Gegendarstellungs‑Pflicht

Viele Leute glauben, ihre Webseite gehöre ihnen, und darum könnten sie darauf tun und lassen, was sie wollen.

Weil sie einem großen Personenkreis offen zugänglich ist (auch wenn sie vielleicht nur fünf Besucher am Tag hat), zählt sie rein rechtlich zur »elektronischen Presse« und ist damit ein »Mediendienst«, auch wenn sie keinen Presse-ähnlichen Charakter hat!

Ähnlich sieht es mit Beiträgen in Internetforen und Gästebüchern aus.

Wenn man sich irgendwo im Web kritisch über ein bestimmtes Produkt bzw. einen Hersteller äußert, dann sollte man dies sehr überlegt tun und seine Behauptungen auch beweisen können, weil die betreffenden Firmen in der Regel keine Kosten und Mühen scheuen, gegen solche Leute vorzugehen.

Schreibst du, dass dir das Gyros der Firma XYZ nicht schmeckt, dann ist das von deinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Schreibst du aber, dass das Gyros dieser Firma nur aus Fett und Knorpel besteht, dann ist das eine »Tatsachenbehauptung« (die nicht durch das Grundgesetz geschützt ist!), mit der du dich wegen Verleumdung strafbar machst, wenn du sie nicht beweisen kannst! Solange deine Aussage nicht bewiesen ist, kann sie als üble Nachrede bestraft werden!

Und genau das hatte ich mit meinem Tipp Gar nicht gut essen … getan.
Auf die Spitze getrieben hatte ich das Ganze aber, indem ich gleich eine fingierte »Gegendarstellung« veröffentlichte, die den Eindruck erweckte, der Gyros-Hersteller hätte deren Text vorgegeben und wäre selber nicht von der guten Qualität seines Produktes überzeugt.
Das war eine unglaubliche Dreistigkeit meinerseits! Die juristischen + finanziellen Folgen dieses »Spaßes« konnte ich nur abwenden, weil ich weiß, wie man sich aus solchen Situationen herauswindet.

Allerdings kann ich das nicht zur Nachahmung empfehlen!
ICH persönlich fetze mich seit Jahrzehnten mit Juristen. Für mich ist das ein Spaß wie für andere Leute Fußballspielen oder ins Kino gehen.
Hier ein paar weitere Beispiele.
Ansonsten rate ich dringend, lieber mal den Ärger in sich reinzufressen als am Ende finanziell ruiniert zu sein!

Notfalls kann man gerichtlich gezwungen werden, an derselben Stelle und in derselben Aufmachung eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, wobei der BETROFFENE den Text der Gegendarstellung festlegt!

Der Seitenbetreiber ist verpflichtet, solche Inhalte von seiner Seite zu entfernen, sobald er Kenntnis davon erhält (also spätestens, wenn ihn jemand auf diesen Inhalt aufmerksam macht)! Anderenfalls kann auch er gerichtlich dazu gezwungen werden.

Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Widerrufsanspruch des Betroffenen.

Veröffentlichst du z.B. fremde Texte unter deinem eigenen Namen oder behauptest unbewiesene Tatsachen, dann kannst du gerichtlich zum Widerruf gezwungen werden, wobei dein Widerruf auf derselben Seite, in derselben Schriftart und -größe neben deinem ursprünglichen Text stehen muss. Die Zeitdauer bestimmt der Betroffene, längstens jedoch einen Monat.
Auch hier bestimmt der Betroffene den Text des Widerrufs, wobei du auf jeden Fall deinen beanstandeten Text als unwahr widerrufen musst. Der beanstandete Text muss so lange wie der Widerruf gezeigt werden.

§ Rechtlicher Hinweis
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