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Professionelle Medienvertreter von Zeitungen, TV und Webportalen übertreiben
es, wenn sie grundsätzlich Fahrzeugkennzeichen pixeln. Das Landgericht Kassel hat mit Beschluss vom 10.05.2007 (Az.: 1 T 75/07) entschieden, dass die Veröffentlichung eines Kfz-Kennzeichens auf einer Webseite den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist. Das komplette Urteil. Das ist zwar eine »Einzelfallentscheidung« (also auf den diesem Gericht vorliegenden
speziellen Fall bezogen), trotzdem kann diese Entscheidung in anderen Fällen herangezogen werden,
solange und soweit keine gegenteiligen Entscheidungen anderer Gerichte bekannt werden und die
Rechtsauffassung des LG Kassel nachvollziehbar ist. Ein Beispiel ist die Veröffentlichung diverser
Polizei-Alarmfahrten auf der Autobahn auf dem YouTube-Kanal von
CINEO™. Betrifft Video: Polizei sperrt Autobahn…
Betrifft Video: Autobahn-Polizei
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Das Video |
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Schönes Video. :-) Allerdings sollte endlich mal mit der Unsitte aufgehört werden, Fahrzeugkennzeichen unkenntlich zu machen! Es gibt kein Gesetz und keine Vorschrift, die das verlangen. Fahrzeuge sind keine »Persönlichkeiten«, darum können auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Solange die Veröffentlichung nicht mit einem Aufruf gegen Fahrzeug oder Halter verbunden ist, dürfen die gezeigt werden. Weil auch keine Daten erhoben, gesammelt oder verarbeitet werden, verbietet auch das Datenschutzgesetz nicht das Zeigen der Kennzeichen. |
CINEO™ (Kanalinhaber) |
Danke. Und ja: Das ist richtig. Allerdings lassen Kennzeichen - wenn auch nur für einen
eingeschränkten Personenkreis - Rückschlüsse auf die Identität einer Person zu. Und das ist nach
Auffassung einiger Medienjustiziare nicht in Ordnung. Da wir hier niemanden vorführen möchten,
handeln wir einfach im Sinne der Personen, die unfreiwillig in den Mittelpunkt rücken - und machen
nach Möglichkeit alles unkenntlich, was diese Menschen erkennbar machen könnte. Schließlich will
keiner von uns bei YouTube an den Pranger gestellt werden. ;) |
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Wie ich soeben in einem anderen Kommentar schrieb, lässt ein Kennzeichen lediglich
Rückschlüsse auf den HALTER, nicht aber den tatsächlichen FAHRER zu. Solange dieser also nicht
gezeigt wird, gibt es keinen Grund, das Kennzeichen (oder spezielle Fahrzeugmerkmale) unkenntlich
zu machen. Wenn jemand Rückschlüsse aus Kennzeichen und besonderen Merkmalen auf den Fahrzeughalter oder gar den Fahrer ziehen will, dann kann er das nur, indem er die ihm bekannten Daten »verarbeitet«. Und damit verstieße er gegen das BDSG. Also nur der, der diese Daten unberechtigt verarbeitet, würde sich strafbar machen. Nicht der, der diese zur Verfügung stellt (indem er die Fahrzeuge erkennbar zeigt). Sag das bitte deinen Medienjustiziaren! ;-) ----------- Nachtrag: Ich erlaube mir, unseren Dialog als schönes Beispiel »vorauseilenden Gehorsams« auf meiner Webseite beim Thema Fotorecht zu verwenden, wenn es recht ist. ;-) |
CINEO™ (Kanalinhaber) |
Aber gern. Verrätst Du uns den Link, damit wir dort auch ein bisschen stöbern können? ;) |
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Ich aktualisiere derzeit die Seite, indem ich diesen Kanal (und unseren Dialog) dort als
Beispiele einflechte. Sobald ich das erledigt habe, schicke ich dir den Link per PN. :-) |
CINEO™ (Kanalinhaber) |
Danke. Und hier noch die Zweitmeinung, falls von Interesse: Die Kernaussage der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu lautet wie folgt: Der Begriff des »Bildnisses« i. S. v. § KUNSTURHG § 22 KunstUrhG setzt nach gefestigter Rechtsprechung die Erkennbarkeit der abgebildeten Person voraus. Dazu gehört nicht notwendig die Abbildung der Gesichtszüge; es genügt, wenn der Abgebildete, mag sein Gesicht kaum oder gar nicht erkennbar sein, durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann. Das Recht am eigenen Bild wird schon dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne als Abgebildeter identifiziert werden. |
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Recht KENNEN und Recht VERSTEHEN, ist zweierlei. Das sieht man auch hier wieder sehr schön.
