Es ist ein Irrglaube, dass man nur über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht betreffs
abgeschlossener Ermittlungs- oder Strafverfahren bekommt. Adressieren solltest du dein Schreiben an die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Landgericht. Es könnte so formuliert sein:
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Letzte Änderung: 08.09.2025 22:06:07
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