Außenspielflächen + Spielplatzgeräte
guv-si-8017

Betreiber PRIVATER SPIELPLÄTZE sollten diese Hinweise beachten.

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  1. Einleitung
  2. Gestaltungskriterien für Außenspielflächen und Auswahl der Spielangebote
    1. Allgemeine Hinweise
    2. Grundsätze, Normen
  3. Allgemeine Regelungen zu Spielplatzgeräten
    1. Generelle Ausführungs- und Beschaffenheitsmerkmale
    2. Absturzsicherungen
    3. Zugänge, Aufstiege von Spielplatzgeräten
  4. Bodenmaterial im Fallbereich von Spielplatzgeräten
    1. Mindestmaße des Fallraums
    2. Bodenmaterial
    3. Freie Fallhöhen an Geräten
  5. Spezifische Regelungen zu Spielplatzgeräten
    1. Schaukeln
    2. Wippschaukeln (Standardausführung)
    3. Wippgeräte (Schaukelpferde, Federtiere)
    4. Rutschen
    5. Karussells
    6. Kletterelemente an Spielplatzgeräten
    7. Kletterbäume
    8. Schwingseile
  6. Regelungen für Sandkästen und weitere Gestaltungselemente
    1. Sandkästen
    2. Ballspielanlagen
    3. Sonnensegel, Indianerzelte
    4. Tunnel und Kriechröhren
    5. Naturnahe Gestaltung
  7. Inspektion und Wartung der Spielplatzgeräte und -anlagen
    1. Inspektionen
    2. Grundsätze
    3. Wartung und Reparaturen
    4. Dokumentation
  8. Anhang
    1. DIN-Normen
    2. Informationsschriften der DGUV
  9. Impressum

01. Einleitung

Vielfältig und attraktiv gestaltete Spielflächen fördern Wahrnehmung, Motorik und Koordination der Kinder und leisten damit einen wichtigen Beitrag für deren körperliche, geistige und seelische Entwicklung.

Neben dem Spielwert ist auch der Sicherheitsaspekt bei den Außenspielflächen und Spielplatzgeräten von Bedeutung. Dabei müssen bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Spielplatzgeräte und ‑anlagen die Risiken vorhersehbar und einschätzbar sein.

Diese Seiten enthalten Sicherheitshinweise für die Auswahl und Gestaltung von Flächen für Kinder in Tageseinrichtungen und Schulen. Sie enthalten darüber hinaus eine Vielzahl wichtiger Festlegungen zu einzelnen Spielplatzgeräten und Spielplatzelementen. Die Hinweise lassen sich auch für Bauteile, Kunstwerke etc., die nicht als Spielplatzgeräte geplant wurden, aber als solche genutzt werden, heranziehen.

Die sicherheitstechnischen Hinweise sind insbesondere DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden entnommen. Aussagen zur naturnahen Gestaltung sind enthalten in: GUV‑SI 8014 – Naturnahe Spielräume