;-) Ich kenne dieses und jedes andere »bedeutende« Urteil zum Thema und wiederhole mich, wenn ich bei MEINER »Kernaussage« bleibe. ;-) Es geht hier nicht um die Erkennbarkeit von PERSONEN, sondern die von FAHRZEUGEN. Und die lassen eben nur Rückschlüsse auf der HALTER, nicht aber die Person des FAHRERS zu! Und selbst wenn man den Fahrer aufgrund des Kennzeichens identifizieren könnte (was nur durch einen Verstoß gegen das BDSG möglich wäre, der mit bis zu 300.000 Euro Bußgeld bedroht ist!), wäre er dadurch ja nicht ABGEBILDET, sein Recht am eigenen Bild also immer noch nicht verletzt! ;-) Solange die Abbildung eines Fahrzeugkennzeichens nicht mit einem Aufruf gegen den Halter oder das Fahrzeug selbst verbunden ist, spricht also nichts dagegen, Kennzeichen zu veröffentlichen! Vielleicht hilft dir (und euren Justiziaren) folgendes Beispiel: Die Polizei blitzt ein Fahrzeug von vorn. Das KENNZEICHEN ist zu erkennen, nicht aber der Fahrer. Sie wendet sich an den HALTER, der aber angibt, nicht selbst gefahren zu sein. Ein enger Verwandter sei gefahren. Dessen Identität muss er aber nicht angeben, weil er diesbezüglich von seinem Recht Gebrauch macht, die Aussage zu verweigern. Ein Bußgeld kann deshalb gegen den Halter nicht verhängt werden (außer, er fällt wiederholt wegen ähnlicher Vorkommnisse auf, dann würde evtl. der Anscheinsbeweis genügen). Also selbst die Polizei, die Fahrzeugdaten erheben und auswerten darf, kann allein aus dem KENNZEICHEN eines Fahrzeuges nicht zuverlässig den FAHRER identifizieren. Wie soll das dann ein YouTube- oder Fernsehzuschauer …? Nachtrag: Ein schönes (und zutreffendes) Beispiel für die oben zitierte Rechtsprechung wäre Angela Merkel: Die erkennt man sogar von hinten - an ihrer »typischen« Körperhaltung und Frisur. Allein an ihren Händen ist sie ziemlich sicher zu identifizieren, weil eine bestimmte Haltung ihrer Hände sehr »typisch« für sie ist. Auch eine »Otto-Normalverbraucher« kann sehr »typische« Merkmale haben, die ihn gewissermaßen identifizieren (Tätowierungen, Bewegungen, Körperhaltungen usw.). Aber es geht ja hier eben nicht um PERSONEN, sondern FAHRZEUGKENNZEICHEN. ;-) |
Delf Lepidosiren (paradøxa) |
Ich will die nette Diskussion ja nicht stören, dennoch eine kurze rechtsunabhängige
Zwischenfrage an Hansi: Was habe ich als Betrachter des Videos denn davon, wenn ich die
Autokennzeichen lesen kann? Oder, fass es dabei gar nicht mich betreffen soll: In wie fern
verbessert sich dadurch das im Video dokumentierte |
mamuefa1 |
Himmel, bist du blöd |
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+Delf Lepidosiren (paradøxa) Sicher hast du gar nichts davon, wenn die Kennzeichen lesbar sind. Aber du hast auch nichts davon, wenn sie gepixelt sind! Der Kanalinhaber spart aber viel Zeit, wenn er weiß, dass er sich in vielen Fällen diese Arbeit sparen könnte. Und ein ungepixeltes Video ist auch optisch netter. ;-) |
Delf Lepidosiren (paradøxa) |
Deinem letzten Satz stimme ich absolut zu. Und deiner Aussage, daß ICH von der Pixelung
nichts habe, auch. Aber weshalb gibt es denn überhaupt Kfz.-Kennzeichen? Haben die nicht so ganz
irgendwo vielleicht-vielleicht ein klitzekleines Bißchen mit der eindeutigen Identifizierung des
Fahrzeugs und damit auch des Halters bzw. des Fahrers zu tun? Ich denke, ja. Und darum geht es ja
bei dieser Art von Web- oder Fernsehbeiträgen nicht. Auch, wenn Nichtpixelung in den Filmen »optisch
netter« und der Film sprichwörtlich ansehnlicher ist, finde ich - ganz ehrlich - den grundsätzlichen
Schutz der gezeigten Verkehrsteilnehmer vor öffentlicher Prangerung und Angriffen durch
Video-Anschauer wichtiger als die Qualität des Filmgenusses. Gleiches gilt doch bei Büchern und Filmen, die »auf wahren Begebenheiten« beruhen: Hier bekommt man meist Zusatz-Information im Sinne von »Namen der beteiligten Personen geändert«. Das ist auch eine Art von Pixelung, sozusagen »literarische Pixel«. Sinvoll oder störend?? |
