Sofern mir Beleidigung vorgeworfen wird, gehe ich davon aus, dass die Person
Frank O. gemeint ist.
Die Beleidigung einer Person besteht darin, sie in ihrer “Ehre” zu verletzen.
Es ist denkbar, dass dieser Mensch genug Verstand und Einsichtsvermögen hat, dass er selbst erkennt,
“keine Ehre im Leib zu haben”, was seinen Umgang mit Kindern betrifft. Und wo keine
Ehre ist, kann sie auch nicht verletzt werden.
Eine Beleidigung kann nur “persönlich” erfolgen.
Auf meiner
Cheerleader-Seite habe ich Herrn O. nicht persönlich angegriffen und nicht mal seinen vollen Namen
genannt, weil dies auch gar nicht mein Ansinnen war.
Vielmehr wollte ich mit den
überspitzten Formulierungen, dass sich in diesem Verein offenbar auch “Pädophile” und
“Kinderficker” rumtreiben, dieser Sache eine dramatische Färbung geben und die
Alarmglocken bei den dort Verantwortlichen läuten.
Als ich anhand meines Besucherzählers und meiner Logfiles feststellte, dass dies gelesen worden
war, habe ich diesen Text sofort herausgenommen, weil ich (fälschlich)
davon ausging, von den Verantwortlichen dieses Vereins “verstanden” worden zu sein.
Dieser “beleidigende” Text war also nur wenige Stunden online, was ich anhand von
Bildschirmfotos auch beweisen kann.
Den Cheerleader-Verein selbst kann ich mit meinen Äußerungen über
“Frank O.” nicht beleidigt haben.
Ich habe diese Seite am 21.11.2010 online gestellt und das dem Cheerleader-Verein zeitnah noch am
selben Tag über sein Kontaktformular mitgeteilt. Er bekam auch den Direktlink zu dieser Seite, die
auf andere Weise für niemanden sonst erreichbar war und ist!
[…]
Betreffs der Verleumdung sagt § 187 StGB:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre
Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen
Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei der Verleumdung müsste ich also Tatsachen behaupten, von denen ich weiß, dass
sie unwahr sind.
Und genau das weiß ich eben nicht, sondern gehe aufgrund vieler
“Indizien” davon aus, dass sie wahr sind.
Ich muss das aber nicht “beweisen” können, weil ich keine Tatsachen
behauptet habe, sondern lediglich ein Werturteil über meinen ehemaligen Chef und diesen
Cheerleader-Verein abgegeben habe.
Zitat BVerfG:
... wertende Betrachtungen von Tatsachen,
Verhaltensweisen oder Verhältnissen.
Ein derartiges Werturteil ist notwendigerweise subjektiv.
Es spielt keine entscheidende Rolle, ob es “richtig” oder “falsch”, emotional
oder rational begründet ist).
Mein Werturteil über einen Menschen, der sich Kindern gegenüber so benimmt wie mein
ehemaliger Chef, ist das, was ich auf der betreffenden Seite schrieb. Und dazu stehe ich.
Wäre es mein Ansinnen gewesen, meinen Chef oder diesen Cheerleader-Verein in irgendeiner Form
“anzugreifen”, verächtlich zu machen oder bloßzustellen, dann hätte ich diese Seite
sofort “öffentlich” gemacht und den Namen meines Chefs ebenso genannt wie den dieses
Vereins.
Es wäre mir ein Leichtes, Herrn O. und diesen Cheerleader-Verein (durch das Einfügen
bestimmter Meta-Tags und die Freigabe für Suchmaschinen) innerhalb weniger Stunden bei Google auf
die vorderen Plätze zu bringen.
Da mein Ansinnen aber darin besteht, diese Leute zum Nachdenken
und Umdenken zu bringen, habe ich bisher darauf verzichtet.
Ja, ich habe diesem Verein “angekündigt”, die Sache öffentlich und diesen Verein
“berühmt” zu machen, und dazu bin ich auch fest entschlossen, wenn sich die von mir
thematisierten Zustände dort nicht ändern. Allerdings würde ich dabei derart vorgehen, dass
daraus niemandem ein persönlicher Schaden entsteht - also ähnlich wie mit meinen
Philipp-Seiten, die bei Google unter dem
Suchbegriff “jugendamt versager” seit 1,5 Jahren die “Nummer Eins” sind,
also auf dem ersten Platz aller Suchergebnisse gelistet werden.
Ich mache hiermit alle Seiten meiner Homepages, die sich mit dem Thema
“Kinder” und “Kinderschutz” befassen, zum Gegenstand dieses Schreibens und
bitte darum, diese in Ihre Überlegungen einzubeziehen.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Jürgen Herrmann
Original
📝PS: Gesetzbücher und Grundsatzurteile sind seit 40 Jahren
meine Lieblingslektüre und gewissermaßen mein »Ruhekissen«, auf das ich mein Haupt bette, wenn man
mich mit Strafanzeigen zuschüttet.
In 99 % der Fälle führt eine einzige »Stellungnahme« zur
Einstellung des Verfahrens. Diese Erfolgsquote erreicht kaum ein Top-Strafverteidiger. 😎
Fazit
Meine Cheerleader-Seiten haben einiges bewirkt. 😎
Der Soz.päd. Frank O. hat
alle seine
leitenden Ämter beim Internationalen Bund aufgegeben.
Alle Cheerleader-Bilder sind von den Seiten der
Berlin Thunderbirds
gelöscht worden.
Damit hatte ich ziemlich schnell mein Ziel erreicht und hätte mich zufrieden
zurücklehnen können … Wenn sich dieser Verein mir gegenüber einsichtig gezeigt hätte, statt mich
anzugreifen.