02. Gestaltungskriterien für Außenflächen und Auswahl der Spielangebote

02a. Allgemeine Hinweise

  • Die Bewegungsflächen und die Spielplatzgeräte sollen für die vorgesehene Altersgruppe geeignet sein. Die Altersangaben in den Prospektunterlagen der Anbieter geben entsprechende Hinweise.
    Bei Spielangeboten in Kinderkrippen und -gärten ist daran zu denken, dass im Bedarfsfall Hilfestellung gegeben werden kann.
    Besondere Gefährdungen für Krippenkinder sind zu vermeiden, z.B. durch Beschaffung von Spielplatzgeräten entsprechend DIN EN 1176‑1 ohne deutsche A-Abweichung.
  • Die Angebote sollen die unterschiedlichen Spiel- und Bewegungsbedürfnisse der Nutzer berücksichtigen.
    Mehrere kleinere Angebote sind immer einer einzelnen Großanlage vorzuziehen, um das Geschehen zu entflechten.
  • GS-ZeichenBeim Kauf von in Serie gefertigten Spielplatzgeräten sollte darauf geachtet werden, dass diese mit dem Zeichen Geprüfte Sicherheit versehen sind.
  • Geräte in Eigenbau erfordern in vielen Fällen spezielle Kenntnisse der ausführenden Person, sodass sie unter Hinzuziehung qualifizierter Sachkundiger (z.B. Hersteller, Handwerker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit etc.) geplant und errichtet werden sollten.
  • Bei der Gestaltung der Flächen und der Anordnung der Spielplatzgeräte ist an folgende Gesichtspunkte zu denken:
  •  Einsehbarkeit von Spielbereichen im Hinblick auf die Aufsichtsführung,
  •  kein Anordnen von Spielplatzgeräten im Bereich von Hauptlaufrichtungen,
  •  Wege für Wartungsarbeiten und Rettungsfahrzeuge sind freigehalten
  • Generell sollten Außenanlagen in Bereiche eingeteilt werden, z.B. Ruhe-, Lauf- und Spielzonen mit Rasenflächen, Sand- und Ballspielbereiche, Flächen für Spielplatzgeräte. Mit der dadurch erzielten Entflechtung kann Aggressivität und Gewalt und damit das Unfallgeschehen reduziert werden. Die unterschiedlichen Aktivitäten benötigen jedoch entsprechende Freiräume, damit es nicht zu gegenseitigen Gefährdungen kommt.
  • Für Bewegungsbaustellen oder das Arbeiten mit losen Spiel- oder Baumaterialien sind neben ausgewählten Materialien auch entsprechende Flächenangebote für die Lagerung und das eigentliche Spielangebot zur Verfügung zu stellen und auf vorgegebene Bereiche zu begrenzen.
  • In den Außenspielflächen von Kitas und Schulen ist auf folgende Pflanzenarten zu verzichten:
  • Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)
  • Seidelbast (Daphne mezereum)
  • Stechpalme (Ilex aquifolium)
  • Goldregen (Laburnum anagyroides)

  • 02b. Grundsätze, Normen

    Sicherheitstechnische Aussagen zu Spielplatzgeräten sind in DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden enthalten.

    Die Ausführungen dieser Seite beziehen sich nicht auf Geräte, die nach DIN EN 71 Sicherheit von Spielzeug erstellt wurden und die nur für den häuslichen Bereich geeignet sind. Diese Geräte sind auf Grund der Materialwahl und/oder der Bauausführung nicht für den intensiven Alltagsbetrieb in Kitas und Schulen geeignet.

    Weitere sicherheitstechnische Hinweise zu Spielplatzgeräten sind z.B. in DIN 18 034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen; Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb und in DIN 33 942 Barrierefreie Spielplatzgeräte aufgeführt.

    03. Allgemeine Regelungen zu Spielplatzgeräten

    03a. Generelle Ausführungs- und Beschaffenheitsmerkmale

  • Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Benutzer standhalten.
  • Ecken und Kanten
    sind gerundet oder gefast auszuführen.
  • Muttern und Schraubenköpfe
    sind möglichst versenkt in die Konstruktionsteile einzulassen.
    Gewindeenden dürfen nicht überstehen oder sind abzudecken.
  • Unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe (Anstoßstellen) oder im Gehbereich (Stolperstellen) sind zu vermeiden oder die Bauausführung muss so erfolgen, dass diese Bauteile keine Gefährdung darstellen.
  • Quetsch- und Scherstellen an Geräteteilen sind zu vermeiden (z.B. bei gegeneinander beweglichen Teilen des Lagers einer Wippschaukel, drehenden Teilen des Rades an der Sandbaustelle).
  • Fangstellen, bei denen die Gefahr besteht, z.B. mit Kopf, Fuß, Finger oder der Kleidung hängen zu bleiben, sind zu vermeiden.
    Beispiele für Fangstellen:
  • Öffnungen im Bohlenbelag einer schrägen Ebene, durch die ein Fuß hindurchrutschen kann.
  • Kettenglieder, in die die Fingerglieder hineinpassen.
  • Öffnungen zwischen 11 cm (in Krippen: 8,9 cm) und 23 cm, in denen der Kopf stecken bleiben kann.
  • Spalten oder V-förmige Öffnungen, in denen z.B. Knebel von Anorakschnüren hängen bleiben können.
  • In DIN EN 1176‑1 sind die Fangstellen und die Prüfverfahren benannt.


