Mietminderung wegen Mäusebefall

 

Nachdem 3 Wochen ins Land gegangen sind, ohne dass ich die Mäuse losgeworden wäre, schrieb ich heute der STADT UND LAND, dass ich nun deswegen die Miete mindere.

23.02.2015, 13:05 Uhr, eMail an STADT UND LAND

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits mehrmals anzeigte, befinden sich in den Strohdecken meiner Wohnung NAGETIERE.

Trotz Versicherung der Frau B…, dass die Ungezieferbekämpfung in der über meiner Wohnung liegenden Wohnung am 29.12. abgeschlossen und erfolgreich durchgeführt wurde, geht das Knabbern weiter!

Inzwischen haben Sie zwar endlich die vermüllte Wohnung des Herrn S… räumen und angeblich auch die Mäuse bekämpfen lassen, trotzdem knabbert es weiterhin in den Strohdecken meiner Wohnung, sodass ich davon ausgehe, dass die Ungezieferbekämpfung immer noch nicht erfolgreich durchgeführt wurde!

Als es gestern um 11:11 Uhr wiederum in meiner Küchendecke massiv knabberte, das immer nur kurz aufhörte, wenn ich gegen die Decke schlug, waren zufällig zwei Zeugen anwesend. Ich habe das dann auch mal gefilmt.

Wenn ich die Nager durch Klopfen an die Küchendecke von dort verjagt habe, geht es im Wohnzimmer weiter (und umgekehrt).

Ich gehe davon aus, dass sich die Nager in der Wohnung des Mieters über mir eingenistet haben.

Wie ich bereits ankündigte, mindere ich wegen dieses Mangels die Miete, wobei ich, angesichts der Intensität und Dauer der Beeinträchtigung, zehn Prozent der Bruttomiete von derzeit 386,54 Euro für angemessen halte.
Ich hoffe, dieser Minderungsbetrag ist angesichts des Horrors, den ich derzeit erlebe, auch für Sie angemessen.

Somit ergibt sich aktuell folgende Miet­minderung:
10 % von 386,54 Euro für Jan. 2015 = 38,65 Euro
10 % von 386,54 Euro für Feb. 2015 = 38,65 Euro

Den Minderungsbetrag von 77,30 Euro behalte ich von der Miete für März 2015 ein, indem ich Ihrer Lastschrift widersprechen und den Differenzbetrag an Sie überweisen werde.

Mit freundlichem Gruß

Original

Da der Mieter, der über mir gewohnt hatte, heute mal anwesend war, um seine Wohnung für die Übergabe an die STADT UND LAND vorzubereiten, konnte ich dort ein paar Fotos machen, aus denen sehr schön hervorgeht, dass die Ungeziefer­bekämpfung in dieser Wohnung wohl darin bestand, etwas Stahlwolle hinter die Scheuerleisten zu stopfen.

Ich habe mir mal die Webseite der Schädlingsbekämpfungsfirma Berliner Bär angeschaut. Dort schreibt sie unter anderem:
Sowohl Ratten als auch Mäuse sind in gesundheitlicher Hinsicht für den Menschen als Gefahr beachtenswert.
Ratten und Mäuse bekämpfen wir unter Einhaltung tierschutz­rechtlicher Vorschriften in der Regel im Köderverfahren. Dabei werden unter Beachtung der biologischen Besonderheiten Boxen an den betreffenden Orten aufgestellt. Diese werden mit einem Köder bestückt, der blutgerinnungs­hemmende Mittel enthält.

Original
Mehr von dieser Firma über MÄUSE lesen kannst du hier.


24.02.2015
Heute bekam ich um 7:54 Uhr einen Anruf von der Schädlingsbekämpfungsfirma.
Die Dame am Telefon erzählte mir, dass sie erst am 5. Februar den Schlüssel für die vermüllte Wohnung meines Nachbarn S… erhalten haben und diese Wohnung zunächst desinfizieren mussten. Desinfektion und Mäusebekämpfung geht nicht! Einen Tag später, am 6.2., haben sie dann mit der Mäusebekämpfung begonnen, die drei bis sechs Wochen dauert.
Sie würden mich morgen gern mal aufsuchen, um zu schauen, ob bei mir irgendwas zu sehen ist. Ich habe ihr gesagt, dass sie nichts sehen werden, was mit MÄUSEN zu tun hat. Außer einem Loch in der Küchendecke, das ich dort in meiner Verzweiflung reingekloppt habe, um die Viecher zu vertreiben. Ich habe ihr auch erzählt, dass ich dann eine ganze Dose (400 ml) Insektenspray in dieses Loch gesprüht habe und die Viecher das gar nicht zu mögen scheinen, denn seit dem hat es dort nicht mehr geknabbert.

