Hausdurchsuchung

Gesetzliche Grundlagen

Folgende Paragrafen der StPO regeln Durchsuchungsmaßnahmen:

  • § 102 Durchsuchung bei Beschuldigten
  • § 103 Durchsuchung bei anderen Personen
  • § 104 Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
  • § 105 Verfahren bei der Durchsuchung
  • § 106 Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts
  • § 107 Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis
  • § 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände
  • § 109 Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände
  • § 110 Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien
  • Desweiteren ist die Durchsuchung in den Polizeigesetzen der Bundesländer geregelt. Beispielsweise durch das Berliner Polizeigesetz.

    Durchsuchungs-Grund

  • Auffinden von Beweismitteln und/oder
  • Ergreifung eines Tatverdächtigen
  • Durchsuchungs-Zeiten

  • 6 − 21 Uhr (seit 01.07.2021)
  • Nachts, also zwischen 21 und 6 Uhr, darf nur durchsucht werden:
    • bei Verfolgung auf frischer Tat,
    • bei »Gefahr im Verzug«,
    • wenn vermutlich verschlüsselte Dateien nur nachts zugänglich sind,
    • zur Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen,
    • Räume, die nachts jedermann frei zugänglich sind (z.B. öffentl. Toiletten) sowie Orte, die der Polizei als Schlupfwinkel für Glücksspiel, Drogen-, Waffenhandel oder der Prostitution bekannt sind.
  • ℹ️ »Gefahr im Verzug« wird angenommen, wenn nicht genug Zeit für die Einholung eines richterlichen Beschlusses bleibt, ohne den Zweck der Durchsuchung zu gefährden.

    Durchsuchungs-Umfang

  • Wohnung, Geschäfts- und andere Räume (inkl. Dachböden und Keller).
    Bei WGs erstreckt sich die Durchsuchung auf die vom Beschuldigten bewohnten und die gemeinsam genutzten Räume wie Bad, Flur, Keller, Küche).
  • Die Person des Beschuldigten (auch Brief- und Handtasche).
  • Sachen des Beschuldigten (auch PKW, Aktentasche usw.).
  • Geschäfts-Bücher und -papiere, Kundenkartei usw. (bei Geschäfts-Inhabern).
  • Elektronische Daten (meist wird die Hardware beschlagnahmt und zur Sichtung und Auswertung mitgenommen).
  • Welche Angaben muss der Durchsuchungsbeschluss enthalten?

    • Genaue Anschrift und Inhaber
    • Tatvorwurf (vermutete Straftat)
    • Ziel und Zweck der Durchsuchung
    • Begründung der Durchsuchung (z.B. Auffinden von Beweismitteln)
    • Unterschrift des Richters

    ℹ️ Bei »Gefahr im Verzug« darf die Durchsuchung von Staatsanwaltschaft oder Polizei (auch mündlich) angeordnet werden.

    Bei der Durchsuchung muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
    Anordnung und Durchführung der Durchsuchung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und Stärke des Tatverdachts stehen.


    Das ist jedoch graue Theorie, denn die Praxis gleicht oft der in Bananenrepubliken!
    Auf meiner Seite Bei einer Wohnungsdurchsuchung das Richtige tun! schreibe ich ausführlich zu diesem Thema.

    Stehst du mit Polizei und Justiz auf Kriegsfuß und besitzt ein gesundes Denkvermögen, dann kann dir die folgende Seite vielleicht ein wenig helfen:
    Strafrecht: Hausdurchsuchung – Ein praktisches Beispiel
    Ich wünsche dir gute Unterhaltung bei der Lektüre dieser recht langen Seite. 🤪

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    Die Online-Durchsuchung - Technischer Hintergrund des verdeckten Zugriffs auf Computersysteme

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