SCHUFA-Eintragungen

ℹ️ Das bisher hier Gesagte ist mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hinfällig geworden, sodass ich mich darauf beschränken kann, die Seite der SCHUFA zu verlinken, auf der du die »Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO« anfordern kannst:
meineschufa.de/de/datenkopie

Bis zum Inkrafttreten der DSGVO hat sich die SCHUFA gerne auf die Hinterbeine gestellt und beharrlich eine Gebühr für die Auskunft verlangt, auch wenn sie nach § 34 Abs. 5 und Abs. 6 BDSG die Auskunft kostenlos erteilen musste.
Schon vor 30 Jahren konnte ich die SCHUFA zwingen, mir die Datenauskunft kostenlos zu erteilen: Briefe: SCHUFA – stur, aber schnell




© 28.10.2001 (Stand: 15.05.2022) HansiHerrmann.de