Während ich dies hier niederschreibe, macht mein Ex-Nachbar ein paar letzte Handschläge an seiner Wohnung. Ich habe die Gelegenheit genutzt, ein paar letzte Fotos vom Mäuseparadies zu machen.

Imaginäre Flüchtlingsunterkunft So nebenbei erzählte mir dieser Nachbar:
Als er der STADT UND LAND einen Nachmieter für seine Wohnung vorschlug, hätte die das abgelehnt mit der Begründung, dass sie hier FLÜCHTLINGE reinsetzen will!
Nur zu! Während des Jugoslawien-Krieges hatten monatelang 11 Flüchtlinge in der winzigen Wohnung über mir gehaust … Ich bin demnach einiges gewöhnt! 😉


03.03.2015
Heute bekam ich endlich eine Antwort von der STADT UND LAND.
Das Schreiben trägt das Datum vom 25.04.2014. Demnach haben die mir 312 Tage, bevor sie mein Schreiben erhielten, schon geantwortet. Das nenne ich mal eine schnelle und vorausschauende Arbeitsweise! 😉

Nein, Blödsinn, »schnell« und »vorausschauend« ist was anderes, aber auf keinen Fall das, was man vonseiten der STADT UND LAND erlebt.

25.04.2014 (gemeint war wohl der 25.02.2015) von STADT UND LAND

Antrag auf Miet­minderung

Sehr geehrter Herr Herrmann,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.02.2015 teilen wir folgendes mit:

Durch unser Unternehmen wurde sofort nach jeder Mängelmeldung bezüglich des Mäusebefalls reagiert und eine Fachfirma beauftragt, die die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet, dass diese Maßnahmen nicht unverzüglich greifen ist verständlich, da es sich um Lebewesen gehandelt hat.

Alle betroffenen Wohnungen wurden entsprechend behandelt.

Hinsichtlich Ihrer Beschwerde über die Wohnung des Mieter S…, dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass man über das Eigentum eines Mieters (egal in welchem Zustand es sich befindet) als Vermieter nicht bestimmen kann. Die Betreuerin hat alle erforderlichen Maßnahmen, in Abstimmung mit dem Amtsgericht, eingeleitet, sodass wir die Arbeiten auch in dieser Wohnung durchführen konnten.

Ihrerseits lehnten Sie mehrmals bei der Firma Berliner Bär eine örtliche Überprüfung Ihrer Wohnung auf Schädlingsbefall ab, mit dem Hinweis, dass in Ihrer Wohnung kein Mäusebefall ist.

Aus den vorgenannten Gründen lehnen wir die Miet­minderung ab und bitten Sie den Mietzins in voller Höhe zu entrichten.

Wie von Ihnen gefordert haben wir die Einzugsermächtigung zum 28.02.2015 gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen

Original


Die »Fachidioten« der STADT UND LAND wissen natürlich sehr genau, dass ich mit meinen Ansichten über Recht + Gesetz goldrichtig liege. Aber im Interesse ihres Brötchengebers nutzen sie ihr Fachwissen, um das Recht in ihrem Sinne umzudeuten. – Leider klappt das nicht immer … 😉

04.03.2015, 16:07 Uhr, eMail an STADT UND LAND

Sehr geehrte Damen und Herren,

sicherlich haben Sie sich im Datum vertan, als Sie in Ihrem Schreiben den 25.04.2014 angaben, sonst hätten Sie mir bereits 312 Tage, bevor sie mein Schreiben erhielten, geantwortet. Und das kenne ich von Ihnen nicht.