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+Delf Lepidosiren (paradøxa) Danke für deine Antwort. Mit deiner Argumentation könntest du nie einen Prozess gewinnen (ich habe schon unzählige gewonnen, weil »Recht haben« und »Recht verstehen« zweierlei ist). ;-) Du fragst, warum es denn überhaupt Kfz-Kennzeichen gibt und denkst, dass die zur eindeutigen Identifizierung von Fahrzeug, Halter und Fahrer dienen könnten. Ich beantworte eine Frage gern mit einer GEGENFRAGE: Gibt es Straßennamen und Hausnummern zur eindeutigen Identifizierung der dortigen Bewohner? Selbst wenn bekannt ist, in welcher Wohnung ich wohne, identifiziert mich das nicht als PERSON! Dazu gibt es Personalausweise, Reisepässe, Fingerabdrücke, DNA-Merkmale! Lies dir bitte meinen Kommentar an den Kanal-Inhaber vom 14.6. um 11.55 Uhr⮥ durch. Dort habe ich an Beispielen nachvollziehbar meinen juristischen Standpunkt beschrieben. Ich wiederhole mich: Es geht nicht um den Schutz der gezeigten Verkehrsteilnehmer vor öffentlicher Prangerung und Angriffen durch Video-Anschauer, denn es werden gar keine PERSONEN, sondern nur AUTOS gezeigt! Deren Kennzeichen lassen keinerlei Rückschlüsse auf den FAHRER zu. Und nicht mal auf den HALTER, weil der nur durch einen Gesetzesverstoß (seitens des YouTube-Zuschauers) festgestellt werden könnte. Wenn ein Fahrzeug den Weg des Polizeifahrzeugs durch die Rettungsgasse blockiert, dann steht der HALTER dieses Fahrzeugs auch nicht »am Pranger«, wenn man das Fahrzeugkennzeichen zeigt, weil ein Otto-Normalzuschauer gar nicht die Möglichkeit hat, vom Kennzeichen auf den Fahrzeughalter zu schließen. Sollte das Fahrzeug auffällige Firmen-Aufkleber haben, ließe das zwar Rückschlüsse auf die FIRMA als HALTER zu, aber eben wiederum nicht auf den FAHRER. Stell dir vor, der LKW einer bekannten Spedition ist in einen Unfall verwickelt. Diese Aufnahmen werden in den Nachrichtensendungen gezeigt. Welchen Sinn hätte es dann, den Firmen-Namen unkenntlich zu machen. Praktisch dürfte der LKW in seinem demolierten Gesamtzustand dann nämlich überhaupt nicht gezeigt werden! Warum wird er nicht unkenntlich gemacht? Weil damit keine PERSÖNLICHKEITSRECHTE irgendwelcher Leute verletzt werden. Kein Zuschauer käme auf die Idee, die Firma und deren Produkte künftig zu meiden, nur weil einer ihrer LKWs in einen Unfall verwickelt war! Wenn du als Beispiel angibst, bei Büchern und Filmen, die auf wahren Begebenheiten beruhen, würden die Namen der beteiligten PERSONEN geändert, dann hast du damit ja bereits gesagt, worum es geht: Um den Schutz von PERSONEN, also deren Persönlichkeitsrecht. Und das ist eben nicht mit dem Zeigen von Kfz-Kennzeichen verletzt, weil ein AUTOKENNZEICHEN keine persönliches Merkmal einer PERSON sein kann! Die Identifizierung eines FAHRZEUGS kann zur Ermittlung des HALTERS führen, wenn der aber bestreitet, der FAHRER gewesen zu sein, löst das polizeiliche Ermittlungen zur Feststellung des FAHRERS aus. Diese können nicht rechtmäßig von Otto-Normalverbrauchern durchgeführt werden. Ein JURIST wird meiner Argumentation sicher folgen können, ob DU das kannst, weiß der Himmel. ;-) |
Fruchtzwerg6020 |
+Hansi Herrmann sehr gut erklärt und logisch nachvollziehbar. |
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+Fruchtzwerg6020 Danke. :-) |
Cyberhopser 42 |
+Hansi Herrmann Ich finde deine Argumentation höchst fragwürdig. Hier mal ein Beispiel:
Angenommen, ich stelle zufällig fest, dass eine der gezeigten Kennzeichen das Kennzeichen meines
Nachbarn ist. In diesem Fall dürfte keine Verarbeitung der Daten und somit auch kein Verstoß gegen
das Datenschutzgesetz vorliegen. Wenn ich jetzt noch weiß, dass ausschließlich mein Nachbar dieses
Auto fahren darf (sei es weil es ein Firmenwagen ist oder weil die Versicherung dann günstiger ist),
dann kann ich eindeutige Rückschlüsse von Kennzeichen auf den Fahrer schließen. Und selbst wenn ich
nur weiß, dass mein Nachbar der Halter ist, besteht die Gefahr, dass er u. U. zu Unrecht an den
Pranger gestellt wird. (Übrigens bin ich kein großer Datenschutzfreund, ich glaube im Gegenteil
dass die deutschen einen regelrechten Datenschutzwahn haben, aber auch ich sehe die Notwendigkeit
von Datenschutz bis zu einem gewissen Grad) |
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+Cyberhopser 42 Dein Fall ist ziemlich fiktiv. Mal angenommen, du würdest tatsächlich das Fahrzeug deines Nachbarn erkennen, dann stünde dein Nachbar immer noch nicht am "Pranger", weil du allein kein Pranger sein kannst. Im Übrigen wäre es genauso (un-)wahrscheinlich, dass du direkt hinter deinem Nachbarn fährst. Dann stünde er, wenn man deiner Argumentation folgt, genauso am Pranger! Rede mit mir nicht über höchst fragwürdige Argumente, wenn du gar keine hast! ;-) |
Cyberhopser 42 |
+Hansi Herrmann Mir ist durchaus bewusst, dass mein Beispiel nicht allzu wahrscheinlich ist.
