Vattenfall auf Dummenfang (2/2)

 

Als mir mein ehemaliger Stromanbieter VATTENFALL vor zehn Monaten 100 Euro schenken wollte, wenn ich zu denen zurückkehre (hier nachzulesen), hatte ich denen geantwortet, dass ich mit meinem neuen Stromanbieter, den STADTWERKEN FLENSBURG ganz zufrieden bin. – Um künftig weiteren Werbeschreiben zu entgehen, hatte ich auch der Nutzung + Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und/oder für die Markt- und Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG widersprochen und um Löschung bzw. Sperrung meiner Daten gemäß § 35 Abs. 2 BDSG gebeten. Hier ein Musterbrief.

Hätten die meine Daten gelöscht oder gesperrt, dann hätte mich jetzt eigentlich dieser Werbebrief nicht erreichen dürfen!

02.12.2013 von Vattenfall Europe Sales GmbH

Ihr Neustart bei uns – mit dem günstigen Easy12!

Sehr geehrter Herr Herrmann,

neuer Start, neues Angebot: Sparen Sie jetzt mit unserem günstigen Stromtarif Easy12.
Ein Vergleich lohnt sich! Ihre wichtigsten Vorteile:

  • 185 Euro Bonus: beauftragen Sie uns bis zum 31.12.2013
    + 10 Euro Bonus: wenn Sie über die genannte Website abschließen
  • Faire Konditionen: ohne Vorauskasse, 12 Monate Preisgarantie
  • Günstig: nur 26,42 Cent/kWh (Verbrauchspreis) und 6,50 Euro/Monat (Grundpreis)

Schließen Sie am besten noch heute online ab - auf www.vattenfall.de/ihre-rueckkehr oder rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 723 72 69.

Wir freuen uns auf Sie!

Mit freundlichen Grüßen


P.S.: Zahlen Sie nicht mehr als nötig – Vattenfall bietet auch Gas zu besonders günstigen Konditionen. Einfach informieren auf www.vattenfall.de/easygas.

Wenn Sie künftig unsere Informationen und Angebote nicht mehr erhalten möchten, können Sie bei uns der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Teilen Sie uns dieses bitte möglichst schriftlich mit.

Original

Was die »Informationen und Angebote« nennen, nenne ich unerwünschte Werbung!
Und schriftlich mitgeteilt hatte ich das denen doch bereits. Genau darum geht es ja nun in diesem VATTENFALL-Werbe-Theater.

Jetzt locken die mich aber nicht mehr mit 100 Euro, sondern wollen sogar 195 Euro zum Fenster rauswerfen. Geld zum Fenster rauswerfen
Das juckt mich aber nicht im Geringsten, weil es ja das Geld ihrer Kunden ist, das sie in der Gegend rumschmeißen. Und ich bin und werde schon aus diesem Grund nicht deren Kunde.

Jucken tut mich allerdings, dass die offenbar immer noch nicht meine Daten gelöscht haben. Das ist ein Verstoß gegen das Bundes­daten­schutz­gesetz! Und deshalb ist nun eine Beschwerde beim zuständigen Daten­schutz­beauftragten fällig.

06.12.2013, 14:02 Uhr, eMail an den Berliner Daten­schutz­beauftragten

Betreff: Datenschutz-Beschwerde gegen Vattenfall Europe Sales GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Stromanbieter Vattenfall hatte mir im Februar des Jahres unaufgefordert einen Werbebrief gesendet, worin er um meine Rückkehr von meinem neuen Stromanbieter zu ihm warb und mir für den Wechsel 100 Euro “Treue-Bonus” versprach.

Ich antwortete per E-Mail, dass ich an dem Angebot nicht interessiert bin und fügte in Fettschrift hinzu:

Ich widerspreche der Nutzung + Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und/oder für die Markt- und Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG.
Da ich zu Ihnen in keiner Geschäftsbeziehung stehe, bitte ich Sie, meine Daten gemäß § 35 Abs. 2 BDSG zu löschen. Ist die Datenlöschung nicht möglich, bitte ich um Sperrung meiner Daten.