Auch im Betreff Ihres Briefes scheinen Sie sich geirrt zu haben, indem Sie schreiben Antrag auf Miet­minderung.

    • Um bei Ihrem Jargon zu bleiben: Es dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass man als Mieter eine Miet­minderung nicht beantragen, sondern lediglich dem Vermieter anzeigen muss. Und genau das habe ich mehrfach getan.
    Es ist weder von Ihrer Gnade, noch von Ihrer Laune, Ihrem Willen oder Ihrer persönlichen Rechtsauffassung abhängig, ob ein Mieter die Miete mindert.
    Durch die Mäuseplage (die Sie bemerkenswerterweise selbst immer wieder durch Hausaushänge RATTENplage nennen!) befindet sich weder unser Miethaus, noch meine Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Das allein rechtfertigt sowohl nach dem BGB als auch der laufenden Rechtsprechung eine Miet­minderung, wobei es unerheblich ist, ob Sie als Vermieterin dafür verantwortlich sind oder ob die Beeinträchtigung überhaupt in Ihrem Einflussbereich liegt.
    • Beispielhaft nenne ich hier “Bauarbeiten” außerhalb Ihres Einflussbereiches, die allein deshalb eine Miet­minderung rechtfertigen, weil sie Mieter beeinträchtigen. Sie können Ihren eigenen Rechtsstandpunkt gerne nochmal nachlesen auf meiner Seite Baulärm (2) Mängelmeldung + Miet­minderung, wo Sie mir und allen Mietern, die sich mir angeschlossen hatten, eine Miet­minderung gewährten.
    • Erinnert sei auch an meine Miet­minderung bezüglich der “Schneekatastrophe” im Winter 2010/2011, wo Sie mir die geltend gemachte Miet­minderung gewährten. Nachzulesen auf meiner Seite Schnee-Ergüsse.

    An der Rechtslage hat sich seither nichts geändert, an Ihrem Rechtsstandpunkt allerdings sehr viel! Zum Nachteil Ihrer Mieter und zum finanziellen Vorteil für Ihr Unternehmen.

    Da Sie sich in letzter Zeit als ziemlich klagefreudig gezeigt haben, wenn es um die Durchsetzung Ihrer finanziellen Interessen geht, gehe ich davon aus, dass Sie auch im vorliegenden Fall den Klageweg beschreiten werden.

      • Nur zu! Zuständig ist das Amtsgericht Berlin-Neukölln, das zum Beispiel betreffs knarrender Fußbodendielen schon vor 23 Jahren ein interessantes Urteil zugunsten des Mieters gefällt hat.
      Allein für die Frechheit, mir in der vorliegenden Sache Ihre Versäumnisse in die Schuhe zu schieben, werde ich demnächst wegen genau dieses weiteren Mangels, den ich Ihnen bereits vor langer Zeit anzeigte, nunmehr eine weitere Miet­minderung für die Vergangenheit beziffern, nachdem dieser Mangel mit dem Auszug des Mieters L… zunächst weggefallen ist.
    • Ich erinnere an dieser Stelle an die weiteren Mängel, die ich Ihnen bezüglich des Autobahnzubringers, des heruntergekommenen Treppenhauses und der ungepflegten Außenanlagen anzeigte und demnächst ebenfalls beziffern werde.

    Zu Ihrer Aussage Durch unser Unternehmen wurde sofort nach jeder Mängelmeldung bezüglich des Mäusebefalls reagiert und eine Fachfirma beauftragt, die die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet, dass diese Maßnahmen nicht unverzüglich greifen ist verständlich, da es sich um Lebewesen gehandelt hat.