Es macht aber dennoch deutlich, dass es Situationen gibt, in denen das Kennzeichen auch ohne Verstoß
gegen das von dir so häufig genannte Datenschutzgesetz durch den Betrachter des Videos Rückschlüsse
auf den Fahrer zulässt. Der Unterschied zu deinem Beispiel ist, dass es unvermeidbar ist, dass
Kennzeichen beim hinterherfahren zu sehen, während man es in Videos z. B. durch verpixeln vermeiden
kann. Mir ist natürlich klar, dass das identifizieren durch einzelne noch kein anprangern ist, es kann aber sehr wohl im weiteren Verlauf dazu führen. Und auch wenn nur einzelne den Fahrer identifizieren können, sind dessen Persönlichkeitsrechte bereits verletzt |
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+Cyberhopser 42 Wenn du Rückschlüsse auf den Fahrer ziehen kannst, dann hast du ihn damit noch nicht identifiziert! Erst, wenn du ihn ERKANNT hast, kannst du dir dessen sicher sein. Und wäre er erkennbar, müsste er unkenntlich gemacht werden! ER, nicht sein FAHRZEUGKENNZEICHEN. PS: Meine Großmutter ist heute Nacht im Hühnerstall Motorrad gefahren. Dessen bin ich mir ganz sicher! Nur SIE hat den Schlüssel. Nur SIE kennt sich mit diesem Teil aus. Nur SIE kann sich im Hühnerstall orientieren … Nur, SIE ist seit 35 Jahren tot. War es wohl doch jemand anderes - oder ein Traum. ;-) |
infineon1985 |
Man darf eines nicht vergessen….. Der virale Effekt eines Videos bei Youtube, in Verbindung mit unserer heutigen Gesellschaft, ist Grund genug, nicht jedes Detail in einem öffentlichen Video zu zeigen. Was dabei Recht oder nicht Recht ist, ist mir dabei völlig egal. Ich achte die Privatsphäre anderer und wünsche auch das meine geachtet wird. |
infineon1985 |
Dann kennst du mich leider Falsch….. So leichtsinnig, wie einige andere, bin ich nicht. Das geht bei den Einstellungen für Windows 10 los, geht bei den Freundschaftseinladungen von jungen Damen auf Facebook weiter, und endet damit das ich es einfach nicht wünsche, das mein Kennzeichen öffentlich zur Schau gestellt wird. Fertig….. Und darüber brauchen wir nicht weiter diskutieren. Was deine Meinung und dein Rechtsverständnis dazu sagen, interessiert mich nicht. |
Alf Alfonso |
um punkt feundschaftsanfragen von jungen damen auf facebook… über bei facebook zu sein ist schon
falsch genug ;) |
CKM7985 |
Gott gibst du einen BLÖDSINN von dir…Also mit Rechtswissenschaften hast du offensichtlich
absolut nichts am Hut…Du beweist hier eindrucksvoll deine Inkompetenz und mangelndes Know How…Von
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, Persönlichkeitsrechten etc. scheinst du noch nie etwas
gehört du An dieser Stelle sind dem Schmierfink wohl die Worte ausgegangen.