    03b. Absturzsicherungen

  • Standebenen (Plattformen, Podeste, Rampen)
    An Standebenen ab 1 m Höhe sind Geländer in Form von Handläufen anzubringen.
    Handlaufhöhe zwischen 0,6 m bis 0,85 m.
    An Standebenen ab 2 m Höhe sind Brüstungen vorzusehen.
    Höhe mindestens 0,7 m – ohne Leiterwirkung.
  • Treppen
    Grundsätzlich sind Handläufe bei Höhen ab 1,00 m erforderlich, wenn die Neigung mehr als 45° beträgt.
    Die Höhe des Handlaufes beträgt,
    gemessen über Vorderkante Stufe,
    mind. 0,6 m, max. 0,85 m.

  • 03c. Zugänge, Aufstiege von Spielplatzgeräten

  • Leitern
    Neigung 60-90°, Sprossenmaß (Tiefe oder Durchmesser) kleiner 60 mm; gegen Verdrehen gesichert.
  • Treppen
    Neigung 15-60°, Stufentiefe größer 140 mm, lichtes Maß zwischen den Tritten kleiner als 110 mm, bei Gerätehöhen über 2,00 m ist ein Zwischenpodest vorzusehen.
  • Rampen
    Neigung kleiner 38°.
  • 04. Bodenmaterial im Fallbereich von Spielplatzgeräten

    04a. Mindestmaße des Fallraums

    Bis 0,60 m freie Fallhöhe ergeben sich keine Anforderungen an den Fallraum im eigentlichen Sinn.
    Der Raum ist jedoch frei von Hindernissen und Gegenständen zu halten, auf die man beim Fallen auftreffen kann.

    Für freie Fallhöhen von 0,60 m bis 1,50 m beträgt das Maß des Fallraums 1,5 m.

    Ab Fallhöhen von 1,5 m kann das Maß nach folgender Formel bestimmt werden:
    Länge der Aufprallfläche (m) = (2/3 der freien Fallhöhe) + 0,5

    Beispiele:
    Fallhöhe (m) 1,50 1,80 2,10 2,40 2,70 3,00
    Länge der Aufprall­fläche (m) 1,50 1,70 1,90 2,10 2,30 2,50

    Hinweis:
    Die Fallräume der Spielplatzgeräte dürfen sich überschneiden; ausgenommen bei sich drehenden oder schwingenden Geräten oder Geräteteilen.


    04b. Bodenmaterial
    nach Tabelle F.1 DIN EN 1176‑1

    Bis 0,60 m Fallhöhe sind alle Böden, auch die aus Stein, Beton und Bitumen erlaubt. Diese Böden sind jedoch für viele Aktivitäten nicht empfehlenswert.

  • Bis 1,00 m Fallhöhe ist Oberboden (Naturboden) zulässig.
  • Bis 1,50 m Fallhöhe kann Rasen verwendet werden.
    Rasen muss auch bei intensiver Nutzung dauerhaft vorhanden sein.
  • Ab 1,50 m Fallhöhe sind Bodenmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften zu verwenden.
    Dies sind folgende Materialien:
  • Holzschnitzel (Korngröße 5 mm bis 30 mm),
  • Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm),
  • Sand, gewaschen (Korngröße 0,2 mm bis 2 mm),
  • Kies, rund und gewaschen (Korngröße 2 mm bis 8 mm),
  • synthetischer Fallschutz (Fallschutzplatten u.ä., geprüft nach DIN EN 1177).
  • Hinweis:
    Die Schichtdicke bei losen Bodenmaterialien ergibt sich bei Fallhöhen bis 2 m aus mindestens 20 cm und bei Fallhöhen bis 3 m aus mindestens 30 cm plus jeweils 10 cm Zuschlag für Wegspiel- und Verdichtungseffekte.