      • Der Mieter über mir hat sich monatelang vergeblich bei Ihnen darüber beschwert und hat letztendlich sogar seine Wohnung aufgegeben, weil Sie eben nicht sofort alle erforderlichen und vor allem erfolgversprechenden Maßnahmen unternommen haben, um der Mäuseplage im Haus Herr zu werden!
      Ich denke nicht, dass er aus lauter Jux und Dollerei ausgezogen ist, zumal er - wie ich Ihnen ja schon schrieb - keine gleichwertige Ersatzwohnung finden konnte und der Auszug für ihn mit erheblichen Strapazen und Kosten verbunden war, auf denen Sie ihn einfach sitzen ließen und sogar auf Zahlung der Mieten für den regulären Kündigungszeitraum von drei Monaten beharrten!
      • Auch der Mieter der dieser Wohnung gegenüber liegenden Wohnung klagt seit Monaten über die Mäuseplage und hat mir mehrfach versichert, dass auch bei ihm trotz angeblicher (richtiger wäre vergeblicher) Mäusebekämpfung das Problem noch nicht behoben ist!
      • Ihr Scheinargument, dass es sich bei den MÄUSEN um Lebewesen gehandelt hat, kann schon deshalb nicht greifen, weil beispielsweise auch RATTEN, SCHABEN, WANZEN und TAUBEN Lebewesen sind, und trotzdem von niemandem erwartet werden kann, dass er mit denen seine Wohnung oder gar Bett und Tisch teilt!
      Unterstelle ich mal, dass Sie tatsächlich sofort nach jeder Mängelmeldung reagiert und eine Fachfirma beauftragt haben, dann nimmt mir dies noch lange nicht das Recht, wegen dieses Mangels die Miete zu mindern, solange er weiterhin besteht.

    Weiter schreiben Sie: Alle betroffenen Wohnungen wurden entsprechend behandelt.

      • Das mag sein, muss aber nicht stimmen und ist auch unerheblich, solange der Mangel nicht erfolgreich behoben wurde und weiterhin besteht!

    Sie schreiben weiter: Hinsichtlich Ihrer Beschwerde über die Wohnung des Mieter S…, dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass man über das Eigentum eines Mieters (egal in welchem Zustand es sich befindet) als Vermieter nicht bestimmen kann. Die Betreuerin hat alle erforderlichen Maßnahmen, in Abstimmung mit dem Amtsgericht, eingeleitet, sodass wir die Arbeiten auch in dieser Wohnung durchführen konnten.

      • Ich hatte Ihnen mit E-Mail vom 30.12.2014 selbst den Hinweis gegeben, beim Amtsgericht Neukölln den zur Öffnung und Räumung der Wohnung S… erforderlichen Titel zu erwirken.
      Um wieder mal Ihren Jargon zu verwenden: Es dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung dort ihre Grenzen findet, wo andere Rechte schwerwiegend verletzt werden und das Gesetz für solche Fälle entsprechende Regelungen parat hat. Ich denke da an den Rechtfertigenden Notstand sowie die Nothilfe, von denen Sie aber nicht mal hätten Gebrauch machen müssen, wenn Sie einen entsprechenden Eilantrag beim Amtsgericht Neukölln gestellt hätten.
      Im Übrigen haben Sie scheinbar vergessen, dass EIGENTUM VERPFLICHTET. Im vorliegenden Fall verpflichtet es Ihr Wohnungsunternehmen, alles Erforderliche und Menschenmögliche zu tun, um die von der Wohnung des Mieters S… ausgehende Ungeziefer­plage zu beseitigen. Dass Sie unter dem Vorwand der Unverletzlichkeit der Wohnung wertvolle Zeit verstreichen ließen, haben Sie sich anrechnen zu lassen!
      Ihrerseits lehnten Sie mehrmals bei der Firma Berliner Bär eine örtliche Überprüfung Ihrer Wohnung auf Schädlingsbefall ab, mit dem Hinweis, dass in Ihrer Wohnung kein Mäusebefall ist.
      • Das ist so nicht richtig.
      Richtig ist, dass ich mit der Schädlingsbekämpfungsfirma tatsächlich einen Besichtigungstermin für meine Wohnung vereinbart hatte. Am Tag, als die Besichtigung stattfinden sollte, habe ich zwei Stunden vor diesem Termin von mir aus bei dieser Firma angerufen und den Termin wegen eines anderen, dringenden und nicht aufschiebbaren Termins abgesagt.
      Den genauen Grund habe ich der Dame am Telefon genannt, sie beharrte aber darauf, meine Wohnung zu besichtigen. Daraufhin habe ich ihr versichert, dass meine Wohnung nicht direkt von der Mäuseplage betroffen ist, sondern die Viecher in der Wohnung über mir beheimatet sind und ich “nur” durch ihr Nagen in den Strohdecken meiner Wohnung beeinträchtigt bin.
      Das hatte ich auch Ihnen mehrmals geschrieben! Und dieser Dame musste ich das mehrfach sagen, sodass ich sogar fast den anderen Termin verpasst hätte, weil sie mich davon zu überzeugen versuchte, meine Wohnung unbedingt besichtigen zu lassen.
      Ich habe der netten, aber doch ziemlich aufdringlichen Dame auch gesagt, dass ich keinerlei Viehzeug in meiner Wohnung habe oder dulde, und dass ich schon beim Auftauchen einer Spinne hysterisch werde und deshalb auf jeden Fall keine Maus übersehen würde.

