Weiterbewilligung der Grundsicherungsleistungen

Gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichts sowie den Ausführungsvorschriften über die Durchführung des Vierten Kapitels SGB XII muss ein Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums keinen Folgeantrag stellen.
Siehe TIPP: Weiterbewilligung der Grundsicherungsleistungen nach Ablauf…

Es ist aber zweckmäßig, schon vor Ablauf des Bewilligungszeitraums dem zuständigen Sozialamt einen kurzen Brief zu schreiben und ihm darin mitzuteilen, dass sich an deinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen nichts geändert hat. Siehe diesen TIPP

Absender
(Name und Anschrift)
(frühere Anschrift, falls kürzlich umgezogen)
(ggf. Geburtsdatum und -ort)


Empfänger
(Name und Anschrift)

Datum:

Geschäftszeichen:       

Bitte um Weiterbewilligung der Grundsicherungsleistungen


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe Leistungen der Grund­sicherung nach SGB XII.
Meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich nicht geändert und ein Hinweis auf erhebliche Veränderungen meiner Lebens­umstände besteht nicht, weshalb ich davon ausgehe, dass Sie die dauerhafte Leistungsgewährung nicht verweigern dürfen und die Leistungen auch ohne Folgeantrag in unveränderter Höhe nahtlos weiter auszahlen werden.
Ich bitte um Erteilung eines neuen Bescheids.

Schon im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift

Anlage
Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate





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