Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren

Es ist ein Irrglaube, dass man nur über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht betreffs abgeschlossener Ermittlungs- oder Strafverfahren bekommt.
Sind die Verfahren abgeschlossen, kannst du selbst Akteneinsicht beantragen. Die wird dir dann an einem Amtsgericht deiner Wahl gewährt. Kopien der Akten werden nicht an dich herausgegeben (sondern nur an einen Rechtsanwalt, der dir Kopien überlassen darf). Du darfst dir aber Notizen von Akteninhalten machen.

Adressieren solltest du dein Schreiben an die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Landgericht. Es könnte so formuliert sein:

Absender
(Name und Anschrift)
(frühere Anschrift, falls kürzlich umgezogen)
(ggf. Geburtsdatum und -ort)


Empfänger
(Name und Anschrift)

Datum:

Bitte um Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft darüber, welche Daten über abgeschlossene Verfahren Sie im staatsanwaltschaftlichen Informationssystem über mich gespeichert haben und zu welchen Zwecken meine Daten innerhalb der letzten 2 Jahre verwendet wurden.
Mir ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Erteilung einer Auskunft über Daten, die laufende Ermittlungsverfahren betreffen, verweigern kann.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift





© 21.10.2001 HansiHerrmann.de