    Da können Sie (und die geldgeile Ungezieferbekämpfungsfirma) ganz sicher davon ausgehen, dass ich auf keinen Fall eine MAUS übersehen oder gar dulden würde!

      Um es nochmal klarzustellen: Ich habe nur ein einziges Mal einen Termin mit der Schädlingsbekämpfungsfirma gehabt und diesen wegen eines zeitgleichen, dringenden, unaufschiebbaren anderen Termins abgesagt.
      Sollte die Schädlingsbekämpfungsfirma etwas anderes behaupten, so steht Aussage gegen Aussage, sodass Sie auch auf dieses Argument verzichten können, zumal ich die Schädlingsbekämpfung durch die Absage des Termins weder verhindert noch behindert habe und das keinerlei Einfluss auf die Mängelbeseitigung (außerhalb meiner Wohnung) haben konnte!

    Falsch ist auch Ihre Aussage Wie von Ihnen gefordert haben wir die Einzugsermächtigung zum 28.02.2015 gelöscht.

      • Richtig ist, dass ich Ihnen geschrieben hatte: Den Minderungsbetrag von 77,30 Euro behalte ich von der Miete für März 2015 ein, indem ich Ihrer Lastschrift widersprechen und den Differenzbetrag an Sie überweisen werde, was ich heute tatsächlich getan habe.
      Ich hatte von Ihnen nicht gefordert, die Einzugsermächtigung zu löschen, schon gar nicht zum 28.02.2015.

    Sie heben alte Akten sicher nicht so lange auf wie ich. Und wenn doch, haben oder nehmen Sie sich wahrscheinlich nicht die Zeit, darin zu lesen, darum erinnere ich Sie an dies: Als ich vor 23 Jahren wegen der Sanierung meiner Wohnung und der damit verbundenen erheblichen Mängel die Miete um 2.700 DM minderte (wobei ich Ihnen exakt und detailliert jeden einzelnen Mangel und den Minderungsbetrag auflistete), nahmen Sie das zum Anlass, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, weil Sie der irrigen Meinung waren, ich hätte Mietschulden. Erst nachdem Ihnen der Vorsitzende des Berliner Mietervereins meine Rechtsauffassung vollauf bestätigte, nahmen Sie Ihre Kündigung zurück.
    [Hier der entspr. Schriftwechsel als Bildschirmfoto.]

    Zwei Jahrzehnten später versuchen Sie immer noch irgendwelche Spielchen mit Ihren Mietern und scheinen dabei zu vergessen, dass Ihr Unternehmen ein städtisches Wohnungsunternehmen ist, das aus diesem Umstand für sich nicht nur Rechte, sondern auch besondere Pflichten herleiten sollte!

    Sie beenden Ihr Schreiben Mit freundlichen Grüßen.

      Warum wohl glaube ich Ihnen das nicht …? ;-)
      Die freundlichen Grüße bekommen Sie hiermit zurück. Ich kann sie nicht gebrauchen.

    PS: Denken oder glauben Sie, dass Sie sich mit Ihrer mieterfeindlichen Haltung auf Dauer einen Gefallen tun?

    Wenn JA, dann befinden Sie sich auf einem Holzweg, den schon andere vor Ihnen beschritten haben und darauf ausgeglitten sind.

      Googeln Sie mal Miet­minderung stadt und land, dann werden Sie feststellen, dass meine Seiten aktuell auf dem 2. und 3. Platz von 763.000 gezeigt werden.

