Wenn ich die SCHUFA um Datenauskunft bitte und
zwei gute Gründe nenne, warum sie mir eine KOSTENLOSE Auskunft erteilen soll, dann sind die bei mir
am Richtigen, wenn sie das nicht kapieren! 😡
21.04.1993 an die SCHUFA
Bitte um Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten
Sehr
geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Mitteilung darüber, welche Daten Sie über mich
gespeichert haben und an welche Personen und Stellen meine Daten regelmäßig übermittelt werden.
Ein Entgelt erheben Sie bitte nicht, weil erstens die Auskunftserteilung an
den Betroffenen grundsätzlich unentgeltlich zu erfolgen hat (§ 34 Abs. 5 und Abs. 6
Bundesdatenschutzgesetz) und ich zweitens die Auskunft gegenüber Dritten nicht zu
wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann, da sie meines Wissens Negativmerkmale enthält.
Schon im voraus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Original
Obwohl ich in verständlicher Sprache zwei Gründe genannt hatte, warum diese Auskunft
KOSTENLOS gegeben werden muss, schrieb mir die SCHUFA bereits einen Tag später,
dass die Auskunft 15 DM kostet!
22.04.1993 von SCHUFA
Sehr geehrter Herr Herrmann,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 21.04.1993
teilen wir mit, daß die SCHUFA-Organisation die Möglichkeit vorzusehen hat, kostenfreie
Auskünfte an Betroffene zu erteilen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur in einer mündlichen
Kenntnisnahme der gespeicherten Daten in unserer Geschäftsstelle.
Sobald eine schriftliche Auskunft erteilt werden muß, ist die SCHUFA berechtigt, ein
Entgelt in Höhe von DM 15,-- zu erheben, welches auch die Erstellungs- und Versandkosten
einschließt.
Der Gesetzgeber sieht vor, daß grundsetzlich für eine Auskunft
ein Entgelt verlangt werden kann, wenn der Betroffene in die Lage versetzt ist, diese gegenüber
Dritten wirtschaftlich zu nutzen.
Diese Möglichkeit ist das Kriterium eines Entgeltanspruches.
Wir stellen demzufolge anheim, sich entweder die zu Ihrer Person gespeicherten Daten
in unserer Geschäftsstelle mündlich übermitteln zu lassen oder uns ein
Entgelt in Höhe von DM 15,-- für die schriftliche Auskunftserteilung
zugänglich zu machen.
Original
Die SCHUFA-Mitarbeiter denken wohl, dass ich Gesetzestexte
nicht lesen und interpretieren kann?!
Da sind sie bei mir genau am Richtigen! Wenn die sich zum Frühstück
Müsli + Milch reinwürgen und abends vorm Fernseher Chips + Bier, dann ziehe ich
mir PARAGRAFEN + Doppelkorn rein!
Ich weiß, was der Gesetzgeber vorsieht und genau darauf berufe ich mich!
In meinem Auskunftsersuchen hatte ich ganz unmissverständlich geschrieben, dass ich die
Auskunft gegenüber Dritten nicht zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann, da sie meines
Wissens Negativmerkmale enthält! Und wenn die mir damit kommen, was der
Gesetzgeber vorsieht, dann haben sie auch diesen Satz meines Auskunftsersuchens nicht
gelesen, dass die Auskunftserteilung an den Betroffenen GRUNDSÄTZLICH
UNENTGELTLICH zu erfolgen hat (§ 34 Abs. 5 und Abs. 6 BDSG).
Also muss ich mich etwas verständlicher ausdrücken.
29.04.1993 an die SCHUFA
Mein Auskunftsersuchen vom 21.04.93 Ihr Schreiben mä/hi vom 22.04.93
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Sie gebeten, mir die bei Ihnen über mich gespeicherten Daten sowie die
Personen und Stellen mitzuteilen, an die meine Daten regelmäßig übermittelt werden. Gleichzeitig
hatte ich auch gebeten, ein Entgelt nicht zu erheben, weil ich u.a. die Auskunft gegenüber
Dritten nicht zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann, da sie meines Wissens Negativmerkmale
enthält.
Mit Ihrer Antwort, daß Sie lediglich mündliche Auskünfte kostenfrei erteilen und für
eine schriftliche Auskunft ein Entgelt von 15 DM erheben, bin ich nicht einverstanden.
Meine Auskunft enthält erhebliche Negativmerkmale, wodurch eine wirtschaftliche
Auskunfts-Verwertung gegenüber Dritten ausgeschlossen ist. Ich kann und möchte die Auskunft auch
gar nicht wirtschaftlich nutzen, sondern nur die Daten bei mir zu Hause in Ruhe prüfen, was bei
einer mündlichen Auskunft in Ihrer Geschäftsstelle unmöglich wäre.
Aus diesem Grund bitte ich nochmals, mir die Auskunft schriftlich und kostenlos
zu erteilen. Ich bin lediglich bereit, die Erstellungs- und Versandkosten zu bezahlen, die Sie
mir bitte mitteilen wollen.
Wenn Sie auch jetzt noch auf dem Entgelt von 15 DM bestehen,
werde ich mich bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren.
Mit freundlichen Grüßen
Original
Und wiederum nur einen Tag später bekam ich die gewünschte Auskunft.
Kostenlos! 😈
Hier siehst du sie.
Da die Auskunft einige Fehler enthielt, war es richtig, sie zu verlangen und nicht
zu bezahlen! – Also nochmal ein Briefchen aufsetzen …
03.05.1993 an die SCHUFA
Berichtigung der über mich gespeicherten Daten * 04.02.
in Luckau
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übermittlung der über mich
gespeicherten Daten.
Leider enthält die Auskunft unrichtige Daten:
Anschrift falsch: NEUKÖLLNISCHE ALLEE 77 richtig:
NEUKÖLLNISCHE ALLEE 75
Voranschrift falsch: JOSEF-SCHMIDT-STR. 16 richtig:
JOSEPH-SCHMIDT-STR. 16
CITIBANK PRIVATKUNDEN AG Der RAHMENKREDIT besteht nicht mehr!
BAYERISCHE VEREINSBANK AG FILIALE HEIDELBERG Der Kredit ist erledigt
(zurückgezahlt), Konto wurde am 11.06.91 gelöscht!
Bitte korrigieren Sie die Daten und lassen Sie mir die korrigierte Auskunft zukommen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Anlage Freiumschlag
Original
Achte bitte auf die Feinheiten: ICH habe DENEN einen Freiumschlag mitgeschickt, (was
die SCHUFA hoffentlich als Zeichen meiner finanziellen Potenz begreift)!
🤭
Auch diesmal musste ich nicht lange auf eine Antwort warten: Schon drei Tage später waren meine
Daten korrigiert. Hier siehst du das.
Fazit: Die SCHUFA stellt sich gern dumm und auf die Hinterbeine.
Aber sie arbeitet schnell! 😁
Eine kostenlose »Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO« anfordern kannst du hier:
meineschufa.de/de/datenkopie
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