RechtsgrundlageIch beschränke mich hier auf die Telefonüberwachung zur Strafverfolgung gemäß § 100a StPO: Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn »Schwere Straftaten« im Sinne dieser Vorschrift sind z.B. Bandendiebstahl, Erpressung, Geldfälschung, Geldwäsche, Hochverrat, Mord, Raub, bestimmte Sexualstraftaten, Totschlag und viele andere quer durch Strafgesetzbuch und Alphabet. Die Telefonüberwachung wird durch den Richter angeordnet. Bei »Gefahr im Verzug«
kann die Anordnung auch durch den Staatsanwalt getroffen werden, ist aber binnen 3 Tagen
richterlich zu bestätigen. Daneben gibt es noch die Möglichkeit der »vorbeugenden« Telefonüberwachung durch die Polizei (in den Polizeigesetzen der Bundesländer geregelt, in Berlin z.B. durch § 25) bzw. Nachrichtendienste und Zolldienststellen. WAS abgehört wirdDie Telefonüberwachung richtet sich nicht nur gegen Telefon und
Anrufbeantworter des Verdächtigen, sondern auch gegen Telefone in Telefonzellen, Handys,
Autotelefone, Fax-Geräte, PC-Faxe, E-Mails, Mailboxen und Skype. Alle Telekommunikationsanbieter sind gesetzlich verpflichtet, für die Überwachungsbehörden eine Unmenge Daten zu erfassen und auf Vorrat zu speichern; dies ist die Voraussetzung, um eine Zulassung der Bundesnetzagentur zu erhalten! WER abgehört wirdDie Telefonüberwachung richtet sich nicht nur gegen Verdächtige, sondern kann auch deren Kontaktpersonen oder Leute betreffen, deren Telefon der Verdächtige benutzt! DAUER der TelefonüberwachungEine TÜ ist auf höchstens 3 Monate begrenzt, kann allerdings jeweils um weitere 3 Monate verlängert werden, bis die Überwachungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. In Berlin z.B. durch das Polizeigesetz geregelt. »Theoretisch« soll der Überwachte zwar nach Abschluss der Überwachung darüber informiert werden, in der Praxis geschieht dies jedoch selten bis gar nicht! Und dafür kann es eine Reihe von Gründen geben (Gefährdung des Untersuchungszwecks, der öffentlichen Sicherheit, von Leib und Leben einer Person u.dgl.). Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass man irgendwas von der
Telefonüberwachung merkt, z.B. Knacken, Echos oder fremde Stimmen im Telefon. Das ist blanker
Unsinn! Die Überwachungstechnik und -methoden sind mittlerweile so ausgereift, dass es praktisch
unmöglich ist, davon etwas mitzubekommen. |
ℹ️ Ich befasse mich hier nur mit Themen, von denen ich sehr viel mehr verstehe als ein
Durchschnittsbürger. Das bedeutet aber nicht, dass ich immer auf jedem Rechtsgebiet auf
dem neuesten Wissensstand bin. Ich empfehle deshalb, alle verfügbaren Info-Quellen zu
nutzen und ggf. anwaltschaftlichen Rat einzuholen! Die Inhalte dieser Seite sind »allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe« bzw. »die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen oder Rechtsfällen in den Medien« nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Das bedeutet, dass ich Anfragen zu speziellen Problemen meiner Besucher nicht beantworten darf! ▶ Bei Verwendung der Inhalte meiner Seiten sind die Lizenzbedingungen zu beachten! ◀ |
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Letzte Änderung: 08.09.2025 21:50:45
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