    04c. Freie Fallhöhen an Geräten

    Freie Fallhöhe ist nicht gleich Gerätehöhe.
    Bei den freien Fallhöhen handelt es sich um den größten lotrechten Abstand von der eindeutig beabsichtigten Körperunterstützung zur darunter liegenden Aufprallfläche.

    Beispiele:

  • die Höhe der Standfläche (z.B. Oberkante Podest)
  • die Höhe der Sitzfläche (z.B. bei Wippen, Schaukeln – hier jedoch bei 60° Auslenkung gemessen)
  • die Griffhöhe (z.B. bei Reckstangen)
  • bei der Nutzung einer Rutschstange wird das Maß von der maximalen Höhe der Handgrifffläche minus 1 m zur Fläche darunter bestimmt (wirkliche Fallhöhe).
  • 05. Spezifische Regelungen zu Spielplatzgeräten

    Die nachfolgend aufgeführten Angaben umfassen wichtige Aspekte für Spielplatzgeräte. Der Eigenbau von Geräten erfordert jedoch spezielle Kenntnisse (siehe auch Abschnitt Allgemeine Hinweise⮥).

    05a. Schaukeln

  • Schaukeln mit einer Höhe bis zu 2,60 m können auf Rasen aufgestellt werden (die freie Fallhöhe wird bei einer Auslenkung des Schaukelsitzes von 60° bestimmt und beträgt bei dieser Höhe nicht mehr als 1,50 m).
    Für Schaukeln mit größeren Höhen ist der Boden im Bereich der Aufprallfläche stoßdämpfend herzurichten.
  • Für die Kanten der Schaukelsitze sind Materialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften auszuwählen.
  • Die Ausdehnung des Fallraums und damit auch die Größe der Aufprallfläche bei Schaukeln wird nach folgender Faustformel bestimmt: Kettenlänge + 2 m
  • ⚠️ Hinweis:
    Schaukeln mit hoher Schwungmasse (z.B. Balken-, Gondelschaukeln) und Mehrfachschaukeln beinhalten hohe Risiken für Kindergartenkinder und sollten daher in diesen Einrichtungen nicht aufgestellt werden.
    Das Vogelnest und ähnliche Gruppenschaukeln erfordern besondere Aufsicht.


    05b. Wippschaukeln (Standardausführung)

  • Max. Höhe der Sitze in der höchsten Position: 1,5 m.
  • Aufstellung auf Rasen oder Bodenmaterial mit stoßdämpfenden Eigenschaften.
  • Am Mittellager dürfen keine Quetsch- und Scherstellen für Hand und Finger vorhanden sein.
  • Puffer mit stoßdämpfender Wirkung, z.B. hochkant gestellte, in den Boden eingelassene Autoreifen, vorsehen.
  • Festhaltemöglichkeiten sind vor jeder Sitzfläche erforderlich.

  • 05c. Wippgeräte (Schaukelpferde, Federtiere)

    Wippgeräte
  • Max. Höhe der Sitz-/Stehgelegenheit: 0,55 m für Geräte mit vorgegebener Hauptbewegungsrichtung bzw. 0,78 m für Geräte mit Bewegungmöglichkeit in mehrere Richtungen.
  • Aufstellung bei Höhen der Sitz-/Stehgelegenheit ≤ 60 cm auf Rasen bzw. auf ungebundenem oder stoßdämpfendem Boden empfohlen.