😉 |
mamuefa1 |
+CKM7985 Mein erster Gedanke schon nach seinem ersten Kommentar. Unglaublich, was hier
teilweise auf YouTube alles sein Halbwissen verbreitet! |
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+CKM7985 Das sagt mir einer, dessen Kopf genauso keine Inhalte hat wie sein Kanal. ;-) Hast du auch ARGUMENTE, oder nur Sprüche? |
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+mamuefa1 Komischerweise hat mir bisher kein Jurist widerlegt, was ich sage. Willst DU es versuchen …? ;-) |
B. Nimüller |
warum sollten den die kennzeichen nicht unkenntlich gemacht werden? die sind doch so oder so
irrelevant. ich würde es auf jeden fall nicht brgrüssen meines hier oder im tv wieder zu finden. |
infineon1985 |
Und genau darum geht es. Keiner möchte öffentlich zur Schau gestellt werden, egal um welche
Thematik es sich handelt. |
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+B. Nimüller Gegenfrage: Warum sollten sie denn UNKENNTLICH gemacht werden? Ich habe z.B. vor fast 4 Jahren Rotlichtsünder mit den Fahrzeugkennzeichen gefilmt und online gestellt. Es würde mich freuen, wenn sich einer der Gefilmten bei mir meldet und dagegen vorgeht! ;-) Hier das Video: https://www.youtube.com/watch?v=Kus9s9ACTos |
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+infineon1985 Wohl nur JURISTEN können nachvollziehen, dass mit dem Zeigen eines Kfz.-Kennzeichens niemand zur Schau gestellt wird. Fahrzeuge und ihre Kennzeichen sind keine PERSONEN! |
infineon1985 |
Lass mich zufrieden. Es redet keiner mit dir. |
B. Nimüller |
das is ja schön und gut… ich bin kein jurist und es interessiert mich auch herzlich wenig
was ein solcher davon hält. im falle eines schweren verstosses könnte man ja einfach die originale
anfordern/einsehen um die kennzeichen zu erkennen. es ist halt in meinen augen nicht erforderlich
die kennzeichen erkennbar zu lassen, so Hier endet der Kommentar.
😕 |
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+infineon1985 Eigentlich hatte ich mich an den KANAL-INHABER und dessen Medienjustiziare gewandt. Dass ich nun mit Gott und der Welt über Sinn und Unsinn der Kennzeichen-Pixelung diskutiere, führt zu gar nichts … |
B. Nimüller |
wenn du hier öffentlich kommentierst brauchst du dich über antworten von leuten mit anderer
meinung nicht wundern. und du diskutierst nicht, du versuchst, meiner meinung nach nur andere als
dumm darzustellen. wenn du dich an den KANAL-INHABER und dessen Medienjustiziare wenden möchtest
schreib doch eine PN?! |
Konstantin Schatz |
es lann sein, dass ein Mann gerade auf der Autobahn zu seiner besten Freundin fährt. Wenn
das die Frau nur aufgrund des Kennzeichens mitkriegt… |
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+Konstantin Schatz Zitat deines Kommentars (falls du ihn löscht): es lann sein, dass ein Mann gerade auf der Autobahn zu seiner besten Freundin fährt. Wenn das die Frau nur aufgrund des Kennzeichens mitkriegt… _Dein Kanal hat keine Inhalte, dein Kopf scheinbar auch nicht. Daran ändert sich auch nichts, wenn du den Kommentar doppelt postest. ;-) Wie kann man denn von einem Fahrzeugkennzeichen auf das FAHRZIEL (also die Freundin) schließen? Der Mann könnte doch auch auf dem Weg zu einem Freund oder seinem Hausarzt sein. |
Cyberhopser 42 |
+Hansi Herrmann Es gibt da sowas das nennt man Verkehrsschilder. Die weisen unter anderem
auf die Autobahnabfahrten hin. Wenn jemand also bspw. vorgibt, auf Geschäftsreise in Süddeutschland
zu sein, und da weisen die Schilder plötzlich auf Köln, Bonn, etc hin, dann drängt sich die
Vermutung auf, dass etwas an seiner Behauptung nicht stimmt |
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+Cyberhopser 42 Mein Gott, solche Kommentare rauben mir die Zeit und die Nerven. Aber ich antworte trotzdem gerne. ;-) _Eigentlich ging es hier nur um die JURISTISCHE Frage, ob Fahrzeugkennzeichen unkenntlich gemacht werden MÜSSEN. Aber meinetwegen können wir alle denkbaren Versionen durchspielen, ob der Fuchs den Hasen gekriegt hätte, wenn er nicht hätte kacken müssen … * Wenn ein Mann vorgibt, auf Geschäftsreise in Stuttgart zu sein, im Video aber zu sehen ist, dass er auf dem Weg nach Bonn ist, dann könnte er sich verfahren haben (ich selbst wollte mal eine Stadtrundfahrt innerhalb Berlins mit ein paar hübschen Mädels machen - und bin in Hamburg gelandet!). Nicht jeder hat ein Navi, und nicht immer funktionieren die Dinger fehlerfrei. * Außerdem ist es seine eigene Dummheit (und die sollte bestraft werden!). Er hätte ja auch eine Geschäftsreise nach BONN, also dem tatsächlichen Fahrziel vorgeben können. * Der Gesetzgeber erlässt doch keine Vorschrift, um Fremdgeher oder Straftäter vor Entdeckung zu schützen! Und der Uploader hat ebenfalls keinen vernünftigen Grund dazu. :-O |
mamuefa1 |
+Hansi Herrmann Typen wie du rechtfertigen die Totalüberwachung. Zum Kotzen sowas. |
Cyberhopser 42 |
+Hansi Herrmann Ich habe weder behauptet, dass so ein Verhalten richtig ist, noch dass so
eine Ausrede klug ist. Ich habe lediglich in Ergänzung zu Konstantin Schatz Kommentar ein Beispiel
gegeben, wie man vom Kennzeichen sehr wohl auf ein (mögliches) Fahrtziel schließen kann (es reicht
ja wenn die Ehefrau glaubt, der sei auf dem Weg zu seiner Freundin, damit es ordentlich Ärger gibt).
