Betreiber PRIVATER SPIELPLÄTZE sollten diese Hinweise beachten.
01. EinleitungVielfältig und attraktiv gestaltete Spielflächen fördern Wahrnehmung, Motorik und Koordination der Kinder und leisten damit einen wichtigen Beitrag für deren körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Neben dem Spielwert ist auch der Sicherheitsaspekt bei den Außenspielflächen und Spielplatzgeräten von Bedeutung. Dabei müssen bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Spielplatzgeräte und ‑anlagen die Risiken vorhersehbar und einschätzbar sein. Diese Seiten enthalten Sicherheitshinweise für die Auswahl und Gestaltung von Flächen für Kinder in Tageseinrichtungen und Schulen. Sie enthalten darüber hinaus eine Vielzahl wichtiger Festlegungen zu einzelnen Spielplatzgeräten und Spielplatzelementen. Die Hinweise lassen sich auch für Bauteile, Kunstwerke etc., die nicht als Spielplatzgeräte geplant wurden, aber als solche genutzt werden, heranziehen. Die sicherheitstechnischen Hinweise sind insbesondere DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden entnommen. Aussagen zur naturnahen Gestaltung sind enthalten in: GUV‑SI 8014 – Naturnahe Spielräume |
02. Gestaltungskriterien für Außenflächen und Auswahl der Spielangebote02a. Allgemeine HinweiseBei Spielangeboten in Kinderkrippen und -gärten ist daran zu denken, dass im Bedarfsfall Hilfestellung gegeben werden kann. Besondere Gefährdungen für Krippenkinder sind zu vermeiden, z.B. durch Beschaffung von Spielplatzgeräten entsprechend DIN EN 1176‑1 ohne deutsche A-Abweichung. Mehrere kleinere Angebote sind immer einer einzelnen Großanlage vorzuziehen, um das Geschehen zu entflechten. ![]() 02b. Grundsätze, NormenSicherheitstechnische Aussagen zu Spielplatzgeräten sind in DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden enthalten. Die Ausführungen dieser Seite beziehen sich nicht auf Geräte, die nach DIN EN 71 Sicherheit von Spielzeug erstellt wurden und die nur für den häuslichen Bereich geeignet sind. Diese Geräte sind auf Grund der Materialwahl und/oder der Bauausführung nicht für den intensiven Alltagsbetrieb in Kitas und Schulen geeignet. Weitere sicherheitstechnische Hinweise zu Spielplatzgeräten sind z.B. in DIN 18 034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen; Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb und in DIN 33 942 Barrierefreie Spielplatzgeräte aufgeführt. |
05. Spezifische Regelungen zu SpielplatzgerätenDie nachfolgend aufgeführten Angaben umfassen wichtige Aspekte für Spielplatzgeräte. Der Eigenbau von Geräten erfordert jedoch spezielle Kenntnisse (siehe auch Abschnitt Allgemeine Hinweise⮥). 05a. Schaukeln![]() Für Schaukeln mit größeren Höhen ist der Boden im Bereich der Aufprallfläche stoßdämpfend herzurichten. ⚠️ Hinweis: 05b. Wippschaukeln (Standardausführung)![]() 05c. Wippgeräte (Schaukelpferde, Federtiere)![]() 05d. Rutschen![]() 05e. Karussells![]() Karussells erfordern insbesondere für Kleinkinder eine besondere Betreuung bzw. Aufsicht. 05f. Kletterelemente an Spielplatzgeräten![]() 05g. Kletterbäume![]() 05h. SchwingseileKeine Kombination mit einer Schaukel innerhalb eines Schaukelgerüstes. |
06. Regelungen für Sandkästen und weitere Gestaltungselemente06a. Sandkästen![]() 06b. Ballspielanlagen06c. Sonnensegel, Indianerzelte![]() Beispiele: 06d. Tunnel und Kriechröhren![]() 06e. Naturnahe Gestaltung![]() Zu diesem Thema wurde folgende GUV‑Information erstellt: |
07. Inspektion + Wartung der Spielplatzgeräte und ‑anlagen07a. InspektionenInspektionen (auch Wartungsarbeiten) sollten nach den Anleitungen der Hersteller
durchgeführt werden. Vorzusehen sind: Je nach Beanspruchung oder Gefährdung (z.B. als Folge von Vandalismus): täglich, wöchentlich (z.B. durch Erzieherin, Lehrkräfte, Hausmeister). Prüfung von Funktion und Stabilität: alle 1 bis 3 Monate (z.B. durch Hausmeister, Sachkundige*). Kontrolle auf Verschleiß, Verrottung usw.: vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen Sachkundigen*. Standpfosten an Einmastgeräten sind häufiger auf Schäden zu kontrollieren. *Sachkundige sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Kinderspielgeräte besitzen und mit den entsprechenden Vorschriften bzw. Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen) vertraut sind, wie z.B. einschlägig vorgebildete Handwerker. 07b. Grundsätze07c. Wartung und ReparaturenHierzu zählen u. a. folgende Tätigkeiten: 07d. DokumentationInspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sollten dokumentiert werden. |
08. Anhang08a. DIN-Normen(Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin,
www.beuth.de) DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Beiblatt zu DIN EN 1176 Spielplatzgeräte – Sicherheitstechn. Anforderungen und Prüfverfahren; Erläuterungen DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden – Bestimmung der kritischen Fallhöhe DIN 18 024, Teil 1 Barrierefreies Bauen – Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen DIN 18 034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb DIN 33 942 Barrierefreie Spielplatzgeräte – Sicherheitstechn. Anforderungen Die Normen für Spielplätze und Spielplatzgeräte sowie das Gerätesicherheitsgesetz sind im DIN-Taschenbuch 105 Kinderspielgeräte des Beuth Verlags abgedruckt, das im Buchhandel erhältlich ist. Bei der Anwendung der umfangreichen Normen ist zu bedenken, dass sie in erster Linie für Gerätehersteller, Prüffirmen sowie Sicherheitsfachleute erstellt wurden. 08b. Informationsschriften der DGUV
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Letzte Änderung: 11.09.2025 09:15:36
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