  • 05d. Rutschen

    Rutschen
  • Die Höhe zwischen Rutschenende und Boden darf bei Rutschen ab 1,5 m Länge max. 0,35 m, bei kürzeren Rutschen max. 0,20 m betragen.
  • Der Auslaufbereich der Rutschen sollte nicht im Spielbereich des Sandkastens münden.
  • Sicherheitstechnisch günstig sind wegen der geringen Fallhöhen Hangrutschen.
  • Sicherheitstechnisch günstig sind wegen der geringen Fallhöhen Hangrutschen.
  • Bei Hangrutschen kann es sinnvoll sein, die an den Einsitzteil angrenzenden seitlichen Bereiche mit einem Handlauf oder einer Brüstung zu sichern, z.B. bei zu erwartenden Drängeleien auf kleinen Plateauflächen.
  • Sicherheitstechnisch günstig sind wegen der geringen Fallhöhen Hangrutschen.
  • Bei intensiver Sonneneinstrahlung ist an die Aufheizung der Rutschflächen zu denken. Ausrichtung daher vorzugsweise nach Norden.

  • 05e. Karussells

    Karussells
  • Freie Fallhöhe max. 1 m.
  • Länge des seitlichen Mindestfreiraums (Fallraum) 2 m (Drehscheibe: 3 m).
  • Freiraum über dem Karussell mind. 2 m.
  • Für Drehkreuze gilt: max. Durchmesser 2 m, Bodenfreiheit mind. 0,4 m.
  • stoßdämpfender Untergrund im Mindestfreiraum (wird vom Hersteller angegeben).
  • Karussells erfordern insbesondere für Kleinkinder eine besondere Betreuung bzw. Aufsicht.


    05f. Kletterelemente an Spielplatzgeräten

    Kletterelemente an Spielplatzgeräten
  • Die Anforderungen an den Boden ergeben sich aus der freien Fallhöhe (siehe Bodenmaterial⮥).
  • Die Ausdehnung der Aufprallfläche ergibt sich ebenfalls aus der freien Fallhöhe (siehe Mindestmaße des Fallraums⮥).

  • 05g. Kletterbäume

    Kletterbäume
  • Im Bereich der Aufprallfläche unter den Bäumen befindet sich der in Abhängigkeit von der Fallhöhe geforderte Boden [ungebundener Boden, Rasen oder stoßdämpfender Boden (z.B. Rindenmulch, siehe Bodenmaterial⮥).
  • Die max. Kletterhöhe sollte an den Bäumen markiert werden, z.B. mit Flatterbändern.

  • 05h. Schwingseile

  • Schwingseile sind bei einer Länge bis 2 m in einem Abstand von mindestens 0,6 m zu anderen Geräteteilen, Bäumen usw. anzubringen. Bei größeren Längen ist der Abstand auf mind. 1 m zu erhöhen.
  • Keine Kombination mit einer Schaukel innerhalb eines Schaukelgerüstes.

    06. Regelungen für Sandkästen und weitere Gestaltungselemente

    06a. Sandkästen

  • Als Einfassungen besonders geeignet sind Holzelemente aus dauerhaften Kernhölzern oder druckimprägnierten Hölzern, Findlinge, Betonsteine mit gerundeten Kanten u.ä.
  • Einfassungen sollten unter Beachtung weiterer Spielfunktionen gewählt werden (z.B. Sitzen, Spielablage, Balancieren). Dabei ist zu beachten, dass ab freien Fallhöhen größer 0,6 m Anforderungen an den Boden auf der abgewandten Seite der Sandfläche entstehen.
  • Der Spielsand sollte bindig sein, mit Korngrößen von 0 mm bis 2 mm.
  • Der Unterbau muss wasserdurchlässig sein.
  • Die mechanische Reinigung des Spielsandes sollte regelmäßig durchgeführt werden.
  • Der Sandaustausch richtet sich nach dem Grad der Verunreinigung. Gitter- und Netzabdeckungen eignen sich gegen Verunreinigung durch Tiere.