Das Werbeschreiben der Fa. Vattenfall sowie meine Antwort sind leider nur noch auf meiner Webseite zu sehen, weil die Originalschreiben nicht mehr existieren:
…/briefe/vattenfall-auf-dummenfang.php

Nun ist mir abermals ein Werbeschreiben der Fa. Vattenfall (vom 02.12.2013) zugegangen. Darin werden mir sogar 195 Euro für den Wechsel versprochen.
Dieses Werbeschreiben habe ich ebenfalls auf meine Webseite gestellt:
…/briefe/vattenfall-auf-dummenfang_2.php

Da die Firma Vattenfall mein Werbeverbot ignoriert, bitte ich Sie, gegen diese vorzugehen, damit nun endlich eine Löschung bzw. Sperrung meiner Daten erfolgt.

Mit freundlichem Gruß



Ich widerspreche der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke sowie der Markt- und Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikation bevorzuge ich den Schriftwechsel per E-Mail. Indem Sie hierauf per E-Mail antworten, erklären Sie sich mit dieser Art der Kommunikation einverstanden.

Original

19.12.2013
Hm, nun ereilte mich eine Antwort-Mail des Berliner Daten­schutz­beauftragten, in der mir mitgeteilt wurde, dass der HAMBURGER Daten­schutz­beauftragte zuständig ist, weil Vattenfall seinen Firmensitz in Hamburg hat.

17.12.2013, 14:57 Uhr, eMail vom Berliner Daten­schutz­beauftragten

Betreff: Ihre Anfrage vom 6. Dezember 2013

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Ihre E-Mail vom 6. Dezember 2013 haben wir erhalten. Leider können wir Ihnen in der Angelegenheit nicht weiterhelfen.

Als Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informations­freiheit obliegt uns die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz ausschließlich im Bereich der öffentlichen Stellen des Landes Berlin und der privaten Datenver­arbeiter mit Sitz in Berlin. Bei der Vattenfall Europe Sales GmbH handelt es sich um einen privaten Daten­verarbeiter mit Sitz in 22297 Hamburg, der nicht unserer Prüfungs­kompetenz unterliegt.

Wir bitten Sie daher, sich direkt mit der zuständigen hamburgischen Aufsichts­behörde für den privaten Bereich im Daten­schutz­recht, dem

Hamburgischen Daten­schutz­beauftragten
in Verbindung zu setzen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der gesetzlichen Aufgaben­zuweisung ein anderer Weg leider nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Original


📌 Es folgt ein Lehrstück, wie man sich im Bürokraten-Dschungel durchschlägt:
Denn ich bin sicher, dass aufgrund der gesetzlichen Aufgaben­zuweisung ein anderer Weg sehr wohl möglich ist. Man muss ihn nur kennen und gehen! 😉

19.12.2013, 21:00 Uhr, eMail an den Berliner Daten­schutz­beauftragten

Sehr geehrte Frau Sch...,

mit Befremden habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie von mir verlangen, ich solle mich mit demselben Anliegen nochmals an eine andere Stelle, nämlich den HAMBURGER Daten­schutz­beauftragten wenden, weil die Vattenfall Europe Sales GmbH ihren Sitz in 22297 Hamburg hat und deshalb Ihre Zuständigkeit hier in Berlin nicht gegeben ist.

Was hat Sie denn gehindert, meine Mail an die zuständige Stelle weiterzuleiten?
Doch nicht etwa § 14 Abs. 2 Nr. 2 BDSG, der in solchen Fällen gern bemüht wird?
Denn § 14 Abs. 2 Nr. 3 BDSG bestimmt, dass meine Einwilligung nicht nötig ist, wenn offensichtlich ist, dass es in meinem Interesse liegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ich in Kenntnis des anderen Zwecks meine Einwilligung verweigern würde.

