Schuldnerverzeichnis-Eintragungen

Wenn du Schulden hast (also z.B. Zwangsvollstreckungstitel gegen dich vorliegen), bist du auch im Zentralen Schuldnerverzeichnis des für dich zuständigen Amtsgerichts eingetragen.
Hast du deine Schulden bezahlt, kannst du die sofortige Löschung deiner Daten im Schuldnerverzeichnis beantragen.
Ansonsten kannst du die Löschung ohne Nachweis nach 3 Jahren beantragen (das Jahr der Eintragung zählt nicht mit!). Nach 5 Jahren werden sie automatisch gelöscht, unabhängig davon, ob die Schulden bezahlt sind (das Jahr der Eintragung zählt nicht mit!).

Beantragst du die Löschung der Daten, musst du dies dem Amtsgericht gegenüber nachweisen.
In aller Regel wird dir der Gläubiger den Original-Schuldtitel aushändigen. Eine Kopie davon reicht als Nachweis. Ansonsten bittest du den Gläubiger um Herausgabe des Original-Schuldtitels. Das könnte so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie herzlich, mir Ihren Original-Schuldtitel herauszugeben oder in einem kurzen Schreiben zu bestätigen, dass ich bei Ihnen schuldenfrei bin, weil ich beim Zentralen Schuldnerverzeichnis die Löschung der entsprechenden Eintragung beantragen möchte.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift



Um überhaupt erstmal zu erfahren, ob und was beim Zentralen Schuldner­verzeichnis über dich eingetragen ist, könnte deine Anfrage so aussehen:

Absender
(Name und Anschrift)
(frühere Anschrift, falls kürzlich umgezogen)
(ggf. Geburtsdatum und -ort)


Empfänger
(Name und Anschrift)

Datum:

Bitte um Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Mitteilung darüber, welche Daten Sie im Zentralen Schuldnerverzeichnis über mich gespeichert haben und wann ggf. eine Löschung dieser Daten erfolgt.

Schon im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift





© 07.03.2007 HansiHerrmann.de