SCHUFA – stur, aber schnell

 

Wenn ich die SCHUFA um Datenauskunft bitte und zwei gute Gründe nenne, warum sie mir eine KOSTENLOSE Auskunft erteilen soll, dann sind die bei mir am Richtigen, wenn sie das nicht kapieren! 😡

21.04.1993 an die SCHUFA

Bitte um Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Mitteilung darüber, welche Daten Sie über mich gespeichert haben und an welche Personen und Stellen meine Daten regelmäßig übermittelt werden.

Ein Entgelt erheben Sie bitte nicht, weil erstens die Auskunfts­erteilung an den Betroffenen grundsätzlich unentgeltlich zu erfolgen hat (§ 34 Abs. 5 und Abs. 6 Bundesdatenschutzgesetz) und ich zweitens die Auskunft gegenüber Dritten nicht zu wirtschaft­lichen Zwecken nutzen kann, da sie meines Wissens Negativ­merkmale enthält.

Schon im voraus vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Original


Obwohl ich in verständlicher Sprache zwei Gründe genannt hatte, warum diese Auskunft KOSTENLOS gegeben werden muss, schrieb mir die SCHUFA bereits einen Tag später, dass die Auskunft 15 DM kostet!

22.04.1993 von SCHUFA

Sehr geehrter Herr Herrmann,

unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 21.04.1993 teilen wir mit, daß die SCHUFA-Organisation die Möglichkeit vorzusehen hat, kosten­freie Auskünfte an Betroffene zu erteilen.
Diese Möglichkeit besteht jedoch nur in einer mündlichen Kenntnis­nahme der gespeicherten Daten in unserer Geschäftsstelle.

Sobald eine schriftliche Auskunft erteilt werden muß, ist die SCHUFA berechtigt, ein Entgelt in Höhe von DM 15,-- zu erheben, welches auch die Erstellungs- und Versandkosten einschließt.

Der Gesetzgeber sieht vor, daß grundsetzlich für eine Auskunft ein Entgelt verlangt werden kann, wenn der Betroffene in die Lage versetzt ist, diese gegenüber Dritten wirtschaftlich zu nutzen.

Diese Möglichkeit ist das Kriterium eines Entgeltanspruches.

Wir stellen demzufolge anheim, sich entweder die zu Ihrer Person gespeicherten Daten in unserer Geschäftsstelle mündlich über­mitteln zu lassen oder uns ein Entgelt in Höhe von DM 15,-- für die schriftliche Auskunftserteilung zugänglich zu machen.

Original


Die SCHUFA-Mitarbeiter denken wohl, dass ich Gesetzestexte nicht lesen und interpretieren kann?!

Da sind sie bei mir genau am Richtigen! Wenn die sich zum Frühstück Müsli + Milch reinwürgen und abends vorm Fernseher Chips + Bier, dann ziehe ich mir PARAGRAFEN + Doppelkorn rein!

Ich weiß, was der Gesetzgeber vorsieht und genau darauf berufe ich mich!
In meinem Auskunftsersuchen hatte ich ganz unmissverständlich geschrieben, dass ich die Auskunft gegenüber Dritten nicht zu wirt­schaft­lichen Zwecken nutzen kann, da sie meines Wissens Negativ­merkmale enthält!
Und wenn die mir damit kommen, was der Gesetz­geber vorsieht, dann haben sie auch diesen Satz meines Auskunfts­ersuchens nicht gelesen, dass die Auskunfts­erteilung an den Betroffenen GRUNDSÄTZLICH UNENT­GELT­LICH zu erfolgen hat (§ 34 Abs. 5 und Abs. 6 BDSG).

Also muss ich mich etwas verständlicher ausdrücken.

29.04.1993 an die SCHUFA

Mein Auskunftsersuchen vom 21.04.93
Ihr Schreiben mä/hi vom 22.04.93


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Sie gebeten, mir die bei Ihnen über mich gespeicherten Daten sowie die Personen und Stellen mitzuteilen, an die meine Daten regelmäßig übermittelt werden.
Gleichzeitig hatte ich auch gebeten, ein Entgelt nicht zu erheben, weil ich u.a. die Auskunft gegenüber Dritten nicht zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann, da sie meines Wissens Negativmerkmale enthält.

Mit Ihrer Antwort, daß Sie lediglich mündliche Auskünfte kostenfrei erteilen und für eine schriftliche Auskunft ein Entgelt von 15 DM erheben, bin ich nicht einverstanden.

Meine Auskunft enthält erhebliche Negativmerkmale, wodurch eine wirtschaftliche Auskunfts-Verwertung gegenüber Dritten ausgeschlossen ist.
Ich kann und möchte die Auskunft auch gar nicht wirtschaftlich nutzen, sondern nur die Daten bei mir zu Hause in Ruhe prüfen, was bei einer mündlichen Auskunft in Ihrer Geschäftsstelle unmöglich wäre.

Aus diesem Grund bitte ich nochmals, mir die Auskunft schriftlich und kostenlos zu erteilen.
Ich bin lediglich bereit, die Erstellungs- und Versandkosten zu bezahlen, die Sie mir bitte mitteilen wollen.

Wenn Sie auch jetzt noch auf dem Entgelt von 15 DM bestehen, werde ich mich bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren.

Mit freundlichen Grüßen

Original


Und wiederum nur einen Tag später bekam ich die gewünschte Auskunft. Kostenlos! 😈 Hier siehst du sie.

Da die Auskunft einige Fehler enthielt, war es richtig, sie zu verlangen und nicht zu bezahlen! – Also nochmal ein Briefchen aufsetzen …

03.05.1993 an die SCHUFA

Berichtigung der über mich gespeicherten Daten
* 04.02.  in Luckau


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übermittlung der über mich gespeicherten Daten.

Leider enthält die Auskunft unrichtige Daten:

Anschrift
falsch: NEUKÖLLNISCHE ALLEE 77
richtig: NEUKÖLLNISCHE ALLEE 75

Voranschrift
falsch: JOSEF-SCHMIDT-STR. 16
richtig: JOSEPH-SCHMIDT-STR. 16

CITIBANK PRIVATKUNDEN AG
Der RAHMENKREDIT besteht nicht mehr!

BAYERISCHE VEREINSBANK AG FILIALE HEIDELBERG
Der Kredit ist erledigt (zurückgezahlt), Konto wurde am 11.06.91 gelöscht!

Bitte korrigieren Sie die Daten und lassen Sie mir die korrigierte Auskunft zukommen. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Anlage
Freiumschlag

Original

Achte bitte auf die Feinheiten: ICH habe DENEN einen Freiumschlag mitgeschickt, (was die SCHUFA hoffentlich als Zeichen meiner finanziellen Potenz begreift)! 🤭

Auch diesmal musste ich nicht lange auf eine Antwort warten: Schon drei Tage später waren meine Daten korrigiert. Hier siehst du das.

Fazit: Die SCHUFA stellt sich gern dumm und auf die Hinterbeine.
Aber sie arbeitet schnell! 😁


Eine kostenlose »Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO« anfordern kannst du hier:
meineschufa.de/de/datenkopie




© 11.03.2007 HansiHerrmann.de