Gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichts sowie den
Ausführungsvorschriften über die Durchführung des Vierten Kapitels SGB XII muss ein
Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Ablauf eines
Bewilligungszeitraums keinen Folgeantrag stellen. Es ist aber zweckmäßig, schon vor Ablauf des Bewilligungszeitraums dem zuständigen Sozialamt einen kurzen Brief zu schreiben und ihm darin mitzuteilen, dass sich an deinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen nichts geändert hat. Siehe diesen TIPP
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© 16.06.2025 HansiHerrmann.de
Letzte Änderung: 08.09.2025 22:06:07
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