Rein rechtlich waren Sie nicht nur berechtigt, sondern sogar gehalten, meine E-Mail an die zuständige Stelle weiterzuleiten, wenn Sie offensichtlich selbst nicht zuständig sind, denn ich als Bürger bin weder in der Lage, noch verpflichtet, mich bei jedem Anliegen immer an die “richtige”, also “zuständige” Stelle zu wenden und muss darauf vertrauen können, dass die eigens ausgebildeten (und gut bezahlten oder doch zumindest bis ans Lebensende finanziell gut abgesicherten) “Staatsdiener” dafür sorgen, dass mein Anliegen beim “richtigen” Adressaten ankommt.

Darum bitte ich Sie, mein Anliegen an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder mir die Rechts­grund­lage mitzuteilen, warum Sie dies nicht tun wollen.

Mit freundlichem Gruß

Original


📝 Ich würde mein Leben darum verwetten, dass ich jeden Bürokraten von der Richtigkeit meiner Rechts-Ansichten überzeugen kann … 😎

21.01.2014
Wie erwartet, habe ich nun einen Brief des Berliner Daten­schutz­beauftragten bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass man meine Beschwerde an den Hamburgischen Datenschutz­beauftragten abgegeben hat.
Na, siehste, man muss nur höflich darum bitten, dann funktionieren die Staatsdiener (bzw. Steuergeldfresser) doch ganz prima. 😉

15.01.2014 vom Berliner Daten­schutz­beauftragten

Sehr geehrter Herr Herrmann,

wir kommen zurück auf Ihre E-Mails vom 6. und 19. Dezember 2013.

Wir haben Ihre Beschwerde über die Vattenfall Europe Sales GmbH Ihrem Wunsch entsprechend an die zuständige hamburgische Aufsichts­behörde für den privaten Bereich im Daten­schutz­recht, den

Hamburgischen Daten­schutz­beauftragten

abgegeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht.

Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die von Ihnen angenommene Pflicht, unzuständige Eingaben an die zuständige daten­schutz­rechtliche Aufsichts­behörde weiterzuleiten in der Form nicht besteht. Ungeachtet dessen leiten wir nicht in unseren Zuständigkeits­bereich fallende Eingaben, auch wenn Sie uns per E-Mail erreichen, aus Gründen der Daten­sicherheit ausschließlich auf dem Postweg an die im Einzelfall zuständige Aufsichts­behörde weiter.

Unsere mit E-Mail vom 16. Dezember 2013 geäußerte Bitte, sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Hamburgischen Daten­schutz­beauftragten zu wenden, sollte den durch eine postalische Abgabe entstehenden Zeitaufwand vermeiden und eine schnellere Bearbeitung Ihrer Eingabe durch die zuständige Aufsichts­behörde ermöglichen.

📝 Ich halte das für eine dümmliche Ausrede! Näheres unten.

Mit freundlichen Grüßen

Original

📝 Ich hatte niemals behauptet, dass die Berliner Behörde verpflichtet war, meine Mail weiterzuleiten, sondern ich hatte geschrieben: »Rein rechtlich waren Sie nicht nur berechtigt, sondern sogar gehalten, meine E-Mail an die zuständige Stelle weiterzuleiten«.
Demnach hatte ich keine gesetzliche Verpflichtung behauptet, sondern darauf hingewiesen, dass die Entscheidung der Behörde den Interessen des Bürgers entsprechen sollte, wie es im von mir vorsorglich zitierten § 14 Abs. 2 Nr. 3 BDSG geschrieben steht.
Eine Datenschutz-Behörde sollte diese Datenschutz-Bestimmung kennen!
Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig, wenn offensichtlich ist, dass es im Interesse des Betroffenen liegt, und kein Grund zu der Annahme besteht, dass er in Kenntnis des anderen Zwecks seine Einwilligung verweigern würde …


25.01.2014
Heute habe ich einen Brief von den Hamburgern bekommen, dass sie Vattenfall zur Stellungnahme und Löschung bzw. Sperrung meiner Daten aufgefordert haben:

23.01.2014, Brief vom Hamburgischen Daten­schutz­beauftragten

Löschung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten beim Stromanbieter Vattenfall
Ihre E-Mail vom 6.12.2013, hier eingegangen am 20.1.2014

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Ihre Eingabe wurde uns vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informations­freiheit zuständigkeitshalber übersandt.

