Telefonüberwachung

Rechtsgrundlage

Ich beschränke mich hier auf die Telefonüberwachung zur Strafverfolgung gemäß § 100a StPO:

Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
  • bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine … schwere Straftat begangen, … zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
  • die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
  • die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
  • »Schwere Straftaten« im Sinne dieser Vorschrift sind z.B. Bandendiebstahl, Erpressung, Geldfälschung, Geldwäsche, Hochverrat, Mord, Raub, bestimmte Sexualstraftaten, Totschlag und viele andere quer durch Strafgesetzbuch und Alphabet.

    Die Telefonüberwachung wird durch den Richter angeordnet. Bei »Gefahr im Verzug« kann die Anordnung auch durch den Staatsanwalt getroffen werden, ist aber binnen 3 Tagen richterlich zu bestätigen.
    Aber auch bei »leichteren« Delikten kommt die Telefonüberwachung in Betracht. Wenn z.B. die Polizei gegenüber dem Richter glaubhaft macht, dass der Täter im Rahmen einer »organisierten kriminellen Vereinigung« handelt, darf er »im Namen des Gesetzes« abgehört und die aus der Überwachung gewonnenen Erkenntnisse gegen ihn verwertet werden!

    Daneben gibt es noch die Möglichkeit der »vorbeugenden« Telefonüberwachung durch die Polizei (in den Polizeigesetzen der Bundesländer geregelt, in Berlin z.B. durch § 25) bzw. Nachrichtendienste und Zolldienststellen.

    WAS abgehört wird

    Die Telefonüberwachung richtet sich nicht nur gegen Telefon und Anrufbeantworter des Verdächtigen, sondern auch gegen Telefone in Telefonzellen, Handys, Autotelefone, Fax-Geräte, PC-Faxe, E-Mails, Mailboxen und Skype.
    Auch die Verbindungsdaten können von der Telefongesellschaft angefordert werden, so dass unschwer auch ein Kommunikationsprofil erstellt werden kann.

    Alle Telekommunikationsanbieter sind gesetzlich verpflichtet, für die Überwachungsbehörden eine Unmenge Daten zu erfassen und auf Vorrat zu speichern; dies ist die Voraussetzung, um eine Zulassung der Bundesnetzagentur zu erhalten!

    WER abgehört wird

    Die Telefonüberwachung richtet sich nicht nur gegen Verdächtige, sondern kann auch deren Kontaktpersonen oder Leute betreffen, deren Telefon der Verdächtige benutzt!

    DAUER der Telefonüberwachung

    Eine TÜ ist auf höchstens 3 Monate begrenzt, kann allerdings jeweils um weitere 3 Monate verlängert werden, bis die Überwachungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. In Berlin z.B. durch das Polizeigesetz geregelt.


    »Theoretisch« soll der Überwachte zwar nach Abschluss der Überwachung darüber informiert werden, in der Praxis geschieht dies jedoch selten bis gar nicht! Und dafür kann es eine Reihe von Gründen geben (Gefährdung des Untersuchungszwecks, der öffentlichen Sicherheit, von Leib und Leben einer Person u.dgl.).

    Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass man irgendwas von der Telefon­überwachung merkt, z.B. Knacken, Echos oder fremde Stimmen im Telefon. Das ist blanker Unsinn! Die Überwachungstechnik und -methoden sind mittlerweile so ausgereift, dass es praktisch unmöglich ist, davon etwas mitzubekommen.
    Heutzutage können sogar ausgeschaltete Handys abgehört werden (solange der Akku im Gerät ist), und sie bleiben dabei sogar ausgeschaltet.

    § Rechtlicher Hinweis
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