Als mir mein ehemaliger Stromanbieter VATTENFALL vor zehn
Monaten 100 Euro schenken wollte, wenn ich zu denen zurückkehre
(hier nachzulesen),
hatte ich denen geantwortet, dass ich mit meinem neuen Stromanbieter, den STADTWERKEN FLENSBURG
ganz zufrieden bin. – Um künftig weiteren Werbeschreiben zu entgehen, hatte ich auch der Nutzung +
Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und/oder für die Markt- und Meinungsforschung gemäß
§ 28 Abs. 4 BDSG
widersprochen und um Löschung bzw. Sperrung meiner Daten gemäß § 35 Abs. 2 BDSG gebeten.
Hier ein Musterbrief.
Hätten die meine Daten gelöscht oder gesperrt, dann hätte mich jetzt eigentlich
dieser Werbebrief nicht erreichen dürfen!
02.12.2013 von Vattenfall Europe Sales GmbH
Ihr Neustart bei uns – mit dem günstigen Easy12!
Sehr geehrter Herr Herrmann,
neuer Start, neues Angebot: Sparen Sie jetzt mit unserem
günstigen Stromtarif Easy12. Ein Vergleich lohnt sich! Ihre wichtigsten Vorteile:
- 185 Euro Bonus: beauftragen Sie uns bis zum 31.12.2013
+ 10 Euro Bonus: wenn
Sie über die genannte Website abschließen
- Faire Konditionen: ohne Vorauskasse, 12 Monate Preisgarantie
- Günstig: nur 26,42 Cent/kWh (Verbrauchspreis) und 6,50 Euro/Monat (Grundpreis)
Schließen Sie am besten noch heute online ab - auf www.vattenfall.de/ihre-rueckkehr oder
rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 723 72 69.
Wir freuen uns auf Sie!
Mit freundlichen Grüßen
P.S.: Zahlen Sie nicht mehr als nötig – Vattenfall bietet auch Gas zu besonders günstigen
Konditionen. Einfach informieren auf www.vattenfall.de/easygas.
Wenn
Sie künftig unsere Informationen und Angebote nicht mehr erhalten möchten, können Sie bei uns der
Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Teilen Sie uns dieses bitte möglichst
schriftlich mit.
Original
Hier das Kleingedruckte etwas größer: 🔎
Wenn
Sie künftig unsere Informationen und Angebote nicht mehr erhalten möchten, können Sie bei uns der
Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Teilen Sie uns dieses bitte möglichst
schriftlich mit.
Was die »Informationen und Angebote« nennen, nenne ich unerwünschte Werbung! Und schriftlich mitgeteilt hatte ich das denen doch
bereits. Genau darum geht es ja nun in diesem VATTENFALL-Werbe-Theater.
Jetzt locken die mich aber nicht mehr mit 100 Euro, sondern wollen sogar 195 Euro zum
Fenster rauswerfen.  Das juckt
mich aber nicht im Geringsten, weil es ja das Geld ihrer Kunden ist, das sie in der Gegend
rumschmeißen. Und ich bin und werde schon aus diesem Grund nicht deren Kunde.
Jucken tut mich allerdings, dass die offenbar immer noch nicht meine Daten gelöscht
haben. Das ist ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz! Und deshalb ist
nun eine Beschwerde beim zuständigen Datenschutzbeauftragten fällig.
06.12.2013, 14:02 Uhr, eMail an den Berliner Datenschutzbeauftragten
Betreff: Datenschutz-Beschwerde gegen Vattenfall Europe Sales GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stromanbieter Vattenfall hatte mir im Februar
des Jahres unaufgefordert einen Werbebrief gesendet, worin er um meine Rückkehr von meinem neuen
Stromanbieter zu ihm warb und mir für den Wechsel 100 Euro “Treue-Bonus” versprach.
Ich antwortete per E-Mail, dass ich an dem Angebot nicht interessiert bin und fügte in Fettschrift
hinzu:
Ich widerspreche der Nutzung + Übermittlung meiner Daten für
Werbezwecke und/oder für die Markt- und Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG. Da
ich zu Ihnen in keiner Geschäftsbeziehung stehe, bitte ich Sie, meine Daten gemäß § 35
Abs. 2 BDSG zu löschen. Ist die Datenlöschung nicht möglich, bitte ich um Sperrung meiner
Daten.