Und um zu merken, dass man sich auf dem Weg von Berlin nach Hamburg befindet, braucht man auch kein
Navi, man muss nur die oben erwähnten Schilder lesen. Aber da ich selbst Leute mit ähnlich
schlechtem Orientierungssinn kenne, möchte ich die Möglichkeit des Verfahrens nicht hundertprozentig
ausschließen. Aber es ändert sich nichts daran, dass das zeigen von Kennzeichen in Youtubevideos
gegen Datenschutzgesetze verstößt (ich würde dir jetzt die einzelnen Vorschriften heraussuchen,
aber ich befinde mich gerade am Esstisch und nicht in einer Bibliothek, und habe auch sonst
momentan wichtigeres zu tun) |
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+mamuefa1 Du bringst da was durcheinander! Der ÜBERBRINGER einer Nachricht ist nicht der VERFASSER! Ich beleuchte hier nur die juristische Seite der Sache, habe aber die entsprechenden Gesetze und Vorschriften nicht erlassen und befürworte sie möglicherweise nicht mal. Wenn ich beispielsweise den juristischen Hintergrund einer Tempo-30-Zone erläutere, dann heißt das ja auch nicht, dass ich dafür oder dagegen bin, sondern nur, warum das so ist. Wenn ich also sage, dass Fahrzeugkennzeichen im vorliegenden Fall nicht gepixelt werden müssen, dann bedeutet das nicht zwangsläufig, dass ich auf der Autobahn unterwegs bin und Fahrzeuge filme, um sie online zu stellen. |
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+Cyberhopser 42 Dass du momentan Wichtigeres zu tun hast, kann ich mir angesichts des Umfangs deiner Kommentare gar nicht vorstellen! ;-) Ich kenne keine Datenschutzvorschrift, die zu dem Zweck erlassen wurde, einen »Fremdgeher« vor häuslichem Ärger zu schützen. ;-) Wenn du weniger schreiben und stattdessen die entsprechenden VORSCHRIFTEN heraussuchen würdest, dann wäre ALLEN geholfen! ;-) |
Thequerdenker |
frag mal anders herum. was hast du davon, wenn du dein nummernschild unverpixelt siehst oder dein gesicht, wie du … aus der wäsche schaust,weil du geerade die rettungsgasse blockiert hattes. |
Cyberhopser 42 |
+Hansi Herrmann Es gibt in der Tat ein Berufungsurteil des LG Kassel, das im dort
verhandelten konkreten Fall die Veröffentlichung des Kennzeichens für zulässig hielt, und
auch für Kennzeichen auch die Eigenschaft von personenbezogenen Daten iSd. BDSG verneint hat.
Hierzu muss man jedoch wissen, dass es sich lediglich um das Urteil eines LG handelt. Urteile von
verschiedenen LG wiederspechen sich sehr häufig. Erst Rechtsprechung von OLG und BGH wird für
die Gesetzesauslegung als Grundlage/ Anhaltspunkt dir künftige Rechtsprechung
herangezogen. Auch handelt es sich hier um eine Entscheidung, die nur auf diesen konkreten
Einzelfall bezogen ist. In anderen Fällen könnte ein Gericht durchaus zu einem anderen Ergebnis
kommen, insbesondere wenn zum Kennzeichen noch weitere Merkmale hinzukommen. Es macht wenig Sinn, dass ich sie relevanten Paragraphen heraussuche, wenn ich keinen Zugriff auf Gesetzeskommentare habe. Und außerdem fehlt mir dazu die Zeit. Und ganz abgesehen davon, ob es rechtlich zwingend nötig ist, Kennzeichen unkenntlich zu machen: verboten ist es nicht, und es tut sich keinem weh. Es zeugt von Höflichkeit, wenn man durch das Unkenntlichmachen der Kennzeichen der Fahrer, welche hier Fehlverhalten an den Tag legen, vermeidet diese anzuprangern, und man ist dann auf jeden Fall auf der sichern Seite |
enjoyit81 |
Stell dir einfach mal vor, eine Ehefrau sieht im Video das Fahrzeug vom Ehemann, der zuvor
zu ihr sagte er sei z.B. in Hamburg, ist aber in Köln und vergnügt sich :D nicht das ich das toll
finde, aber ich glaube, in solch einem Fall sieht es dann wieder anders aus oder? |
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+enjoyit81 Dazu hatte ich schon Cyberhopser 42 am 17.07.2016 um 12.05 Uhr⮥ was geschrieben. |
Cyberhopser 42 |
+Hansi Herrmann Und auf meine Antwort dazu bist du nicht eingegangen ;) Genauso wenig wie auf meine Ausfühungen zur Rechtsprechung |
