Neuköllner Spielplatzbetreuung (2/6)

Spielplatz: Berlin‑Neukölln, Am Venusplatz

Spielplatz: Berlin-Neukölln, Am Venusplatz Dieser Spielplatz ist in der Regel gut besucht und wird gern von Eltern genutzt, die ihre Kinder sich austoben lassen wollen. Allerdings müsste dringend mal was am angrenzenden Fußball­platz getan werden (hinten im Bild), denn auf dessen steinigem Boden haben sich schon vor 15 Jahren die Jungs blutige Knie geholt!


17.08.2007
DAS ist aber das kleinste Problem dieses Spielplatzes. Schlimmer ist, dass nur 5 Meter entfernt im angrenzenden »Park« ab den frühen Abendstunden offen mit Drogen gehandelt wird und sich die Kiffer auch nicht scheuen, ihrem Zeitvertreib auf diesem Spielplatz nachzugehen!

Einerseits werden Dealer mit dem SEK aus ihren Wohnungen geholt – und andererseits machen sie seit Ewigkeiten in aller Öffentlichkeit ihre Geschäfte … Aber vielleicht ist DAS Neukölln?! Jeder sieht es, jeder weiß es, jeder kennt sogar ihre Namen – aber keinen interessiert es …
Doch, EINEN interessiert es: MICH! Und es kotzt mich an!
Jeder soll tun und lassen, was er will, solange er anderen damit nicht schadet. Aber wenn die Kleinsten und Schwächsten dabei auf der Strecke bleiben, werde ich zur Sau!

ℹ️ Ich habe diese Seite bisher nirgendwo auf meinen anderen Seiten verlinkt, und sie ist auch für Suchmaschinen gesperrt, weil ich hiermit erstmal nur die Verantwortlichen informieren und die Gelegenheit dazu geben will, etwas gegen diesen Missstand zu unternehmen.
Sollten sie nicht zufriedenstellend darauf reagieren, mache ich diese Seite öffentlich …


22.08.2007
Liebe Polizei, ich entnehme meinen Logfiles, dass Sie regelmäßig diese Seite besuchen.
Es liegt mir fern, Ihnen zusätzliche Arbeit zu machen – aber vielleicht ist ja § 29 ASOG eine der Geld- und Personalknappheit der Berliner Polizei angemessene Alternative?

Berliner Polizeigesetz (ASOG)
§ 29 Platzverweisung
(1) Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. …
(2) Die Polizei kann zur Verhütung von Straftaten einer Person untersagen, ein bestimmtes Gebiet innerhalb von Berlin zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen wird (Aufenthaltsverbot).


05.09.2007:
Nachdem ich dies der Polizei schrieb, hörten ihre Besuche auf … und meine Probleme fingen an!
Nachzulesen auf meiner Seite: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!





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