Das Werbeschreiben der Fa. Vattenfall sowie meine Antwort sind leider nur noch auf meiner
Webseite zu sehen, weil die Originalschreiben nicht mehr existieren:
…/briefe/vattenfall-auf-dummenfang.php
Nun ist mir abermals ein Werbeschreiben der Fa. Vattenfall (vom 02.12.2013) zugegangen. Darin
werden mir sogar 195 Euro für den Wechsel versprochen. Dieses Werbeschreiben habe ich
ebenfalls auf meine Webseite gestellt:
…/briefe/vattenfall-auf-dummenfang_2.php
Da die Firma Vattenfall mein Werbeverbot ignoriert, bitte ich Sie, gegen diese vorzugehen, damit
nun endlich eine Löschung bzw. Sperrung meiner Daten erfolgt.
Mit freundlichem Gruß
Ich widerspreche der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke sowie der
Markt- und Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG.
Zur Vereinfachung und
Beschleunigung der Kommunikation bevorzuge ich den Schriftwechsel per E-Mail. Indem Sie hierauf per
E-Mail antworten, erklären Sie sich mit dieser Art der Kommunikation einverstanden.
Original
19.12.2013
Hm, nun ereilte mich eine Antwort-Mail des Berliner Datenschutzbeauftragten, in der mir
mitgeteilt wurde, dass der HAMBURGER Datenschutzbeauftragte zuständig ist, weil Vattenfall
seinen Firmensitz in Hamburg hat.
17.12.2013, 14:57 Uhr, eMail vom Berliner Datenschutzbeauftragten
Betreff: Ihre Anfrage vom 6. Dezember 2013
Sehr geehrter Herr Herrmann,
Ihre E-Mail
vom 6. Dezember 2013 haben wir erhalten. Leider können wir Ihnen in der Angelegenheit nicht
weiterhelfen.
Als Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit obliegt uns die Kontrolle
der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz ausschließlich im Bereich der öffentlichen
Stellen des Landes Berlin und der privaten Datenverarbeiter mit Sitz in Berlin. Bei der
Vattenfall Europe Sales GmbH handelt es sich um einen privaten Datenverarbeiter mit Sitz in
22297 Hamburg, der nicht unserer Prüfungskompetenz unterliegt.
Wir bitten Sie daher, sich direkt mit der zuständigen hamburgischen Aufsichtsbehörde
für den privaten Bereich im Datenschutzrecht, dem
Hamburgischen
Datenschutzbeauftragten Klosterwall 6, Block C 20095
Hamburg Telefon: (040) 42854-4040 Telefax: (040) 42854-4000 Email:
mailbox@datenschutz.hamburg.de Webseite: http://www.datenschutz.hamburg.de in
Verbindung zu setzen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der gesetzlichen Aufgabenzuweisung
ein anderer Weg leider nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Original
📌 Es folgt ein Lehrstück, wie man sich im Bürokraten-Dschungel durchschlägt:
Denn ich bin sicher, dass aufgrund der gesetzlichen Aufgabenzuweisung ein anderer Weg sehr
wohl möglich ist. Man muss ihn nur kennen und gehen! 😉
19.12.2013, 21:00 Uhr, eMail an den Berliner Datenschutzbeauftragten
Sehr geehrte Frau Sch...,
mit Befremden habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie von mir
verlangen, ich solle mich mit demselben Anliegen nochmals an eine andere Stelle, nämlich den
HAMBURGER Datenschutzbeauftragten wenden, weil die Vattenfall Europe Sales GmbH ihren
Sitz in 22297 Hamburg hat und deshalb Ihre Zuständigkeit hier in Berlin nicht gegeben ist.
Was hat Sie denn gehindert, meine Mail an die zuständige Stelle
weiterzuleiten? Doch nicht etwa § 14 Abs. 2 Nr. 2 BDSG, der in solchen
Fällen gern bemüht wird? Denn § 14 Abs. 2 Nr. 3 BDSG bestimmt, dass meine
Einwilligung nicht nötig ist, wenn offensichtlich ist, dass es in meinem Interesse liegt und kein
Grund zu der Annahme besteht, dass ich in Kenntnis des anderen Zwecks meine Einwilligung verweigern
würde.