    Mit freundlichem Gruß

    Original

ℹ️ Im Juli 2016 ist beim Suchbegriff Miet­minderung stadt und land eine meiner Seiten bei Google die Nr. 1 von 188.000 Ergebnissen. Bildschirmfoto


16.03.2015
Meine Mail vom 4.3. wurde von drei Empfängern gelesen, aber bis heute nicht beantwortet.

Die STADT UND LAND versucht einerseits, mir »fehlende Mitwirkung« zu unterstellen (Ihrerseits lehnten Sie mehrmals bei der Firma Berliner Bär eine örtliche Überprüfung Ihrer Wohnung auf Schädlingsbefall ab), damit sie meine Miet­minderung ablehnen kann (Aus den vorgenannten Gründen lehnen wir die Miet­minderung ab), anderer­seits scheint sie nicht wirklich an der Mäusebekämpfung interessiert zu sein, sonst hätte sie nicht auch folgende Mail bis heute ignoriert:

09.03.2015, 15:56 Uhr, eMail an STADT UND LAND

Sehr geehrter Herr S…,

als heute Mitarbeiter der Schädlingsbekämpfungsfirma die Wohnung L… inspizierten, habe ich das wegen des lauten Dielenknarrens mitbekommen, bin hochgegangen und habe diese gebeten, auch meine Wohnung zu inspizieren.

Die Mitarbeiter der Schädlingsbekämpfungsfirma haben gesagt, dass sie direkt in meine Wohnungsdecken Mäuseköder einbringen müssten, weil die Mäusebekämpfung allein vom Fußboden der Wohnung L… aus nicht machbar sei, ohne die Dielen zu entfernen.
Sie brauchen in meinen Decken wiederverschließbare Öffnungen. Ich soll das mit Ihnen klären.

Da ich stark an der Mäusebekämpfung interessiert bin, würde ich kurzfristig selbst die gewünschten Öffnungen anbringen, wobei voraussichtlich lediglich die Kosten für das Wiederverschließen der Öffnungen mit Dübelmasse anfallen würden, womit Sie die Handwerkerkosten gänzlich sparen könnten.

Sollte ich innerhalb dieser Woche nichts Gegenteiliges von Ihnen hören oder lesen (kurze eMail würde mir genügen), werde ich die Öffnungen anbringen und mit der Schädlingsbekämpfungsfirma wunschgemäß einen Termin zum Einbringen der Köder ausmachen.

Mit freundlichem Gruß

Original


21.03.2015
Da die STADT UND LAND ihre Briefe lieber selber zum Empfänger bringt (statt sie mit der Post zu senden), musste ich 11 Tage lang auf deren Antwort warten. Deshalb wurden die Giftköder in meinen Wohnungsdecken schneller ausgebracht, als ich die Zustimmung der STADT UND LAND hatte.
Immerhin erkennt sie nun meine Miet­minderung in vollem Umfang an! 🙂

12.03.2015 von STADT UND LAND

Gewährung einer Miet­minderung

Sehr geehrter Herr Herrmann,

um die Mäusebekämpfung zum Abschluss zu bringen, wird die Fa. Berliner Bär mit Ihnen einen Termin abstimmen. Sie haben angeboten, die Deckenöffnungen eigenständig vorzunehmen und diese auch nach den Arbeiten wieder zu verschließen.
Das dafür benötigte Material würden wir Ihnen, gegen eine ordnungsgemäße Quittung erstatten.

Für die Beeinträchtigung (Mäusebefall) werden wir für den Zeitraum ab dem 01.01.2015 bis zur Beendigung eine Miet­minderung anerkennen.

Der Minderungsbetrag wird ausgehend von der Bruttomiete berechnet und beträgt monatlich 38,65 €.

Original

Die Miet­minderung in Höhe von mtl. 38,65 € wurde mir für 4 Monate gewährt.
Okay, 155 € sind kein Vermögen. Aber mir ging es bei dieser Sache ums Prinzip, nicht ums Geld. Außerdem muss ein Fabrikarbeiter für diesen Betrag mehr schuften als ich das hier tun musste. 😎




© 23.02.2015 HansiHerrmann.de