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+Cyberhopser 42 Ich bin auf deinen Kommentar nicht eingegangen, weil du viel schreibst, ohne etwas konkret zu sagen (hast du mal über eine Laufbahn in der Politik nachgedacht?). ;-) Das von dir erwähnte Urteil des LG Kassel kann man auf meiner Webseite nachlesen: …/dokumente/lg-kassel_2007-05-10_1t75-07.php Das ist zwar, wie du richtig schreibst, eine Einzelfallentscheidung, das sind aber ALLE LG-Urteile. Trotzdem werden sie zitiert und in anderen Fällen herangezogen, solange und soweit keine gegenteiligen Entscheidungen bekannt werden und die Rechtsauffassung des jeweiligen Gerichts nachvollziehbar ist. Wenn das LG Kassel also feststellt, dass die Veröffentlichung eines Kfz-Kennzeichens auf einer Webseite den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und auch keine Datenschutzverletzung vorliegt, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist, dann ist das auf den hier vorliegenden Fall anwendbar. Ein anderes Gericht wird keine andere Entscheidung fällen können, weil die gesetzlichen Regelungen nunmal ein Fakt sind, der nicht anderes ausgelegt werden kann. Wenn du andere FAKTEN hast, dann lass es mich wissen. ;-) |
Cyberhopser 42 |
+Hansi Herrmann Wenn man den (unliebsamen) Inhalt partout nicht sehen will, dann wird man in
natürlich auch nicht sehen. Selbstverständlich werden auch LG Urteile zitiert, wenn sie mit der Ansicht des zitierenden Gerichts übereinstimmen (und manchmal auch als Beispiel für eine Gegenmeinung). Dass es sich bei Urteilen von LG immer um Einzelfallentscheidungen handelt ist ja gerade der Punkt. Ein anderes Gericht könnte entgehen deiner Behauptung jederzeit ein anderes Urteil fällen, solange es kein Grundsatzurteil eines OLG oder des BGH gibt. Denn entgegen deiner Annahme sind die Gesetze nicht hundertprozentig eindeutig, sondern Auslegungssache. Ein Gericht muss sich dabei auch nicht an der herrschenden Meinung orientieren, sondern kann auch eine Mindermeinung vertreten. Das bedeutet, dass selbst der Fall aus dem erwähnten Urteil vor einem anderen LG anders hätte ausgehen können. Darüber hinaus ist der Fall im Video anders gelagert, d. h. Selbst die selben Richter am LG Kassel könnten hier zu einem anderen Ergebnis kommen. Deine Ausführungen zeugen davon, dass du wenig Ahnung vom deutschen Rechtssystem hast. Im Gegensatz zu bspw. Denn USA werden hier Präzedenzfälle nur in Form von Grundsatzentscheidungen verwendet, und man kann sich nicht wie in den USA auf ein Urteil irgendeines einfachen Gerichts in einem Fall, der auch nur minimale Gemeinsamkeiten hat, berufen |
mamuefa1 |
+Cyberhopser 42 Das ist doch nur noch Trollerei. Vom eigentlichen Thema wird hier immer
weiter abgerückt. Fest steht: Autokennzeichen - genau wie andere individuelle personenbezogene
Daten zählen definitiv nicht zur Panoramafreiheit. Das heißt nicht, dass jemand, der sich die
Arbeit sparen will, Kennzeichen unkenntlich zu machen, sich automatisch dadurch strafbar macht. Sollte sich aber auch nur ein Mensch in einem bereits veröffentlichten Video wiedererkennen, dann kann er mit guten Chancen auf Unterlassung oder Unkenntlichmachung plädieren. Zufällig habe ich was Panoramafreiheit angeht einschlägige Gelderwerbserfahrung. Und mein Gefühl sagt mir, dass Trolle wie er immer die ersten sind, die einem untersagen wollen, wenn man von einer öffentlichen Straße aus ihr Haus fotografiert. Hätte ich nicht die eventuell mit aufgenommenen Gesichter (in extrem wenigen Fällen haben sich welche ins Bild gemogelt) oder Autokennzeichen unkenntlich gemacht, dann hätten die Banken und Versicherungen nicht nur Ärger gemacht, sondern sich selbst ziemlich großes Ungemach eingehandelt. Sollten in einem veröffentlichten Foto/Video sich individuelle Rückschlüsse auf Personen machen lassen, ohne dass diese vorher eingewilligt haben, so können sie eine Unterlassung einfordern. Immer erfolgreich, wenn das allgemeine Interesse nicht den persönlichen Schutz der Privatsphäre übersteigt. Es ist wirklich nervig, wie viele Leute hier ihr Halbwissen anbringen, um ein Fünkchen Aufmerksamkeit zu bekommen. Dass es sich hier um nicht mehr als einen Troll handelt, darauf deutet nicht nur die Eigenwerbung anfangs hin, sondern auch die Eigenschaft, immer das letzte Wort haben zu müssen, ohne auf Gesagtes einzugehen bzw. unterschiedliche Auffassungen grundsätzlich nicht einzusehen. Das war hierzu mein letzter Beitrag. Denn: Trolle pissen mich an und rauben mir Zeit. |