Rein rechtlich waren Sie nicht nur berechtigt, sondern sogar gehalten, meine E-Mail an die
zuständige Stelle weiterzuleiten, wenn Sie offensichtlich selbst nicht zuständig sind, denn
ich als Bürger bin weder in der Lage, noch verpflichtet, mich bei jedem Anliegen immer an die
“richtige”, also “zuständige” Stelle zu wenden und muss darauf vertrauen können,
dass die eigens ausgebildeten (und gut bezahlten oder doch zumindest bis ans Lebensende finanziell
gut abgesicherten) “Staatsdiener” dafür sorgen, dass mein Anliegen beim “richtigen” Adressaten
ankommt.
Darum bitte ich Sie, mein Anliegen an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder mir die
Rechtsgrundlage mitzuteilen, warum Sie dies nicht tun wollen. Mit
freundlichem Gruß
Original
📝 Ich würde mein Leben darum verwetten, dass ich jeden Bürokraten von der
Richtigkeit meiner Rechts-Ansichten überzeugen kann … 😎
21.01.2014 Wie erwartet, habe ich nun einen Brief des
Berliner Datenschutzbeauftragten bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass man
meine Beschwerde an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abgegeben hat.
Na, siehste, man muss nur höflich darum bitten, dann funktionieren die Staatsdiener
(bzw. Steuergeldfresser) doch ganz prima. 😉
15.01.2014 vom Berliner Datenschutzbeauftragten
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wir kommen zurück auf Ihre E-Mails vom 6. und 19. Dezember
2013.
Wir haben Ihre Beschwerde über die Vattenfall Europe Sales GmbH Ihrem Wunsch entsprechend
an die zuständige hamburgische Aufsichtsbehörde für den privaten Bereich im
Datenschutzrecht, den
Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
Klosterwall 6 Block C 20095 Hamburg Telefon: (040) 42854 - 4040
Telefax: (040) 42854 - 4000 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
abgegeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht.
Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die von Ihnen angenommene Pflicht,
unzuständige Eingaben an die zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde
weiterzuleiten in der Form nicht besteht. Ungeachtet dessen leiten wir nicht in unseren
Zuständigkeitsbereich fallende Eingaben, auch wenn Sie uns per E-Mail erreichen, aus Gründen
der Datensicherheit ausschließlich auf dem Postweg an die im Einzelfall zuständige
Aufsichtsbehörde weiter.
Unsere mit E-Mail vom 16. Dezember 2013 geäußerte Bitte, sich mit Ihrem
Anliegen direkt an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zu wenden, sollte den durch
eine postalische Abgabe entstehenden Zeitaufwand vermeiden und eine schnellere Bearbeitung Ihrer
Eingabe durch die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglichen.
📝 Ich halte das für eine dümmliche Ausrede! Näheres unten.
Mit freundlichen Grüßen
Original
📝 Ich hatte niemals behauptet, dass die Berliner Behörde verpflichtet
war, meine Mail weiterzuleiten, sondern ich hatte geschrieben:
»Rein rechtlich waren Sie nicht nur
berechtigt, sondern sogar gehalten, meine E-Mail an die zuständige Stelle
weiterzuleiten«.
Demnach hatte ich keine gesetzliche Verpflichtung behauptet, sondern darauf hingewiesen, dass die
Entscheidung der Behörde den Interessen des Bürgers entsprechen sollte, wie es im von mir
vorsorglich zitierten § 14 Abs. 2 Nr. 3 BDSG geschrieben steht. Eine
Datenschutz-Behörde sollte diese Datenschutz-Bestimmung kennen!
Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig,
wenn offensichtlich ist, dass es im Interesse des Betroffenen liegt, und kein Grund zu der Annahme
besteht, dass er in Kenntnis des anderen Zwecks seine Einwilligung verweigern würde …
25.01.2014
Heute habe ich einen Brief von den Hamburgern bekommen, dass sie Vattenfall zur Stellungnahme und
Löschung bzw. Sperrung meiner Daten aufgefordert haben:
23.01.2014, Brief vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
Löschung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten beim Stromanbieter Vattenfall Ihre
E-Mail vom 6.12.2013, hier eingegangen am 20.1.2014
Sehr geehrter Herr Herrmann,
Ihre Eingabe wurde uns vom Berliner Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit zuständigkeitshalber übersandt.