  • 06b. Ballspielanlagen

  • Fußball-, Handballtore und Basketballanlagen sind so standsicher zu verankern, dass sie auch dann nicht umstürzen, wenn Kinder daran klettern oder turnen.
  • Ballspielfelder und unmittelbar angrenzende Bereiche sind von Hindernissen freizuhalten.

  • 06c. Sonnensegel, Indianerzelte

    Sonnensegel
  • Die Ausführung muss stabil und robust sein.
  • Spannseile oder Bodenhülsen dürfen keine Stolper­stellen bzw. Hindernisse bilden und müssen gut erkennbar sein.
    Beispiele:
  • Einstellen eines farbigen Pfahles in die Bodenhülse
  • Anbringen von Flatterbändern

  • 06d. Tunnel und Kriechröhren

    Tunnel und Kriechröhren
  • Der Rohrdurchmesser sollte mind. 0,75 m betragen.
  • Bei Tunneln mit einer Steigung von mehr als 15° sind Vorrichtungen zum Klettern z.B. Stufen oder Griffe vorzusehen.
  • Die Kanten an den Röhrenenden sind zu brechen oder abzuschirmen.
  • Begehbare Bereiche unmittelbar oberhalb der Ein- und Ausgänge sollten ab einer Höhe von über 1 m so gestaltet werden, dass man nicht abstürzen kann (Handlauf oder Geländer vorsehen).
  • Die Anforderungen an das Bodenmaterial im Bereich der Ein- und Ausgänge sind in Abhängigkeit von der Fallhöhe festzulegen.

  • 06e. Naturnahe Gestaltung

    Broschüre: GUV‑SI 8014 »Naturnahe Spielräume«

    Zu diesem Thema wurde folgende GUV‑Information erstellt:
    GUV‑SI 8014 »Naturnahe Spielräume«
    Dort werden u.a. folgende Themenschwerpunkte angesprochen: • Geländemodellierung • Spiel mit Wasser und Feuer • Pflanzen • Gestalten mit Stein- und Holzelementen • Brücken über Wege • Weiden als Baumaterial u.a.

    07. Inspektion + Wartung der Spielplatzgeräte und ‑anlagen

    07a. Inspektionen

    Inspektionen (auch Wartungsarbeiten) sollten nach den Anleitungen der Hersteller durchgeführt werden. Vorzusehen sind:

  • Sichtkontrollen
    Je nach Beanspruchung oder Gefährdung (z.B. als Folge von Vandalismus): täglich, wöchentlich (z.B. durch Erzieherin, Lehrkräfte, Hausmeister).
  • Funktionskontrollen
    Prüfung von Funktion und Stabilität: alle 1 bis 3 Monate (z.B. durch Hausmeister, Sachkundige*).
  • Jährliche Kontrollen
    Kontrolle auf Verschleiß, Verrottung usw.: vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen Sachkundigen*.
    Standpfosten an Einmastgeräten sind häufiger auf Schäden zu kontrollieren.
  • *Sachkundige sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Kinderspielgeräte besitzen und mit den entsprechenden Vorschriften bzw. Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen) vertraut sind, wie z.B. einschlägig vorgebildete Handwerker.


    07b. Grundsätze

  • Wenn Mängel festgestellt werden, die die Sicherheit gefährden, sollten diese sofort beseitigt werden. Ist dies nicht möglich, kann das Gerät nur noch eingeschränkt genutzt werden oder ist zu sperren bzw. zu entfernen.
  • Bestimmte Reparaturen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden (z.B. Schweißen von Konstruktionsteilen).
  • Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlagen, Fundamente und Oberflächen.