Wer mich kennt (oder zumindest
mein Impressum gelesen hat),
der weiß, dass ich einen »Vernichtungsfeldzug« gegen Angreifer führe. Mit ganz legalen Mitteln,
aber sehr wirkungsvoll und »bis zum bitteren Ende«! 😈
Das bittere Ende war für die
Berlin Thunderbirds noch lange
nicht erreicht – denn NOCH EXISTIERTE DIESER VEREIN …
März 2013:
Alle Cheerleader-Seiten
der »Berlin Thunderbirds« wurden gelöscht.
12.04.2013:
Unter dem Suchbegriff
berlin thunderbirds cheerleading sind meine Seiten inzwischen bei Google die Nummer Eins
von 764.000!
Die Homepage der »Berlin Thunderbirds« existiert nicht
mehr.
Sie haben sogar ihren Vereinsnamen »Berlin Thunderbirds«
aufgegeben und firmieren nun unter »SV Stern Britz«.
Ob sie damit dem SV Stern Britz 1889 e.V. (einem seriösen Verein mit
einer 130-jährigen Geschichte) einen Gefallen getan haben, bezweifle ich!
12.05.2013:
Falls mich jemand fragt, wie ich es
schaffe, beim Suchbegriff
berlin
thunderbird cheerleading nun bei Google die Nr. 1 von 781.000 Ergebnissen zu sein:
Das ist nicht mein Verdienst, sondern der dieses Cheerleader-Vereins (wenn man statt
»cheerleading«
cheerleader eingibt, ändert das kaum was).
Ob das mit ihrem neuem Vereinsnamen »SV Stern Britz« ebenfalls gelingt, wird davon
abhängen, ob die sich schneller von ihren männlichen Spottern Spannern
trennen als Google diese Seiten listen kann. 😉
13.05.2013:
Google war (wie nicht anders zu
erwarten) wieder mal schnell und listet diese Seiten auch beim Suchbegriff
sv stern britz
cheerleader. Zwar an 90. Stelle, aber das wird sich im Laufe der Zeit ändern … 😉
Am 29.07.2013
Platz 8 von 2.020
Am 18.11.2013
Platz 4 von 37.400
Am 05.01.2014
Platz 3 von 47.100
Ich denke, dass der »SV Stern Britz« davon wenig begeistert sein wird. 😧
09.09.2015:
Die ehemaligen
Berlin Thunderbirds nennen sich
nun
Bright Stars Berlin
Und sie haben jetzt sogar eine
Kinderschutzbeauftragte! 👍
Die wäre eigentlich gar nicht nötig gewesen, wenn die betroffenen Kinder
verantwortungsbewusste ELTERN gehabt hätten, die den Schutz ihrer Kinder nicht einem völlig
Unbeteiligten überlassen.
Aber NOCH sind sie ein Teil des »SV Stern Britz« und
schädigen sein Ansehen!
Die »Bright Stars« schreiben nun KINDER- UND JUGENDSCHUTZ
groß.
Auf ihrer Webseite verkünden sie diesbezüglich:
Das Thema Kinder- und Jugendschutz existiert bei allen Mitgliedern […] nicht nur auf dem
Papier, sondern wird im Verein gelebt. […]
Deshalb haben wir uns im Jahr 2020 dazu entschlossen, das Thema Kinder- und Jugendschutz
[…] durch eine eigenständige Kinder- und Jugendschutzbeauftragte zu besetzen. […]
Wir leben eine „Kultur des Hinsehens“ und des „Achtgebens“. Das bedeutet für uns, dass wir
respektvoll und achtsam mit den uns anvertrauten Kindern […] umgehen. […]
Hier wird es keine Plattform für Täter*innen geben. […]
Unser Ziel ist es, […] das Kinderschutzsiegel des LSB zu erhalten.
Bildschirmfoto
Leider brauchten sie seit der Veröffentlichung meiner Cheerleader-Seiten
volle 10 Jahre, bis sie zu dieser »Einsicht« kamen!
Seit 17.03.22 gehören die »Bright Stars
nicht mehr zum SV Stern Britz, sondern sind ein eigenständiger Verein.
Auf ihrer Webseite begründen sie das so:
In den letzten Jahren sind wir
so rasant gewachsen, dass wir uns 2022 entschlossen haben, einen eigenen Verein zu gründen. Mit der
Unterstützung unserer Mitglieder haben wir so am 17.03.2022 den Bright Stars Berlin e.V.
gegründet. Original
Na ja, auch diesbezüglich mussten erst 9 Jahre ins Land gehen, bevor sie
diesen Schritt taten, nachdem ich schon am 12.05.2013 hier geschrieben hatte:
Es ist unglaublich, welche
Folgeschäden der »SV Stern Britz«
1889 e.V. in Kauf nimmt, weil der Cheerleader-Verein nicht bereit oder in der Lage ist, sich
von ein paar Lustmolchen zu trennen …🥴
Die Verantwortlichen dieses Vereins haben mit ihrer Ignoranz und Selbstherrlichkeit
ihrem Verein einen unglaublich hohen Schaden zugefügt, weil ihnen das Thema »Kinderschutz« noch
10 Jahre lang am Arsch vorbei ging, nachdem ich die dortigen Missstände hier öffentlich
angeprangert hatte!
Diese Herrschaften hätten mich ernstnehmen und bedenken sollen, dass ich extrem hartnäckig bin.
Ich hoffe für sie, dass sie das nun begriffen haben. 😈