Mit Schreiben vom heutigen Tag habe ich die Fa. Vattenfall um Stellungnahme und zur Löschung
Ihrer Daten, hilfsweise zur Sperrung, aufgefordert. Nach Erhalt der Antwort werde ich auf die
Angelegenheit zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Original
22.02.2014 Mit folgendem Brief scheint die Sache nun geklärt
und erledigt zu sein:
18.02.2014, Brief vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
Löschung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten beim Stromanbieter Vattenfall Ihre
E-Mail vom 6.12.2013, hier eingegangen am 20.1.2014
Sehr geehrter Herr Herrmann,
inzwischen liegt eine Stellungnahme vom 05.02.2014 vor, die
ich in Kopie beifüge. Als Grund für die Nichtbeachtung Ihres Werbewiderspruchs wird ein
Fehler in der zentralen Datenbank genannt. Vattenfall bedauert dies und bittet um Entschuldigung.
Da uns im Zusammenhang mit der Fa. Vattenfall keine gleich gelagerten Fälle bekannt sind, werden
wir keine weiteren Schritte gegen das Unternehmen einleiten. Sollten Sie dennoch im Rahmen der
Kundenrückgewinnung noch einmal persönlich kontaktiert werden, können Sie sich gern
wieder an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Original
Der Vollständigkeit halber hier noch die Stellungnahme von
Vattenfall:
05.02.2014 von Vattenfall an den Hamburgischen
Datenschutzbeauftragten
Nutzung personenbezogener Daten für Werbung trotz Löschungsanforderung Stellungnahme
zur Eingabe des Herrn Hans-Jürgen Herrmann
Sehr geehrte Frau W.,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 23.01.2014 möchten wir Ihnen
folgende Stellung zu der Beschwerde mitteilen.
Herr Hans-Jürgen Herrmann wurde von Vattenfall Europe Sales GmbH bis 30.04.2011 mit Strom
versorgt.
Im Februar 2013 wurde Herr Herrmann im Rahmen unserer Kundenrückgewinnung per Briefpost
mit unseren Stromprodukten beworben. Dazu wurden entsprechende Listdaten als
Selektionsgrundlage verwendet. Ein Werbewiderspruch lag uns bis dahin nicht vor.
Unsere Recherchen zu diesem Fall haben ergeben, dass im April 2013 ein Werbewiderspruch von
Herrn Herrmann per E-Mail an uns geschickt wurde. Bei der Übernahme dieses Opt-Outs in unsere zentrale Datenbank kam es zu einem Fehler. Daher wurde Herr
Herrmann im Dezember im Rahmen unserer Kundenrückgewinnung ein weiteres Mal per Briefpost
angeschrieben.
Wir haben die Daten des Petenten bereits in
unseren Systemen gelöscht bzw. gesperrt, sodass eine erneute Ansprache ausgeschlossen werden kann.
Darüber hinaus haben wir eine Prüfung gestartet, ob in dem entsprechenden Zeitraum eventuell
weitere Opt-Outs nicht korrekt übernommen wurden.
Wir bedauern sehr, dass es zu diesen Unannehmlichkeiten für Herrn Herrmann gekommen ist und
bitten um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Original
Fazit: Einen Datenschutzverstoß kann heutzutage keine
Firma mehr auf die leichte Schulter nehmen, weil sie mit ihren Werbeschreiben auch gegen
Wettbewerbsrecht verstößt, was mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann!
Erklärung: Opt-out
Opt-out ist seit 2005 verboten, weil bei diesem Verfahren beim Internetnutzer die Zustimmung
zu einer bestimmten Option vorausgesetzt wurde, er also der Datenverarbeitung durch eine
aktive Handlung widersprechen musste, indem er z.B. ein voreingestelltes Häkchen entfernt oder in
einem Newsletter einen Link zur Abmeldung aus dem Newsletter-Verteiler anklickt. Das Zusenden
von Newslettern (Werbung) ist seither nur noch nach einer ausdrücklichen vorherigen
Zustimmung zulässig (Opt-in-Verfahren). Hier muss der User das zustimmende Häkchen selber setzen!
|
|