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+Cyberhopser 42 Ich hatte dich gebeten, WENN DU ANDERE FAKTEN HAST, DANN LASS ES MICH WISSEN. Hast du nicht, darum polemisierst du weiter: [Zitat-Anfang] Wenn man den (unliebsamen) Inhalt partout nicht sehen will, dann wird man in natürlich auch nicht sehen. Deine Ausführungen zeugen davon, dass du wenig Ahnung vom deutschen Rechtssystem hast. [Zitat-Ende] Nee, ich habe keine Ahnung vom dt. Rechtssystem. Das beweisen meine Recht-Seiten, die seit 16 Jahren bestehen und u.a. vom Ämtern, Behörden, Universitäten und Anwälten besucht werden: …/recht.php Würde ich dort auch nur eine Unrichtigkeit verbreiten, bekäme ich garantiert entsprechende Rückmeldungen! Womit beschäftigst DU dich, wenn du hier nicht polemisierst? Woher hast du deine Recht-Kenntnisse? PS: Du denkst doch nicht ernsthaft, dass ich derartige Dialoge mit juristischen Neandertalern fortsetze, wenn die mir keine FAKTEN vorlegen? |
Cyberhopser 42 |
+Hansi Herrmann Ich wollte dich eben nicht
mit weiteren Fakten überfordern, weil so doch offensichtlich noch nicht einmal mit den bereits
präsentierten richtig umzugehen weißt. Ich stimme mamuefa1 zu, du bist offensichtlich nur noch darauf aus zu trollen und etwas Aufmerksamkeit für deine abstrusen Ansichten zu bekommen. Deshalb werde ich mich nicht weiter an dieser Diskussion beteiligen, zumal du Argumenten offensichtlich sowieso nicht zugänglich bist. |
Interessant an dieser Diskussion ist, dass ausgerechnet TROLLE wie
Cyberhopser 42 und mamuefa1 nicht ein
stichhaltiges Gegenargument geliefert haben, das meine Aussagen widerlegt, mich aber als Troll
bezeichnen. Es findet sich im Web auch kein einziges Video und kein einziger juristischer Beitrag
dieser Möchtegern-Fachleute! Im Übrigen übernehmen sogar Fach-Juristen meine Argumente.
Im Gegensatz zu diesen Neandertalern ist der Kanal-Inhaber von
CINEO™ intelligenter und hat
intelligentere Medien-Justiziare an seiner Seite, denn er hat in späteren Videos meine Rechtsansicht
übernommen und pixelt nicht mehr jedes Fahrzeug-Kennzeichen, das ins Bild kommt, sondern nur noch
die, »die in den Mittelpunkt rücken« (indem sie z.B. die Rettungsgasse nicht freimachen).
In
diesem Video vom 19.07.2017
zum Beispiel schreibt er in der Beschreibung:
Ob Autokennzeichen verpixelt werden müssen, wurde in der Vergangenheit häufig diskutiert. Nach Auffassung des LG Kassel (AZ: 1 T 75/07) müssen diese grundsätzlich nicht unkenntlich gemacht werden. Begründung: "Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens (..) verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
Die betreffende Seite als Bildschirmfoto
Und das ist genau das, was ich ihm geschrieben hatte. 😎
ℹ️ Ich befasse mich hier nur mit Themen, von denen ich sehr viel mehr verstehe als ein
Durchschnittsbürger. Das bedeutet aber nicht, dass ich immer auf jedem Rechtsgebiet auf
dem neuesten Wissensstand bin. Ich empfehle deshalb, alle verfügbaren Info-Quellen zu
nutzen und ggf. anwaltschaftlichen Rat einzuholen! Die Inhalte dieser Seite sind »allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe« bzw. »die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen oder Rechtsfällen in den Medien« nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Das bedeutet, dass ich Anfragen zu speziellen Problemen meiner Besucher nicht beantworten darf! ▶ Bei Verwendung der Inhalte meiner Seiten sind die Lizenzbedingungen zu beachten! ◀ |
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