  • 07c. Wartung und Reparaturen

    Hierzu zählen u. a. folgende Tätigkeiten:

  • Nachziehen von Befestigungen
  • Entrosten und Streichen von Oberflächen
  • Schmieren von Gelenken
  • Entfernen von Schmutz und Verunreinigungen
  • Auffüllen von Fallschutzmaterial
  • Erneuern von Befestigungselementen
  • Schweißarbeiten
  • Nacharbeiten oder Ersetzen von abgenutzten oder defekten Teilen
  • Austausch von Bauteilen
  • Beseitigung von Schäden an Zäunen und Mauern
  • Erneuern der Sitzflächen der Bänke
  • Rückschnitt und Pflege von Bäumen und Sträuchern.

  • 07d. Dokumentation

    Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sollten dokumentiert werden.

    08. Anhang

    08a. DIN-Normen

    (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, www.beuth.de)
    Am 22.04.2024 wurde aus Beuth Verlag GmbH: DIN Media GmbH, www.dinmedia.de

    DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden

  • Teil 1: Allgem. sicherheitstechn. Anforderungen und Prüfverfahren
  • Teil 2: Zusätzl. besond. sicherheitstechn. Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
  • Teil 3: Zusätzl. besond. sicherheitstechn. Anforderungen für Rutschen
  • Teil 4: Zusätzl. besond. sicherheitstechn. Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen
  • Teil 5: Zusätzl. besond. sicherheitstechn. Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
  • Teil 6: Zusätzl. besond. sicherheitstechn. Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte
  • Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
  • Beiblatt zu DIN EN 1176 Spielplatzgeräte – Sicherheitstechn. Anforderungen und Prüfverfahren; Erläuterungen

    DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden – Bestimmung der kritischen Fallhöhe

    DIN 18 024, Teil 1 Barrierefreies Bauen – Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen

    DIN 18 034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb

    DIN 33 942 Barrierefreie Spielplatzgeräte – Sicherheitstechn. Anforderungen

    Die Normen für Spielplätze und Spielplatzgeräte sowie das Gerätesicherheitsgesetz sind im DIN-Taschenbuch 105 Kinderspielgeräte des Beuth Verlags abgedruckt, das im Buchhandel erhältlich ist.

    Bei der Anwendung der umfangreichen Normen ist zu bedenken, dass sie in erster Linie für Gerätehersteller, Prüffirmen sowie Sicherheitsfachleute erstellt wurden.


    08b. Informationsschriften der DGUV

    GUV‑Info Klettern in Kitas und Schulen (GUV‑SI 8013)

    GUV‑Info Naturnahe Spielräume (GUV‑SI 8014)

    GUV‑Info Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen (GUV‑SI 8018))

    GUV‑Info Schulhöfe (GUV‑SI 8073) 2,9 MB

    GUV‑Info Mit Kindern im Wald (GUV‑SI 8084)

    Impressum

    GUV-SI guv-si-8017 Cover

    Herausgeber
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (D‌G‌U‌V)
    🖃 Glinkastraße 40, 10117 Berlin
    (030) 288 763 800
    📠 (030) 288 763 808
    info@dguv.de
    www.dguv.de
    Medienproduktion am Standort München:
    🖃 Fockensteinstraße 1, 81539 München
    https://regelwerk.unfallkassen.de
    © 2005 Alle Rechte vorbehalten • Printed in Germany
    Ausgabe Mai 2005, aktualisierte Fassung: September 2008
    Autoren: Edgar Gutsche, Konrad Klöckner, Klaus Ruhsam, Thorsten Vent, Klaus Wolf
    bearbeitet von der Fachgruppe »Bildungswesen«, Sachgebiet »Bau und Einrichtung«
    Fotos: Erwin Aufdermauer, Edgar Gutsche, Konrad Klöckner, Klaus Ruhsam, Herbert Schneider
    Gestaltung: eigenart Eckhardt & Pfannebecker, Wiesbaden
    Illustrationen: Julia Beltz
    Zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger.





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