Mit Schreiben vom heutigen Tag habe ich die Fa. Vattenfall um Stellungnahme und zur Löschung Ihrer Daten, hilfsweise zur Sperrung, aufgefordert. Nach Erhalt der Antwort werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Original

22.02.2014
Mit folgendem Brief scheint die Sache nun geklärt und erledigt zu sein:

18.02.2014, Brief vom Hamburgischen Daten­schutz­beauftragten

Löschung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten beim Stromanbieter Vattenfall
Ihre E-Mail vom 6.12.2013, hier eingegangen am 20.1.2014

Sehr geehrter Herr Herrmann,

inzwischen liegt eine Stellungnahme vom 05.02.2014 vor, die ich in Kopie beifüge. Als Grund für die Nicht­beachtung Ihres Werbe­widerspruchs wird ein Fehler in der zentralen Datenbank genannt. Vattenfall bedauert dies und bittet um Entschuldigung.

Da uns im Zusammenhang mit der Fa. Vattenfall keine gleich gelagerten Fälle bekannt sind, werden wir keine weiteren Schritte gegen das Unternehmen einleiten. Sollten Sie dennoch im Rahmen der Kunden­rück­gewinnung noch einmal persönlich kontaktiert werden, können Sie sich gern wieder an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Original

Der Vollständigkeit halber hier noch die Stellungnahme von Vattenfall:

05.02.2014 von Vattenfall an den Hamburgischen Daten­schutz­beauftragten

Nutzung personenbezogener Daten für Werbung trotz Löschungs­anforderung
Stellungnahme zur Eingabe des Herrn Hans-Jürgen Herrmann

Sehr geehrte Frau W.,

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 23.01.2014 möchten wir Ihnen folgende Stellung zu der Beschwerde mitteilen.

Herr Hans-Jürgen Herrmann wurde von Vattenfall Europe Sales GmbH bis 30.04.2011 mit Strom versorgt.

Im Februar 2013 wurde Herr Herrmann im Rahmen unserer Kunden­rück­gewinnung per Briefpost mit unseren Strom­produkten beworben. Dazu wurden entsprechende Listdaten als Selektions­grundlage verwendet. Ein Werbe­widerspruch lag uns bis dahin nicht vor.

Unsere Recherchen zu diesem Fall haben ergeben, dass im April 2013 ein Werbe­widerspruch von Herrn Herrmann per E-Mail an uns geschickt wurde. Bei der Übernahme dieses Opt-Outs in unsere zentrale Datenbank kam es zu einem Fehler. Daher wurde Herr Herrmann im Dezember im Rahmen unserer Kunden­rück­gewinnung ein weiteres Mal per Briefpost angeschrieben.

Wir haben die Daten des Petenten bereits in unseren Systemen gelöscht bzw. gesperrt, sodass eine erneute Ansprache ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus haben wir eine Prüfung gestartet, ob in dem entsprechenden Zeitraum eventuell weitere Opt-Outs nicht korrekt übernommen wurden.

Wir bedauern sehr, dass es zu diesen Unannehmlichkeiten für Herrn Herrmann gekommen ist und bitten um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen

Original

Fazit:
Einen Datenschutzverstoß kann heutzutage keine Firma mehr auf die leichte Schulter nehmen, weil sie mit ihren Werbe­schreiben auch gegen Wettbewerbs­recht verstößt, was mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann!

Erklärung: Opt-out
Opt-out ist seit 2005 verboten, weil bei diesem Verfahren beim Internetnutzer die Zustimmung zu einer bestimmten Option vorausgesetzt wurde, er also der Daten­verarbeitung durch eine aktive Handlung widersprechen musste, indem er z.B. ein voreingestelltes Häkchen entfernt oder in einem Newsletter einen Link zur Abmeldung aus dem Newsletter-Verteiler anklickt.
Das Zusenden von Newslettern (Werbung) ist seither nur noch nach einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung zulässig (Opt-in-Verfahren). Hier muss der User das zustimmende Häkchen selber setzen!




© 06.12.2013 HansiHerrmann.de