richtung, indem sie nur die Urteils-Passagen herauspicken, die ihre eigene Aussage belegen (dass die eMail-Veröffentlichung angeblich verboten ist).

Auf meiner Homepage beweise ich seit vielen Jahren das Gegenteil!

Ich »studiere« seit Jahrzehnten die Grundsatzentscheidungen höchster deutscher Gerichte in allen erreichbaren Rechtsprechungs-Datenbanken zu allen Fällen und Sachverhalten, die mich interessieren oder persönlich betreffen (könnten). Oft beschäftige ich mich mit einem bestimmten Thema tagelang und »rund um die Uhr«. Kein Jurist hat oder nimmt sich die Zeit dazu. ICH nehme mir diese Zeit, weil ich keine anderen Hobbys habe. 😉
Auch studiere ich die einige tausend Seiten umfassenden Beck’schen Kommentare.
So bin ich betreffs aller Sachverhalte, die mich persönlich betreffen (oder interessieren), auf dem aktuellsten Wissensstand, was dazu führte, dass unzählige Rechtsstreitigkeiten zu meinen Gunsten entschieden wurden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil ich sehr viel mehr Zeit in einen Rechtsstreit investiere, als das ein Volljurist jemals könnte oder wollte, und weil ich unendlich viel mehr schreiben und argumentieren kann, als ein Jurist die Zeit und Nerven hätte, sich damit ernsthaft und andauernd auseinanderzusetzen. 😉

Weil naturgemäß nicht mal Gesetze eindeutig formuliert sind und viele Deutungen zulassen, müssen sich Gerichte mit den einzelnen Streitfällen beschäftigen. Und die Urteile der Gerichte betreffen fast immer nur einen ganz bestimmten Einzelfall, sodass letztlich nicht mal »Grundsatzurteile« eine grundsätzliche Bedeutung haben und nach Belieben gedeutet werden können …

Um dich nicht unnötig mit juristischen Spitzfindigkeiten zu belasten, sage ich dir,
was du beachten musst, wenn du geschäftliche Mails veröffentlichen willst:

  • Mache auf jeden Fall Name und eMail-Adresse des Absenders unkenntlich.
    Der Einzelne hat grundsätzlich das Recht auf Anonymität seines gesprochenen und geschriebenen Wortes. Handelt es sich beim Absender um ein größeres Unternehmen (wie eine Wohnungsgesellschaft, einen Internethändler oder einen Tabakkonzern), kannst du die Firma beim Namen nennen, nicht aber den Sachbearbeiter, der dir im Auftrag dieser Firma schreibt.
  • Texte, die die Privatsphäre des Absenders berühren (also den häuslichen oder familiären Bereich), dürfen nicht veröffentlicht werden!
  • Betreffen sie die Sozialsphäre des Absenders, dürfen sie nur veröffentlicht werden, wenn ein gesteigertes öffentliches Informationsinteresse daran besteht.
    Wenn die Dinge, die in den eMails erörtert werden, die Öffentlichkeit »wesentlich angehen«, kann man davon ausgehen. Werden allerdings nur private Dinge ausgetauscht, die allenfalls »die Neugierde der Öffentlichkeit befriedigen« und insofern nicht »dem öffentlichen Meinungs­kampf dienen«, ist davon auszugehen, dass die eMail-Veröffentlichung verboten ist.
  • Ist der Absender in erhöhtem Maße auf das Kommunikationsmittel Internet angewiesen und trifft ihn deshalb eine dort veröffentlichte Kritik schwer, sollte man extrem vorsichtig damit sein, ob und was man veröffentlicht!
  • Wer sich nicht inhaltlich mit der veröffentlichten eMail auseinandersetzt, sondern diese nur dazu benutzt, den Absender persönlich abzuwerten oder der Lächerlichkeit preiszugeben, indem er z.B. auch dessen Schreibfehler »1:1« oder »ohne Worte…« übernimmt, sollte ebenfalls von einer Veröffentlichung absehen.
    Ein Leser der im Internet veröffentlichten eMails muss die Möglichkeit haben, »sich selbst eine eigene Meinung zu bilden«. Das ist aber nur möglich, wenn man auch seine eigenen eMails veröffentlicht und ersichtlich wird, welcher Sachverhalt der Meinungsverschiedenheit oder Kritik zugrunde liegt.
  • Bei Kritik am Service eines Unternehmens sollte man es bei der Benennung der betreffenden Firma belassen und es vermeiden, durch Überschriften, Links oder Hervorhebungen diese Firma insgesamt abzuwerten.

PS: Die meisten »Ratgeber« im Internet nehmen sich einfach nicht die Zeit und machen sich nicht die Mühe, die unzähligen juristischen Finessen und Fallstricke bis ins Kleinste zu erörtern. Darum raten sie grundsätzlich von jeder Brief-/eMail-Veröffentlichung ab. Damit »machen sie nichts falsch« und »stürzen niemanden ins Unglück«. Aber sie helfen damit auch niemandem!
Ich versuche, das besser zu handhaben. 😉

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